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Magazinsammler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Magazinsammler

Beitrag von gewo » Do 12. Dez 2019, 18:22

Promo hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 18:06
L .... Zudem müssen Magazine analog der anderen Waffen mit Hersteller/Marke, Modell, Herstellernummer, Kaliber, usw. "wie gewohnt" von der ursprünglichen Waffe erfasst werden.
.....
das ist voellig absurd

auf 75% aller heute NEU von uns bestellten magazine steht
- KEIN HERSTELLER
- KEIN KALIBER
- KEINE ANZAHL AN ROUNDS
und natuerlich auch KEINE Seriennummer

ist schon Fasching ...?
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Re: Magazinsammler

Beitrag von Promo » Do 12. Dez 2019, 18:36

Du weißt genauso wie ich dass das nicht von mir stammt, aber was willst du machen wenn denen das drei Tage vorher einfällt. Habe ja nur zitiert.
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Re: Magazinsammler

Beitrag von mastercrash » Do 12. Dez 2019, 21:59

bino71 hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 18:01
...und Magazin - WBK ist ein waffenrechtlichen Dokument.

Sind die Kosten der Magazin WBK bekannt? Möglicherweise hab ich es überlesen.
Klar sind die bekannt, siehe Gebührengesetz Tarifpost 11.
Ist eine WBK mit Zusatzbewilligung nach § 17 Abs 3, also für keine Waffen oder bis zu zwei Schusswaffen:

€ 74,40 +
€ 43,00
= € 117,40

Wenns auf eine normale WBK mit mehr als 2 Plätzen eingetragen wird, dann:
€ 74,40 +
€ 43,00 +
€ 43,00
= € 160,40

Und für Waffenpässe kannst die Beträge fast verdoppeln...

Und das bei jeder Erweiterung erneut...

Und wenn mehrere Magazine nach § 14 TP 11 Abs 1 Z 1 b bewilligt werden, würde es mich nicht wundern, wenn die € 43,- zusätzlich pro Kat A Z 9 oder Z 10 anfallen, also WBK Gebühr + € 43,- pro Magazin immer wieder für jede neue WBK. Hoffe ich aber dass das einfach ein Pauschalbetrag ist, aber vielleicht ist hier ja jemand mit mehreren Pumpguns und kann uns sagen, ob er die 43€ nur einmal oder pro Pumperl zahlen hat müssen...

Ich würde es als Pauschalbetrag interpretieren, auch wenn dabei 100 Kat A Genehmigungen erteilt werden...
Zuletzt geändert von mastercrash am Do 12. Dez 2019, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Magazinsammler

Beitrag von bino71 » Do 12. Dez 2019, 22:09

Ich kanns net glauben, daß die "Magazin WBK" genauso teuer ist, wie die normale WBK, eigentlich teurer.
Ich hab vor 6 Monaten für 2 auf 5 die 74,40.- zahlt.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von mastercrash » Do 12. Dez 2019, 22:11

bino71 hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 22:09
Ich kanns net glauben, daß die "Magazin WBK" genauso teuer ist, wie die normale WBK, eigentlich teurer.
Ich hab vor 6 Monaten für 2 auf 5 die 74,40.- zahlt.
Steht so ganz klar im Gebührengesetz Tarifpost 11.
Wenn du nur die 74,40€ bezahlt hast, haben sie einen Fehler gemacht.
Hättest müssen 43€ Aufpreis zahlen... Steht ganz klar im Gesetz. Und wird üblicherweise bei Erweiterungen auch verlangt.
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Re: Magazinsammler

Beitrag von hasgunz » Fr 13. Dez 2019, 00:14

fast12 hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 15:39
Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen
Das ist ja das hirnverbrannte daran. Weil der Edelsportschütze und das Schießstättenprivileg die A Kategorisierung dieser Mags quasi wertlos macht. Was wieder dazu führt, warum man sich die Ausnahmegenehmigung überhaupt holt.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Parallaxe » Fr 13. Dez 2019, 07:26

Weil weiter oben von der Erfassung der Magazine mit Hersteller/Marke, Modell etc. die Rede war: Ob Promo uns mitteilen würde, wo das steht?

Ich habe mir meine Magazine angesehen, und ich muss sagen: Irgendwas fehlt immer an Kenndaten, und natürlich hängts auch davon ab, was gefragt wird. Aber solche Dinge müssen doch zumindest in einem gewissen Rahmen festgelegt sein, sonst würde ja die pure Willkür herrschen...?

Auf meinen Steyr-AUG-Magazinen (surplus) steht eigentlich gar nix drauf...

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Re: Magazinsammler

Beitrag von rupi » Fr 13. Dez 2019, 07:48

hasgunz hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 00:14
fast12 hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 15:39
Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen
Das ist ja das hirnverbrannte daran. Weil der Edelsportschütze und das Schießstättenprivileg die A Kategorisierung dieser Mags quasi wertlos macht. Was wieder dazu führt, warum man sich die Ausnahmegenehmigung überhaupt holt.

LG
Ich bezweifle dass die Edelsportsvhützenregel so locker flockig ausgehändigt wird nach belieben
member the old PD design ? oh I member

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Parallaxe » Fr 13. Dez 2019, 08:11

Ich bin schon auf die ersten Erfahrungsberichte mit Altbestandsmeldungen gespannt. Ich wollte das eigentlich heute machen und habe das Schreiben sorgsam vorbereitet, samt aller Belege für die Magazine, ZWR-Datenblätter, Rechnung für die Waffe...

Aber jetzt nutze ich mal die 2 Jahre Übergangsfrist, lehne mich zurück und warte. Wenn ich es richtig verstehe, kann ich während dieser 2 Jahre auf den behördlich genehmigten Schießstand gehen und meine 30er Magazine anstecken, ohne ein rechtliches Problem zu kriegen, weil sowohl Waffe als auch Magazine vordem 14.12.2019 erworben worden waren. Würde mich zwar wundern, wenns so einfach wäre, aber jetzt schau ich mal, ob jemand etwas anderes behauptet ;)

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Yukon » Fr 13. Dez 2019, 08:14

Parallaxe hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 07:26
Weil weiter oben von der Erfassung der Magazine mit Hersteller/Marke, Modell etc. die Rede war: Ob Promo uns mitteilen würde, wo das steht?

Ich habe mir meine Magazine angesehen, und ich muss sagen: Irgendwas fehlt immer an Kenndaten, und natürlich hängts auch davon ab, was gefragt wird. Aber solche Dinge müssen doch zumindest in einem gewissen Rahmen festgelegt sein, sonst würde ja die pure Willkür herrschen...?

Auf meinen Steyr-AUG-Magazinen (surplus) steht eigentlich gar nix drauf...
Ich bin zwar nicht Promo, zu es aber trotzdem.
Die Rechtsgrundlage findet sich in Paragraph 58 Abs.20:
Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des Abs. 12, 13 und 18.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Yukon » Fr 13. Dez 2019, 08:20

Promo hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 18:06
Laut ZWR FAQ müssen Magazinkäufe im ZWR erfasst werden, und zwar penibel unterschieden ob jemand "nur" ein Magazin kauft, oder ob er es zu einer bestehenden Waffe kauft. Käufe nach § 17 Abs. 1 Z. 7 und 8 (also nur für Magazine) werden gezählt, (nehmen also "Platz" weg), Käufe zu besessenen Waffen nach § 17 Abs. 2, 3, 7, 8 und 11 (also für bestehende Waffen) "zählen nicht". Zudem müssen Magazine analog der anderen Waffen mit Hersteller/Marke, Modell, Herstellernummer, Kaliber, usw. "wie gewohnt" von der ursprünglichen Waffe erfasst werden.

Damit wären Nachkäufe von großen Magazinen zu bestehenden Waffen die nach § 17 umklassifiziert wurden problemlos möglich, nicht aber wenn man nur Magazin XY meldet, weil man dann exakt nur die Zahl kaufen darf, die man vorher besessen hat und eingetragen wurden.
Kann es sein, dass dir da im von mir fett markierten Bereich ein Tippfehler unterlaufen ist?
Meinem Verständnis nach handelt es sich hier um die Z9 und Z10 und nicht Z7 und Z8
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Re: Magazinsammler

Beitrag von Parallaxe » Fr 13. Dez 2019, 08:21

@ Yukon Auweh, wenn das so ist, dann werden sich wohl sehr viele Magazinkäufer bald ziemlich in den Arsch beißen und dann entweder Händler oder Hersteller oder Behörden verfluchen - vermutlich alle drei, unabhängig davon, ob und wer was dafür kann.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Yukon » Fr 13. Dez 2019, 08:32

Parallaxe hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 08:21
@ Yukon Auweh, wenn das so ist, dann werden sich wohl sehr viele Magazinkäufer bald ziemlich in den Arsch beißen und dann entweder Händler oder Hersteller oder Behörden verfluchen - vermutlich alle drei, unabhängig davon, ob und wer was dafür kann.
Das glaub ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, dass da irgendwer jemanden verflucht. Wenn sich Gesetzgeber und Behörden die Bekanntgabe von Daten und Informationen wünschen, die es jedoch nicht gibt, dann müssen Gesetzgeber und Behörden mit diesem Informationsmangel leben müssen. Es würde ja auch keinem von uns ein dritter Arm oder eine zweite Nase wachsen, nur weil dies plötzlich in einem Gesetz gefordert würde.
Ich kann aber nur davon abraten den Behörden gegenüber irgendwelche Angaben zu den besessenen Magazinen zu machen, die nicht auf den Magazinen selbst vermerkt sind.
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Re: Magazinsammler

Beitrag von Parallaxe » Fr 13. Dez 2019, 08:43

So einfach ist das aber nicht - es gibt sehr wohl Produkte, die die gewünschten Angaben aufweisen. Ich habe einige Magazine, auf denen wirklich alles steht, was da gefordert ist. Ich habe aber auch schon Magazine gesehen, auf denen so gut wie nichts vermerkt war.

Die Behörde fordert also nichts unmögliches, denn es gibt die Daten prinzipiell, und es gibt Produkte, die diesen Auflagen entsprechen. Insofern kann die Behörde doch rechtlich völlig legitim sagen: "Wenn ein Magazin entsprechend codiert ist, genügt es den gesetzlichen Auflagen. Wenn es nicht entsprechend codiert ist, genügt es diesen Auflagen nicht."

Bitte, es gibt speziell in der EU Normen für jedes kleinste Detail bei den meisten Produkten. Der Zweck ist (Qualitäts-)Kontrolle, der Nachweis der Normerfüllung soll selbiges gewährleisten. Ob das jetzt Plastikgebinde für die Aufbewahrung von Lebensmitteln oder Magazine für eine AR 15 sind, ist egal.

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Re: Magazinsammler

Beitrag von Promo » Fr 13. Dez 2019, 09:58

Yukon hat geschrieben:
Fr 13. Dez 2019, 08:20
Promo hat geschrieben:
Do 12. Dez 2019, 18:06
Laut ZWR FAQ müssen Magazinkäufe im ZWR erfasst werden, und zwar penibel unterschieden ob jemand "nur" ein Magazin kauft, oder ob er es zu einer bestehenden Waffe kauft. Käufe nach § 17 Abs. 1 Z. 7 und 8 (also nur für Magazine) werden gezählt, (nehmen also "Platz" weg), Käufe zu besessenen Waffen nach § 17 Abs. 2, 3, 7, 8 und 11 (also für bestehende Waffen) "zählen nicht". Zudem müssen Magazine analog der anderen Waffen mit Hersteller/Marke, Modell, Herstellernummer, Kaliber, usw. "wie gewohnt" von der ursprünglichen Waffe erfasst werden.

Damit wären Nachkäufe von großen Magazinen zu bestehenden Waffen die nach § 17 umklassifiziert wurden problemlos möglich, nicht aber wenn man nur Magazin XY meldet, weil man dann exakt nur die Zahl kaufen darf, die man vorher besessen hat und eingetragen wurden.
Kann es sein, dass dir da im von mir fett markierten Bereich ein Tippfehler unterlaufen ist?
Meinem Verständnis nach handelt es sich hier um die Z9 und Z10 und nicht Z7 und Z8
Ja Tippfehler. Steht in FAQ EU Richtlinie Waffenfachhändler V02 Stand 09.12.2019 auf Seite 26 bei § 17/1/9 +20 Magazin sowie § 17/1/10 +10 Magazin sogar fettgedruckt "wird gezählt".

Im Gegenzug steht bei § 17/1/2, § 17/1/3, § 17/1/7, § 17/1/8 sowie § 17/1/11 passende Magazine >10 bzw. >20 "wird nicht gezählt".

Werde es oben korrigieren.
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