das ist voellig absurd
auf 75% aller heute NEU von uns bestellten magazine steht
- KEIN HERSTELLER
- KEIN KALIBER
- KEINE ANZAHL AN ROUNDS
und natuerlich auch KEINE Seriennummer
ist schon Fasching ...?
das ist voellig absurd
Klar sind die bekannt, siehe Gebührengesetz Tarifpost 11.
Steht so ganz klar im Gebührengesetz Tarifpost 11.
Das ist ja das hirnverbrannte daran. Weil der Edelsportschütze und das Schießstättenprivileg die A Kategorisierung dieser Mags quasi wertlos macht. Was wieder dazu führt, warum man sich die Ausnahmegenehmigung überhaupt holt.
Ich bezweifle dass die Edelsportsvhützenregel so locker flockig ausgehändigt wird nach belieben
Ich bin zwar nicht Promo, zu es aber trotzdem.Parallaxe hat geschrieben: ↑Fr 13. Dez 2019, 07:26Weil weiter oben von der Erfassung der Magazine mit Hersteller/Marke, Modell etc. die Rede war: Ob Promo uns mitteilen würde, wo das steht?
Ich habe mir meine Magazine angesehen, und ich muss sagen: Irgendwas fehlt immer an Kenndaten, und natürlich hängts auch davon ab, was gefragt wird. Aber solche Dinge müssen doch zumindest in einem gewissen Rahmen festgelegt sein, sonst würde ja die pure Willkür herrschen...?
Auf meinen Steyr-AUG-Magazinen (surplus) steht eigentlich gar nix drauf...
Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des Abs. 12, 13 und 18.
Kann es sein, dass dir da im von mir fett markierten Bereich ein Tippfehler unterlaufen ist?Promo hat geschrieben: ↑Do 12. Dez 2019, 18:06Laut ZWR FAQ müssen Magazinkäufe im ZWR erfasst werden, und zwar penibel unterschieden ob jemand "nur" ein Magazin kauft, oder ob er es zu einer bestehenden Waffe kauft. Käufe nach § 17 Abs. 1 Z. 7 und 8 (also nur für Magazine) werden gezählt, (nehmen also "Platz" weg), Käufe zu besessenen Waffen nach § 17 Abs. 2, 3, 7, 8 und 11 (also für bestehende Waffen) "zählen nicht". Zudem müssen Magazine analog der anderen Waffen mit Hersteller/Marke, Modell, Herstellernummer, Kaliber, usw. "wie gewohnt" von der ursprünglichen Waffe erfasst werden.
Damit wären Nachkäufe von großen Magazinen zu bestehenden Waffen die nach § 17 umklassifiziert wurden problemlos möglich, nicht aber wenn man nur Magazin XY meldet, weil man dann exakt nur die Zahl kaufen darf, die man vorher besessen hat und eingetragen wurden.
Das glaub ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, dass da irgendwer jemanden verflucht. Wenn sich Gesetzgeber und Behörden die Bekanntgabe von Daten und Informationen wünschen, die es jedoch nicht gibt, dann müssen Gesetzgeber und Behörden mit diesem Informationsmangel leben müssen. Es würde ja auch keinem von uns ein dritter Arm oder eine zweite Nase wachsen, nur weil dies plötzlich in einem Gesetz gefordert würde.
Ja Tippfehler. Steht in FAQ EU Richtlinie Waffenfachhändler V02 Stand 09.12.2019 auf Seite 26 bei § 17/1/9 +20 Magazin sowie § 17/1/10 +10 Magazin sogar fettgedruckt "wird gezählt".Yukon hat geschrieben: ↑Fr 13. Dez 2019, 08:20Kann es sein, dass dir da im von mir fett markierten Bereich ein Tippfehler unterlaufen ist?Promo hat geschrieben: ↑Do 12. Dez 2019, 18:06Laut ZWR FAQ müssen Magazinkäufe im ZWR erfasst werden, und zwar penibel unterschieden ob jemand "nur" ein Magazin kauft, oder ob er es zu einer bestehenden Waffe kauft. Käufe nach § 17 Abs. 1 Z. 7 und 8 (also nur für Magazine) werden gezählt, (nehmen also "Platz" weg), Käufe zu besessenen Waffen nach § 17 Abs. 2, 3, 7, 8 und 11 (also für bestehende Waffen) "zählen nicht". Zudem müssen Magazine analog der anderen Waffen mit Hersteller/Marke, Modell, Herstellernummer, Kaliber, usw. "wie gewohnt" von der ursprünglichen Waffe erfasst werden.
Damit wären Nachkäufe von großen Magazinen zu bestehenden Waffen die nach § 17 umklassifiziert wurden problemlos möglich, nicht aber wenn man nur Magazin XY meldet, weil man dann exakt nur die Zahl kaufen darf, die man vorher besessen hat und eingetragen wurden.
Meinem Verständnis nach handelt es sich hier um die Z9 und Z10 und nicht Z7 und Z8