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Magazinsammler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Yukon
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Re: Magazinsammler

Beitrag von Yukon » Fr 13. Dez 2019, 10:06

Parallaxe hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 08:43
So einfach ist das aber nicht - es gibt sehr wohl Produkte, die die gewünschten Angaben aufweisen. Ich habe einige Magazine, auf denen wirklich alles steht, was da gefordert ist. Ich habe aber auch schon Magazine gesehen, auf denen so gut wie nichts vermerkt war.

Die Behörde fordert also nichts unmögliches, denn es gibt die Daten prinzipiell, und es gibt Produkte, die diesen Auflagen entsprechen. Insofern kann die Behörde doch rechtlich völlig legitim sagen: "Wenn ein Magazin entsprechend codiert ist, genügt es den gesetzlichen Auflagen. Wenn es nicht entsprechend codiert ist, genügt es diesen Auflagen nicht."

Bitte, es gibt speziell in der EU Normen für jedes kleinste Detail bei den meisten Produkten. Der Zweck ist (Qualitäts-)Kontrolle, der Nachweis der Normerfüllung soll selbiges gewährleisten. Ob das jetzt Plastikgebinde für die Aufbewahrung von Lebensmitteln oder Magazine für eine AR 15 sind, ist egal.
Es ist relativ einfach.
So wie ich vorhin geschrieben habe, Daten die nicht existieren können der Behörde, auch wenn sie noch so sehr darauf besteht, nicht geliefert werden.
Ich habe auf meinen AR15 Blechmagazinen "Brownells, Montezuma" draufstehen, allerdings steht das am Magazinboden und nicht am Magazinkörper. Ansonsten gibt es keine Angaben, kein Kaliber, keine Kapazität und schon gar keine Seriennummer.
Meine AK47 Magazine sind überhaupt komplett informationslos.
Daher, was an Daten nicht existiert, kann auch nicht bekanntgegeben werden.
Was sollte ich denn der Behörde für Daten liefern? Soll ich bekanntgeben, was ich glaube für welches Kaliber ein bestimmtes Magazin gefertigt wurde oder eine Nummer als Seriennummer bekanntgeben, von der ich glaube, dass sie auch eine Seriennummer ist?
Dafür, dass dieses Thema kein Religionsunterricht ist, ist ein bisserl viel "glauben" dabei.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Yukon
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Re: Magazinsammler

Beitrag von Yukon » Fr 13. Dez 2019, 10:07

Promo hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 09:58
Yukon hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 08:20
Promo hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 18:06
Laut ZWR FAQ müssen Magazinkäufe im ZWR erfasst werden, und zwar penibel unterschieden ob jemand "nur" ein Magazin kauft, oder ob er es zu einer bestehenden Waffe kauft. Käufe nach § 17 Abs. 1 Z. 7 und 8 (also nur für Magazine) werden gezählt, (nehmen also "Platz" weg), Käufe zu besessenen Waffen nach § 17 Abs. 2, 3, 7, 8 und 11 (also für bestehende Waffen) "zählen nicht". Zudem müssen Magazine analog der anderen Waffen mit Hersteller/Marke, Modell, Herstellernummer, Kaliber, usw. "wie gewohnt" von der ursprünglichen Waffe erfasst werden.

Damit wären Nachkäufe von großen Magazinen zu bestehenden Waffen die nach § 17 umklassifiziert wurden problemlos möglich, nicht aber wenn man nur Magazin XY meldet, weil man dann exakt nur die Zahl kaufen darf, die man vorher besessen hat und eingetragen wurden.
Kann es sein, dass dir da im von mir fett markierten Bereich ein Tippfehler unterlaufen ist?
Meinem Verständnis nach handelt es sich hier um die Z9 und Z10 und nicht Z7 und Z8
Ja Tippfehler. Steht in FAQ EU Richtlinie Waffenfachhändler V02 Stand 09.12.2019 auf Seite 26 bei § 17/1/9 +20 Magazin sowie § 17/1/10 +10 Magazin sogar fettgedruckt "wird gezählt".

Im Gegenzug steht bei § 17/1/2, § 17/1/3, § 17/1/7, § 17/1/8 sowie § 17/1/11 passende Magazine >10 bzw. >20 "wird nicht gezählt".

Werde es oben korrigieren.
Merci
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Parallaxe » Fr 13. Dez 2019, 10:31

@Yukon - Lass es mich so formulieren: Wenn der Gesetzgeber zu einem Produkt bestimmte Daten zur Verifizierung sehen will, dann bestimmt nicht der Produzent oder Konsument, was Sache ist. Was Sache ist, sagt das Gesetz. Und wenn ein Gesetz sagt, dass bestimmte Angaben zu machen sind, dann bedeutet dass, dass Produkte, die diese Angaben nicht mitliefern, im Sinne des Gesetzes nicht anerkannt sind.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von AUG-andy » Fr 13. Dez 2019, 10:38

Parallaxe hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 10:31
@Yukon - Lass es mich so formulieren: Wenn der Gesetzgeber zu einem Produkt bestimmte Daten zur Verifizierung sehen will, dann bestimmt nicht der Produzent oder Konsument, was Sache ist. Was Sache ist, sagt das Gesetz. Und wenn ein Gesetz sagt, dass bestimmte Angaben zu machen sind, dann bedeutet dass, dass Produkte, die diese Angaben nicht mitliefern, im Sinne des Gesetzes nicht anerkannt sind.
Das stimmt so nicht.
Auf 2 meiner Wechselsysteme steht zum Beispiel auch keine Waffennummer drauf. Im ZWR steht dann halt 000000 , das wird bei den Magazinen sicher gleich sein.
Ohne Beschriftung kein Eintrag also alles mit 0 angeben.
Herzaubern geht nicht wie Yukon geschrieben hat . ;)
MfG
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Re: Magazinsammler

Beitrag von Parallaxe » Fr 13. Dez 2019, 11:32

Was wie sein wird, wissen wir alle nicht ;)

Gegenbeispiel: Wenn für ein bestimmtes Lebensmittel bestimmte Kennzeichnungen gesetzlich verpflichtend sind, dann entsprechen Lebensmittel, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, nicht dem Gesetz. Das wird Folgen haben, diese Lebensmittel dürfen nicht verkauft werden. ABER: Die korrekte Kennzeichnung bestimmt der Gesetzgeber, nicht der Erzeuger, nicht der Verkäufer, nicht der Käufer.

Aber gut, lassen wir das, wir werdens ja sehn. Und glaubt mir: Ich würde mich GERNE irren.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Maddin » Fr 13. Dez 2019, 11:39

Parallaxe hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 08:11
Ich bin schon auf die ersten Erfahrungsberichte mit Altbestandsmeldungen gespannt. Ich wollte das eigentlich heute machen und habe das Schreiben sorgsam vorbereitet, samt aller Belege für die Magazine, ZWR-Datenblätter, Rechnung für die Waffe...

Aber jetzt nutze ich mal die 2 Jahre Übergangsfrist, lehne mich zurück und warte. Wenn ich es richtig verstehe, kann ich während dieser 2 Jahre auf den behördlich genehmigten Schießstand gehen und meine 30er Magazine anstecken, ohne ein rechtliches Problem zu kriegen, weil sowohl Waffe als auch Magazine vordem 14.12.2019 erworben worden waren. Würde mich zwar wundern, wenns so einfach wäre, aber jetzt schau ich mal, ob jemand etwas anderes behauptet ;)
Die müssten doch alle wesentlichen Daten im ZWR rauslesen können. Wieso sollte ich mir die Arbeit antun und irgendwelche Rechnungen mit Datumsbeleg für meine Waffen ausgraben ? Beleg für Magazine ? Viele meiner Magazine wurden mir von meinen Eltern geschenkt. Soll ich die Zeugenaussage bei der Behörde vorbringen ? :whistle:

Generell halte ich die Meldung für völligen Unsinn, denn es ist bereits alls im ZWR registriert. Da sieht man auch sehr gut, dass die Kat. A auch Einschränkungen mitsich bringt, denn sonst bräuchte man den ganzen Quatsch gar nicht und stellt einfach für alles was vor 14.12. registriert ist die Genehmigung in Form einer neuen WBK aus. Das ist totale Abzocke... :whistle:

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Re: Magazinsammler

Beitrag von hasgunz » Fr 13. Dez 2019, 11:57

rupi hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 07:48
hasgunz hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 00:14
fast12 hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 15:39
Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen
Das ist ja das hirnverbrannte daran. Weil der Edelsportschütze und das Schießstättenprivileg die A Kategorisierung dieser Mags quasi wertlos macht. Was wieder dazu führt, warum man sich die Ausnahmegenehmigung überhaupt holt.

LG
Ich bezweifle dass die Edelsportsvhützenregel so locker flockig ausgehändigt wird nach belieben
Ich auch, paar Tage noch, dann wird sich was regen und wir werden sehen wie es mit der Zukunft aussieht.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Maddin » Fr 13. Dez 2019, 12:13

rupi hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 07:48
hasgunz hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 00:14
fast12 hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 15:39
Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen
Das ist ja das hirnverbrannte daran. Weil der Edelsportschütze und das Schießstättenprivileg die A Kategorisierung dieser Mags quasi wertlos macht. Was wieder dazu führt, warum man sich die Ausnahmegenehmigung überhaupt holt.

LG
Ich bezweifle dass die Edelsportsvhützenregel so locker flockig ausgehändigt wird nach belieben
Das glaub ich auch nicht, aber es war wohl eher dahingehend gemeint, dass der Edelsportschütze sich am "wenigsten" scheren muss, sobald er die Ausnahme genehmigt bekommt. Und das ist in der Tat systemwidrig im Vergleich zum Altbestandsbesitzer. :think:

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Yukon » Fr 13. Dez 2019, 12:40

Parallaxe hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 10:31
@Yukon - Lass es mich so formulieren: Wenn der Gesetzgeber zu einem Produkt bestimmte Daten zur Verifizierung sehen will, dann bestimmt nicht der Produzent oder Konsument, was Sache ist. Was Sache ist, sagt das Gesetz. Und wenn ein Gesetz sagt, dass bestimmte Angaben zu machen sind, dann bedeutet dass, dass Produkte, die diese Angaben nicht mitliefern, im Sinne des Gesetzes nicht anerkannt sind.
Mitnichten.
Wenn aufgrund eines Gesetzes von allen Rechtsunterworfenen Angaben eingefordert werden, die nicht gemacht werden können, da die Informationen zu diesen Angaben schlicht und ergreifend nicht existent sind, dann fehlt es dem betreffenden Gesetz an Durchführbarkeit.
In unserem Fall bedeutet dies, dass die Bestimmungen des Paragraph 58 Abs.20 bezüglich den Altbestandsmeldungen von Magazinen nicht vollumfänglich angewendet werden können.
Es ist keineswegs so, dass Gesetze sankrosankt sind, fehlt die Durchführbarkeit, fehlt auch eine der Grundlagen im Gesetzwerdungsprozess. Aus diesem Grund müssen wir uns auch keinen dritten Arm oder eine zweiten Nase wachsen lassen, weil eine lustige Mehrheit dies im Nationalrat beschließt.
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Re: Magazinsammler

Beitrag von Parallaxe » Fr 13. Dez 2019, 13:05

Wir werden es ja bald wissen und müssen es ohnehin nehmen, wie es kommt.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Jiggler » Fr 13. Dez 2019, 13:31

Es sind ja zwei Jahre Zeit, um alles zu melden, also genug Zeit, um Erfahrungen aus der Praxis zu kennen. Sich jetzt den Kopf zu zerbrechen, was wie sein könnte, ist mMn sinnlos.

Wichtig ist, man hat alles bis heute Abned besorgt, was man haben will und den Rest wird die Zeit uns weisen.
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Re: Magazinsammler

Beitrag von Promo » Fr 13. Dez 2019, 13:52

Wenn nicht bekannt, dann gibt es im ZWR das Feld "unbekannt". Man kann auch ein Magazin von einem unbekannten Hersteller für eine unbekannte Waffe in einem unbekannten Kaliber mit der unbekannten Seriennummer (wird dann als 0000 eingetragen) haben.

Viel entscheidender ist, der Altbestand wird, wenn keine zugehörige Waffe vorhanden, ausdrücklich ins ZWR eingegeben und auf der WBK/WP steht dann die genaue Anzahl von Magazinen die man nach Z. 9 und 10 haben darf. Damit sind diese Magazine kaum noch veräußerbar (Händler oder jemand mit einer Bewilligung für eine entsprechende Waffe nach Z. 7 oder 8 bzw. freie Plätze nach Z. 9 oder 10) und verlieren damit wesentlich an Wert.
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Re: Magazinsammler

Beitrag von McMonkey » Fr 13. Dez 2019, 15:46

Promo hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 13:52
Viel entscheidender ist, der Altbestand wird, wenn keine zugehörige Waffe vorhanden, ausdrücklich ins ZWR eingegeben und auf der WBK/WP steht dann die genaue Anzahl von Magazinen die man nach Z. 9 und 10 haben darf.
Darf ich dann von meiner registrierten Anzahl ein z.b. defektes nachkaufen oder Tauschen?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Promo » Fr 13. Dez 2019, 20:22

Wirst wohl der Behörde anzeigen müssen, wenn du wem eines abgibst .. dann hast wahrscheinlich einen freien Platz und kannst wieder eines kaufen. Wenn es defekt ist, dann gibst es auf deiner Behörde ab und lässt es dir austragen.
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Re: Magazinsammler

Beitrag von Joewood » So 15. Dez 2019, 10:25

Parallaxe hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 11:32
Gegenbeispiel: Wenn für ein bestimmtes Lebensmittel bestimmte Kennzeichnungen gesetzlich verpflichtend sind, dann entsprechen Lebensmittel, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, nicht dem Gesetz. Das wird Folgen haben, diese Lebensmittel dürfen nicht verkauft werden. ABER: Die korrekte Kennzeichnung bestimmt der Gesetzgeber, nicht der Erzeuger, nicht der Verkäufer, nicht der Käufer.
Stimmt schon. Das mag vielleicht für zukünftige Lebensmittel gelten. Aber bevor das entsprechende Gesetz in Kraft getreten ist, waren Lebensmittel sehr wohl Gesetzteskonform und müssen nicht notwendigerweise vernichtet oder aus den Regalen genommen werden.

Hab da ein passendes Beispiel mit meinem Motorrad... hab noch eine alte CBR 500 Bj 92 daheim. Mit allem was irgendwie Original sein kann. Inklusive Auspuff. Ein lustiger Polizist wollte mich bei einer Kontrolle mal blöd anmachen, weil - haha- kein EU-Normzeichen auf dem Auspuff drauf war. Habe ihm dann erklärt, dass bei erstmaliger Typengenehmigung ('87) bzw. bei Zulassung dieses Motorrades ('92) in Österreich kein Mensch das Wort EU-Norm kannte und es deswegen nicht existieren KONNTE. Dann war Ruhe und ich bin weiter gefahren...

Wird mit den Magazinen genau so sein. Kann gut sein, dass neu produzierte +10/20 Mags eine Seriennummer brauchen aber alles was bis jetzt am Markt ist, kann gar nicht irgendwelchen nichtexistierenden Normen entsprechen...

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