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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Burgenlandy
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Burgenlandy » Mi 26. Feb 2020, 10:43

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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Davomon1979
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Davomon1979 » Mi 26. Feb 2020, 10:56

KjK hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 10:39
Davomon1979 hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 10:25
KjK hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 09:18
Par 24 WaffG verlangt nur, dass der, der Munition für Faustfeuerwaffen erwirbt eine wbk, einen wp oder eine passende Registierungsbestätigung (bei Kat C) hat.
Im Grunde ist das was am Dokument steht (Bescheid) bzw nicht steht egal, da es im Gesetz steht. So darf man zB mit einem WP der für eine Kat B Waffe ausgestellt ist, auch Kat C Waffen führen, da es laut Gesetz (par 35 WaffG) erlaubt ist. Ob der Eintrag (führen Kat C) am WP vorhanden ist oder nicht, ist egal.
Daraus folgt (bzw sehe ich das so): auch jemand nur mit einer Magazin-wbk oder einem wp nur für C Waffen darf Munition für FFW kaufen und für den gilt auch nicht die drei Tage Wartefrist beim Kauf von C Waffen.
Weil Näheres (nur für Waffen die man hat usw steht ja niergenst). Es steht nur: Innhaber wbk darf FFW Munition haben. punkt
§ 24 Abs. 1 verlangt einen Waffenpass oder eine WBK und verweißt auf § 20 Abs. 1 (B Waffen). -> Ohne B Platz auf der WBK nach Gesetz keine Faustfeuerwaffenmunition (WBK für Schlagring reicht da nicht).
Das das so zu verstehen ist, glaube ich nicht. Das würde ja heißen:
Eine Wbk (2 Plätze, beide belegt mit einer Glock) wird umgeschrieben, weil für beide Waffen große Magazine vorhanden sind. Daraus folgt eine wbk nur mit Einträgen nach par 17 .
Hättest du also recht wäre für jeden der das hat plötzlich der Besitz und der Kauf von passender Munition verboten.
oder auch nicht, da man ja die Waffen gemeldet (registriert) hat und deshalb eine Registrierungsbestätigung hat mit der man passende FFW Munition haben darf (par 24). Aber halt nur die passende.
Weil der Absatz macht bei der Registrierungsbestätigung ja keinen Unterschied ob die Waffe Kat C ist oder nicht
Registrierungsbestätigung geht nur für Waffen der Katagorie C, siehe § 24 Abs. 2 WaffG (steht exakt so im Gesetz)

Vom Ergebnis her unsinning aber ohne Gesetzesänderung wohl nicht änderbar. - Ähnliches Problem haben wir übrigens für Gewehrpartonen mit Vollmantelgeschoss auch (§ 18 Abs 4), da steht B zwar nicht im Gesetz wurde aber immer analog zu § 24 gesehen.

gewo
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von gewo » Mi 26. Feb 2020, 11:04

Burgenlandy hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 10:43
Andere Frage. Hab andere neue wbk auch ohne den texthinweis gesehen. Manche aber mit und andere ohne B Plätze (je nach Bestand eben)
soweit ich bis jetzt rausgefunden habe ist der Textbestandteil "..sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und besitzen." ein automatischer Teil des Kat B Eintrages im System aus dem die WBK bzw der WP gedruckt werden.

wenn keine kat B auf der WBK steht dann gibt es daher den Texteintrag nicht.

ein formalfehler wennst mich fragst
die frage ist nur ob nun trotzdem FFW muni abgegeben bzw besessen werden darf
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von bino71 » Mi 26. Feb 2020, 11:22

Zusätzlich ist es schön zu subsummieren, aber Z9 und Z10 so zu definieren, obwohl mehr als 1 Magazin vorhanden, ist aber auch sehr interpretationsfähig.
Ein Kauf und Verkauf von Magazinen ist mit Eintrag 1 nicht so einfach.
Zuletzt geändert von bino71 am Mi 26. Feb 2020, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von KjK » Mi 26. Feb 2020, 11:24

Interessant die Sichtweise (wieder neue Überlegungen erhalten), weil folgendes Bsp:
Ein Kollege hat einen WP mit einem Platz (auch keine wbk usw) und diesen auf A umgeschrieben.
Heißt das jetzt: er darf die Waffe nur ungeladen führen, weil er keine FFW Munition besitzen darf. Oder sich ein Gewehr in 9mm Kaufen, damit er diese Munition erwerben und besitzen darf.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von diver99 » Mi 26. Feb 2020, 11:30

Vielleicht gehts ja nur mir so, aber ich kenn mich nimmer mehr aus. :snooty:
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Maddin » Mi 26. Feb 2020, 11:36

gewo hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 11:04
Burgenlandy hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 10:43
Andere Frage. Hab andere neue wbk auch ohne den texthinweis gesehen. Manche aber mit und andere ohne B Plätze (je nach Bestand eben)
soweit ich bis jetzt rausgefunden habe ist der Textbestandteil "..sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und besitzen." ein automatischer Teil des Kat B Eintrages im System aus dem die WBK bzw der WP gedruckt werden.

wenn keine kat B auf der WBK steht dann gibt es daher den Texteintrag nicht.

ein formalfehler wennst mich fragst
die frage ist nur ob nun trotzdem FFW muni abgegeben bzw besessen werden darf
Spannend wird es, wenn man die Altbestandsmeldung gemeinsam mit der Erweiterung beantragt. So werde ich es wohl dieses Jahr machen.

Dann müsste eigentlich 2x Kat A und 3x Kat. B auf der WBK stehen. Ob dann der Zusatz wieder dabei ist ? :think:

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von gewo » Mi 26. Feb 2020, 11:39

Maddin hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 11:36
Spannend wird es, wenn man die Altbestandsmeldung gemeinsam mit der Erweiterung beantragt. So werde ich es wohl dieses Jahr machen.
Dann müsste eigentlich 2x Kat A und 3x Kat. B auf der WBK stehen. Ob dann der Zusatz wieder dabei ist ? :think:
ja das ist so
habe einen fall wo das auch so gemacht wurde

eigentlich kein problem
warum denn auch ?

und das fehlen der munitionsberechtigung wenn keine einzige kat B waffe besessen wird sondern nur welche gem. 17/1 ist ein formalfehler ohne Bedeutung

laut meiner behoerde kann trotzdem FFW munition ueberlassen werden
der rest ist mir schnuppe ...
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von gewo » Mi 26. Feb 2020, 11:42

diver99 hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 11:30
Vielleicht gehts ja nur mir so, aber ich kenn mich nimmer mehr aus. :snooty:
alles gut

irgendwer hat vergessen fuer den fall, dass zwar eine 17/1/7 (Kurzwaffe mit langem magazin) Berechtigung eingetragen ist, jedoch im sonstigen KEINE kat B waffen berechtigung, im Andruck auf der WBK trotzdem den Textteil "..sowie Munition fuer Faustfeuerwaffen zu erwerben und besitzen" hinzuzufügen.

der Referent kann das ned manuell ansteuern, das kommt direkt aus dem system

sollte aber bedeutungslos sein
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von panhandle » Mi 26. Feb 2020, 13:24

Promo hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 10:18
"Schwerter und so Kram" WBK kenne ich auch - ist für Grabenkampfdolch mit integriertem Schlagring und daher eine verbotene Waffe.

Der Vermerk hinsichtlich Munition fehlt, da bei § 17 eben auch nicht-Schusswaffen umfasst sind, und daher diese nicht zwangsweise Schusswaffen im FFW-Kaliber sein müssen und daher nicht immer diese Ergänzung notwendig bzw. richtig ist.

Die gegenständliche WBK ist mE nicht korrekt, da jedem Bürger per Gesetz 2 Plätze Kat.B zustehen - diese sind auf der WBK nicht vermerkt. Dies sollte nachgetragen werden, die WBK auf eine mit diesen Ergänzungen getauscht werden, dann sollte auch wieder die Formulierung hinsichtlich Munition mit dabei sein, selbst wenn es per Gesetz nicht notwendig ist.
Ob sich das ohne "Änderung" im Wortlaut des Gesetzestextes >>>Auszug aus §23(2):... Bei der Festsetzung der
Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz
ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

so einfach durchzusetzen wäre..?

Die Behörde könnte oder wird unter Umständen darauf verweisen (können?), das man ja über diese Subsumierung eh in Kenntnis gesetzt wurde.?
Also, dass man den "Verlust" eines Kat B Platzes mit der "Umschreibung" auf Kat A nach §17 hinnimmt/hinnehmen muss.

g
Willi
Zuletzt geändert von panhandle am Mi 26. Feb 2020, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von bino71 » Mi 26. Feb 2020, 13:56

Aber das kann ja nicht passieren.
Jeder WBK Neuling (mit wenigen Ausnahmen) bekommt ja zuerst immer die 2 Kat B und eine Kat A Einträge. Wir, mit Altbestand, sind halt Störefriede :)

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Burgenlandy » Mi 26. Feb 2020, 14:43

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von gewo » Mi 26. Feb 2020, 15:27

Burgenlandy hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 14:43
Mal eine andere Frage:

Was kann man unten bei der WBK den nun eintragen bei behördliche Vermerke? Bislang zb 'Zubehör' fällt ja weg.

Falls da was sinnvolles zu ergänzen/beantragen wäre bei der Meldung
naja

wennst noch zubehoere auf bescheid hast - die nicht mitzählen sollten - dann glaub ich sollte der zubehoer Eintrag drauf stehen blieben? ist aber wohl nur a "schoenheitssache" ...
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Teal'c » Mi 26. Feb 2020, 16:05

gewo hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 15:27
Burgenlandy hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 14:43
Mal eine andere Frage:

Was kann man unten bei der WBK den nun eintragen bei behördliche Vermerke? Bislang zb 'Zubehör' fällt ja weg.

Falls da was sinnvolles zu ergänzen/beantragen wäre bei der Meldung
naja

wennst noch zubehoere auf bescheid hast - die nicht mitzählen sollten - dann glaub ich sollte der zubehoer Eintrag drauf stehen blieben? ist aber wohl nur a "schoenheitssache" ...
die Bescheide zählen doch jetzt nichts mehr oder? Weil man keine mehr braucht?!
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von AUG-andy » Mi 26. Feb 2020, 16:12

Burgenlandy hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 14:43
Mal eine andere Frage:

Was kann man unten bei der WBK den nun eintragen bei behördliche Vermerke? Bislang zb 'Zubehör' fällt ja weg.

Falls da was sinnvolles zu ergänzen/beantragen wäre bei der Meldung
Bei mir steht einfach nur :
LH NR. : 123456

Heißt auf Deutsch : Mein Ruger 10/22 den ich ein Leben lang nicht mehr veräußern kann . Es ist also kein Platz im herkömmlichen Sinne. Wurde 1996 so erfasst und eingetragen.

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Zuletzt geändert von AUG-andy am Mi 26. Feb 2020, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
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