gewo hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 23:00
Maddin hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 22:55
Das Gesetz sagt doch, dass B Waffen mit eingesetztem Magazin verbotene Waffen sind.
Streng nach dem Wortlaut kann aber eine B-Waffe ohne Magazin nie A sein (lassen wir das KM an der Stelle mal weg).
nein, dass ist deine interpretation
das ein schliesst das andere ueberhaupt ned aus
der von dir angesetzte umkehrschluss ist durch nix zu begruenden
das gesetz sagt dass kat B waffen mit eingesetzem hicap kat A sind
nirgendwo steht dass nicht waffen - egal welcher kategorie - fuer die du eine umstufung auf Kat A beantragst nachhher auch kat A sein koennen
Einspruch Euer Ehren
Niemand beantragt eine Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie iSd Paragraph 44. Wäre der ganze Zinnober rund um die Meldung des Altbestands gemäß Paragraph 58 ein Antrag auf Kategorisierung iSd Paragraph 44 (das würde der von dir genannte "Umstufung" entsprechen), würde ich dir recht geben, denn diese Zuordnung zu einer Kategorie "pickt".
Ist es aber nicht, da niemand mit der Meldung des Altbestands eine "Umstufung" beantragt.
Man erhält eine Ausnahmegenehmigung für den Besitz einer Waffe iSd Paragraph 17 Abs.1 Z7/8, und die betreffende Schusswaffe ist nur solange eine Waffe iSd Z7/8, solange ein entsprechend grosses Magazin eingesetzt ist. Dieser Umstand ist erstaunlich klar definiert.
Sobald das Magazin nicht mehr eingesetzt ist, entspricht die Schusswaffe nicht mehr den Bestimmungen des Paragraph 17 Abs.1 Z7/8 und ist folglich wieder eine Schusswaffe der Kategorie B.
Konsequent zu Ende gedacht würde deine Sichtweise folgendes bedeuten: stell dir vor, jemand hat eine WBK mit genau einem B-Platz und meldet seine Schusswaffe als Altbestand. Folglich wird der B-Platz gestrichen und durch einen Z7/8-Platz ersetzt. Wäre die betreffende Schusswaffe dauerhaft der Kategorie A iSd Paragraph 17 Abs.1 Z7/8 zuzurechnen, dürfte der Besitzer niemals das große Magazin entfernen, um die Schusswaffe zu reinigen, da er dann ja eine Schusswaffe der Kategorie B besitzen würde, er aber nur eine Bewilligung zum Besitz einer Schusswaffe iSd Paragraph 17 Abs.1 Z7/8 hat.
Der "fliegende Kategoriewechsel" muss möglich sein, alles andere wäre im Widerspruch zur Novelle.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod