Auszug aus den AGBs vieler Onlinehändler
2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum
Stellt sich für mich die Frage wer der Eigentümer ist wenn ich bezahlt habe,...... der Händler jedenfalls nicht mehr.
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Wichtige Frage bezüglich Magazine
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich ja nur auf den Fall, dass du die Sache schon hast, dir aber der Kaufpreis kreditiert wurde. Ob du dann tatsächlich schon ab vollständiger Zahlung Eigentümer wirst, oder erst bei Versendung, oder gar erst bei Übergabe, richtet sich nach §31 IPRG und der verweist dann auf eine (möglicherweise) fremde Rechtordnung, die den Eigentumserwerb regelt (sofern der Gerichtsstand Österreich ist). Nach rein österreichischem Recht wirst du Eigentümer ab Übergabe, resp. eines Übergabesurrogates (§§426, 427, 428, 429 ABGB ; §7b KSchG).
Aber der Eigentumsbegriff ist fürs österreichische Waffenrecht völlig irrelevant und außerdem ist selbst das etwas anderes als Besitz. Eigentum und Besitz müssen sich nicht decken, auch ein Dieb kann nach österreichischem Recht Besitzer sein, obwohl ihm die Sache nicht gehört (er also nicht Eigentümer ist). Darum ist das völlig egal für die Problemstellung dieses Threads.
Aber der Eigentumsbegriff ist fürs österreichische Waffenrecht völlig irrelevant und außerdem ist selbst das etwas anderes als Besitz. Eigentum und Besitz müssen sich nicht decken, auch ein Dieb kann nach österreichischem Recht Besitzer sein, obwohl ihm die Sache nicht gehört (er also nicht Eigentümer ist). Darum ist das völlig egal für die Problemstellung dieses Threads.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Naja, wenn ich nach den AGB´s nun mein Eigentum noch nicht abgeholt habe, dann bleibt es trotzdem mein Eigentum.
L.G.
Erwin Roland
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Erwin Roland
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Nein, weil du mangels Übergabe nie Eigentümer geworden bist und ein konkludent vereinbartes Besitzkonstitut wäre äußerst abenteuerlich. International wirds ggf komplizierter. Nichts desto trotz, das Eigentumsthema ist an dieser Stelle völlig irrelevant. Praktisch zählt einzig die Innehabung im Waffenrecht. Wers am 14.12. um 00:00 in seiner Gewahrsame hatte, ist Altbestandler. Alle anderen Leute nicht.
...Zumindest nicht, wenn sie überehrlich ggü der Behörde sind.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Wenn ich weit weg ein Auto kaufe und es steht nach Geschäftsabschluss im Halteverbot, dann werde ich gestraft, obwohl ich es noch nicht in Besitz genommen habe.cas81 hat geschrieben: ↑Mi 18. Dez 2019, 17:53Nein, weil du mangels Übergabe nie Eigentümer geworden bist und ein konkludent vereinbartes Besitzkonstitut wäre äußerst abenteuerlich. International wirds ggf komplizierter. Nichts desto trotz, das Eigentumsthema ist an dieser Stelle völlig irrelevant. Praktisch zählt einzig die Innehabung im Waffenrecht. Wers am 14.12. um 00:00 in seiner Gewahrsame hatte, ist Altbestandler. Alle anderen Leute nicht.
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Erwin Roland
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Hat nichts mit Eigentum zu tun, sondern mit der Annahme, dass der offiziell Lenkberechtigte üblicherweise die Verfügungsgewalt hat. Darum lautet die Strafe aufs Kennzeichen. Damit dir die Strafe zugestellt wird, muss das KfZ bereits auf dich gemeldet sein, sonst bekommt es der vorherige, auf den es noch gemeldet ist. Auch dann, wenn du bereits Eigentümer bist und das Auto bloß noch nicht auf dich gemeldet ist.
Das wars jetzt bitte von mir zu dem waffenrechtlich völlig irrelevanten Eigentum, denn das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und Waffenrecht sowie Verwaltungsstrafen sind öffentliches Recht.
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