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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nagantino
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Nagantino » Do 7. Mai 2020, 17:57

Maddin hat geschrieben:
Mi 6. Mai 2020, 21:21
Nagantino hat geschrieben:
Di 5. Mai 2020, 20:27
Chrissi hat geschrieben:
Di 5. Mai 2020, 19:24


Vielen Dank,

Sorry, dass ich aktuell nich mehr viel schreibe aber leider gibt es in meinem Fall nichts Neues.
Der BH ist wohl das lachen vergangen als die zum ersten Mal die Mail vom Rippel gelesen haben. Es steht zwar nichts drin außer ein paar juristische Hieropglyphen aber ich denke die wissen auch wer der Herr Rippel ist. Außerdem wissen die auch, dass sie keinerlei Rechtsgrundlage für diese ,,Enteignung" haben und das hat auch die LPD geschrieben. Falls die BH nach Corona wieder auf die Idee kommt sich mit meinem Fall zu beschäftigen, werde ich es euch wissen lassen.
Ich würd noch kurz was dazu sagen. Die Registrierung der 10+ HALW/20+FFW Magazine beruht darauf, dass ja im §17 Abs 1 Z 9 u. 10.
,,Magazine für halbautomatische Schusswaffen" zu Kat. A werden. Jedoch gibt uns das Gesetz keine Erklärung dazu wie zwischen Magazinen für Halbautomatische Schusswaffen und Repetierwaffen zu unterscheiden ist. Letztendlich konnte man ja ein 30 Schuss STANAG für die Verwendung in einem Kat C Repetierer kaufen, unabhängig davon ob man die Waffen schon besitzt. Ich hatte mir auch mein erstes Reinigungszeug für Waffen gekauft, bevor ich tatsächlich eine solche erworben habe. Ergo kannst du dich gerechtfertigt auf den Standpunkt stellen, dass dein 30er STANAG Magazin eins für Kat C Waffen ist und somit nicht gesetzlich relevant ist. Eine Garantie gibt es für nichts, aber der OGH achtet schon auf jedes kleine Wort im Gesetzestext und wenn da steht ,,für halbautomatische Schusswaffen" und nicht ,,für alle Schusswaffen", dann wird das auch berücksichtigt. Der Nachteil ist, dass man letztendlich einen negativen Bescheid anfechten muss, und das kann dauern und bis dahin hättte man auch ein Waffenverbot.

Als in den 90ern das BMI die Verordnung (164. Verordnung §5) bezüglich Teilmantelhohlspitz (TMHS) Munition erlassen hatte, hat man die TMHS im BMI als verboten angesehen. Die Verordnung beruhte auf §17 Abs 2 ,,Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.''
Die Verordnung, die noch gültig ist, ist völlig gesetzeskonform, darf aber nicht für Jagd- und Sportwaffen gelten, weil die Verordnungsermächtigung für Jagd- und Sportwaffen nicht gegeben ist. Aus dem Jahre 2005 gibt es einen Fall (2005/03/0031), bei bem ein Jäger eine Ausnahmegenehmigung für TMHS wollte, aber nicht bekam. Jedenfalls hat er den Bescheid angefochten und letzten Endes hat der VwGH klargestellt, dass er gar keine Ausnahmegenehmigung bräuchte, weil er sowieso als Eigentümer von Jagd und Sportwaffen TMHS besitzen darf, was - jedenfalls haben mir das Leute, die schon l
änger Waffen besitzen, gesagt - de facto vom BMI ignoriert wurde. Seit dem gibt es auch einen Runderlass vom BMI in dem explizit gesagt wird, dass man als Jagdkartenbesitzer und als Mitglied eines Sportschützenvereins (oder Landessportschützenverband) die TMHS besitzen darf.


Also wie gesagt, am Ende des Tages wird es ein Urteil dazu geben müssen, weil das Magazinsproblem zu viele Leute betrifft und wer weiß, vlt reicht es dann ja, wenn man die 30er STANAGS nicht melden muss und auch weiterhin besitzen darf, wenn man einfach als Grund für dne Besitz ,,KAT C Repetierer oder für Kat C Repetierer" angeben kann.

Ist sie das wirklich ?

Meines Wissens nach war/ist die Munition entschädigungslos abzugeben. Ein klarer Widerspruch zur Rechtssprechung des EGMR in Enteignungsfragen.

:think:
Tja das BMI hat die Phrase "ausgenommen für Sport- und Jagdwaffen" ausm §17 Waffg komplett ignoriert und die Leute wollten kein Risiko eingehen, deshalb hams die Muni gleich abgegeben oder verschossen. Aber letztendlich sind die TMHS/JHP völlig okay für Jagd- und Sportwaffen. Es gibt einen Runderlass, der hier irgendwo aufgetaucht ist vom BMI, der auf dem Urteil vom 26.4.2005 (Geschäftszahl 2005/03/0031) beruht, in dem Sie extra den Behörden sagen, dass sie Sport und Jagdwaffen an den Besitzer knüpfen und man automatisch Jagd und Sportwaffen besitzt, wenn man Mitglied eines ordentlichen Schützenvereins ist oder Mitglied beim Landessportschützenverband oder Besitzer eines gültigen Jagdkarte ist.

Ich zittier nochmal kurz einen Teil des Urteils vom VwGH:
,,Die belangte Behörde unterstelle §5 der 1.Waffendurchführungsverordnung einen gesetzeswidrigen Inhalt, wenn sie annehme, dass dieses Verbot auch Munition für Jagd- und Sportwaffen erfasse"
,,Entegen der Auffassung der belangten Behörde kann eine Ermächtigung des Bundesministeriums für Inneres, ein weitergehendes Verbot zu normieren, nicht den von der belangten Behörde genannten Rechtsgrundlagen entnommen werden [...]"

PS: welche Rechtsprechung meinst du genau bezüglich Enteignung? könntest mir bitte den Link schicken, danke!

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Maddin
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Maddin » Do 7. Mai 2020, 20:11

Nagantino hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 17:57
Maddin hat geschrieben:
Mi 6. Mai 2020, 21:21
Nagantino hat geschrieben:
Di 5. Mai 2020, 20:27


Ich würd noch kurz was dazu sagen. Die Registrierung der 10+ HALW/20+FFW Magazine beruht darauf, dass ja im §17 Abs 1 Z 9 u. 10.
,,Magazine für halbautomatische Schusswaffen" zu Kat. A werden. Jedoch gibt uns das Gesetz keine Erklärung dazu wie zwischen Magazinen für Halbautomatische Schusswaffen und Repetierwaffen zu unterscheiden ist. Letztendlich konnte man ja ein 30 Schuss STANAG für die Verwendung in einem Kat C Repetierer kaufen, unabhängig davon ob man die Waffen schon besitzt. Ich hatte mir auch mein erstes Reinigungszeug für Waffen gekauft, bevor ich tatsächlich eine solche erworben habe. Ergo kannst du dich gerechtfertigt auf den Standpunkt stellen, dass dein 30er STANAG Magazin eins für Kat C Waffen ist und somit nicht gesetzlich relevant ist. Eine Garantie gibt es für nichts, aber der OGH achtet schon auf jedes kleine Wort im Gesetzestext und wenn da steht ,,für halbautomatische Schusswaffen" und nicht ,,für alle Schusswaffen", dann wird das auch berücksichtigt. Der Nachteil ist, dass man letztendlich einen negativen Bescheid anfechten muss, und das kann dauern und bis dahin hättte man auch ein Waffenverbot.

Als in den 90ern das BMI die Verordnung (164. Verordnung §5) bezüglich Teilmantelhohlspitz (TMHS) Munition erlassen hatte, hat man die TMHS im BMI als verboten angesehen. Die Verordnung beruhte auf §17 Abs 2 ,,Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.''
Die Verordnung, die noch gültig ist, ist völlig gesetzeskonform, darf aber nicht für Jagd- und Sportwaffen gelten, weil die Verordnungsermächtigung für Jagd- und Sportwaffen nicht gegeben ist. Aus dem Jahre 2005 gibt es einen Fall (2005/03/0031), bei bem ein Jäger eine Ausnahmegenehmigung für TMHS wollte, aber nicht bekam. Jedenfalls hat er den Bescheid angefochten und letzten Endes hat der VwGH klargestellt, dass er gar keine Ausnahmegenehmigung bräuchte, weil er sowieso als Eigentümer von Jagd und Sportwaffen TMHS besitzen darf, was - jedenfalls haben mir das Leute, die schon l
änger Waffen besitzen, gesagt - de facto vom BMI ignoriert wurde. Seit dem gibt es auch einen Runderlass vom BMI in dem explizit gesagt wird, dass man als Jagdkartenbesitzer und als Mitglied eines Sportschützenvereins (oder Landessportschützenverband) die TMHS besitzen darf.


Also wie gesagt, am Ende des Tages wird es ein Urteil dazu geben müssen, weil das Magazinsproblem zu viele Leute betrifft und wer weiß, vlt reicht es dann ja, wenn man die 30er STANAGS nicht melden muss und auch weiterhin besitzen darf, wenn man einfach als Grund für dne Besitz ,,KAT C Repetierer oder für Kat C Repetierer" angeben kann.

Ist sie das wirklich ?

Meines Wissens nach war/ist die Munition entschädigungslos abzugeben. Ein klarer Widerspruch zur Rechtssprechung des EGMR in Enteignungsfragen.

:think:
Tja das BMI hat die Phrase "ausgenommen für Sport- und Jagdwaffen" ausm §17 Waffg komplett ignoriert und die Leute wollten kein Risiko eingehen, deshalb hams die Muni gleich abgegeben oder verschossen. Aber letztendlich sind die TMHS/JHP völlig okay für Jagd- und Sportwaffen. Es gibt einen Runderlass, der hier irgendwo aufgetaucht ist vom BMI, der auf dem Urteil vom 26.4.2005 (Geschäftszahl 2005/03/0031) beruht, in dem Sie extra den Behörden sagen, dass sie Sport und Jagdwaffen an den Besitzer knüpfen und man automatisch Jagd und Sportwaffen besitzt, wenn man Mitglied eines ordentlichen Schützenvereins ist oder Mitglied beim Landessportschützenverband oder Besitzer eines gültigen Jagdkarte ist.

Ich zittier nochmal kurz einen Teil des Urteils vom VwGH:
,,Die belangte Behörde unterstelle §5 der 1.Waffendurchführungsverordnung einen gesetzeswidrigen Inhalt, wenn sie annehme, dass dieses Verbot auch Munition für Jagd- und Sportwaffen erfasse"
,,Entegen der Auffassung der belangten Behörde kann eine Ermächtigung des Bundesministeriums für Inneres, ein weitergehendes Verbot zu normieren, nicht den von der belangten Behörde genannten Rechtsgrundlagen entnommen werden [...]"

PS: welche Rechtsprechung meinst du genau bezüglich Enteignung? könntest mir bitte den Link schicken, danke!
Ganz banal Rechtsprechung zu Art.1 1. ZPEMRK.

Ich hab’s aus dem Öhlinger. Ist ständige Rechtsprechung. Ausgenommen „außergewöhnliche Umstände“ wie im Fall „Holy Monasteries“ oder „König von Griechenland.“ Also diese ganzen Königshäuser...


Ob das bei TMHS gerechtfertigt war ? Keine Ahnung, spielt eh keine Rolle mehr heute. Die ganze Rechtsprechung gabs damals auch noch nicht...

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von raptor » Fr 8. Mai 2020, 06:34

gewo hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 12:01
raptor hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 11:23
Ohne WBK kriegst keine Vollmantel, egal ob Lang- oder Kurzwaffenmuni.
nääääää
raptor hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 11:23
Ohne WBK kriegst keine Vollmantel,egal ob Lang- oder Kurzwaffenmuni. Soft Point schon.
nääääää
raptor hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 11:23
Der Sonderfall, dass jemand KW-Muni verschießende Kat C Waffe aber keine WBK/WP hat, kriegt überhaupt nur "Expansivgeschosse".
nääääää
Aha, kannst Du meine Irrtümer bitte detaillierter als mit Lauten erläutern? Verbreite ungern falsches. Bin ich da veraltet unterwegs?

Nagantino
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Nagantino » Fr 8. Mai 2020, 13:11

raptor hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 06:34
gewo hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 12:01
raptor hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 11:23
Ohne WBK kriegst keine Vollmantel, egal ob Lang- oder Kurzwaffenmuni.
nääääää
raptor hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 11:23
Ohne WBK kriegst keine Vollmantel,egal ob Lang- oder Kurzwaffenmuni. Soft Point schon.
nääääää
raptor hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 11:23
Der Sonderfall, dass jemand KW-Muni verschießende Kat C Waffe aber keine WBK/WP hat, kriegt überhaupt nur "Expansivgeschosse".
nääääää
Aha, kannst Du meine Irrtümer bitte detaillierter als mit Lauten erläutern? Verbreite ungern falsches. Bin ich da veraltet unterwegs?
1. Ich meine, dass irgendwo im Gesetz steht, dass eine Ausnahme bei Vollmantelmuni besteht, wenn die Muni nicht im Kaliber 223Rem oder 308win ist und für jagdliche oder sportliche Zwecke verwendet wird (z.b. S&B 7,5x55 Training Schüttpackung). Leider kann ich die Stelle nicht finden, vlt weiß das der Gewo

2.WaffG §24 (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.

Ergo das Gesetz limitiert auch nicht welche Geschoße die Munition haben muss. VM, TM, HS in Pistolenkalibern gingen bei einer passenden Kat. C. Waffe auch; mit Schützenausweiß oder Jagdkarte müssten auch TMHS gehen (diesem Gesetz nach). Die Frage ist nur ob es nicht einen anderen Paragraphen mit dem der Abs. 2 evtl in Konflikt geraten könnte, aber da Gewo kann sicher die genauen § nennen, aber möglicherweise ist ihm das schon zu blöd XD. Jedoch verkaufen die Waffenhändler in der Praxis nur VM Pistolenmuni bei Leuten, die die Munition für Kat C Waffen brauchen

hoffe das hilft

raptor
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von raptor » Fr 8. Mai 2020, 13:36

Danke für Deine Erklärung. Das ist ja mittlerweile so kompliziert geworden, dass eine Erörterung schon angebracht ist. Ich habe spätestens mit der EUFW-Richtlinie aufgehört, mich mit den Vorschriften zu befassen, die mich (nur Selbstladepistolen und Sportschütze mit Ausweis) nicht betreffen. Habe einfach nicht die Zeit, Geduld und Energie. Ist mir zu blöd, die DSGVO reicht mir schon.

HA-Gewehre und Pistolenkaliberkarabiner zwinkern mir öfter zu, hat aber keinen Sinn. Weil niemand sagen kann, wie das mit der Magazinkapazität dann bei Bewerben im Ausland gehandhabt werden wird. Mit 10er Mags dynamisch gegen die Einheimischen mit 30er ist nicht motivierend.

Vielleicht formuliere ich es besser als Fragen:

1. Ohne WP/WBK bekommt man keine VM-Gewehrmunition, oder? Oder gibts da mittlerweile ein Wenn-Dann-Schon? Ich bin mir sicher, dass ich Mitte der 2000er Jahre für mein Kat C Gewehr, damals noch ohne WBK, keine VM bekommen hätte.

2. FFW-Muni gibt's grundsätzlich nur mit WP/WBK, richtig? Außer man hat Kat C im Pistolenkaliber. Aber bekommt so jemand ohne WBK eine TMHS Munition, wenn er Vereinsschütze bzw. Jäger ist?

3. Bekommt jemand ohne WP/WBK TMHS Gewehrmunition, wenn er Jäger/Vereinsschütze ist?

Danke

Chrissi
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Fr 8. Mai 2020, 14:28

Hallo alle zusammen,

Mega News sind vor 5 Minuten reingekommen. Hab eine Mail vom Rechtsanwalt Rippel erhalten wo drin steht, dass mein Fall an meine aktuelle BH übergeben wurde. Dazu hat er mir noch ein Dokument von der BH weitergeleitet in dem steht, dass ich eine WBK mit zwei KAT A Plätzen bekommen für meine Magazine. Wohlgemerkt mit 19 Jahren !!! :)

Weiter Details werden folgen. Danke an alle die hier brav gepostet haben und mich unterstützt haben.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von cas81 » Fr 8. Mai 2020, 14:31

Chrissi hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:28
Hallo alle zusammen,

Mega News sind vor 5 Minuten reingekommen. Hab eine Mail vom Rechtsanwalt Rippel erhalten wo drin steht, dass mein Fall an meine aktuelle BH übergeben wurde. Dazu hat er mir noch ein Dokument von der BH weitergeleitet in dem steht, dass ich eine WBK mit zwei KAT A Plätzen bekommen für meine Magazine. Wohlgemerkt mit 19 Jahren !!! :)

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Balistix » Fr 8. Mai 2020, 14:32

Chrissi hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:28
eine WBK mit zwei KAT A Plätzen
Plätze für Waffen oder für die Magazine? ;)
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Fr 8. Mai 2020, 14:46

Balistix hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:32
Chrissi hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:28
eine WBK mit zwei KAT A Plätzen
Plätze für Waffen oder für die Magazine? ;)

Laut BH eine WBK mit zwei KAT A Plätzen für Z10. Sonst keine Plätze

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Fr 8. Mai 2020, 14:47

cas81 hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:31
Chrissi hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:28
Hallo alle zusammen,

Mega News sind vor 5 Minuten reingekommen. Hab eine Mail vom Rechtsanwalt Rippel erhalten wo drin steht, dass mein Fall an meine aktuelle BH übergeben wurde. Dazu hat er mir noch ein Dokument von der BH weitergeleitet in dem steht, dass ich eine WBK mit zwei KAT A Plätzen bekommen für meine Magazine. Wohlgemerkt mit 19 Jahren !!! :)

Weiter Details werden folgen. Danke an alle die hier brav gepostet haben und mich unterstützt haben.
BAM! Gratuliere und schön, dass es scheinbar gut für dich ausgeht!
Danke ich freue mich auch sehr darüber. Ebenfalls danke für deine Unterstützung im Forum!!!

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Balistix » Fr 8. Mai 2020, 15:17

Chrissi hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:46
Balistix hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:32
Chrissi hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:28
eine WBK mit zwei KAT A Plätzen
Plätze für Waffen oder für die Magazine? ;)

Laut BH eine WBK mit zwei KAT A Plätzen für Z10. Sonst keine Plätze
Also die Magazine. Danke für die Klarstellung. Und natürlich herzliche Gratulation und auch Dank an dich für das Schaffen dieses Präzedenzfalls.

Wenn die WBK dann wirklich da ist, wird es für einige von uns Zeit, die hier im Thread gemachten Beitrittsversprechen zur Verband einzulösen.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von raptor » Fr 8. Mai 2020, 16:18

Chrissi hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:28
Hallo alle zusammen,

Mega News sind vor 5 Minuten reingekommen. Hab eine Mail vom Rechtsanwalt Rippel erhalten wo drin steht, dass mein Fall an meine aktuelle BH übergeben wurde. Dazu hat er mir noch ein Dokument von der BH weitergeleitet in dem steht, dass ich eine WBK mit zwei KAT A Plätzen bekommen für meine Magazine. Wohlgemerkt mit 19 Jahren !!! :)

Weiter Details werden folgen. Danke an alle die hier brav gepostet haben und mich unterstützt haben.
Gratuliere.
Vielleicht hat die WBK irgendwann mal Sammlerwert. ;)
Interessant, was der Amtsschimmel da wiehert.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Archbishop Gumby » Fr 8. Mai 2020, 17:51

raptor hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 13:36

1. Ohne WP/WBK bekommt man keine VM-Gewehrmunition, oder? Oder gibts da mittlerweile ein Wenn-Dann-Schon? Ich bin mir sicher, dass ich Mitte der 2000er Jahre für mein Kat C Gewehr, damals noch ohne WBK, keine VM bekommen hätte.
Meine Interpretation: die Formulierung im WaffG deutet darauf hin, dass nicht jede VM-Gewehrpatrone KM ist.

Sieht man dann in die KM-verodnung, steht dort:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
[...]
d)
Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen, [...]
Die Bestätigung - es gibt VM-Gewehrpatronen, welche kein KM sind.

Auf welche das zutrifft, kann ich nicht sagen, aber ich denke, weichkern VM aus moderner, ziviler Produktion für obsolete (militärisch nicht mehr relevante) Kaliber wird hinkommen.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Fr 8. Mai 2020, 19:49

Balistix hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 15:17
Chrissi hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:46
Balistix hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:32


Plätze für Waffen oder für die Magazine? ;)

Laut BH eine WBK mit zwei KAT A Plätzen für Z10. Sonst keine Plätze
Also die Magazine. Danke für die Klarstellung. Und natürlich herzliche Gratulation und auch Dank an dich für das Schaffen dieses Präzedenzfalls.

Wenn die WBK dann wirklich da ist, wird es für einige von uns Zeit, die hier im Thread gemachten Beitrittsversprechen zur Verband einzulösen.
Danke aber ich denke der Ruhm dafür gebührt der Verband.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Fr 8. Mai 2020, 19:51

raptor hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 16:18
Chrissi hat geschrieben:
Fr 8. Mai 2020, 14:28
Hallo alle zusammen,

Mega News sind vor 5 Minuten reingekommen. Hab eine Mail vom Rechtsanwalt Rippel erhalten wo drin steht, dass mein Fall an meine aktuelle BH übergeben wurde. Dazu hat er mir noch ein Dokument von der BH weitergeleitet in dem steht, dass ich eine WBK mit zwei KAT A Plätzen bekommen für meine Magazine. Wohlgemerkt mit 19 Jahren !!! :)

Weiter Details werden folgen. Danke an alle die hier brav gepostet haben und mich unterstützt haben.
Gratuliere.
Vielleicht hat die WBK irgendwann mal Sammlerwert. ;)
Interessant, was der Amtsschimmel da wiehert.
hahah das stimmt. Ich denke die WBK hat mehr Sammlerwert als die Pastikboxen (Mags) die drauf sind.

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