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Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 08:30
von Roliboli
Damit fällt man nicht in die Übergangsregelung sondern man braucht die Sportschützen Bestätigung. Also kann ich jetzt entsorgen..... Gerade so auf der BH Baden erfahren.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 08:32
von Balistix
Nach dem 14.12. (illegal) erworben? Für davor erworbene Magazine gilt in jedem Fall die gesetzliche Altbestandsregelung.
Was für eine "Übergangsregelung" meinst du?
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 08:44
von Roliboli
Balistix hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:32
Nach dem 14.12. (illegal) erworben? Für davor erworbene Magazine gilt in jedem Fall die gesetzliche Altbestandsregelung.
Was für eine "Übergangsregelung" meinst du?
Gekauft am 22.10.2019. Der Herr auf der BH sprach von Übergangsregelung. Sprich beides vor 14 kein Problem, Stempel drauf. Nur Magazin brauchst die Sportschützenbestätigung sonst kriegst die Bewilligung nicht.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 08:54
von Balistix
Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:44
Balistix hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:32
Nach dem 14.12. (illegal) erworben? Für davor erworbene Magazine gilt in jedem Fall die gesetzliche Altbestandsregelung.
Was für eine "Übergangsregelung" meinst du?
Gekauft am 22.10.2019. Der Herr auf der BH sprach von Übergangsregelung. Sprich beides vor 14 kein Problem, Stempel drauf. Nur Magazin brauchst die Sportschützenbestätigung sonst kriegst die Bewilligung nicht.
Ja. Nein. Der Herr soll bitte noch einmal nachlesen.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 09:08
von Roliboli
Balistix hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:54
Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:44
Balistix hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:32
Nach dem 14.12. (illegal) erworben? Für davor erworbene Magazine gilt in jedem Fall die gesetzliche Altbestandsregelung.
Was für eine "Übergangsregelung" meinst du?
Gekauft am 22.10.2019. Der Herr auf der BH sprach von Übergangsregelung. Sprich beides vor 14 kein Problem, Stempel drauf. Nur Magazin brauchst die Sportschützenbestätigung sonst kriegst die Bewilligung nicht.
Ja. Nein. Der Herr soll bitte noch einmal nachlesen.
Hat eh in irgend welchen Blätter nach geschaut und telefoniert war trotzdem der Meinung.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 09:09
von HowlingWolf
Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:44
Gekauft am 22.10.2019. Der Herr auf der BH sprach von Übergangsregelung. Sprich beides vor 14 kein Problem, Stempel drauf. Nur Magazin brauchst die Sportschützenbestätigung sonst kriegst die Bewilligung nicht.
Sag ihm, er soll im WaffG §58 Abs. 13 nachlesen:
WaffG §58 Abs. 13 hat geschrieben:Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 09:17
von Papa Bär
Und der Wahnsinn mit dem Interpretationsspielraum der SB's beginnt... ;-(
Wennst dir vorher den Gesetzestext anschaust und ihm genau den Paragrafen sagst, wo er nachsehen soll, hättest dir den Ärger erspart.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 09:34
von Roliboli
HowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 09:09
Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:44
Gekauft am 22.10.2019. Der Herr auf der BH sprach von Übergangsregelung. Sprich beides vor 14 kein Problem, Stempel drauf. Nur Magazin brauchst die Sportschützenbestätigung sonst kriegst die Bewilligung nicht.
Sag ihm, er soll im WaffG §58 Abs. 13 nachlesen:
WaffG §58 Abs. 13 hat geschrieben:Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Danke für die Info. Hm die Werden sich wohl an denm aufhängen das da Waffen steht und nichts von Magazine alleine...Seufz einmal denkt man mach es gleich....
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 09:42
von Roliboli
Papa Bär hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 09:17
Und der Wahnsinn mit dem Interpretationsspielraum der SB's beginnt... ;-(
Wennst dir vorher den Gesetzestext anschaust und ihm genau den Paragrafen sagst, wo er nachsehen soll, hättest dir den Ärger erspart.
Ich ab gerade eine Mail geschrieben, mal sehen was kommt. Wenigstens die Meldung wegen 5000 Schuss Munition war kein Problem.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 09:49
von HowlingWolf
Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 09:34
HowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 09:09
Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:44
Gekauft am 22.10.2019. Der Herr auf der BH sprach von Übergangsregelung. Sprich beides vor 14 kein Problem, Stempel drauf. Nur Magazin brauchst die Sportschützenbestätigung sonst kriegst die Bewilligung nicht.
Sag ihm, er soll im WaffG §58 Abs. 13 nachlesen:
WaffG §58 Abs. 13 hat geschrieben:Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Danke für die Info. Hm die Werden sich wohl an denm aufhängen das da Waffen steht und nichts von Magazine alleine...Seufz einmal denkt man mach es gleich....
Ist das dein Ernst?
WaffG §17 Abs. 1 hat geschrieben:Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);
5. von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein;
6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen;
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;
11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Da geht es explizit um den Magazins-Altbestand OHNE passende Waffe.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 10:07
von Roliboli
Gerade noch einmal telefoniert mit dem Herrn. Er sagt nein gilt nicht. Ja ich kann mir war die Magazine gehnemigen lassen, aber ich darf sie nicht anstecken, auch nicht am Schießplatz da es ja so eine verbotene Waffe wird und das ist auch dort nicht erlaubt. (Außnshme vom Schießstandprivilleg).
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 10:10
von Archbishop Gumby
Der scheint einfach nur überfordert, weil offensichtlich niemand damit gerechnet hat, dass sich ein paar Leute auf Verdacht rechtzeitig Magazine besorgen.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 10:18
von fast12
Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 10:07
Ja ich kann mir war die Magazine gehnemigen lassen,
Das ist alles was im Moment wichtig ist. Eintragen lassen und gut is.
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 10:31
von Roliboli
Roliboli hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 08:30
Damit fällt man nicht in die Übergangsregelung sondern man braucht die Sportschützen Bestätigung. Also kann ich jetzt entsorgen..... Gerade so auf der BH Baden erfahren.
Archbishop Gumby hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 10:10
Der scheint einfach nur überfordert, weil offensichtlich niemand damit gerechnet hat, dass sich ein paar Leute auf Verdacht rechtzeitig Magazine besorgen.
Seufz ja das auf alle Fälle. Bemüht und freundlich war er aber schon nutzt nur halt leider nichts.... sein Argument war auch sonst bräuchte ja keiner die Sportschützenbestätigung...
Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 10:37
von Jiggler
Meinem Verständnis nach ist die Sportschützenbestätigung für Leute, welche das Zeug nach dem 14.12. kaufen wollen ohne vorher Altbestand gehabt zu haben.
Der soll Dir das eintragen und dann darfst die Mags auch am genehmigten Schießstand nutzen, sobald du die passende Waffe hast.