BH Braunau Magazine ab 14.12.19
Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 12:33
Ein paar Infos für alle, die den Hauptwohnsitz im Bezirk Braunau haben (nach einem Telefonat mit dem zuständigen, Hrn. dort):
- Waffe + Magazin(HiCap) vor dem 14.12.:
Meldung bei der BH (Glaubhaftmachung reicht; keine Rechnungen usw. nötig)
-> Waffe wird Kat. A + Magazine können weiter unbegrenzt erworben werden.
- nur Magazine (HiCap) ohne Waffe vor dem 14.12.:
Meldung bei der BH (Glaubhaftmachung reicht; keine Rechnungen usw. nötig) + die Anzahl muss angegeben werden
-> Magazine dürfen dann nur am Schießplatz in die Waffe eingesetz werden, aber Besitz sonst überhaupt kein Problem.
- Magazinkauf (HiCap) nach dem 14.12.:
Für die Ausnahmegenehmigung reicht die Sportschützenbestätigung nach §11b WaffG = Vereinsbestätigung+Training od. Wettbewerb.
-> Mit dieser Ausnahmegenehmigung können Magazine weiterhin, so wie vor dem 14.12., erworben werden.
- Waffe + Magazin(HiCap) vor dem 14.12.:
Meldung bei der BH (Glaubhaftmachung reicht; keine Rechnungen usw. nötig)
-> Waffe wird Kat. A + Magazine können weiter unbegrenzt erworben werden.
- nur Magazine (HiCap) ohne Waffe vor dem 14.12.:
Meldung bei der BH (Glaubhaftmachung reicht; keine Rechnungen usw. nötig) + die Anzahl muss angegeben werden
-> Magazine dürfen dann nur am Schießplatz in die Waffe eingesetz werden, aber Besitz sonst überhaupt kein Problem.
- Magazinkauf (HiCap) nach dem 14.12.:
Für die Ausnahmegenehmigung reicht die Sportschützenbestätigung nach §11b WaffG = Vereinsbestätigung+Training od. Wettbewerb.
-> Mit dieser Ausnahmegenehmigung können Magazine weiterhin, so wie vor dem 14.12., erworben werden.