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Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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susi
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von susi » So 22. Dez 2019, 18:19

Emil hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2019, 15:45
susi hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2019, 12:43

Auf Nachfrage bei meiner BH, wurde ich informiert, daß ich als Altbestandsbesitzerin mein AUG mit angestecktem, langem Magazin verborgen darf.
Auf dem behördlich genehmigten Schießstand verborgen?
Oder jemanden mit einem freien Kat A Platz für § 17 Abs. 1 Z 8 verborgen?
Natürlich nur am behördliche genehmigten Schießstand verborgen! Eh klar.
Grüße
susi

Mjoelnir
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Mjoelnir » Mo 23. Dez 2019, 12:47

Teal'c hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 19:14
Bdave hat geschrieben:
Fr 20. Dez 2019, 15:41


Hab auch schon gehört, dass einige oder jemand (?) im BMI ned sehr glücklich über die HA Schwemme ist.
Nicht nur du. Hab das jetzt auch schon von zwei verschiedenen Quellen gehört, da wird was dran sein...
Na, was haben die sich denn erwartet? :D

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spareribs
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von spareribs » Mo 23. Dez 2019, 12:58

Die waren damals schon sauer, als das AUG genehmigt wurde...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

gewo
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Mo 23. Dez 2019, 18:05

so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:

Überlassung (Verkauf) von Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität bis 20
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument für Waffen der Kategorie B

Überlassung (Verkauf) von Halbautomaten mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität bis 10
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument für Waffen der Kategorie B

Überlassung (Verkauf) von Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität über 20 (§ 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG)
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG

Überlassung (Verkauf) von Halbautomaten mit Zentralfeuerzündung und gleichzeitigem Überlassen eines Magazins mit einer Kapazität über 10 (§ 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG)
Der Verkauf ist an Personen zulässig, die Inhaber der folgenden Bewilligung sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG

Überlassung (Verkauf) von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 und 10 WaffG
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG

Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 10 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 11 WaffG

Überlassermeldung gem. § 28 WaffG
Werden Faustfeuerwaffen und Halbautomaten samt entsprechenden großem Magazin überlassen, ist dies der Waffenbehörde zu melden. Ebenso ist zu melden, wenn große Magazine allein (d.h. ohne gleichzeitiges Überlassen einer Faustfeuerwaffe oder eines Halbautomaten) überlassen werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in den für den Erwerb von (weiteren) großen Magazinen für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG bereits besessen werden, keine Bewilligung gem. § 17 Abs. 3 5. Satz WaffG erforderlich ist.


Stückzahlregelung

Wird eine Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung samt großem Magazin überlassen, dann belegt die Waffe einen „Platz“. Das Magazin nimmt keinen „Platz“ weg.

Wird ein Halbautomat mit Zentralfeuerzündung samt großem Magazin überlassen, dann belegt die Waffe einen „Platz“.
Das Magazin nimmt keinen „Platz“ weg.

Wird ein Magazin gemäß § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG überlassen, dann nimmt das Magazin einen (Magazin)Platz weg.

Wird ein Magazin gemäß § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG überlassen, dann nimmt das Magazin einen (Magazin)Platz weg.

Besteht eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG und erwirbt man für eine schon besessene Schusswaffe ein passendes weiteres großes Magazin (§ 17 Abs. 3 5. Satz WaffG) dann nimmt das Magazin keinen Platz weg.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Steyrer » Mo 23. Dez 2019, 18:20

gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:05
so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:

[...]
Überlassermeldung gem. § 28 WaffG
Werden Faustfeuerwaffen und Halbautomaten samt entsprechenden großem Magazin überlassen, ist dies der Waffenbehörde zu melden. Ebenso ist zu melden, wenn große Magazine allein (d.h. ohne gleichzeitiges Überlassen einer Faustfeuerwaffe oder eines Halbautomaten) überlassen werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in den für den Erwerb von (weiteren) großen Magazinen für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG bereits besessen werden, keine Bewilligung gem. § 17 Abs. 3 5. Satz WaffG erforderlich ist.

[...]
Hallo Gewo,

womit begründet das BMI die Meldung nach §28?
Es ist keine Schusswaffe nach §2(1)
Es ist kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe §2(2)

Was ist der Unterschied zu einem Schalldämpfer, den ein Jäger kauft / verkauft oder was auch immer? Ist wie ein großes Magazin nach Z7 & Z8 ein Gegenstand (Waffe?) nach §17(1)...

Edit: Aus den Erläuterungen:
Zu §17 Abs.3 und §18 Abs.5:
[...] Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß §17 Abs.1 Z7, 8 oder 11 die Möglichkeit eröffnet werden,für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die mehr als 10 oder 20Patronen aufnehmen können (Z9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.


LG
Steyrer
Zuletzt geändert von Steyrer am Mo 23. Dez 2019, 19:06, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Mo 23. Dez 2019, 19:02

Steyrer hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:20
gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:05
so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:

[...]
Überlassermeldung gem. § 28 WaffG
Werden Faustfeuerwaffen und Halbautomaten samt entsprechenden großem Magazin überlassen, ist dies der Waffenbehörde zu melden. Ebenso ist zu melden, wenn große Magazine allein (d.h. ohne gleichzeitiges Überlassen einer Faustfeuerwaffe oder eines Halbautomaten) überlassen werden. Dies gilt auch in jenen Fällen, in den für den Erwerb von (weiteren) großen Magazinen für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, oder 11 WaffG bereits besessen werden, keine Bewilligung gem. § 17 Abs. 3 5. Satz WaffG erforderlich ist.

[...]
Hallo Gewo,

womit begründet das BMI die Meldung nach §28?
Es ist keine Schusswaffe nach §2(1)
Es ist kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe §2(2)

Was ist der Unterschied zu einem Schalldämpfer, den ein Jäger kauft / verkauft oder was auch immer? Ist wie ein großes Magazin nach Z7 & Z8 ein Gegenstand (Waffe?) nach §17(1)...

LG
Steyrer
servus

du ich bin kein jurist

aber dass man die HiCap Magazine als "Waffen" bezeichnet ist eine sg "Lex Specialis" und das scheint so machbar zu sein
ähnlich scheint man die definition fuer "Schusswaffen" im §28 auch auf "waffen" ( -> die HiCap magazine) anwenden zu koennen

somit ergibt sich die Verpflichtung fuer den handel jedes einzelne abgegebene magazin (ins ZWR) zu melden

von den schalldaempfern unterscheidet sich das in so ferne als man hier seitens der behoerde entschieden hat keine Meldung zu WOLLEN
aus dem gesetz wuerde sich seit dem 14.12.2019 eigentlich eine Meldung gem. §28 rauslesen lassen
sie wollens aber ned

zu deinem edit:
ja, das war der plan
ist das aus der Kommentierung zur gesetzeswerdung? das ist sowieso Makulatur sobald das gesetz beschlossen ist ..
der text von dir ist jedenfalls nicht mehr aktuell
meine Erläuterungen sind vom stand 23.12.2019, 12:00
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von bino71 » Mo 23. Dez 2019, 19:09

Endlich etwas mehr Klarheit, die mir nicht gefällt.

Steyrer
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Steyrer » Mo 23. Dez 2019, 19:40

gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 19:02
[...]
ist das aus der Kommentierung zur gesetzeswerdung? das ist sowieso Makulatur sobald das gesetz beschlossen ist ..
der text von dir ist jedenfalls nicht mehr aktuell
meine Erläuterungen sind vom stand 23.12.2019, 12:00
Sind die Erläuterungen zum Gesetz wie es beschlossen wurde, bevor der Wille vom Gesetzgeber "verbogen" wurde:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Und die Meldung zu den Schalldämpfer wollen sie nicht, weil sich sonst der Peppi P. ärgern muss?

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Mentor » Mo 23. Dez 2019, 19:45

gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:05
so schaut das mit den Magazinen aktuell im detail aus:


Hallo,
da stellt sich mir folgende Frage:

9mm Ar15 mit Glock oder Uzi Magazinen . Ich bekomme dafür §17/Z8 genehmigt.
Verkaufst du mir 32er Glock/Uzi Mags damit? :doh:

Lg
Zuletzt geändert von Mentor am Mo 23. Dez 2019, 20:04, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Reverend45 » Mo 23. Dez 2019, 19:59

Paragrafen hier, Stückzahlregelung da.....ich kapier absolut überhaupt nichts mehr. Vielleicht ist man fürs Waffenbesitzen auch einfach zu blöd wenn man nicht Jura studiert hat....

Kann mir bitte irgendwer wie einem Volltrottel erklären was ich hab/bin....weil ganz ehrlich, mir wirds zu hoch. Altbestand Magazine + Halbautomat 2 mal vorhanden (AR + Glock mit 20+)....dh ich hab 2 A Plätze, und für diese krieg ich die hi cap auch nach wie vor, nur für neues nicht? ..... sorry aber ich sehr mich absolut nimma raus....
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Incite » Mo 23. Dez 2019, 20:06

Reverend45 hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 19:59
Paragrafen hier, Stückzahlregelung da.....ich kapier absolut überhaupt nichts mehr. Vielleicht ist man fürs Waffenbesitzen auch einfach zu blöd wenn man nicht Jura studiert hat....

Kann mir bitte irgendwer wie einem Volltrottel erklären was ich hab/bin....weil ganz ehrlich, mir wirds zu hoch. Altbestand Magazine + Halbautomat 2 mal vorhanden (AR + Glock mit 20+)....dh ich hab 2 A Plätze, und für diese krieg ich die hi cap auch nach wie vor, nur für neues nicht? ..... sorry aber ich sehr mich absolut nimma raus....
Waffengesetz §

17/1/7 - Glock

und

17/1/8 - Ar15:
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Reverend45 » Mo 23. Dez 2019, 20:10

Incite hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 20:06
Waffg. §

Glock 17/1/7

und

Ar15: 17/1/8
Ah....ok das macht die Sache schon etwas verständlicher....danke.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von redstorm » Mo 23. Dez 2019, 20:11

gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:05
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 10 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 11 WaffG
darf ich wirklich auch hicap mags kaufen wenn ich "nur" einen kurzen halbautomat habe aber vor stichtag keine solchen magazine besessen hab ?
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von mastercrash » Mo 23. Dez 2019, 20:20

redstorm hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 20:11
gewo hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 18:05
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 10 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG
Ø Waffendokument mit Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 11 WaffG
darf ich wirklich auch hicap mags kaufen wenn ich "nur" einen kurzen halbautomat habe aber vor stichtag keine solchen magazine besessen hab ?
Laut Gesetz geht das. Das ist eben dem Umstand geschuldet, dass eine Waffe nur ein mal Kat A sein kann. Es wäre auch schwer, auf einer WBK eine Waffe als 2 Kat A einzutragen. Daher werden verkürzbare Langwaffen nur als Z 11 eingetragen und da ist es egal, ob du schon große Magazine hast oder nicht, du brauchst sie durch große Magazine nicht erst zu Kat A zu machen - die Waffe ist es schon.

Eine Z 11 zählt daher auch als Z 8. Gut, dass es laut Gewo auch tatsächlich so gehandhabt wird.
Zuletzt geändert von mastercrash am Mo 23. Dez 2019, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von redstorm » Mo 23. Dez 2019, 20:22

ah ok, so ist das begründet
danke
zwei mal kat A geht wirklich nciht
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin

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