ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Magazin Teile nach dem 14.12.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
mighty
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 338
Registriert: Sa 7. Mär 2015, 08:06

Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von mighty » So 1. Dez 2019, 14:49

Weiß man schon wie es mit Einzelteilen der Pfui Magazine bei Verkauf oder Erwerb rechtlich aussieht.
Also wenn ich zB.: eine Feder, Gehäuse...verkaufen oder erwerben möchte?

Gelten da die selben Beschränkungen wie bei kompletten Magazine?

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 940
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von m_a_d » So 1. Dez 2019, 14:57

brauchen wir noch einen Magazin-Thread? Es wird schon in gefühlt 10 Threads zu dem Thema diskutiert
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

Benutzeravatar
mighty
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 338
Registriert: Sa 7. Mär 2015, 08:06

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von mighty » So 1. Dez 2019, 18:05

War noch so viel Senf vom Bratwürschtl Sonntag übrig?

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6960
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von AUG-andy » So 1. Dez 2019, 19:07

m_a_d hat geschrieben:
So 1. Dez 2019, 14:57
brauchen wir noch einen Magazin-Thread? Es wird schon in gefühlt 10 Threads zu dem Thema diskutiert
Nur 10 ? :lol:
Das wird in den nächsten Tagen sicher noch schlimmer. :doh:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
mighty
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 338
Registriert: Sa 7. Mär 2015, 08:06

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von mighty » So 1. Dez 2019, 20:07

Und in welchen von den 10 wäre es den Herrschaften recht, mein Anliegen vortragen zu dürfen?

howa308
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 284
Registriert: Mi 15. Aug 2012, 10:46

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von howa308 » So 1. Dez 2019, 20:18

Keine Unberechtigte Frage, ebenso wie die Frage ob die Magazine dann in einem Safe eingesperrt werden müssen.

Und bevor die Frage in einem der unzähligen Threads untergeht. Besser als wie wenn jemand nochmal Fragen zum selben Thema stellt.

Lg
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2329
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von Glock1768 » So 1. Dez 2019, 21:18

was zu dem Thema Magazine mich interessieren würde und ich noch keine Antwort dazu gefunden habe: Wie sieht es mit Magazinbegrenzern aus?

Ich habe für meine Glock 21 Schuss Magazine von PMAG ... ich brauche die 21 Schuss nicht, aber finde es angenehm etwas längere Magazine zu verwenden, weil man die bei taktischen Magazinwechseln besser greifen kann ...

ist es möglich diese mit (selbstgebauten) Begrenzern auf max. 20 Schuss zu begrenzen und gilt das auch RECHTLICH dann???
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Burgenlandy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 759
Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von Burgenlandy » So 1. Dez 2019, 21:30

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

doorman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 932
Registriert: Mo 14. Feb 2011, 11:10
Wohnort: Wien

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von doorman » So 1. Dez 2019, 22:25

Aber nicht unberechtigte Frage, denn was passiert mit den Magazinböden +2/+5...
Die kann ich montieren aber auch wieder runter nehmen.
Also was ist das Mag dann, Kat A oder... melden oder nicht? Ist der Magboden dann der Böse?
Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308 / .338

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3928
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von bino71 » So 1. Dez 2019, 23:21

Du kannst eine HA zum Repetierer machen, ändert nichts an der HA;
Es ist einfacher als ihr denkt: Kann man +10/+20 laden wird es Böse, wie auch immer ihr es anstellt.
Denkt net so kompliziert oder sucht Ihr nur nach Gesetzeslücken?

Coolhand1980
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1809
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 2. Dez 2019, 10:40

Passen mehr als 20 Patronen ins KW Mag, muss es gemeldet werden. Obs mit einem +2 Boden oder sonstwie umgebaut worden ist, ist völlig egal.
Eingebaute Begrenzer ändern nichts daran. Es geht um den Körper des Mags, der die Anzahl Bohnen aufnehmen können muss, um gemeldet werden zu müssen, so Altbestand geltend gemacht werden soll.
Folglich würde ich davon ausgehen, dass genau der Körper des Mags der wesentliche Teil ist. Zubringer und Federn allein werden niemanden interessieren. Mir wäre jetzt kein § bekannt, der besagt, dass alle Einschränkugnen auch für bestimmte Teile eines Mags gelten, aber wenn man bedenkt, was das Ziel der Regelung sein soll, ist klar, dass das auch für Körper allein gelten wird müssen.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2526
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von Promo » Mo 2. Dez 2019, 10:43

Beantwortet nicht unbedingt die Frage vollständig, vielleicht aber trotzdem hilfreich. Rechtsansicht BMI zu Z. 9 und 10:
Zu Ziffer 9:
Vorweg wird festgehalten, dass Magazine keine wesentlichen Teile gemäß § 2 Abs. 2 WaffG darstellen. Ein Magazin mit einer Kapazität von höchstens 10 Patronen kann somit jedenfalls frei erworben werden. Ein großes Magazin kann aber eine verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Ziffer 9 oder 10 WaffG sein.

Die Zuordnung eines Magazins zu Ziffer 9 oder Ziffer 10 richtet sich danach für welche Schusswaffe das Magazin gebaut wurde. Dies bedeutet, dass die Festlegung eines Magazins mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen als erlaubtes Magazin für Faustfeuerwaffen oder als verbotenes Magazin gemäß Z 10, sich danach richtet, für welche Schusswaffe dieses Magazin erzeugt wurde.

Ein Magazinbegrenzer (Vorrichtung, die in Magazine (nachträglich) eingebaut wird, um die die Aufnahmemöglichkeit von Patronen zu reduzieren) ändert grundsätzlich nichts an der rechtlichen Zuordnung des Magazins, das heißt, dass sich die Zuordnung dieses Magazins nach der Kapazität ohne Magazinbegrenzung berechnet.

Zu Ziffer 10:
Die Festlegung eines Magazins mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen als verbotenes Magazin gemäß Z 10 oder als erlaubtes Magazin für Faustfeuerwaffen, richtet sich danach, für welche Schusswaffe dieses Magazin erzeugt wurde.
Persönliche Anmerkung: die "wofür es erzeugt wurde"-Definition zieht sich schlüssig durch das WaffG. Und es ist vollkommen irrelevant, ob jemand einen Magazinbegrenzer einbaut - es bleibt, was es ist, und kann vom Wesen nicht geändert werden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2167
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von spareribs » Mo 2. Dez 2019, 10:49

Bin schon neugierig, ob sich die" ehemaligen " Ostblockstaaten auch an die EU Regeln halten .....in Bratislava z.b.: gibt es ja ein paar Waffengeschäfte ...die auch Magazine verkaufen ....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

Coolhand1980
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1809
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 2. Dez 2019, 11:19

Promo hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 10:43
Beantwortet nicht unbedingt die Frage vollständig, vielleicht aber trotzdem hilfreich. Rechtsansicht BMI zu Z. 9 und 10:
Zu Ziffer 9:
Vorweg wird festgehalten, dass Magazine keine wesentlichen Teile gemäß § 2 Abs. 2 WaffG darstellen. Ein Magazin mit einer Kapazität von höchstens 10 Patronen kann somit jedenfalls frei erworben werden. Ein großes Magazin kann aber eine verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Ziffer 9 oder 10 WaffG sein.

Die Zuordnung eines Magazins zu Ziffer 9 oder Ziffer 10 richtet sich danach für welche Schusswaffe das Magazin gebaut wurde. Dies bedeutet, dass die Festlegung eines Magazins mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen als erlaubtes Magazin für Faustfeuerwaffen oder als verbotenes Magazin gemäß Z 10, sich danach richtet, für welche Schusswaffe dieses Magazin erzeugt wurde.

Ein Magazinbegrenzer (Vorrichtung, die in Magazine (nachträglich) eingebaut wird, um die die Aufnahmemöglichkeit von Patronen zu reduzieren) ändert grundsätzlich nichts an der rechtlichen Zuordnung des Magazins, das heißt, dass sich die Zuordnung dieses Magazins nach der Kapazität ohne Magazinbegrenzung berechnet.

Zu Ziffer 10:
Die Festlegung eines Magazins mit einer Kapazität zwischen 11 und 20 Patronen als verbotenes Magazin gemäß Z 10 oder als erlaubtes Magazin für Faustfeuerwaffen, richtet sich danach, für welche Schusswaffe dieses Magazin erzeugt wurde.
Persönliche Anmerkung: die "wofür es erzeugt wurde"-Definition zieht sich schlüssig durch das WaffG. Und es ist vollkommen irrelevant, ob jemand einen Magazinbegrenzer einbaut - es bleibt, was es ist, und kann vom Wesen nicht geändert werden.
Sag, ist diese Erklärung von unserem Lieblingsjuristen irgendwo hier im Forum vollständig zu finden?
Ich habs nur als Hard Copy...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Magazin Teile nach dem 14.12.

Beitrag von gewo » Mo 2. Dez 2019, 11:22

spareribs hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 10:49
Bin schon neugierig, ob sich die" ehemaligen " Ostblockstaaten auch an die EU Regeln halten .....in Bratislava z.b.: gibt es ja ein paar Waffengeschäfte ...die auch Magazine verkaufen ....
der darf auch magazine kaufen
auch an dich in CZ
weil CZ hat die idiotische EU Richtlinie ja nicht umgesetzt

nur du darfst sie ohne Genehmigung nicht bestellen oder einfuehren
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten