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Führen von Waffen Kat. A
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Führen von Waffen Kat. A
Hallo,
wie schaut es mit dem Führen von Waffen der Kat. A aus? Meine Glock hat 21 Schuss, mein WP ist auf 2x Kat. B limitiert. Meine BH würde den auf Kat. A7 umschreiben. Geht aber im System nicht, WP kann nur A - und nicht A7
Gibt es da eine Auskunft?
LG
wie schaut es mit dem Führen von Waffen der Kat. A aus? Meine Glock hat 21 Schuss, mein WP ist auf 2x Kat. B limitiert. Meine BH würde den auf Kat. A7 umschreiben. Geht aber im System nicht, WP kann nur A - und nicht A7
Gibt es da eine Auskunft?
LG
Re: Führen von Waffen Kat. A
bei mir weiß die Behörde auch nichts, aber für mich stellt sich folgende Frage:
auch wenn das die Behörde jetzt einträgt (aufgrund dem Gesetz), ist die Frage, ob man das tun sollte. Weil was ist, wenn man (warum auch immer) sich von der Glock trennt und wieder einen B Platz haben will. Kann dann die Behörde nicht hergehen und sagen, wenn man aus 1*A + 1*B wieder 2*B haben will, ist das wie eine Neuausstellung, womit der Bedarf an den neuen Regelungen geprüft wird. und in Zukunft wird es wohl weniger Gründe geben, welche die Behörde glaubt.
deshalb werde ich wahrscheinlich auch mein Glock 33er Magazin nur auf die wbk melden, weil die wird man wohl auch in Zukunft leichter bekommen. dann darf man zwar nicht mehr als 20 Schuss führen, aber mir ist noch kein Grund eingefallen, wo das nützlich wäre.
oder habe ich hier einen Denkfehler?
auch wenn das die Behörde jetzt einträgt (aufgrund dem Gesetz), ist die Frage, ob man das tun sollte. Weil was ist, wenn man (warum auch immer) sich von der Glock trennt und wieder einen B Platz haben will. Kann dann die Behörde nicht hergehen und sagen, wenn man aus 1*A + 1*B wieder 2*B haben will, ist das wie eine Neuausstellung, womit der Bedarf an den neuen Regelungen geprüft wird. und in Zukunft wird es wohl weniger Gründe geben, welche die Behörde glaubt.
deshalb werde ich wahrscheinlich auch mein Glock 33er Magazin nur auf die wbk melden, weil die wird man wohl auch in Zukunft leichter bekommen. dann darf man zwar nicht mehr als 20 Schuss führen, aber mir ist noch kein Grund eingefallen, wo das nützlich wäre.
oder habe ich hier einen Denkfehler?
Re: Führen von Waffen Kat. A
Das ist jetzt nichts rechtsverbindliches, aber wenn die Behörde es dir eh erlaubt, dann wird sie sich bei einer Kontrolle durch eines ihrer Organe wohl nicht querlegen, wenn in der Glock ein +20 Magazin steckt. Ohne das große Mag ist sie ja Kat. B und kann ohne weiters geführt werden. Sollte eigentlich keine Probleme geben.kuni hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 17:15Hallo,
wie schaut es mit dem Führen von Waffen der Kat. A aus? Meine Glock hat 21 Schuss, mein WP ist auf 2x Kat. B limitiert. Meine BH würde den auf Kat. A7 umschreiben. Geht aber im System nicht, WP kann nur A - und nicht A7
Gibt es da eine Auskunft?
LG
Re: Führen von Waffen Kat. A
Eine Ausstellung für Kat A §17 Abs. 1 Z. 7 egal ob WP oder WBK kann erst ab dem 14.12. gehen weil es die Bestimmung erst ab diesem Tag gibt; praktisch erst ab dem 16.12. weil am Samstag keine Behörde offen haben wird.
Einen WP "generell für Kat. A" gibt es nach der Vorlage für WP und WBK nicht, dort ist jede einzelne der § 17 Abs 1 Ziffern aufgelistet.
Sehr theoretisch könnte die Behörde nur auf der Rückseite einen Vermerk eintragen "Dieser WP berechtigt auch zum Führen von Waffen der Kat A" das ist aber meiner Meinung nach rechtlich überhaupt nicht vorgesehen und wird wohl auch keine Behörde so ausstellen.
Re: Führen von Waffen Kat. A
Hier der Link zur Änderung der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung und der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung:kuni hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 17:15Hallo,
wie schaut es mit dem Führen von Waffen der Kat. A aus? Meine Glock hat 21 Schuss, mein WP ist auf 2x Kat. B limitiert. Meine BH würde den auf Kat. A7 umschreiben. Geht aber im System nicht, WP kann nur A - und nicht A7
Gibt es da eine Auskunft?
LG
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2019/294
Vorlage für die neuen WBK: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 239.pdfsig
Vorlage für die neuen WP: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 240.pdfsig
Eine Frage hätte ich interessehalber noch, was genau hat der SB gesagt bzw. gemeint mit "das System kann nur A - und nicht A7"..?
Re: Führen von Waffen Kat. A
Da darfts Du aber nur die Magazine alleine = A9 auf die WBK melden, keine Ahnung ob das geht wenn man die passende Waffe dazu hat. Bei einer A7 Meldung (Glock + 33er Magazine) wird die Glock als Kat. A eingetragen -> darf mit einem Kat. B WP also nicht geführt werden (auch nicht mit <20er Magazin).KjK hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 18:56bei mir weiß die Behörde auch nichts, aber für mich stellt sich folgende Frage:
auch wenn das die Behörde jetzt einträgt (aufgrund dem Gesetz), ist die Frage, ob man das tun sollte. Weil was ist, wenn man (warum auch immer) sich von der Glock trennt und wieder einen B Platz haben will. Kann dann die Behörde nicht hergehen und sagen, wenn man aus 1*A + 1*B wieder 2*B haben will, ist das wie eine Neuausstellung, womit der Bedarf an den neuen Regelungen geprüft wird. und in Zukunft wird es wohl weniger Gründe geben, welche die Behörde glaubt.
deshalb werde ich wahrscheinlich auch mein Glock 33er Magazin nur auf die wbk melden, weil die wird man wohl auch in Zukunft leichter bekommen. dann darf man zwar nicht mehr als 20 Schuss führen, aber mir ist noch kein Grund eingefallen, wo das nützlich wäre.
oder habe ich hier einen Denkfehler?
Noch schwieriger wir die Entscheidung, wenn man nur 1 Kat. B Platz am WP und neben der Glock auch eine zweite Waffe ohne große Magazine (z.B. Revolver) auf einer WBK hat...
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Re: Führen von Waffen Kat. A
Was ist dann bei derzeit 1 Platz Kategorie B am Pass... und zukünftigen Ausnahmen von Z7, Z8 und Z11.MikeD hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 20:56Da darfts Du aber nur die Magazine alleine = A9 auf die WBK melden, keine Ahnung ob das geht wenn man die passende Waffe dazu hat. Bei einer A7 Meldung (Glock + 33er Magazine) wird die Glock als Kat. A eingetragen -> darf mit einem Kat. B WP also nicht geführt werden (auch nicht mit <20er Magazin).KjK hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 18:56bei mir weiß die Behörde auch nichts, aber für mich stellt sich folgende Frage:
auch wenn das die Behörde jetzt einträgt (aufgrund dem Gesetz), ist die Frage, ob man das tun sollte. Weil was ist, wenn man (warum auch immer) sich von der Glock trennt und wieder einen B Platz haben will. Kann dann die Behörde nicht hergehen und sagen, wenn man aus 1*A + 1*B wieder 2*B haben will, ist das wie eine Neuausstellung, womit der Bedarf an den neuen Regelungen geprüft wird. und in Zukunft wird es wohl weniger Gründe geben, welche die Behörde glaubt.
deshalb werde ich wahrscheinlich auch mein Glock 33er Magazin nur auf die wbk melden, weil die wird man wohl auch in Zukunft leichter bekommen. dann darf man zwar nicht mehr als 20 Schuss führen, aber mir ist noch kein Grund eingefallen, wo das nützlich wäre.
oder habe ich hier einen Denkfehler?
Noch schwieriger wir die Entscheidung, wenn man nur 1 Kat. B Platz am WP und neben der Glock auch eine zweite Waffe ohne große Magazine (z.B. Revolver) auf einer WBK hat...
Man müsste dann ja sowohl jede der drei Kat A Ziffern und die Kategorie B weiter führen dürfen. Lässt sich mit nur 1 Platz aber schwer eintragen.
Disclaimer
Die Inhalte meines Betrages wurden gemäß der Nutzungsbedingungen automatisch zensiert bzw. korrigiert.
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Re: Führen von Waffen Kat. A
Lies das Gesetz. Da steht klar drin, dass nur mit eingesetztem oder eingebautem Magazin eine Kat. A Waffe gegeben sein kann. Wenn die Glock mit Magazin bis 20 Schuss geführt wird kann es bei einer Kontrolle doch gar nie zu Problemen kommen.MikeD hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 20:56Da darfts Du aber nur die Magazine alleine = A9 auf die WBK melden, keine Ahnung ob das geht wenn man die passende Waffe dazu hat. Bei einer A7 Meldung (Glock + 33er Magazine) wird die Glock als Kat. A eingetragen -> darf mit einem Kat. B WP also nicht geführt werden (auch nicht mit <20er Magazin).KjK hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 18:56bei mir weiß die Behörde auch nichts, aber für mich stellt sich folgende Frage:
auch wenn das die Behörde jetzt einträgt (aufgrund dem Gesetz), ist die Frage, ob man das tun sollte. Weil was ist, wenn man (warum auch immer) sich von der Glock trennt und wieder einen B Platz haben will. Kann dann die Behörde nicht hergehen und sagen, wenn man aus 1*A + 1*B wieder 2*B haben will, ist das wie eine Neuausstellung, womit der Bedarf an den neuen Regelungen geprüft wird. und in Zukunft wird es wohl weniger Gründe geben, welche die Behörde glaubt.
deshalb werde ich wahrscheinlich auch mein Glock 33er Magazin nur auf die wbk melden, weil die wird man wohl auch in Zukunft leichter bekommen. dann darf man zwar nicht mehr als 20 Schuss führen, aber mir ist noch kein Grund eingefallen, wo das nützlich wäre.
oder habe ich hier einen Denkfehler?
Noch schwieriger wir die Entscheidung, wenn man nur 1 Kat. B Platz am WP und neben der Glock auch eine zweite Waffe ohne große Magazine (z.B. Revolver) auf einer WBK hat...
Das ZWR hat nur deklarativen Charakter und keinen konstitutiven. Und das wird nicht kontrolliert, sondern nur was am WP steht.
Re: Führen von Waffen Kat. A
also dass mit deklarativer wirkung ..... a mutiger ansatz
bevor das ned irgendwer abnickt wuerde ich das ned riskieren
das ist a juristischer denkansatz
wie weit du im fall der faelle damit kommst?
edit:
je mehr ich darueber nachdenke desto weniger komme ich damit zurecht
das WaffG sagt wenn ein HiCap magazin in eine kat B waffe gesteckt wird dann wird diese waffe zu kat A
warum sollte das fuer das fuehren weniger gelten als fuer den blossen besitz?
das kann ned sein
bevor das ned irgendwer abnickt wuerde ich das ned riskieren
das ist a juristischer denkansatz
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edit:
je mehr ich darueber nachdenke desto weniger komme ich damit zurecht
das WaffG sagt wenn ein HiCap magazin in eine kat B waffe gesteckt wird dann wird diese waffe zu kat A
warum sollte das fuer das fuehren weniger gelten als fuer den blossen besitz?
das kann ned sein
Zuletzt geändert von gewo am Mo 9. Dez 2019, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führen von Waffen Kat. A
Auch an dieser Stelle wieder: wenn ein Repetierer im ZWR (fälschlicherweise) als Kat A eingetragen ist, ist er dann Kat A?
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Führen von Waffen Kat. A
aber die kat B ist da ja nicht faelschlicher weise eingetragen
du hast sie freiwillig gemeldet als Kat A
und die behoerde hat das dem gesetz entsprechend als antrag gewertet
und du hast dafuer bezahlt
und danach wurde die waffe eine Kat A
die behoerde kann ein regelung immer strenger machen als eine EU richtline ( nur wenn hicap magazin eingesetzt dann kat A)
nur weniger streng nicht
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Re: Führen von Waffen Kat. A
Aber genau der Eintrag als Kat. A im WP bzw. der WBK steht im Gesetz in §58(13):Maddin hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 21:23Lies das Gesetz. Da steht klar drin, dass nur mit eingesetztem oder eingebautem Magazin eine Kat. A Waffe gegeben sein kann. Wenn die Glock mit Magazin bis 20 Schuss geführt wird kann es bei einer Kontrolle doch gar nie zu Problemen kommen.
Das ZWR hat nur deklarativen Charakter und keinen konstitutiven. Und das wird nicht kontrolliert, sondern nur was am WP steht.
Das bedeutet doch, daß durch die Meldung der Hi-Cap Magazine der Kat. B Platz im WP zu Kat. A wird.Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Im WP würde dann wohl stehen: 0 B und 1 A7, oder sehe ich das falsch ?
Damit wäre das Führen von (anderen) Kat. B Waffen aber nicht mehr gestattet.
Oder die Behörde müsste Plätze von der WBK in den WP übertragen.
Damit würde dann z.B. aus einem WP mit 1 B ein WP mit 1 B + 1 A7 (+ 1 A8 +1 A11) werden (die Anzahl der B Plätze auf der WBK reduziert sich entsprechend). Klingt für mich nicht sehr wahrscheinlich...
Re: Führen von Waffen Kat. A
Anderer Ansatz: wäre es nicht möglich, dass ein WP zukünftig sowohl A als auch B umfassen kann ?MikeD hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 22:43Aber genau der Eintrag als Kat. A im WP bzw. der WBK steht im Gesetz in §58(13):Maddin hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 21:23Lies das Gesetz. Da steht klar drin, dass nur mit eingesetztem oder eingebautem Magazin eine Kat. A Waffe gegeben sein kann. Wenn die Glock mit Magazin bis 20 Schuss geführt wird kann es bei einer Kontrolle doch gar nie zu Problemen kommen.
Das ZWR hat nur deklarativen Charakter und keinen konstitutiven. Und das wird nicht kontrolliert, sondern nur was am WP steht.Das bedeutet doch, daß durch die Meldung der Hi-Cap Magazine der Kat. B Platz im WP zu Kat. A wird.Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Im WP würde dann wohl stehen: 0 B und 1 A7, oder sehe ich das falsch ?
Damit wäre das Führen von (anderen) Kat. B Waffen aber nicht mehr gestattet.
Oder die Behörde müsste Plätze von der WBK in den WP übertragen.
Damit würde dann z.B. aus einem WP mit 1 B ein WP mit 1 B + 1 A7 (+ 1 A8 +1 A11) werden (die Anzahl der B Plätze auf der WBK reduziert sich entsprechend). Klingt für mich nicht sehr wahrscheinlich...
Man die Glock also sowohl mit +20 als auch mit -20 Magazin führen kann ?
Für mich wäre das die naheliegende Lösung betreffend Altbesand.
Re: Führen von Waffen Kat. A
ja klar, kann seinMaddin hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 22:50Anderer Ansatz: wäre es nicht möglich, dass ein WP zukünftig sowohl A als auch B umfassen kann ?MikeD hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 22:43Aber genau der Eintrag als Kat. A im WP bzw. der WBK steht im Gesetz in §58(13):Maddin hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 21:23Lies das Gesetz. Da steht klar drin, dass nur mit eingesetztem oder eingebautem Magazin eine Kat. A Waffe gegeben sein kann. Wenn die Glock mit Magazin bis 20 Schuss geführt wird kann es bei einer Kontrolle doch gar nie zu Problemen kommen.
Das ZWR hat nur deklarativen Charakter und keinen konstitutiven. Und das wird nicht kontrolliert, sondern nur was am WP steht.Das bedeutet doch, daß durch die Meldung der Hi-Cap Magazine der Kat. B Platz im WP zu Kat. A wird.Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Im WP würde dann wohl stehen: 0 B und 1 A7, oder sehe ich das falsch ?
Damit wäre das Führen von (anderen) Kat. B Waffen aber nicht mehr gestattet.
Oder die Behörde müsste Plätze von der WBK in den WP übertragen.
Damit würde dann z.B. aus einem WP mit 1 B ein WP mit 1 B + 1 A7 (+ 1 A8 +1 A11) werden (die Anzahl der B Plätze auf der WBK reduziert sich entsprechend). Klingt für mich nicht sehr wahrscheinlich...
Man die Glock also sowohl mit +20 als auch mit -20 Magazin führen kann ?
Für mich wäre das die naheliegende Lösung betreffend Altbesand.
aber nur ENTWEDER - ODER
dass es bei der WBK nicht zu einem „fliegenden“ wechsel von kat A waffen auf Kat B waffen kommen kann wurde bereits festgelegt
warum sollten sie es dann beim WP so machen?
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