ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von KGR84 » Do 23. Jan 2020, 14:40

Jiggler hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:34
Einmal A, immer A, eine Umwandlung auf B soll nicht möglich sein und auf Z7 gehen nur KW und auf Z8 nur LW.

Du kannst dann z.B. Deine Z7 Glock verkaufen und Dir auf diesen Platz eine CZ kaufen, auch wenn du kein großes Magazin dafür hast, dieses darfst du auch später kaufen. Auch die großen Glock Mags darfst du behalten.
Das ist eine Vermutung von dir, oder ist das so?

Wie ist das mit Wechselsystemen die ich jetzt noch nicht besitze (z.B. 9mm OA15).

Wenn ich da jetzt ein Magazin habe, aber kein ystem dazu ist es Z10.

Wenn ich jetzt ein Magazin plus ein System habe ist es Z8.

Und wenn ich weder noch habe, aber die Grundwaffe, darf ich nie wieder +10 Magazine anstecken?
Bild

Baxter
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 379
Registriert: Mo 1. Feb 2016, 16:44
Wohnort: Wien

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Baxter » Do 23. Jan 2020, 14:50

fluxhunter hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:21
Ein weiterer Aspekt, der evtl. noch gar nicht angespochen/bedacht wurde ist die eingetragene Kat. A Eigenschaft (aufgrund Mags +10/+20 Patronen) einer Waffe im Zusammenhang mit dem EU-Feuerwaffenpass - der bezieht sich eigentlich nur auf die Kategorien B und C (ehemals auch D). Und wie Kat. A im Ausland gehandhabt wird ist auch zu bedenken...

Relevant für Leute die ins Ausland zum Jagen oder zu Matches fahren.

Was meint ihr dazu?
Der neue EUFWP umfasst auch A. Wird ohne Probleme von der Behörde ausgestellt.

Wie bisher sind die Bestimmungen im Ausland zu berücksichtigen (war auch mit gewissen KatB Waffen so, wenn sie zb in Deutschland nicht als Sportwaffe gelten).
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

Benutzeravatar
fluxhunter
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 164
Registriert: Mo 15. Jan 2018, 13:18

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von fluxhunter » Do 23. Jan 2020, 15:00

Baxter hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:50
fluxhunter hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:21
Ein weiterer Aspekt, der evtl. noch gar nicht angespochen/bedacht wurde ist die eingetragene Kat. A Eigenschaft (aufgrund Mags +10/+20 Patronen) einer Waffe im Zusammenhang mit dem EU-Feuerwaffenpass - der bezieht sich eigentlich nur auf die Kategorien B und C (ehemals auch D). Und wie Kat. A im Ausland gehandhabt wird ist auch zu bedenken...

Relevant für Leute die ins Ausland zum Jagen oder zu Matches fahren.

Was meint ihr dazu?
Der neue EUFWP umfasst auch A. Wird ohne Probleme von der Behörde ausgestellt.

Wie bisher sind die Bestimmungen im Ausland zu berücksichtigen (war auch mit gewissen KatB Waffen so, wenn sie zb in Deutschland nicht als Sportwaffe gelten).
OK, das versteh ich. Meinte das Szenario mit z.B. einer Glock die als A eingetragen ist ins Ausland zu fahren, könnte das z.B. in Deutschland (oder einem Land in dem Glocks mit Mags die nicht mehr als 20 Schuss fassen legal sind - Kat. A Waffen aber nicht) auch wenn man mit kleinem Mag (max. 20) unterwegs ist, zu Problemen führen?
| DVC & WMH |

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6966
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von AUG-andy » Do 23. Jan 2020, 15:01

KGR84 hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:40
Jiggler hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:34
Einmal A, immer A, eine Umwandlung auf B soll nicht möglich sein und auf Z7 gehen nur KW und auf Z8 nur LW.

Du kannst dann z.B. Deine Z7 Glock verkaufen und Dir auf diesen Platz eine CZ kaufen, auch wenn du kein großes Magazin dafür hast, dieses darfst du auch später kaufen. Auch die großen Glock Mags darfst du behalten.
Das ist eine Vermutung von dir, oder ist das so?

Wie ist das mit Wechselsystemen die ich jetzt noch nicht besitze (z.B. 9mm OA15).

Wenn ich da jetzt ein Magazin habe, aber kein ystem dazu ist es Z10.

Wenn ich jetzt ein Magazin plus ein System habe ist es Z8.

Und wenn ich weder noch habe, aber die Grundwaffe, darf ich nie wieder +10 Magazine anstecken?
Da steht fast alles drinnen was du wissen möchtest.

viewtopic.php?f=20&t=48473&start=90
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von bino71 » Do 23. Jan 2020, 15:07

KGR84 hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:26
Das ist ja ultimativ Scheisse. Also haben wir eh die schlechteste Lösung ausgefasst.

Für Z9/Z10 muss eine Anzahl angegeben werden, und A/B Plätze sind nicht kompatibel.


In meinem Fall habe ich (glaube ich, korrigiert mich bitte wenns falsch ist!) die Wahl wie viele A Plätze ich haben möchte. Da ich mehrere Waffen habe zu denen ich dieselben Z7/Z8 Magazine besitze aber auch solche die nicht darunter Fallen, also "legale". Sprich ich kann mir aussuchen, ob ich eine oder zwei Waffen mit den Z7/Z8 Magazinen melden möchte.

Wäre es dann besser mehr oder weniger A Plätze zu nehmen?

Wenn ich eine neue "(potentiell Kat-A fähige) Waffe" kaufe, für die ich keinen Altbestand melden kann (da eben nicht vorhanden) kann ich sie aber auch nicht unter Kat Melden oder?
Warum solltest Du Dir es aussuchen dürfen?
Als Beispiel: Wenn Du 3 AR 15 hast, kannst ja nicht Dir wünschen: 1 Kat A, 2 Kat B. Die 2 Kat B dürftest ja dann zu Hause nur mit 10 Schuß Magazinen laden oder die großen Magazine am behördl. genehm. Schießstand.
Das dieses durchgeht glaub ich nicht. Wird aber von BH abhängen.

Alles nach 14.12.2020 ist Kat B mit Ausnahme Sportschütze oder Du verkaufst eine Kat A und kaufst Dir eine neue potentielle Kat A mit großen Magazinen.

Jiggler
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 470
Registriert: Mi 3. Aug 2016, 17:48

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Jiggler » Do 23. Jan 2020, 15:11

KGR84 hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:40
Jiggler hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:34
Einmal A, immer A, eine Umwandlung auf B soll nicht möglich sein und auf Z7 gehen nur KW und auf Z8 nur LW.

Du kannst dann z.B. Deine Z7 Glock verkaufen und Dir auf diesen Platz eine CZ kaufen, auch wenn du kein großes Magazin dafür hast, dieses darfst du auch später kaufen. Auch die großen Glock Mags darfst du behalten.
Das ist eine Vermutung von dir, oder ist das so?

Nein, keine Vermutung, ist so.

Die Systematik des § 17 Abs. 1 Z. 7 und 8 WaffG in Bezug auf den Umfang dieser Berechtigungen ist (dargestellt anhand einer Berechtigung gemäß Ziffer 7) folgende:
Eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG berechtigt einerseits zum Erwerb und Besitz einer Faustfeuerwaffe mit Zentralfeuerzündung und andererseits (zusätzlich) zum Erwerb und Besitz eines großen Magazins für Faustfeuerwaffen. Die Faustfeuerwaffe muss jedenfalls die Möglichkeit zum Anstecken eines Magazins aufweisen (etwa Pistole).
a) Der Inhaber einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG ist somit berechtigt eine entsprechende Faustfeuerwaffe zu erwerben. Er ist jedoch nicht verpflichtet, damit gleichzeitig auch ein großes passendes Magazin zu erwerben, dieses kann (muss aber nicht) zu einem späteren Zeitpunkt gekauft werden. Ein nicht passendes Magazin darf nicht erworben werden.
Umgekehrt kann der Inhaber einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG ein großes Magazin für Faustfeuerwaffen erwerben, ohne gleichzeitig die passende Faustfeuerwaffe erwerben zu müssen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Faustfeuerwaffe erworben, muss diese zum bereits besessenen Magazin kompatibel sein.
b) Wenn der Bewilligungsinhaber bereits im Besitz einer Faustfeuerwaffe mit großem Magazin ist, kann er die Faustfeuerwaffe mit großem Magazin einem anderen Berechtigten überlassen. Er kann aber auch das große Magazin allein einem anderen Berechtigten überlassen, oder die Faustfeuerwaffe allein einem Berechtigten überlassen.
Wird nur die Faustfeuerwaffe verkauft, darf somit das Magazin allein weiter besessen werden. Wird das Magazin allein verkauft, darf die Faustfeuerwaffe auf dem § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG - Platz weiter besessen werden.
Wurde die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten, kann anschließend eine andere (neue) Faustfeuerwaffe mit großem Magazin erworben werden. Dies gilt auch dann, wenn das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe ist.
Ebenso ist es zulässig, wenn die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten wurde, dass anschließend (nur) eine andere Faustfeuerwaffe ohne großem Magazin erworben wird. Auch in diesem Fall muss das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe sein.
Für Bewilligungen gemäß § 17 Abs. 1 Z.8 WaffG gilt die dargestellte Systematik analog.


Wie ist das mit Wechselsystemen die ich jetzt noch nicht besitze (z.B. 9mm OA15).

Für jeden Z8 Platz bekommst du zwei Z8 Zubehörplätze. Damit kannst du dir ein 9mm System holen. Das große Magazin dazu holst du dir später wie oben beschrieben. Der Lower ist frei. Zubehör ist nicht mehr an Waffen gebunden.

Wenn ich da jetzt ein Magazin habe, aber kein ystem dazu ist es Z10.

Kannst du dir das 9 mm WS auch als B Zubehör holen und auf dem behördlich genehmigten Schießstand das Mag benutzen


Wenn ich jetzt ein Magazin plus ein System habe ist es Z8.

Und wenn ich weder noch habe, aber die Grundwaffe, darf ich nie wieder +10 Magazine anstecken?

Doch, wenn du freie Z8 Zubehörplätze hast, auch wie die von einem AUG stammen.
Glock 19
OA 15 BL

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von KGR84 » Do 23. Jan 2020, 15:11

bino71 hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 15:07

Warum solltest Du Dir es aussuchen dürfen?
...
Wenn ich z.B. 2 Glock 9mm habe, und 5 33 Schuss Magazine, dann kann ich ja sagen ich verwende die 33 Schuss-Mags nur an der einen und an der anderen nicht ... oder warum sollte das nicht gehen?

Woher soll den ein Sachbearbeiter wissen, dass das selbe Magazin an die G17 und an die G19 passt ... oder vielleicht bei anderen Waffen wo es nicht so einfach ist wie bei Glock.

Oder wie ist es mit Colt+20 Mags, die ich entweder an eine 1911 oder in ein AR Wechselsystem stecken kann ... suche ich mir dann aus ob das Z9 oder Z10 ist? Oder ist das dann beides.

Oder was ist wenn ich keine Waffe dazu habe. Man muss ja angeben für welche Waffe das Magazin ist, muss ich mich dann entscheiden ob es in Zukunft für eine AR15 oder für eine 1911 sein wird?
Bild

tainnok
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 141
Registriert: Mo 26. Aug 2013, 14:58
Wohnort: Steiermark

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von tainnok » Do 23. Jan 2020, 15:56

bino71 hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 15:07
Warum solltest Du Dir es aussuchen dürfen?
Als Beispiel: Wenn Du 3 AR 15 hast, kannst ja nicht Dir wünschen: 1 Kat A, 2 Kat B. Die 2 Kat B dürftest ja dann zu Hause nur mit 10 Schuß Magazinen laden oder die großen Magazine am behördl. genehm. Schießstand.
Das dieses durchgeht glaub ich nicht. Wird aber von BH abhängen.
Warum sollte er es sich nicht aussuchen dürfen? (provokant nach dem selben Schema gefragt :D )
Dein skizziertes Beispiel zeigt das auch schön.
Denn die aufgezeigte Problematik dass er dann 1 Kat A und 2 Kat B hat zu welchen die selben Magazine passen entsteht ja nicht nur wenn er es sich beim Altbestand aussuchen dürfte.
Es ist genau 1:1 die selbe Situation wie wenn man jetzt 1 Kat A hat/meldet (z.B. ein AR15) und dann später 2 weitere AR15 (= Kat B) sich noch kauft. Ist dann ganz genau die selbe Situation.
Also was macht dann den Unterschied ob es zu dieser Situation gekommen weil man 3 x Altbestand als 1xKatA und 2xKatB meldet oder 1 x Altbestand als 1xKatB meldet und dann noch 2xKatB später gekauft hat.

Oder soll Altbestand = Kat A bedeuten dass man in Zukunft gar keine Waffe (Kat B) mehr kaufen darf zu welcher die Magazine der böffen Kat A passen? :mrgreen:
D.h. 1 x Glock 17 mit 33er Magazin als Altbestand KatA gemeldet und man darf keine Glock 19 mehr kaufen (weil wäre dann ja die selbe Situation wie oben als "Das dieses durchgeht glaub ich nicht. Wird aber von BH abhängen." beschrieben)? :snooty:
Glock 17 Gen4
ProArms PAR MK3

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von bino71 » Do 23. Jan 2020, 16:12

Auch etwas provokant: Wenn man sichs aussuchen darf, dann kann ich auch die Magazine gar nicht melden.

Der SB muß es nicht wissen. Der Waffenbesitzer muß es wissen und wie sagt man so schön wahrheitsgetreu dem SB melden (wie die Arbeitnehmerveranlagung, wo man per Unterschrift bestätigt die Wahrheit eingetragen zu haben)
Du kannst es selbstverständlich verheimlichen, machst Dich strafbar, aber wir wissen, wie es mit Kontrollen und Co funktioniert.

Einer der Gründe: Es wurde nämlich die Idee geboren, obwohl man passende Waffen besitzt,
die großen Magazine als Z9 oder Z10 einzutragen. Bisher hat es keine BH eingetragen (steht hier im Forum)

Thema Z9, Z10: Ja, wirst wissen müssen wofür die Magazine verwendest und die Anzahl definieren ob es Z9 (KW) oder Z10 (LW) eingetragen wird, weil diese Zahl steht dann auf der WBK.

PS: der ganze Schrott ist unausgegoren.

Benutzeravatar
Teal'c
Supporter .30-30
Supporter .30-30
Beiträge: 9440
Registriert: So 15. Mai 2011, 21:42
Wohnort: Area 51

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Teal'c » Do 23. Jan 2020, 16:24

bin in derselben Situation. 2 AR15 plus bei einem ein 9mm AR Wechselsystem. Gemeldet wird nur eines auf A, das Wechselsystem dann leider auch (33er Glock Mags)

Werde mich natürlich mit dem SB kurzschließen, aber ich denke nicht dass es ein Problem sein wird, wenn eines auf B bleibt. Warum sollts auch? Wie schon vorher wer geschrieben hat, die neu gekauften mit 10 Schuss Mag sind ja auch B und net gleich A...

Alles auf A ummelden will ich vermeiden, ein bissl Skepsis was die Zukunft bringt, darf bzw muss sein....
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von KGR84 » Do 23. Jan 2020, 16:24

Das ist alles halbfertiger Bullshit das hint und vorn ned zampasst ... und keiner von den Zuständigen kennt sich aus.

Also eh eine typisch österreichische Lösung.
Bild

Bdave
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1847
Registriert: Do 22. Okt 2015, 18:59
Wohnort:

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Bdave » Do 23. Jan 2020, 20:10

Mein SB hat heute am Telefon gemeint, ich soll ihm einfach sagen welche Waffen als Altbestand gemeldet werden. In meinem Fall kann ichs mir anscheinend sehr wohl aussuchen.
Magazine werden (auf meiner BH anscheinend) nur mit Anzahl und wenn vorhanden, einer Nummer eingetragen. Hab keine Nummern auf den Magazinen, somit einfach Anzahl nennen und fertig.

Werd auch vermutlich die Glock 26 als Altbestand melden. Könnte die dann in Zukunft nämlich meiner Frau oder einem Freund verkaufen und auf den Z7 Platz eine B&T GHM9 Pistole kaufen. Die zahlt sich dann mit den 33er Magazinen wieder aus :)
- Black Rifles Matter -

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Maddin » Fr 24. Jan 2020, 21:06

Warum eilt ihr eigentlich so ?

Ihr habt doch zwei Jahre Zeit euer ganzes Zeug zu melden, da kann man doch wenigstens mal ein paar Monate Ruhe bewahren und sich alles in Ruhe anschauen oder ? ;)

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Balistix » Fr 24. Jan 2020, 21:13

Maddin hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 21:06
Warum eilt ihr eigentlich so ?

Ihr habt doch zwei Jahre Zeit euer ganzes Zeug zu melden, da kann man doch wenigstens mal ein paar Monate Ruhe bewahren und sich alles in Ruhe anschauen oder ? ;)
Bei mir liegt's daran, dass ich das in einem Aufwaschen mit der Erweiterung erledigen kann und so nur einmal zahle. Die LPD Wien ist dzt außerdem recht kooperativ, was Meldungen angeht - wer weiß, wie sich die Praxis innerhalb der nächsten zwei Jahre konkretisiert (lies: verschärft).
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Maddin » Fr 24. Jan 2020, 21:16

Balistix hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 21:13
Maddin hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 21:06
Warum eilt ihr eigentlich so ?

Ihr habt doch zwei Jahre Zeit euer ganzes Zeug zu melden, da kann man doch wenigstens mal ein paar Monate Ruhe bewahren und sich alles in Ruhe anschauen oder ? ;)
Bei mir liegt's daran, dass ich das in einem Aufwaschen mit der Erweiterung erledigen kann und so nur einmal zahle. Die LPD Wien ist dzt außerdem recht kooperativ, was Meldungen angeht - wer weiß, wie sich die Praxis innerhalb der nächsten zwei Jahre konkretisiert (lies: verschärft).
Mach ich auch so, bei mir ist es aber erst im Herbst so weit. Ich denke bei Meldungen wird sich nicht wirklich was verschlimmern können, so wie die aktuelle Rechtslage jetzt ist.

Antworten