Hi...
So Deine B Plätze (je 2stk Zubehör frei erwerbbar) schon "belegt" (mit Zubehör) sind, dann musst wieder nach dem alten Procedere Verfahren...
Die Behörde "wünscht" sich hier eine Subsumierung der - wenn schon vorhandenen - Zubehör Einträge.
viewtopic.php?f=20&t=48069#p756482
So Du nun aber einen eigenen Zubehörantrag stellen willst/musst ist dieser wiederum an eine Bassiswaffe gebunden.
Siehe dazu auch...
§ 23 Abs. 3 lautet:
(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz
der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.
Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer
behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte
Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu
kennzeichnen.
Erläuterungen:
Aufgrund des § 23 Abs. 3 WaffG dürfen Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses
bereits kraft Gesetzes von bis zu doppelt so vielen wesentlichen Bestandteilen als genehmigte
Schusswaffen der Kategorie B erwerben und besitzen.
Dies bedeutet beispielshaft, dass ein
Inhaber einer Waffenbesitzkarte für drei Schusswaffen der Kategorie B bis zu sechs wesentliche
Bestandteile, unabhängig von einer tatsächlich besessenen Schusswaffe der Kategorie B, erwerben
und besitzen darf.
Der Erwerb und Besitz von weiteren wesentlichen Bestandteilen, das heißt über die doppelte
Anzahl hinaus, ist an eine behördliche Bewilligung geknüpft. Diese Bewilligung wird bescheidmäßig
erteilt und in der Waffenbesitzkarte oder im Waffenpass zusätzlich vermerkt. Die Erteilung dieser
10 von 17
Bewilligung ist aber nur unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 WaffG, das heißt insb.
Vorliegen einer entsprechenden Rechtfertigung, zulässig.
Der Erwerb eines wesentlichen Bestandteils ist der Behörde jedenfalls (d.h. auch wenn es sich um
einen Erwerb handelt, der ohne erteilte Bewilligung erfolgen darf) gemäß § 28 WaffG der
Waffenbehörde zu melden.
QUELLE:
viewtopic.php?f=20&t=48245
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.