ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3023
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von combatmiles » Mi 12. Aug 2020, 09:34

Mein SB hat auch gemeint ich bekomm nur einen Platz weil ich auf der WBK schon so viele habe.. ich hab bestanden auf 2 gem Antrag und er meinte er müsse rückfragem beim Landesjuristen in Sbg..

Nach 2h der Anruf: ja sie bekommen 2 weil wenn er mir nur einen gibt, könnte ich klagen und dann bekäme ich Recht.. war2018...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von MikeD » Mi 12. Aug 2020, 10:14

Die Info meiner BH war, dass prinzipiell KEINE Waffenpässe für §17/1/x ausgestellt werden :-(
Lediglich wenn man den Bedarf zum Führen einer §17/1/7 oder §17/1//8 Waffe NACHWEISEN kann (was wohl kaum möglich ist), könnte es eine Ausnahme geben.

Wenn man große Magazine meldet, werden diese bzw. die dazugehörige(n) Waffe(n) auf der WBK als §17/1/x eingetragen.
Was sie allerdings machen wenn man nur den WP hat und große Magazine meldet, konnte/wollte sie mir nicht sagen.

Ich warte deshalb mit der Meldung einmal zu, vielleicht ändert sich da ja noch etwas...

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3023
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von combatmiles » Mi 12. Aug 2020, 12:00

Als ich jetzt für die Erweiterung eingezahlt habe, stand auf dem Wisch mit dem man an die Kassa geht: WP Eintragung Ausnahnegenehmigung Zi17x mit irgendwas um 250,-
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von mastercrash » Mi 12. Aug 2020, 13:40

Ich hoffe mal, dass das Führen von nur Magazinen dann nicht zu streng ausgelegt wird...
Eine Anzeige wegen unerlaubtem Führen einer Waffe nur weil man ein leeres großes Magazin mal bei sich hat wäre ja schon lächerlich...

Habe erst letztens mal im Gasthaus in meiner Tasche noch ein 30er Colt Industries Mag gefunden, wo ich gar nicht wusste dass ich es dabei habe. Hab nur die gleiche Tasche mitgehabt mit der ich auch immer auf den Stand gehe und halt ein Blechmagazin nicht gleich gesehen beim Ausräumen...
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Emil
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 393
Registriert: So 28. Jul 2019, 16:35

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Emil » Mi 12. Aug 2020, 14:49

RD191 hat geschrieben:
Mi 12. Aug 2020, 09:02
Danke für die ausführliche Antwort!

Ein Eintrag, bei beispielsweise 1 Platz am WP, dass man entweder eine Waffe der Kat B ODER Kat A gem. XYZ führen darf ist aber laut Gesetz nicht ausgeschlossen oder?

Das wäre eigentlich erstrebenswert. Ansonsten werde ich den WP auf 1x B Waffen belassen.
Bzw., wie du empfohlen hast, zumindest die Magazine eintragen zu lassen.

Weiß man ja nie für was das gut sein kann :D


Hoffe nur das gibt keine Probleme wie zB neue Bedarfsprüfung oder ähnliches.
Hatte ich (fast) beim Versuch meinen WP auf zwei Plätze zu erweitern.
Habs dann bleiben lassen....
Natürlich nicht, ganz im Gegenteil, in den Erläuterungen steht ja auch ausdrücklich dass es zu keiner Einschränkung kommen soll.
Nur die BH's machen da nicht alle so ohne weiteres mit.

Beantrage, dass Sie dir eine Kat A aus dem Kat B machen sollen und bei den Behördlichen Eintragungen unten dazuschreiben sollen:
"Der Inhaber dieses Waffenpasses ist weiter berechtigt, statt einer (1) Schusswaffe gemäß § 17 Abs 1 Z. X WaffG auch wahlweise eine (1) Schusswaffe der Kat A gem. § 17 Abs 1 Z. X WaffG oder einer eine (1) Schusswaffe der Kat B zu führen."

Emil
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 393
Registriert: So 28. Jul 2019, 16:35

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Emil » Mi 12. Aug 2020, 14:53

MikeD hat geschrieben:
Mi 12. Aug 2020, 10:14
Die Info meiner BH war, dass prinzipiell KEINE Waffenpässe für §17/1/x ausgestellt werden :-(
Lediglich wenn man den Bedarf zum Führen einer §17/1/7 oder §17/1//8 Waffe NACHWEISEN kann (was wohl kaum möglich ist), könnte es eine Ausnahme geben.

Wenn man große Magazine meldet, werden diese bzw. die dazugehörige(n) Waffe(n) auf der WBK als §17/1/x eingetragen.
Was sie allerdings machen wenn man nur den WP hat und große Magazine meldet, konnte/wollte sie mir nicht sagen.

Ich warte deshalb mit der Meldung einmal zu, vielleicht ändert sich da ja noch etwas...
Ich werde versuchen bis morgen Abend eine Vorlage für so einen Antrag samt allen eingearbeiteten Verweisen auf das WaffG, die Erläuterungen ect. auszuarbeiten, dass kann ich schon nicht mehr hören, dass manche BH's sagen "das machen wir aber nicht" wenn es doch ausdrücklich überall so drinnen steht... :violin:

Mal schauen was sie sagen wenn jemand so einen 4 Zeitigen Antrag mit dann vorlegt.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2530
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Promo » Mi 12. Aug 2020, 18:02

MikeD hat geschrieben:
Mi 12. Aug 2020, 10:14
Die Info meiner BH war, dass prinzipiell KEINE Waffenpässe für §17/1/x ausgestellt werden :-(
Lediglich wenn man den Bedarf zum Führen einer §17/1/7 oder §17/1//8 Waffe NACHWEISEN kann (was wohl kaum möglich ist), könnte es eine Ausnahme geben.
§ 58 Abs. 13 WaffG:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Da steht eindeutig HAT, also Zwangsbestimmung für die Behörde. Und entsprechend der bisherigen Berechtigung. Wenn du bisher eine Waffe gemäß § 7, 8 oder 11 führen durftest, dann hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3023
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von combatmiles » Mi 12. Aug 2020, 18:47

Sag ich ja.. man muss den SB nicht immer alles abkaufen....

HAT is schon was anderes wie schau ma mal...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von MikeD » Mi 12. Aug 2020, 20:56

Promo hat geschrieben:
Mi 12. Aug 2020, 18:02
Da steht eindeutig HAT, also Zwangsbestimmung für die Behörde. Und entsprechend der bisherigen Berechtigung. Wenn du bisher eine Waffe gemäß § 7, 8 oder 11 führen durftest, dann hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
Prinzipiell bin ich auch der Meinung dass man gemäß §58 Abs.13 WaffG einen Rechtsanspruch auf Eintragung der §17/1/x Waffen im Waffenpass hat, das wurde mir auch von der Verband bestätigt.
Allerdings versuchen manche Leute in der Administration anscheinend die Anzahl der §17 Waffenpässe zu so gering wie möglich zu halten. Wer da also nicht um sein Recht kämpft, wird es verlieren...

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von MikeD » Mi 12. Aug 2020, 21:02

Promo hat geschrieben:
Mi 12. Aug 2020, 09:14
Vereinfacht ausgedrückt steht im Gesetz "das was man vorher führen durfte, darf man auch nachher führen". Mit der Einschränkung, dass aber gleichzeitig die Plätze Kat.B entsprechend zu reduzieren sind. Theoretisch ginge das aber nur, wenn man die Abänderung des WP zum Führen einer identen Stückzahl wie bisher von § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, 9, 10 und 11 (!) beantragt. Mich würde wirklich interessieren, wie die Behörde das zu lösen gedenkt - immerhin ist der Wortlaut des Gesetzes hier eine zwingende Bestimmung für die Behörde, gleichzeitig wird bei der Anzahl der Plätze des WP nicht viel Einschränkung möglich sein. Deshalb geht die Bitte an alle WP Besitzer, das mal bei der eigenen Behörde zu erfragen. Bin gespannt, was hier als Antwort kommt.
Das lässt sich recht einfach lösen indem man alle vor dem 14.12.2019 besessenen Waffen in den Waffenpass einträgt (die WBK wird eingezogen) und die Berechtigung zum gleichzeitigen Führen mit einem Beschränkungsvermerk auf die damalige Anzahl an WP Plätzen beschränkt. Damit hätte der WP genau jenen Berechtigungsumfang, wie er vor dem 14.12.2019 bestanden hat (was ja auch Absicht des Gesetzgebers war). Ein solcher Beschränkungsvermerk ist zwar nicht direkt im Gesetz verankert, lässt sich aber aus dem letzten Satz des §58 Abs.13 ableiten:
Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Beispiel:
WP alt mit 1 B Platz und WBK mit 2 B Plätzen
-> 2 Waffen werden nun zu §17/1/7 bzw. 8
-> WP neu mit je 1 Platz B, §17/1/7, 1§17/1/8 und Beschränkungsvermerk dass nur 1 Waffe geführt werden darf.

farmer
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 11
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 11:33

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von farmer » Fr 11. Sep 2020, 12:24

Habe heute in Wien versucht, meine Magazine zu melden. Dazu war ein Formular auszufüllen, das der Qualität des Gesetzes entspricht :shock: .
Nach weiteren 10 Minuten in der Schlange erfuhr ich, dass für die neue WBK auch ein neues Passbild sowie Fotos der Magazine erforderlich sind -> zurück zum Start.

Weshalb das Ganze nicht online zu erledigen ist (digitale Signatur, die Behörde hat eh schon alle Unterlagen zur WBK digital und in Papier), erschließt sich nicht. #Neuland wahrscheinlich.

Benutzeravatar
Wolf1971
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1169
Registriert: Fr 9. Jun 2017, 22:11
Wohnort: Freistadt

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Wolf1971 » Fr 11. Sep 2020, 12:33

farmer hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 12:24
Habe heute in Wien versucht, meine Magazine zu melden. Dazu war ein Formular auszufüllen, das der Qualität des Gesetzes entspricht :shock: .
Nach weiteren 10 Minuten in der Schlange erfuhr ich, dass für die neue WBK auch ein neues Passbild sowie Fotos der Magazine erforderlich sind -> zurück zum Start.

Weshalb das Ganze nicht online zu erledigen ist (digitale Signatur, die Behörde hat eh schon alle Unterlagen zur WBK digital und in Papier), erschließt sich nicht. #Neuland wahrscheinlich.
Fotos der Magazine finde ich genial ;-) - genügt da ein Gruppenbild oder musst du von jedem einzeln ein Passfoto vorlegen?
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

Benutzeravatar
Robiwan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1717
Registriert: Di 27. Sep 2016, 19:42
Wohnort: IBK

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Robiwan » Fr 11. Sep 2020, 12:59

Kann schon jemand mit einem Erfahrungsbericht von der LPD Innsbruck aufwarten?
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Hane » Fr 11. Sep 2020, 14:20

farmer hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 12:24
Habe heute in Wien versucht, meine Magazine zu melden. Dazu war ein Formular auszufüllen, das der Qualität des Gesetzes entspricht :shock: .
Nach weiteren 10 Minuten in der Schlange erfuhr ich, dass für die neue WBK auch ein neues Passbild sowie Fotos der Magazine erforderlich sind -> zurück zum Start.

Weshalb das Ganze nicht online zu erledigen ist (digitale Signatur, die Behörde hat eh schon alle Unterlagen zur WBK digital und in Papier), erschließt sich nicht. #Neuland wahrscheinlich.
Ich nehme an du selbst hast keinen Fotoapparat und musst einen professionellen Fotograf für die Fotos beauftragen. Wer übernimmt die entstandenen Kosten?

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von RcL » Fr 11. Sep 2020, 16:37

farmer hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 12:24
Habe heute in Wien versucht, meine Magazine zu melden. Dazu war ein Formular auszufüllen, das der Qualität des Gesetzes entspricht :shock: .
Nach weiteren 10 Minuten in der Schlange erfuhr ich, dass für die neue WBK auch ein neues Passbild sowie Fotos der Magazine erforderlich sind -> zurück zum Start.

Weshalb das Ganze nicht online zu erledigen ist (digitale Signatur, die Behörde hat eh schon alle Unterlagen zur WBK digital und in Papier), erschließt sich nicht. #Neuland wahrscheinlich.
Was soll der Blödsinn? Wollens die Fotos auf Papier oder reichts wenn ichs Smartphone herzeig? Müssen die Modelle genau erkennbar sein? Zählens die durch? :doh:

Antworten