ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffenbesitzkarte Zivildienst

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Burgenlandy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 759
Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von Burgenlandy » Fr 6. Dez 2019, 13:30

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 321
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von BR1 » Do 12. Dez 2019, 12:59

Ich frage hier nochmal zur Sicherheit: Darf ich einem armen Zivildiener am Schiessstand meine Kat B (oder zukünftig auch Kat A) Waffe überlassen damit er zu seinem Training und Ergebnislisten kommt?

howa308
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 284
Registriert: Mi 15. Aug 2012, 10:46

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von howa308 » Do 12. Dez 2019, 14:49

BR1 hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 12:59
Ich frage hier nochmal zur Sicherheit: Darf ich einem armen Zivildiener am Schiessstand meine Kat B (oder zukünftig auch Kat A) Waffe überlassen damit er zu seinem Training und Ergebnislisten kommt?
Am behördlich genehmigten Schießstand ja.
Da kein Waffenverbot nach dem Waffengesetz.
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

Benutzeravatar
Nuss_95
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1304
Registriert: Sa 26. Jan 2019, 01:13
Wohnort: Wien / Kärnten

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von Nuss_95 » Do 12. Dez 2019, 16:10

BR1 hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 12:59
Ich frage hier nochmal zur Sicherheit: Darf ich einem armen Zivildiener am Schiessstand meine Kat B (oder zukünftig auch Kat A) Waffe überlassen damit er zu seinem Training und Ergebnislisten kommt?
Steht nur ein paar Beiträge vorher...
Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 321
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von BR1 » Fr 13. Dez 2019, 17:26

Nuss_95 hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 16:10
Steht nur ein paar Beiträge vorher...
Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.
Hier steht, dass der Besitz verboten ist.

Meine Frage hat sich auf die Ausnahme am Schießstand bezogen - das ist dort nicht erwähnt.

Benutzeravatar
Nuss_95
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1304
Registriert: Sa 26. Jan 2019, 01:13
Wohnort: Wien / Kärnten

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von Nuss_95 » Fr 13. Dez 2019, 17:57

BR1 hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 17:26
Nuss_95 hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 16:10
Steht nur ein paar Beiträge vorher...
Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.
Hier steht, dass der Besitz verboten ist.

Meine Frage hat sich auf die Ausnahme am Schießstand bezogen - das ist dort nicht erwähnt.
Ja eben. Wenns im Verbot nicht erwähnt wird, ist es ja nicht verboten.

Benutzeravatar
Pregarten
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 257
Registriert: Di 16. Jul 2019, 18:51

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von Pregarten » Do 19. Dez 2019, 09:32

Habe gestern mit @npk die Grundlagen durchgenommen und die ersten Schüsse gemacht. Beeindruckend wie gut er geschossen hat. Besonders mit dem .22 Revolver auf die kleine Scheibe, da fielen die ersten 10er auf 25m (!).
Da es so gut ging haben wir gleich den Neujahrsbewerb vorgeschossen. Somit ist die 1. Liste erledigt.
Hat Spaß gemacht.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

Antworten