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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Yukon » Fr 27. Dez 2019, 14:40

Papa Bär hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 13:09
Yukon hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 12:23
Wenn sich deine BH weiterhin querlegt kann ich dir das Mail gerne zukommen lassen.
Nachdem sich der zuvor zitierte Textabschnitt wie eine Anweisung des Ministeriums liest, würde ich meinen, dass die BH der Anweisung Folge zu leisten hat.
Genau, und am besten gleich auch noch mit einem Anwalt drohen, das kommt immer gut.
Ich bin sicher, irgend ein "Parkplatzwächter" schafft es juritische Tatsachen zu schaffen, die uns allen auf den Kopf fallen werden, weil man einfach nicht 6 Monate die Füße still halten konnte.
Was rennt einem davon? Wir haben 2 Jahre Zeit, warum JETZT was vom Zaun brechen?
W A R U M :roll:
Wo genau liegt dein Problem, wenn sich jetzt jemand gegen die Androhung seiner BH wehrt, dass er jetzt eine Verwaltungsübertretung begangen hätte und jetzt seine Magazine unrechtmäßig besitzt?
Soll er 2 Jahre warten? Ernsthaft?
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von panhandle » Fr 27. Dez 2019, 15:09

@Chrissi

Passt schon so...... wie schon mehrfach erwähnt mit Bezugnahme auf den Gesetzestext um eine rechtsverbindliche "Ansicht" Deiner Behörde ersuchen.....alles schriftlich natürlich.

Ist sicherlich wie ein Sprung ins kalte Wasser für Dich, aber es geht letztendlich um Dein Recht!!!
Das Du hier quasi die Vorreiterrolle "ausgefasst" hast... Schicksal ;)

Auf alle Fälle....wir drücken Dir die Daumen.

g
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Zuletzt geändert von panhandle am Fr 27. Dez 2019, 16:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Promo » Fr 27. Dez 2019, 16:24

Die Behörden haben bisher schon Arbeitgebern Schalldämpfer per Bescheid für Arbeitnehmer bewilligt, das ohne WBK (da diese nur natürlichen Personen und nicht juristischen Personen ausgestellt werden kann) und es waren ebenfalls verbotene Gegenstände. Daher wäre - wenn eben keine WBK vorhanden ist und auch keine ausgestellt werden kann - auch hier die Form einer Bescheidbewilligung zulässig.

Dies ist natürlich nicht der Usus, hieraus ergibt sich auch die Ratlosigkeit einer Behörde. Sollte sich nach Rücksprache mit der Oberbehörde oder dem BMI natürlich klären lassen.

PS: Unabhängig davon wäre zu prüfen, ob der Tatbestand des "verbotenen Magazins" überhaupt vorliegt, da das Verbot lediglich Magazine für halbautomatische Schusswaffen (und somit nicht Magazine für vollautomatische Schusswaffen) umfasst.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 27. Dez 2019, 16:41

da versteh ich euer herumraten wieder mal überhaupt nicht

§58 Absatz 13 regelt das soch:

(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.

diesen Absatz gab es damals, als einige Langwaffen KatB wurden, auch sinngemäß für Besitz von KAT B ... die Behörde musste auch an unter 21 eine WBK ausstellen mit Einschränkungen, daß diese WBK bis zum 21 Lebensjahr auf xxxyyy beschränkt ist ....

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Davomon1979 » Fr 27. Dez 2019, 19:24

Yukon hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 11:58
So, ich hab vor knapp 2 Monaten ein Mail mit vielen Fragen an das BMI geschickt, jetzt ist eine Antwort gekommen.
Naja, es ist nicht wirklich eine Antwort, da auf meine Fragen nicht eingegangen wurde, stattdessen habe ich ein 17-seitiges .pdf erhalten, das auch zum Besitz von Altbestandsmagazinen ohne passender Schusswaffe iSd Paragraph 58 Abs.13, bzw, Paragraph 17 Abs.1 Z9/10 Stellung nimmt:
Nur für den Fall des alleinigen Besitzes eines großen Magazins (d.h. ohne dazugehörige Schusswaffe) wäre eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 oder 10 WaffG auszustellen.
Heisst für mich: du besitzt nicht unrechtmäßig, dir ist der Besitz per Bescheid zu bewilligen, eine WBK ist nicht auszustellen, damit ist auch das "Problem" deiner Jugend hinfällig.
Wäre es möglich das Dokument auf Dropbox/One drive zu stellen und dem Forum zur Verfügung zu stellen?

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Yukon
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Yukon » Fr 27. Dez 2019, 21:01

Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 19:24
Wäre es möglich das Dokument auf Dropbox/One drive zu stellen und dem Forum zur Verfügung zu stellen?
Pffft, jetzt überforderst aber mich EDV-Niete....das wird nix, wenn mir niemand die Hände führt
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von mastercrash » Sa 28. Dez 2019, 04:34

Yukon hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 21:01
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 19:24
Wäre es möglich das Dokument auf Dropbox/One drive zu stellen und dem Forum zur Verfügung zu stellen?
Pffft, jetzt überforderst aber mich EDV-Niete....das wird nix, wenn mir niemand die Hände führt
Eigentlich kannst auch einfach Upload-Dienste verwenden wie den File-Horst: https://filehorst.de
Gibt such jede Menge andere, einfach in Google nach Dateiupload suchen.

Und dann einfach den Link hier posten...
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Yukon » Sa 28. Dez 2019, 08:54

mastercrash hat geschrieben:
Sa 28. Dez 2019, 04:34
Eigentlich kannst auch einfach Upload-Dienste verwenden wie den File-Horst: https://filehorst.de
Gibt such jede Menge andere, einfach in Google nach Dateiupload suchen.

Und dann einfach den Link hier posten...
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 19:24
Wäre es möglich das Dokument auf Dropbox/One drive zu stellen und dem Forum zur Verfügung zu stellen?
Der allseits geschätzte Weissi nimmt sich des Themas an, er schaut einmal, ob das Schreiben wirklich so informativ ist, dass es publikationswürdig ist.
Ehrlich gesagt, für mich hat es keine neuen Erkenntnisse enthalten, andererseits ist es eine ganz gute Zusammenfassung.
Deswegen bitte ein bisserl Geduld.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Emil » Sa 28. Dez 2019, 11:29

gewo hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 14:15
Papa Bär hat geschrieben:
Fr 27. Dez 2019, 13:09
[Wir haben 2 Jahre Zeit, warum JETZT was vom Zaun brechen?
W A R U M :roll:
das ist eine vermutung

Auch wenn der nehammer der neue innenminister wird ... wenns wirklich eine gruene staatssekretaerin im innenministerium geben sollte ...

da waere ich mir mit den zeitspannen ned so sicher
sobald die aenderung eines gesetzes geplant ist wird die umsetzung ausgesetzt

Da kannst dir deine zweijahresfrist dann aufzeichnen
Das neue Waffengesetz wurde von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS gemeinsam beschlossen, nur die Liste Pilz/Jetzt (4,41% bei der Wahl 2017) stimmte als einzige dagegen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK1481/
Ein Gesetz, welches mit einer solchen Mehrheit - nämlich mit einer weit größeren Mehrheit als es selbst für ein Verfassungsgesetz notwendig wäre - beschlossen wurde, einfach mal so mitten während der Umsetzungfrist - ohne jeden Grund - auszusetzen wäre ja der absolute Wahnsinn - glaubst du wollen die Grünen wieder so wie schon 2017 aus dem Nationalrat fliegen..?
Ich glaube so blöd wird niemand sein und außerdem bezweifle ich dass jetzt, wo eh alles gesetzlich geregelt ist (die Magazine sind ja eh schon längst verboten, kaufen kann sie eh kein Normalbürger mehr, Verfassungsschutzabfrage für den Waffenpass ect.) Ihnen das noch wichtig genug ist um mit dem wesentlich "größeren" Koalitionspartner ÖVP hier auch noch in Streit zu geraten.
For what? Damit ein paar Leute ihren Altbestand an Magazinen nicht mehr registrieren können? Dafür dann aber Klagen beim Verfassungsgerichtshof anhängig sind, garantiert zig Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch gegen die Staatssekretärin eingebracht werden ect. ect.?
Welcher "Grünwähler" wird für so etwas Verständnis haben geschweige denn das gutheißen..?

Also ich glaube nicht, dass da irgendetwas "passiert", da haben die schon viel zu viele andere wichtigere Themen als so einen Unsinn...

Emil
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Emil » Sa 28. Dez 2019, 11:48

Oder um einen anderen Vergleich zu bemühen:
Man darf wohl davon ausgehen, dass "die Grünen" gegen den Besitz von vollautomatischen Waffen in Privatbesitz sind.
Jeder österreichische Staatsbürger über 21 Jahren kann einen Antrag auf Besitz und sogar auf Führen einer vollautomatischen Waffe stellen. Das müsste also wohl für "die Grünen" eine Katastrophe sein gegen die sie sofort ankämpfen, dass der § 18 Abs. 2 sofort geändert wird, tatsächlich haben sie das nach meiner Erinnerung nach nie getan - ja warum wohl nicht?
Wie jeder hier im Forum weiß wird der § 18 Abs. 2 so dermaßen strikt gehandhabt, dass er für den Normalbürger überhaupt keine Rolle spielt.

Ich glaube man sollte nicht allzu sehr in Panik geraten und den Teufel an die Wand malen... nur meine Meinung...

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Sa 28. Dez 2019, 12:15

Ich sehe es ähnlich - die Grünen sind ohnehin schwer damit beschäftigt, bei den publikumswirksamen Fragen keine allzu schlechte Figur zu machen, und auch wenn es recht spektakulär und leicht zur Polarisierung nutzbar ist, sich über Legalwaffen aufzuregen, so nehmen Themen wie Umweltschutz, Klima und Migration die wirklich prominenten Plätze ein. Und wenn eine grüne Staatssekretärin meint, sich beim Waffenrecht engagieren zu müssen, wird sie rauhen Gegenwind aus ÖVP-Kreisen zu spüren bekommen: Die Jäger werden das nicht gutieren, und zusammen mit den Sportschützen, von denen ja auch ein gewisser Prozentsatz jagt, würde das keine gute Stimmung in der Koalition machen. Und letztlich glaub ich nicht, dass ein Nehammer als Minister sich von der grünen Staatssekretärin den Kurs vorgeben und die Entscheidungen abnehmen lässt...

Bei den Jägern und Sportschützen verlieren die Grünen vielleicht nicht so viele Stimmen, aber diese Menschen haben auch Familien, Verwandte und Freunde, und insgesamt ist das keine kleine Gruppe, das kann dann schon bei Wahlen spürbar werden...

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Papa Bär » Sa 28. Dez 2019, 12:22

Emil hat geschrieben:
Sa 28. Dez 2019, 11:48
.. gegen den Besitz von vollautomatischen Waffen in Privatbesitz sind.
.. und sogar auf Führen einer vollautomatischen Waffe stellen.
Soll wohl "halbautomatisch" heissen nehm ich an ;-)
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Wulpe » Sa 28. Dez 2019, 14:03

Papa Bär hat geschrieben:
Sa 28. Dez 2019, 12:22
Emil hat geschrieben:
Sa 28. Dez 2019, 11:48
.. gegen den Besitz von vollautomatischen Waffen in Privatbesitz sind.
.. und sogar auf Führen einer vollautomatischen Waffe stellen.
Soll wohl "halbautomatisch" heissen nehm ich an ;-)
Nein.:

(1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.

(2) Der Bundesminister für Landesverteidigung kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein berechtigtes Interesse für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial glaubhaft machen, Ausnahmen von den Verboten des Abs. 1 bewilligen.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von mastercrash » Sa 28. Dez 2019, 14:33

Es gibt auch einige voll funktionstüchtige Vollautomaten nach § 18 in legalem Privatbesitz. Wenn man diese auch vielleicht von der Anzahl her nicht an einer Hand abzählen wird können, mehr als zwei oder drei Hände wird man dazu schätzungsweise aber auch nicht brauchen.

Eben weil die Bestimmung nach der diese genehmigt werden können in homöopathische Menge eingesetzt wird.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Coolhand1980 » Sa 28. Dez 2019, 14:58

Bedenkt, dass die 2-jahresfrist ja nicht nur für uns zum Melden gilt, sondern auch von den Behörden benötigt werden, um entsprechende Dienstanweisungen zu verfassen und die Mitarbeiter zu schulen. Viele SB wussten bis vor ein paar Wochen nicht mal, wie ein 30er Mag ausschaut. Das gilt vermutlich auch für viele Juristen. Die haben alle andere Dinge auch noch zu tun...
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der gegenständliche Spezialfall nicht bedacht wurde.
Die einfachste Lösung wird wohl im Ausstellen eines Bescheids liegen. Nur wird eine SB sowas nicht allein entscheiden. Das wird sich auch die BH nicht trauen. Jeder fragt nach, um sich selbst abzusichern. Entscheidungsfreude wird einem als Beamter als Erstes abgewöhnt...
Ich gehe davon aus, dass diese Fälle (Mag Besitzer unter 21) von den zuständigen Herren der III/3 behandelt werden wird müssen. Und ein großes Problem ist das ja auch nicht. So viele wird es zahlenmäßig nicht geben. Insofern nehme ich an, dass die Email mit der Frage nach oben gespielt werden wird, aber sicher nicht mit Nachdruck an einer Lösung gearbeitet werden wird.

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