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Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Also, wenn ich das Waffengesetz richtig verstehe, dann gibt es da doch einen Konflikt mit dem Gesetz...?
(1) Airsoftwaffen haben Kaliber 6mm oder manchmal mehr
(2) Sie feuern mit Luftdruck oder CO2
(3) Schalldämpfer werden als solche bezeichnet und auch so beworben (z.B. Novritsch)
Da gilt doch das Waffengesetz in vollem Umfang...?
In Airsoft-Foren ist zu diesem Thema NICHTS zu finden, und österreichische Händler verkaufen unbekümmert Schalldämpfer...
(1) Airsoftwaffen haben Kaliber 6mm oder manchmal mehr
(2) Sie feuern mit Luftdruck oder CO2
(3) Schalldämpfer werden als solche bezeichnet und auch so beworben (z.B. Novritsch)
Da gilt doch das Waffengesetz in vollem Umfang...?
In Airsoft-Foren ist zu diesem Thema NICHTS zu finden, und österreichische Händler verkaufen unbekümmert Schalldämpfer...
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Airsoftwaffen feuern idR mit Federdruck und nicht mit Luft oder CO2
Glock 19
OA 15 BL
OA 15 BL
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Also abgesehen davon, dass es jede Menge an Airsoft-Waffen gibt, die mit CO2, Pressluft oder speziellen Gasen arbeiten, treibt die Feder beim dem von Dir angesprochenen Typus des Airsoft-Gewehrs ("Bolt Action Spring Rifle") einen Kolben in einem Zylinder, wodurch die Luft im Zylinder verdichtet wird, um das Kugerl ("BB") aus dem Lauf zu treiben. "Federdruck" bezieht sich lediglich auf die Erzeugung des Überdrucks, aber im Prinzip ist das ein Lufdruckgewehr. Du wirst keine einzige Airsoftwaffe finden, die nicht mit der Verdichtung von Gasen oder Gasgemischen arbeitet, oder glaubst Du womöglich, dass die Feder über einen Bolzen auf das Kugerl einwirkt? Dann hast Du aber immer noch eine Schusswaffe, weil das Teil einen Festkörper aus einem Lauf in eine bestimmte Richtung schießt.
- HowlingWolf
- .50 BMG
- Beiträge: 571
- Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
- Wohnort: Bucklige Welt
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Die gängige Argumentation greift wesentlich früher:
Und nein, Airsoft ist kein Schießsport.
Der Begriff "Waffe" in der Airsoft-Szene nicht ohne Grund vermieden...
Eine Airsoft ist also nach österreichischem Recht keine Waffe und damit endet auch schon die Zuständigkeit des WaffG.WaffG §1 hat geschrieben:Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Und nein, Airsoft ist kein Schießsport.
Der Begriff "Waffe" in der Airsoft-Szene nicht ohne Grund vermieden...
Zuletzt geändert von HowlingWolf am So 22. Dez 2019, 00:20, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Es gibt eine eigene Airsoft Verordnung. Das erübrigt die Waffenqualität.Parallaxe hat geschrieben: ↑So 22. Dez 2019, 00:10Also abgesehen davon, dass es jede Menge an Airsoft-Waffen gibt, die mit CO2, Pressluft oder speziellen Gasen arbeiten, treibt die Feder beim dem von Dir angesprochenen Typus des Airsoft-Gewehrs ("Bolt Action Spring Rifle") einen Kolben in einem Zylinder, wodurch die Luft im Zylinder verdichtet wird, um das Kugerl ("BB") aus dem Lauf zu treiben. "Federdruck" bezieht sich lediglich auf die Erzeugung des Überdrucks, aber im Prinzip ist das ein Lufdruckgewehr. Du wirst keine einzige Airsoftwaffe finden, die nicht mit der Verdichtung von Gasen oder Gasgemischen arbeitet, oder glaubst Du womöglich, dass die Feder über einen Bolzen auf das Kugerl einwirkt? Dann hast Du aber immer noch eine Schusswaffe, weil das Teil einen Festkörper aus einem Lauf in eine bestimmte Richtung schießt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008489
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Stimmt, habe ich jetzt auch nachgelesen, ich hatte als Kind so eine repetierpistlole mir da nie wirklich Gedanken gemacht, wie die funktioniert.
Beim lesen bin ich auch auf folgenden passus gestoßen, der wohl des Rätsels Lösung ist.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _185_2.pdf
Beim lesen bin ich auch auf folgenden passus gestoßen, der wohl des Rätsels Lösung ist.
In Österreich sind Softairwaffen – anders als in Deutschland – keine Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes, sondern so genannte schusswaffenähnliche Produkte.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _185_2.pdf
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Okay, dieses Bundesgesetzblatt kenne ich. Und das wird in seiner Gültigkeit nicht vom aktuellen Waffengesetz overruled?
Da steht ja:
Das Argument, Airsoft sei kein Schießsport kann ich nicht nachvollziehen - dann müsste es eine eindeutig Abgrenzung von Airsoft zu Schießsport geben - und die finde ich nicht. Gibt es eine relevante Textquelle dazu?
Da steht ja:
Ich dachte halt: Im Zweifelsfalle greift das Waffengesetz, und nach der geltenden Fassung wären Airsoftwaffen ja Schusswaffen,§ 1. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von schußwaffenähnlichen Produkten, die weder dem Waffengesetz 1996 (BGBl. I Nr. 12/1997 in der jeweils geltenden Fassung) unterliegen nochSpielwaren gemäß § 6 lit. d Lebensmittelgesetz 1975 (BGBl. Nr. 86/1975 in der jeweils geltendenFassung) sind und deren Geschosse eine mittlere Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule aufweisen,insbesondere Federdruckwaffen
Das Argument, Airsoft sei kein Schießsport kann ich nicht nachvollziehen - dann müsste es eine eindeutig Abgrenzung von Airsoft zu Schießsport geben - und die finde ich nicht. Gibt es eine relevante Textquelle dazu?
Zuletzt geändert von Parallaxe am So 22. Dez 2019, 00:33, insgesamt 1-mal geändert.
- HowlingWolf
- .50 BMG
- Beiträge: 571
- Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
- Wohnort: Bucklige Welt
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Das Waffengesetz gilt, wie der Name schon sagt, für Waffen:
HowlingWolf hat geschrieben: ↑So 22. Dez 2019, 00:17Eine Airsoft ist also nach österreichischem Recht keine Waffe und damit endet auch schon die Zuständigkeit des WaffG.WaffG §1 hat geschrieben:Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Und nein, Airsoft ist kein Schießsport.
Der Begriff "Waffe" in der Airsoft-Szene nicht ohne Grund vermieden...
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Also, es wird ein fester Körper durch einen Lauf in eine bestimmte Richtung verschossen (Waffengesetz), aber das Teil ist keine Waffe, weil es Airsoft mit eigener gesetzlicher Regelung ist?
Okay. Und in der gesetzlichen Regelung zu Airsoft steht, dass das Waffengesetz in seiner jeweils geltenden Fassung zugrundeliegt, und da wäre ja der Definition einer Waffe nach ein Airsoftgerät eine Waffe, siehe erster Satz in diesem Posting.
Sorry, ich bin vielleicht zu blöd, aber das lässt sich nicht eindeutig auflösen.
Okay. Und in der gesetzlichen Regelung zu Airsoft steht, dass das Waffengesetz in seiner jeweils geltenden Fassung zugrundeliegt, und da wäre ja der Definition einer Waffe nach ein Airsoftgerät eine Waffe, siehe erster Satz in diesem Posting.
Sorry, ich bin vielleicht zu blöd, aber das lässt sich nicht eindeutig auflösen.
Zuletzt geändert von Parallaxe am So 22. Dez 2019, 00:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Es ist weder eine Waffe, noch ein Spielzeug, deswegen gelten beide Gesetze nicht, sondern die oben verlinkte Verordnung.Geltungsbereich
§ 1. Gegenstand dieser Verordnung sind
1.
Softairwaffen (Softguns), die Nachahmungen echter Schusswaffen sind, und
2.
Paintball-Markierer,
die weder dem Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen noch Spielzeug im Sinne der Spielzeugverordnung 2011, BGBl. II Nr. 203/2011 in der jeweils geltenden Fassung, sind.
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Ich denke, wir sollten das lassen. ich bedanke mich für Eure Hilfe, aber entweder bin ich wirklich zu blöd, oder die Argumentation wird immer am entscheidenen Punkt diffus. Irgendwie geht der Punkt "in der jeweils geltenden Fassung" immer verloren, und da sehe ich die Defintion einer Waffe auf Airsoft zutreffend (Lauf, Verschießen eines Festkörpers in eine bestimmte Richtung).
Ich glaube, dass da eine Situation vorliegt, die ausjudiziert werden wird, und dann wirds eben eine Rechtsauslegung geben, die richtungweisend ist.
Ich persönlich denke mir, dass es wohl nicht so kritisch sein wird, weil die ganzen österreichischen Airsoft-Händler ja Schalldämpfer als Schalldämpfer bezeichnen und auch so verkaufen - und da hätte es längst Ärger oder Diskussionen geben müssen.
Ich glaube, dass da eine Situation vorliegt, die ausjudiziert werden wird, und dann wirds eben eine Rechtsauslegung geben, die richtungweisend ist.
Ich persönlich denke mir, dass es wohl nicht so kritisch sein wird, weil die ganzen österreichischen Airsoft-Händler ja Schalldämpfer als Schalldämpfer bezeichnen und auch so verkaufen - und da hätte es längst Ärger oder Diskussionen geben müssen.
Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Ich verstehe das als einfach nur einen banalen Zusatz, der erläutert, dass wenn sich das WaffG oder auch die Spielzeugverordnung ändert, diese Verordnung über Softair weiterhin besteht.
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
Ich lese das als Hinweis darauf, dass Änderungen im Waffengesetz sich auch auf Airsoft und Paintball auswirken können. Und dann gibts ja noch im Waffengesetz die Ausnahmebestimmungen § 45 für u.a.
Also reduziert sich alles auf die Frage, ob Airsoftgeräte und Schusswaffen sind, oder nicht. Nach dem Waffengesetz sind sie es, nach der Regelung für Airsoft und Paintball sind sie es nicht.
Ich bin wirklich gespannt, welches Gesetz hier greift
Und das betrifft die allermeisten Airsoft-Waffen, weil sie 1. mit Druckluft oder CO2 arbeiten und 2. ein Kaliber von 6mm haben, das ist sozusagen das Standardkaliber im Airsoft-Bereich. Für sie gelten keine Ausnahmebestimmungen - falls sie denn nun überhaupt vom Waffengesetz erfasst sind.Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
Also reduziert sich alles auf die Frage, ob Airsoftgeräte und Schusswaffen sind, oder nicht. Nach dem Waffengesetz sind sie es, nach der Regelung für Airsoft und Paintball sind sie es nicht.
Ich bin wirklich gespannt, welches Gesetz hier greift

Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?
HA, ICH VOLLHONK - DIE ANTWORT IST DOCH SO EINFACH:
Airsoftgeräte sind nicht eintragungspflichtig im ZWR - also sind sie vor dem Gesetz ganz sicher keine Schusswaffen.
Das löst zwar die Widersprüchlichkeiten nicht auf, die ich in der Gesetzgebung zu erkennen meine, aber es ist ein Statement des Gesetzgebers.
Okay, sorry für die ganze Diskussion und vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich konnte nur so draufkommen.
Airsoftgeräte sind nicht eintragungspflichtig im ZWR - also sind sie vor dem Gesetz ganz sicher keine Schusswaffen.
Das löst zwar die Widersprüchlichkeiten nicht auf, die ich in der Gesetzgebung zu erkennen meine, aber es ist ein Statement des Gesetzgebers.
Okay, sorry für die ganze Diskussion und vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich konnte nur so draufkommen.