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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von fast12 » Mi 5. Aug 2020, 15:18

Wobei das natürlich auch wieder "lustig" wird, wenn die eine Behörde zB ein MP5 Magazin als Kurzwaffenmagazin eingetragen hat, aber die nächste es als Langwaffenmagazin sieht (usw. usf.).

Aber da sind wir wieder beim altbekannten Thema das es keine klare Definition gibt was eine LW und was eine KW ist.

Emil
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Emil » Mi 5. Aug 2020, 16:23

fast12 hat geschrieben:
Mi 5. Aug 2020, 15:18
Wobei das natürlich auch wieder "lustig" wird, wenn die eine Behörde zB ein MP5 Magazin als Kurzwaffenmagazin eingetragen hat, aber die nächste es als Langwaffenmagazin sieht (usw. usf.).

Aber da sind wir wieder beim altbekannten Thema das es keine klare Definition gibt was eine LW und was eine KW ist.
Bei mir sind die 30er MP5 Magazine als Kurzwaffenmagazine eingetragen (17/1/9)

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combatmiles
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von combatmiles » Mi 5. Aug 2020, 17:17

dann bin ich neugierig wie´s am Montag bei mir werden wird wenn ich den Antrag abgebe...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Woyzeck » Mi 5. Aug 2020, 18:20

Kann man den Antrag einfach per Mail abgeben, oder muss man aufs Amt pilgern ?

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rupi
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von rupi » Mi 5. Aug 2020, 18:21

gewo hat geschrieben:
Mi 5. Aug 2020, 14:39
nein
das ins gesetz reinschreiben zu lassen war unsere werte standesvertretung ja offenbar nicht in der lage ....

dh ein haendler der hicap magazine an- oder verkauft "darf" seit 14.12.2020 eine meldung an die behoerde machen die von inhalt umfang und dokumentationsgrad genau den selben aufwand bedeutet wie eine kat C waffenmeldung

aber halt gratis
es gibt im gesetz keine gesetzliche ermaechtigung fuer den haendler fuer diese hoheitliche handlung etwas vom kunden zu verlangen
so wie auch bei kat B

danke fuer nix
eigentlich ists sogar mehr Aufwand... va für die Händler die keinen ZWR Zugang haben

weil wer kauft sich bitte beim Händler dann nur EIN STÜCK Kat A Magazine

Kat B kaufst meistens nur eine weilst meistens nur einen Platz auf einmal vertun willst


aber wenn ich schon den Altbestands/Neubestands Blödsinn hab dann will ich auch einkaufen

und dann gehen eben gleich mal 5 Magazine auf einmal mit

also 5x melden....
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von bino71 » Mi 5. Aug 2020, 21:49

Woyzeck hat geschrieben:
Mi 5. Aug 2020, 18:20
Kann man den Antrag einfach per Mail abgeben, oder muss man aufs Amt pilgern ?
Du brauchst eine neue WBK, also brauchst ein Passfoto und nun überlege mal, wie Du das machen kannst.
ABER es gab einen User, wo der SB keinen VorortBesuch haben wollte.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Balistix » Mi 5. Aug 2020, 22:19

In Wien musst du aufs Kommissariat, trotz Corona.
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Keevan
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Keevan » Mi 5. Aug 2020, 23:19

Ich habe meine diesen Montag via RSb Brief bekommen. Musste nicht zur BH fahren.

Antrag via Mail gestellt. Formular teilausgefüllt bekommen. Unterschrieben und mit einem Passfoto in sehr höher Qualität eingescannt und per Mail retourgeschickt. Das war letzte Woche Mittwoch und wie geschrieben am Montag schon bekommen.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von mastercrash » Do 6. Aug 2020, 11:56

Keevan hat geschrieben:
Mi 5. Aug 2020, 23:19
Ich habe meine diesen Montag via RSb Brief bekommen. Musste nicht zur BH fahren.

Antrag via Mail gestellt. Formular teilausgefüllt bekommen. Unterschrieben und mit einem Passfoto in sehr höher Qualität eingescannt und per Mail retourgeschickt. Das war letzte Woche Mittwoch und wie geschrieben am Montag schon bekommen.
Sehr gut... Und bei dir steht alles korrekt auf der Rückseite? Hast du auch Mag Only Plätze Z 9, 10? Und steht dort hoffentlich die wirkliche Anzahl und nicht nur eine 1?
Und du hast noch Kat B übrig? Oder steht ansonsten die Munitionsberechtigung drauf?

Soweit ich das sehe, habe jene die die Generierung des Layouts der WBK programmiert haben, hier nämlich nicht ganz mitgedacht (zB dass bei 0 Kat B, sondern nur Z 7, 8 keine Munitionsberechtigung mehr abgedruckt wird...)
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Keevan » Do 6. Aug 2020, 23:08

Ja, die richtige Anzahl an Mag Plätzen Z10 habe ich stehen. Auch im ZWR sind alle Magazine einzeln angelegt worden.

Restlichen Kat B. Plätze sowie Munitionsberechtigung auch richtig angedruckt.

Für mich sieht alles korrekt aus.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von quildor82 » Do 6. Aug 2020, 23:17

Was bitte ist eine Munitionsberechtigung?
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

Emil
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Emil » Fr 7. Aug 2020, 01:58

mastercrash hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 11:56
Keevan hat geschrieben:
Mi 5. Aug 2020, 23:19
Ich habe meine diesen Montag via RSb Brief bekommen. Musste nicht zur BH fahren.

Antrag via Mail gestellt. Formular teilausgefüllt bekommen. Unterschrieben und mit einem Passfoto in sehr höher Qualität eingescannt und per Mail retourgeschickt. Das war letzte Woche Mittwoch und wie geschrieben am Montag schon bekommen.
Sehr gut... Und bei dir steht alles korrekt auf der Rückseite? Hast du auch Mag Only Plätze Z 9, 10? Und steht dort hoffentlich die wirkliche Anzahl und nicht nur eine 1?
Und du hast noch Kat B übrig? Oder steht ansonsten die Munitionsberechtigung drauf?

Soweit ich das sehe, habe jene die die Generierung des Layouts der WBK programmiert haben, hier nämlich nicht ganz mitgedacht (zB dass bei 0 Kat B, sondern nur Z 7, 8 keine Munitionsberechtigung mehr abgedruckt wird...)


Haben sie offenbar übersehen, dürfte wohl daran liegen, dass bei den bisherigen verbotenen Waffen gem. § 17 Abs 1 WaffG eine Berechtigung für FFW Munition nicht zwingend erforderlich war:

§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen

1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
-> Das müssen nicht zwingend Waffen mit Munition für Faustfeuerwaffen sein, gemeint sind u.a. Stockdegen ect.

2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
-> Das sind üblicherweise keine Waffen mit Munition für Faustfeuerwaffen, gemeint sind u.a. "Wildererflinten" ect.

3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
-> Das sind niemals Waffen mit Munition für Faustfeuerwaffen

4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);
-> Das sind ebenfalls niemals Waffen mit Munition für Faustfeuerwaffen

5. von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein;
-> Das müssen nicht zwingend Waffen mit Munition für Faustfeuerwaffen sein, Schalldämpfer alleine sind gar keine Schusswaffen

6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen;
-> Das sind überhaupt keine Schusswaffen


(Die neuen verbotenen Waffen seit 14.12.2019:)


7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
-> Das sind quasi immer zwingend Waffen mit Munition für Faustfeuerwaffen, hier gehörte daher m.M.n. auch automatisch der Satz abgedruckt

8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
-> Das müssen keine Waffen mit Munition für Faustfeuerwaffen sein, waren aber früher Kat B daher gehörte m.M.n auch automatisch der Satz abgedruckt damit es zu keiner "Einschränkung des bisherigen Berechtigungsumfanges" kommt

9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
-> Das sind überhaupt keine Schusswaffen

10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;
-> Das sind ebenfalls überhaupt keine Schusswaffen

11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
-> Das müssen keine Waffen mit Munition für Faustfeuerwaffen sein, waren aber früher Kat B daher gehörte m.M.n auch automatisch der Satz abgedruckt damit es zu keiner "Einschränkung des bisherigen Berechtigungsumfanges" kommt

Meiner Meinung nach wäre bei einer Berechtigung gem § 17 Abs 1 Z 7 jedenfalls immer der Satz mit abzudrucken gewesen - das muss hier wirklich übersehen worden sein, bei den Berechtigungen gem § 17 Abs 1 Z 8 und Z 11 wäre es zwar nicht bei jeder Waffe zwingend aber es waren ehemalige Kat B Waffen (bzw. die Z 8 können es sogar wieder werden) also hätte man es m.M.n. auch automatisch abdrucken müssen.

Laut Auskunft meiner Behörde: "Das brauchen Sie nicht mehr auf dem Dokument abgedruckt" naja wohler wäre es mir schon wenn es unter "Behördliche Eintragungen" (zusätzlich) stehen würde aber ich bekam alles bewilligt was ich beantragt hatte und wollte dann nicht noch einmal lästig sein und alles zurückschicken lassen ect. ...



quildor82 hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 23:17
Was bitte ist eine Munitionsberechtigung?

Gemeint ist der letzte Satz auf der Rückseite des WP bzw. der WBK, z.B.:

Diese[r] Waffenbesitzkarte [Waffenpass] berechtigt:

• Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen [führen] und einzuführen:
>2 gem. Z.7; 3 gem. Z.8<
• 4 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen [führen] und einzuführen
sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.





Meine Empfehlung an alle, die nach der Altbestandsmeldung keine Kat B mehr haben:


Beantragt extra, dass euch unter "Behördliche Eintragungen:" der Satz

sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.

zusätzlich eingetragen wird!

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von RcL » Sa 8. Aug 2020, 01:32

Hab ja unlängst wegen Verwahrung von Kat A Mags angefragt bei der LPD... In der Nicht-Antwort, die ich da bekam, steht u.a. dass ich die Anzahl der Mags melden müsse, inkl. für welche Waffe die Mags seien. Dachte die Anzahl wäre egal, da es Altbestand ist und ich ja auch lustig dazukaufen kann?
Lexman1 hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 06:31
Wenn du deine Magazine entsprechend der gültigen Gesetzeslage meldest, bist du definitiv auf der sicheren Seite. Sei es nun Altbestand für schon besessene Kat B (Dann darfst du zukünftig auch weiterhin zukaufen), oder für Kat C oder noch nicht jetzt im Besitz befindliche Kat B (dann darfst du deinen Besitz auch weiterhin besitzen und verwenden).

Wenn du jetzt NICHTS meldest, gibst du nicht nur freiwillig einen nicht unwichtigen Teil deiner Rechte auf, sondern du begibst dich zusätzlich auf gefährliches Terrain. Wenn im Zuge einer Überprüfung zb ein HC Mag rumliegt, welches du zwar ob deiner Altbestandsmeldung deiner Pistole an und für sich besitzen dürftest, du aber nicht gemeldet hast, kann seine Zuverlässigkeit ganz schnell angezweifelt werden. Im Besten Fall hast du nur unnötigerweise Schwierigkeiten, der Behörde zu erklären weshalb du im Besitz solcher NICHT GEMELDETEN Magazine bist.

Also ICH sehe eindeutig keine Vorteile in einer nicht Meldung! A) Gibst du Rechte auf B) Gefährdest du dich unnötig selbst.

Ich hab 17er Glock Magazine mit einer +10 Mag Erweiterung, somit werden auch diese zu HC. Wenn ich mich VOR dem Melden des Altbestandes dazu entschließe, diese Mag Erweiterungen nicht zu verwenden, so bleibt es ein reguläres freies Mag. Selbiges gilt für LW Mag's mit zb +5 Erweiterungen auf einem 10 Schuss Magazin!
Ich für meinen Teil werde nächstes Jahr melden, da ich nächstes Jahr mein 5. Jahr habe und daher erweitern kann. Ich will nicht jetzt melden, für die WBK blechen und ein Jahr später erweitern und nochmal blechen...

Und ja, so wie das aktuell ausschaut, werd ich die Kontrolle vor der Meldung der Mags haben....

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von KGR84 » Sa 8. Aug 2020, 10:52

Soweit ich das richtig verstanden habe kannst du nur Magazine passend zu vorhandenen Kat A Waffen dazukaufen.

Magazine, die zum Zeitpunkt der Meldung/Altbestand keine passende Waffe haben werden als Z9/10 gemeldet, und mit der genauen Anzahl angegeben und in die WBK geschrieben. Diese darf man auch nicht mehr kaufen solange man nicht wieder einen freien Kat A Platz hat und eine passende Waffe für die man neue Magazine kaufen möchte.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von fast12 » Sa 8. Aug 2020, 11:13

Auch die zu einer Kat. A Waffe passenden Magazine werden alle im ZWR registriert.

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