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Magazinsammler
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 63
- Registriert: Di 7. Feb 2012, 18:54
- Wohnort: Weststeirisches Bergland
Magazinsammler
Hallo Pulverdampfler
Meine Frage, wie schauts da aus wenn ich Magazinsammler bin.
Da hab ich einen Haufen 20ger und 30ger Magazine und keine Waffen dazu.
Gibts da Infos dazu ????
Ein Weststeirisches Glück Auf vom Bergsteirer
Meine Frage, wie schauts da aus wenn ich Magazinsammler bin.
Da hab ich einen Haufen 20ger und 30ger Magazine und keine Waffen dazu.
Gibts da Infos dazu ????
Ein Weststeirisches Glück Auf vom Bergsteirer
Dieses schöne Land ist der Steirer Land,
ist mein liebes teures Heimatland.
ist mein liebes teures Heimatland.
Re: Magazinsammler
Nennt sich Magazin WBK.
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2604
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Magazinsammler
Du beantragst ab dem 14.12 eine WBK nur für Magazine.
https://www.tt.com/panorama/gesellschaf ... t-in-kraft
https://www.tt.com/panorama/gesellschaf ... t-in-kraft
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Magazinsammler
Sehe ich das richtig?
Wenn ich eine Kat. B Waffe plus dazu passendes HiCap-Mag besitze, hab ich künftig zwei Möglichkeiten:
1) Waffe auf Kat B lassen, Magazin-WBK lösen => ich darf die Mags haben aber nicht verwenden.
2) Waffe auf Kat A7 umschreiben => ich darf die Mags haben UND auch verwenden.
Wenn ich eine Kat. B Waffe plus dazu passendes HiCap-Mag besitze, hab ich künftig zwei Möglichkeiten:
1) Waffe auf Kat B lassen, Magazin-WBK lösen => ich darf die Mags haben aber nicht verwenden.
2) Waffe auf Kat A7 umschreiben => ich darf die Mags haben UND auch verwenden.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Magazinsammler
Fast. Die heutige Interpretation:
zu 1: kein Nachkauf, nur auf behördlichen Schießstand ansteckbar
zu 2: Nachkauf, "überall" verwendbar
zu 1: kein Nachkauf, nur auf behördlichen Schießstand ansteckbar
zu 2: Nachkauf, "überall" verwendbar
Re: Magazinsammler
Wenn du eine Zentralfeuer Halbautomat LW und WBK hast und Magazine zu denen keine deiner Ha LW passt, dann kriegst du keine zweite WBK sondern den Eintrag § 17 Abs. 1 (10) auf einer neuen WBK.
Magazin WBK gibts nur wenn gar keine WBK vorhanden.
Die angebliche "Wahlfreiheit" für Waffen die man besitzt nur die Magazine zu melden (= Waffe bleibt Kat B) halte ich für Wunschdenken, kA woher das kommt...
Magazin WBK gibts nur wenn gar keine WBK vorhanden.
Die angebliche "Wahlfreiheit" für Waffen die man besitzt nur die Magazine zu melden (= Waffe bleibt Kat B) halte ich für Wunschdenken, kA woher das kommt...
Re: Magazinsammler
Das kommt wenn man das Gesetz, insbesondere die Bestimmung des 17er iVm den Meldebestimmungen, die sich auf die einzelnen Ziffern des 17er beziehen, liest.fast12 hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 14:31Wenn du eine Zentralfeuer Halbautomat LW und WBK hast und Magazine zu denen keine deiner Ha LW passt, dann kriegst du keine zweite WBK sondern den Eintrag § 17 Abs. 1 (10) auf einer neuen WBK.
Magazin WBK gibts nur wenn gar keine WBK vorhanden.
Die angebliche "Wahlfreiheit" für Waffen die man besitzt nur die Magazine zu melden (= Waffe bleibt Kat B) halte ich für Wunschdenken, kA woher das kommt...
Wunschdenken? Ja mag sein, aber für eine andere Interpretation hätte man das Gesetz anders schreiben müssen...
Was macht eigentlich jemand der mehrere AR15 in Zukunft haben möchte ?
Muss man dann die Magazine die man jetzt schon hat getrennt melden ? Oder gelten die Magazine für alle AR15 ? Alles sehr sehr fragwürdig aktuell...
Zuletzt geändert von Maddin am Di 10. Dez 2019, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Magazinsammler
Tja....das mit der "Wahlfreiheit" ist dann für Leute die so einen Prügel mit eingebauten High Cap Mag besitzen wohl schwer zu erhoffen.
So hier der Gesetzgeber das mit "anstecken bzw. ansteckbar" gleichsetzt, sieht es wahrlich ned gut aus.
Mein Zugang dazu wäre ja auch die Mags zu melden und eben nur auf beh. gen. Ständen zu verwenden....
g
Willi
So hier der Gesetzgeber das mit "anstecken bzw. ansteckbar" gleichsetzt, sieht es wahrlich ned gut aus.
Mein Zugang dazu wäre ja auch die Mags zu melden und eben nur auf beh. gen. Ständen zu verwenden....
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Magazinsammler
So sehe ich das auch. Gewo und Yukon haben an anderer Stelle geschrieben, dass die Meldung des Magazin-Altbestands nicht automatisch eine Waffen-Umkategorisierung bedeutet/auslöst.Maddin hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 14:47Das kommt wenn man das Gesetz, insbesondere die Bestimmung des 17er iVm den Meldebestimmungen, die sich auf die einzelnen Ziffern des 17er beziehen, liest.fast12 hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 14:31Wenn du eine Zentralfeuer Halbautomat LW und WBK hast und Magazine zu denen keine deiner Ha LW passt, dann kriegst du keine zweite WBK sondern den Eintrag § 17 Abs. 1 (10) auf einer neuen WBK.
Magazin WBK gibts nur wenn gar keine WBK vorhanden.
Die angebliche "Wahlfreiheit" für Waffen die man besitzt nur die Magazine zu melden (= Waffe bleibt Kat B) halte ich für Wunschdenken, kA woher das kommt...
Wunschdenken? Ja mag sein, aber für eine andere Interpretation hätte man das Gesetz anders schreiben müssen...
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Magazinsammler
Ich kenne zumindest eine Behörde die das anders sieht. Aber gut, das heißt ja nichts...
Re: Magazinsammler
Nochmal zu meinen Überlegungen:
Aktuell besitzt jemand ein AR15 und 20 Magazine. In Zukunft will man aber weitere AR15 kaufen und die Magazine zumindest auf behördlich genehmigten Schießständen verwenden.
Wäre das möglich, wenn bereits alle 20 Magazine mit dem ersten AR15 gemeldet wurden ? Oder kann/muss man Kat. A und Magazinmeldung beim selben Waffentyp auch getrennt machen ?
Aktuell besitzt jemand ein AR15 und 20 Magazine. In Zukunft will man aber weitere AR15 kaufen und die Magazine zumindest auf behördlich genehmigten Schießständen verwenden.
Wäre das möglich, wenn bereits alle 20 Magazine mit dem ersten AR15 gemeldet wurden ? Oder kann/muss man Kat. A und Magazinmeldung beim selben Waffentyp auch getrennt machen ?
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2604
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Magazinsammler
Ich seh schon wieder eine Österreichlösung a la „jede Gemeinde/ BH“ kocht sein eigenes Süppchen, auf uns zu kommen.
Hoffe, die Wahlfreiheit ist kein Gerücht.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Magazinsammler
Man will uns beschränken, daher wird es nicht spielen neue HA zu kaufen und die HighCap weiterzuverwenden.
Wenn Du Ar15 als Ausnahme hast, die andere Ar15 nicht, rate mal.
Am Ende des Lebens soll es nur wenige Edelsportschützen geben.
Wenn Du Ar15 als Ausnahme hast, die andere Ar15 nicht, rate mal.
Am Ende des Lebens soll es nur wenige Edelsportschützen geben.
Re: Magazinsammler
Ok, aber derjenige der jetzt nur Magazine hat darf diese in allen Waffen die er sich später kauft verwenden.
Warum soll das der Kat.A Inhaber mit seinem Altbestand nicht auch dürfen ?
Re: Magazinsammler
Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen