Was habt ihr immer mit den Edelsportschützen? Macht einfach ein paar Bewerbe und gut is. Teile des neuen Waffengesetzes find ich eigentlich super so wies kommt, die Magazine sind mir Wurscht weil ich erstens genug habe und zweitens unzählige Bewerbe schieße.
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Magazinsammler
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Magazinsammler
Re: Magazinsammler
Mit den Bewerben ist es nicht getan, das wäre ja einfach.R_B_ hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 16:57Was habt ihr immer mit den Edelsportschützen? Macht einfach ein paar Bewerbe und gut is. Teile des neuen Waffengesetzes find ich eigentlich super so wies kommt, die Magazine sind mir Wurscht weil ich erstens genug habe und zweitens unzählige Bewerbe schieße.
Du musst in einem Verein Mitglied sein, der jährlich jemanden zu internationalen Bewerben entsendet, wenn du deine 30er an einem privaten Stand oder daheim anstecken willst.
Das macht die Sache "edel"...
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1.
Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2.
über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Re: Magazinsammler
Aha, da hab ich Glück, in so einem Verein bin ich und fahre selber ins Ausland.
Re: Magazinsammler
Schonmal auch an die Nachhaltigkeit gedacht ?R_B_ hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 16:57Was habt ihr immer mit den Edelsportschützen? Macht einfach ein paar Bewerbe und gut is. Teile des neuen Waffengesetzes find ich eigentlich super so wies kommt, die Magazine sind mir Wurscht weil ich erstens genug habe und zweitens unzählige Bewerbe schieße.
Mit was deine Kinder wohl mal schießen werden...
Re: Magazinsammler
Mit gar nichts mehr, glaubst im Ernst wir werden noch lange schießen? Bleiverbot?Maddin hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 17:08Schonmal auch an die Nachhaltigkeit gedacht ?R_B_ hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 16:57Was habt ihr immer mit den Edelsportschützen? Macht einfach ein paar Bewerbe und gut is. Teile des neuen Waffengesetzes find ich eigentlich super so wies kommt, die Magazine sind mir Wurscht weil ich erstens genug habe und zweitens unzählige Bewerbe schieße.
Mit was deine Kinder wohl mal schießen werden...
Re: Magazinsammler
Bitte beim Thema bleiben. Altbestand ist besser als auf eine zukünftige Genehmigung zu hoffen, das ist hoffentlich jedem langsam klar.
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Re: Magazinsammler
Soweit ich eine Dienstanweisung zu dem Thema verstanden habe, welche sich eines Beispiels bedient, ist die Sache so:
Sagen wir, jemand hat eine G17 und einen 9x19 AR HA. Er kann entweder den HA AR auf KAT A melden, dann darf er das G17 Mag damit verwenden, oder eben nicht, dann darf er nur 10er Mags im HA verwenden. Er könnte aber auch, da er ein 33er Mag besitz, beides auf KAT A melden, dann darf auch beides damit verwendet werden.
Soweit klar?
Sagen wir, jemand hat eine G17 und einen 9x19 AR HA. Er kann entweder den HA AR auf KAT A melden, dann darf er das G17 Mag damit verwenden, oder eben nicht, dann darf er nur 10er Mags im HA verwenden. Er könnte aber auch, da er ein 33er Mag besitz, beides auf KAT A melden, dann darf auch beides damit verwendet werden.
Soweit klar?
Re: Magazinsammler
Ich finde es schade, dass der Terminus "Edelsportschütze" nicht als juristischer Begriff eingeführt wurde
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- .50 BMG
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Re: Magazinsammler
Hier noch ein Wunschdenken:
Jene die als Altbestand eine Kat A Z 7 oder Z 8 melden bekommen (pro Altbestand-Waffe) einen solchen dynamischen Kat A Platz (Z 7 oder Z 8) und dürfen dann ähnlich wie mit den Kat B Plätzen immer gleichzeitig N der Waffen in der entsprechenden Längen-Klasse (also LW oder KW) durch Anstecken eines großen Mags zu Kat A machen. Wenn bei mehr Waffen ein großes Magazin gleichzeitig steckt als enstprechende Kat A Plätze (selbe Längenklasse) auf der WBK wärs eine Stückzahlüberschreitung von Kat A.
Das wäre das einzig sinnvolle...
Sprich jemand hat jetzt ein AR-15 und macht das zu Kat A Altbestand, kauft sich später in einigen Jahren ein Steyr AUG Z, dann darf er sowohl XXL Mags fürs AR-15 als auch fürs AUG kaufen, aber immer nur bei einer der Waffen außerhalb behördlich genehmigter Schießstätten gleichzeitig ein XXL Mag anstecken.
Hoffentlich ist das so, denn das wäre praktikabel und analog zur Stückzahlüberschreitung von Kat B wenn mithilfe von Zubehör mehr vollständigen Waffen gleichzeitig zusammen gebaut werden als Plätze auf der WBK.
Jene die als Altbestand eine Kat A Z 7 oder Z 8 melden bekommen (pro Altbestand-Waffe) einen solchen dynamischen Kat A Platz (Z 7 oder Z 8) und dürfen dann ähnlich wie mit den Kat B Plätzen immer gleichzeitig N der Waffen in der entsprechenden Längen-Klasse (also LW oder KW) durch Anstecken eines großen Mags zu Kat A machen. Wenn bei mehr Waffen ein großes Magazin gleichzeitig steckt als enstprechende Kat A Plätze (selbe Längenklasse) auf der WBK wärs eine Stückzahlüberschreitung von Kat A.
Das wäre das einzig sinnvolle...
Sprich jemand hat jetzt ein AR-15 und macht das zu Kat A Altbestand, kauft sich später in einigen Jahren ein Steyr AUG Z, dann darf er sowohl XXL Mags fürs AR-15 als auch fürs AUG kaufen, aber immer nur bei einer der Waffen außerhalb behördlich genehmigter Schießstätten gleichzeitig ein XXL Mag anstecken.
Hoffentlich ist das so, denn das wäre praktikabel und analog zur Stückzahlüberschreitung von Kat B wenn mithilfe von Zubehör mehr vollständigen Waffen gleichzeitig zusammen gebaut werden als Plätze auf der WBK.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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- .357 Magnum
- Beiträge: 44
- Registriert: Mi 11. Dez 2019, 11:50
Re: Magazinsammler
Weiß man eigentlich schon, ob man dann mit Verwahrungskontrollen rechnen muss, wenn man nur Magazine besitzt?
Re: Magazinsammler
kontrolliert werden dürfen laut erlass waffen die aufgrund eines waffenrechtlichen Dokumentes besessen werdenArchbishop Gumby hat geschrieben: ↑Do 12. Dez 2019, 17:54Weiß man eigentlich schon, ob man dann mit Verwahrungskontrollen rechnen muss, wenn man nur Magazine besitzt?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Magazinsammler
...und Magazin - WBK ist ein waffenrechtlichen Dokument.
Sind die Kosten der Magazin WBK bekannt? Möglicherweise hab ich es überlesen.
Sind die Kosten der Magazin WBK bekannt? Möglicherweise hab ich es überlesen.
Re: Magazinsammler
Und nach Ansicht mancher sind Magazine Waffen, weil sie im §17 stehen. Leider wird diese verquere Ansicht auch im aktuellen Runderlass vertreten (viewtopic.php?p=755801#p755970).
Es wird aller Voraussicht nach also Verwahrungskontrollen für Magazine geben, fürchte ich.
Es wird aller Voraussicht nach also Verwahrungskontrollen für Magazine geben, fürchte ich.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
Re: Magazinsammler
Laut ZWR FAQ müssen Magazinkäufe im ZWR erfasst werden, und zwar penibel unterschieden ob jemand "nur" ein Magazin kauft, oder ob er es zu einer bestehenden Waffe kauft. Käufe nach § 17 Abs. 1 Z. 9 und 10 (also nur für Magazine) werden gezählt, (nehmen also "Platz" weg), Käufe zu besessenen Waffen nach § 17 Abs. 2, 3, 7, 8 und 11 (also für bestehende Waffen) "zählen nicht". Zudem müssen Magazine analog der anderen Waffen mit Hersteller/Marke, Modell, Herstellernummer, Kaliber, usw. "wie gewohnt" von der ursprünglichen Waffe erfasst werden.
Damit wären Nachkäufe von großen Magazinen zu bestehenden Waffen die nach § 17 umklassifiziert wurden problemlos möglich, nicht aber wenn man nur Magazin XY meldet, weil man dann exakt nur die Zahl kaufen darf, die man vorher besessen hat und eingetragen wurden.
Damit wären Nachkäufe von großen Magazinen zu bestehenden Waffen die nach § 17 umklassifiziert wurden problemlos möglich, nicht aber wenn man nur Magazin XY meldet, weil man dann exakt nur die Zahl kaufen darf, die man vorher besessen hat und eingetragen wurden.
Zuletzt geändert von Promo am Fr 13. Dez 2019, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.