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Flinten - Waffengesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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eXistenZ
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Flinten - Waffengesetz

Beitrag von eXistenZ » Di 29. Mär 2011, 22:09

Wie kam es eigentlich zur "Sonderbehandlung" von Flinten im österreichischen Waffengesetz?

Pumpgun wurde durch Anlassgesetzgebung zu Kat. A
(und dem gesetzestreuen Bürger wurde hiermit die Möglichkeit zur Anschaffung der geeignetsten nicht-HA Langwaffe zur SV genommen. Schönen Dank an die großen Geister für diese Glanzleistung)

Kat. B wurde, wenn ich mich nicht täusche, eigentlich für HA bzw. FFW-Waffen geschaffen.

Wie kam es dazu das man schlußendlich auch Repetierflinten in Kat. B steckte? - Eine Folgeerscheinung der VSRF-Kat.A-Geschichte? - Wie wurde hier argumentiert bzw. hatte man Argumente überhaupt für notwendig erachtet?

Warum wurden für Flinten eine, im Vergleich zu Büchsen, verschärfte Mindestgesamtlänge und eine Mindestlauflänge eingeführt? Gibts dafür gute Argumente oder haben sich die Verantwortlichen von Hollywood-Filmen (in denen eine derartige Waffe manchmal von Bösewichten benutzt wird) einen Schrecken einjagen lassen?

Dass das österreichische Waffengesetz nicht gänzlich frei von Logiklöchern ist, ist mir bewusst. Dennoch starte ich hiermit wiedereinmal den Versuch den brillianten Gedankengängen von so manchen großen Denker, welche auf unser Waffengesetz losgelassen wurden, nachzuvollziehen.

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Steelman
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Re: Flinten - Waffengesetz

Beitrag von Steelman » Mi 30. Mär 2011, 00:13

eXistenZ hat geschrieben:Dass das österreichische Waffengesetz nicht gänzlich frei von Logiklöchern ist, ist mir bewusst. Dennoch starte ich hiermit wiedereinmal den Versuch den brillianten Gedankengängen von so manchen großen Denker, welche auf unser Waffengesetz losgelassen wurden, nachzuvollziehen.


Das wird aber eine Sisyphusarbeit........
Mein Beileid!

LG Steelman
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Thule
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Re: Flinten - Waffengesetz

Beitrag von Thule » Mi 30. Mär 2011, 07:32

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

gertbley
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Re: Flinten - Waffengesetz

Beitrag von gertbley » Mi 30. Mär 2011, 08:40

Soweit ich mich erinnere, haben wir das Verbot der Vorderschaftrepetierflinten dem "Pumpgun Ronnie" zu verdanken. Damals haben offenbar einige findige Beamte gedacht, dass ein Verbot von Pumpguns einer Abschaffung von Banküberfällen gleichkommt....
Gruß
gertbley

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Re: Flinten - Waffengesetz

Beitrag von pointi2009 » Mi 30. Mär 2011, 12:13

die wollten ja nur dem Problem aus dem Weg gehen, dass sich ein findiger Bürger eine Doppelflinte Kat D kauft, dann zu Hause des Ding absägt, bis in die Hosentasche passt :lol:
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courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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