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Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 06:25
von Bergsteirer
Hallo Pulverdampfler
Meine Frage, wie schauts da aus wenn ich Magazinsammler bin.
Da hab ich einen Haufen 20ger und 30ger Magazine und keine Waffen dazu.
Gibts da Infos dazu ????

Ein Weststeirisches Glück Auf vom Bergsteirer

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 08:54
von bino71
Nennt sich Magazin WBK.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 09:17
von Steppenwolf
Du beantragst ab dem 14.12 eine WBK nur für Magazine.

https://www.tt.com/panorama/gesellschaf ... t-in-kraft

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 14:23
von Robiwan
Sehe ich das richtig?
Wenn ich eine Kat. B Waffe plus dazu passendes HiCap-Mag besitze, hab ich künftig zwei Möglichkeiten:

1) Waffe auf Kat B lassen, Magazin-WBK lösen => ich darf die Mags haben aber nicht verwenden.
2) Waffe auf Kat A7 umschreiben => ich darf die Mags haben UND auch verwenden.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 14:30
von bino71
Fast. Die heutige Interpretation:
zu 1: kein Nachkauf, nur auf behördlichen Schießstand ansteckbar
zu 2: Nachkauf, "überall" verwendbar

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 14:31
von fast12
Wenn du eine Zentralfeuer Halbautomat LW und WBK hast und Magazine zu denen keine deiner Ha LW passt, dann kriegst du keine zweite WBK sondern den Eintrag § 17 Abs. 1 (10) auf einer neuen WBK.

Magazin WBK gibts nur wenn gar keine WBK vorhanden.

Die angebliche "Wahlfreiheit" für Waffen die man besitzt nur die Magazine zu melden (= Waffe bleibt Kat B) halte ich für Wunschdenken, kA woher das kommt...

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 14:47
von Maddin
fast12 hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 14:31
Wenn du eine Zentralfeuer Halbautomat LW und WBK hast und Magazine zu denen keine deiner Ha LW passt, dann kriegst du keine zweite WBK sondern den Eintrag § 17 Abs. 1 (10) auf einer neuen WBK.

Magazin WBK gibts nur wenn gar keine WBK vorhanden.

Die angebliche "Wahlfreiheit" für Waffen die man besitzt nur die Magazine zu melden (= Waffe bleibt Kat B) halte ich für Wunschdenken, kA woher das kommt...
Das kommt wenn man das Gesetz, insbesondere die Bestimmung des 17er iVm den Meldebestimmungen, die sich auf die einzelnen Ziffern des 17er beziehen, liest.

Wunschdenken? Ja mag sein, aber für eine andere Interpretation hätte man das Gesetz anders schreiben müssen...


Was macht eigentlich jemand der mehrere AR15 in Zukunft haben möchte ?

Muss man dann die Magazine die man jetzt schon hat getrennt melden ? Oder gelten die Magazine für alle AR15 ? Alles sehr sehr fragwürdig aktuell...

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 14:51
von panhandle
Tja....das mit der "Wahlfreiheit" ist dann für Leute die so einen Prügel mit eingebauten High Cap Mag besitzen wohl schwer zu erhoffen.

So hier der Gesetzgeber das mit "anstecken bzw. ansteckbar" gleichsetzt, sieht es wahrlich ned gut aus.
Mein Zugang dazu wäre ja auch die Mags zu melden und eben nur auf beh. gen. Ständen zu verwenden....

g
Willi

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 14:54
von Robiwan
Maddin hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 14:47
fast12 hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 14:31
Wenn du eine Zentralfeuer Halbautomat LW und WBK hast und Magazine zu denen keine deiner Ha LW passt, dann kriegst du keine zweite WBK sondern den Eintrag § 17 Abs. 1 (10) auf einer neuen WBK.

Magazin WBK gibts nur wenn gar keine WBK vorhanden.

Die angebliche "Wahlfreiheit" für Waffen die man besitzt nur die Magazine zu melden (= Waffe bleibt Kat B) halte ich für Wunschdenken, kA woher das kommt...
Das kommt wenn man das Gesetz, insbesondere die Bestimmung des 17er iVm den Meldebestimmungen, die sich auf die einzelnen Ziffern des 17er beziehen, liest.

Wunschdenken? Ja mag sein, aber für eine andere Interpretation hätte man das Gesetz anders schreiben müssen...
So sehe ich das auch. Gewo und Yukon haben an anderer Stelle geschrieben, dass die Meldung des Magazin-Altbestands nicht automatisch eine Waffen-Umkategorisierung bedeutet/auslöst.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 14:58
von fast12
Ich kenne zumindest eine Behörde die das anders sieht. Aber gut, das heißt ja nichts...

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 15:03
von Maddin
Nochmal zu meinen Überlegungen:

Aktuell besitzt jemand ein AR15 und 20 Magazine. In Zukunft will man aber weitere AR15 kaufen und die Magazine zumindest auf behördlich genehmigten Schießständen verwenden.

Wäre das möglich, wenn bereits alle 20 Magazine mit dem ersten AR15 gemeldet wurden ? Oder kann/muss man Kat. A und Magazinmeldung beim selben Waffentyp auch getrennt machen ?

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 15:06
von Steppenwolf
fast12 hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 14:58
Ich kenne zumindest eine Behörde die das anders sieht. Aber gut, das heißt ja nichts...
Ich seh schon wieder eine Österreichlösung a la „jede Gemeinde/ BH“ kocht sein eigenes Süppchen, auf uns zu kommen.

Hoffe, die Wahlfreiheit ist kein Gerücht.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 15:21
von bino71
Man will uns beschränken, daher wird es nicht spielen neue HA zu kaufen und die HighCap weiterzuverwenden.
Wenn Du Ar15 als Ausnahme hast, die andere Ar15 nicht, rate mal.

Am Ende des Lebens soll es nur wenige Edelsportschützen geben.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 15:24
von Maddin
bino71 hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 15:21
Man will uns beschränken, daher wird es nicht spielen neue HA zu kaufen und die HighCap weiterzuverwenden.
Wenn Du Ar15 als Ausnahme hast, die andere Ar15 nicht, rate mal.

Am Ende des Lebens soll es nur wenige Edelsportschützen geben.
Ok, aber derjenige der jetzt nur Magazine hat darf diese in allen Waffen die er sich später kauft verwenden.

Warum soll das der Kat.A Inhaber mit seinem Altbestand nicht auch dürfen ?

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 15:39
von fast12
Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen