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Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Badeindi » Do 9. Jan 2020, 08:32

rupi hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 23:55
Nur weil das Ding bei den Amerikanern eine "Pistole" is heisst das nicht dass es das bei uns auch ist
Wenn Kat. B Waffen laut Gewo ohnehin nicht einfach von A nach B verbracht werden können, dann kann das Ding sogar offiziell Pistole heißen, es würde trotzdem nicht verbracht werden dürfen. Ergo, vermutlich ist es am besten, sich an die Behörde zu wenden, die Chancen werden vermutlich gering sein. Bei uns wird man das Ding sicher auch kaufen können. Hunderte Euro teuerer als 50 km weiter in der Slowakei (oder bei den Amis), das ist halt ein bissl "unverständlich".

Ferrum
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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Ferrum » Do 9. Jan 2020, 09:52

rupi hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 23:55
Nur weil das Ding bei den Amerikanern eine "Pistole" is heisst das nicht dass es das bei uns auch ist
Ob Pistole oder nicht, who cares. Aber da sie unter 60 cm ist, wird sie wohl lt. WaffG als Faustfeuerwaffe behandelt. So oder so nach Waffengesetz wohl Kat. B.
Badeindi hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 08:32
Wenn Kat. B Waffen laut Gewo ohnehin nicht einfach von A nach B verbracht werden können, dann kann das Ding sogar offiziell Pistole heißen, es würde trotzdem nicht verbracht werden dürfen. Ergo, vermutlich ist es am besten, sich an die Behörde zu wenden, die Chancen werden vermutlich gering sein. Bei uns wird man das Ding sicher auch kaufen können. Hunderte Euro teuerer als 50 km weiter in der Slowakei (oder bei den Amis), das ist halt ein bissl "unverständlich".
Nein, net allgemein Kat. B Waffen, sondern solche, die in der Kriegsmaterialverordnung als Kriegsmaterial betitelt werden, (HA Karabiner und Gewehre, die nicht Jagd- oder Sportwaffen sind). Da ist die Grauzone daheim, an der sich die Geister scheiden.

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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Ferrum » Do 9. Jan 2020, 10:42

EDIT: habe scheinbar überlesen, dass es um den § 39 WaffG geht und nicht um innergemeinschaftliche Verbringung, mea culpa

Sorry für den Doppelpost, aber wegen einer anderen Fragestellung habe ich eine interessante (falsche) Info auf https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50150.html gefunden. Da ist seit 01.01.2019 die "Information" abrufbar, dass man als WBK oder WP Inhaber mit Wohnsitz in Österreich Kat. B einführen darf (stimmt ja auch), allerdings wird nur bei Personen ohne Wohnsitz in Österreich auf die notwendige Bewilligung hingewiesen und es entsteht der Eindruck, dass man mit WBK nix weiteres braucht. :headslap:
Einfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen (aus bzw. in Drittstaaten)
Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B
Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Schusswaffen der Kategorie B und Munition dafür aus einem Drittstaat (das sind alle Staaten außerhalb der EU) nach Österreich einführen, wenn sie Inhaberinnen/Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte sind.

Hat die Person keinen Wohnsitz in Österreich, muss sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft bzw. Konsulat) eine Bewilligung beantragen, die in Form einer Bescheinigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten.
Zuletzt geändert von Ferrum am Do 9. Jan 2020, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von gewo » Do 9. Jan 2020, 10:46

Ferrum hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 10:42
Sorry für den Doppelpost, aber wegen einer anderen Fragestellung habe ich eine interessante (falsche) Info auf https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50150.html gefunden. Da ist seit 01.01.2019 die "Information" abrufbar, dass man als WBK oder WP Inhaber mit Wohnsitz in Österreich Kat. B einführen darf (stimmt ja auch), allerdings wird nur bei Personen ohne Wohnsitz in Österreich auf die notwendige Bewilligung hingewiesen und es entsteht der Eindruck, dass man mit WBK nix weiteres braucht. :headslap:
das stimmt so
die vorherige Einwilligung brauchst du nur bei einer verbringung aber nicht bei einer einfuhr aus einem Drittstaat
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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von gewo » Do 9. Jan 2020, 10:49

Ferrum hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 09:52
rupi hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 23:55
Nur weil das Ding bei den Amerikanern eine "Pistole" is heisst das nicht dass es das bei uns auch ist
Ob Pistole oder nicht, who cares. Aber da sie unter 60 cm ist, wird sie wohl lt. WaffG als Faustfeuerwaffe behandelt. So oder so nach Waffengesetz wohl Kat. B.
...
eben nicht
es geht NICHT (nur) um die länge

es geht darum ob sie vom Wesen her eine Langwaffe oder eine Kurzwaffe ist
betreffen "Wesen" .. siehe die drei punkte
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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 9. Jan 2020, 11:04

Ferrum hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 10:42
Sorry für den Doppelpost, aber wegen einer anderen Fragestellung habe ich eine interessante (falsche) Info auf https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 50150.html gefunden. Da ist seit 01.01.2019 die "Information" abrufbar, dass man als WBK oder WP Inhaber mit Wohnsitz in Österreich Kat. B einführen darf (stimmt ja auch), allerdings wird nur bei Personen ohne Wohnsitz in Österreich auf die notwendige Bewilligung hingewiesen und es entsteht der Eindruck, dass man mit WBK nix weiteres braucht. :headslap:
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Hat die Person keinen Wohnsitz in Österreich, muss sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft bzw. Konsulat) eine Bewilligung beantragen, die in Form einer Bescheinigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten.
Das passt doch so oder?
Wenn man eine Waffe aus einem 3. Land, das nicht bei Schengen ist, importieren will muss man ja nur zum Zoll um die Einfuhr zu bestätigen und danach ganz normal auf der BH melden, oder bin ich da jetzt irr?
Schweiz ist ja jetzt bei SChengen, da gehts nur mit Verbringungspapierkram.

Bitte berichtigen wenn ich jetzt an Blödsinn geschrieben hab
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Ferrum » Do 9. Jan 2020, 12:35

Siehe mein edit oben, habe scheinbar wegen endender Mittagspause nur ohne Wohnsitz gelesen und nicht dass es um Drittstaaten geht. Dann natürlich § 39 WaffG.

fritzthemoose
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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von fritzthemoose » Do 9. Jan 2020, 13:00

Wenn Du Dir nicht sicher bist ob es A oder B ist dann schreib einfach an Deine Behörde, dass Du Waffe xxx aus SVK importieren möchtest und frage ob es sich dabei im Sinne des WG um eine Kat B Waffe handelt. Die sagen dann Ja oder Nein oder verweisen Dich weiter bzw. geben Dir sonst eine Antwort. Wenn sie Ja sagen importiere. Wenn sie Nein sagen lass es oder fechte es an wenn es Dir es Wert ist. Ansonsten entscheide auf Basis der Antwort die Du bekommst wie Du weiter vorgehen willst. First things first und in dem Fall kostet Dich First mal nur einen Brief und das Porto.

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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von gewo » Do 9. Jan 2020, 13:07

fritzthemoose hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 13:00
Wenn Du Dir nicht sicher bist ob es A oder B ist dann schreib einfach an Deine Behörde, dass Du Waffe xxx aus SVK importieren möchtest und frage ob es sich dabei im Sinne des WG um eine Kat B Waffe handelt. Die sagen dann Ja oder Nein oder verweisen Dich weiter bzw. geben Dir sonst eine Antwort. Wenn sie Ja sagen importiere. Wenn sie Nein sagen lass es oder fechte es an wenn es Dir es Wert ist. Ansonsten entscheide auf Basis der Antwort die Du bekommst wie Du weiter vorgehen willst. First things first und in dem Fall kostet Dich First mal nur einen Brief und das Porto.
geht auch per email
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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Promo » Fr 10. Jan 2020, 12:13

Bitte beachten, dass auch eine Aussage darüber erforderlich ist, ob die Waffe KM iSd KMG (-> KM-Vo) ist. Selbst wenn diese waffenrechtlich Kat.B ist, kann sie noch KM sein, wofür folglich ein anderes Importprocedere erforderlich ist.
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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Badeindi » Fr 10. Jan 2020, 12:44

Promo hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 12:13
Bitte beachten, dass auch eine Aussage darüber erforderlich ist, ob die Waffe KM iSd KMG (-> KM-Vo) ist. Selbst wenn diese waffenrechtlich Kat.B ist, kann sie noch KM sein, wofür folglich ein anderes Importprocedere erforderlich ist.
Auf diese spezielle Waffe trifft dies nicht zu, diese wird auch bei uns zu erwerben sein (Fertigung von Grand Power als reine Werkshalbautomaten). Habe heute mit einer Person der Waffenbehörde gesprochen, es spricht nichts gegen die Dauerhafte Verbringung einer Kat. B Waffe aus der Slowakei nach Österreich. Insofern würde ich diesen Prozess unter Umständen (Zeit, Lust, Geld) vielleicht versuchen. Es würde eine Ersparnis sein...

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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Promo » Fr 10. Jan 2020, 12:51

Die Frage ob etwas als reiner HA gebaut wird, hat keinen Einfluss darauf, ob etwas als KM iSd KMG & KM-Vo zu klassifizieren ist - lediglich auf die Kategorisierung nach WaffG.
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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Badeindi » Fr 10. Jan 2020, 12:59

Promo hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 12:51
Die Frage ob etwas als reiner HA gebaut wird, hat keinen Einfluss darauf, ob etwas als KM iSd KMG & KM-Vo zu klassifizieren ist - lediglich auf die Kategorisierung nach WaffG.
Wenn ich mir mit den genauen Daten der Waffe eine Einwilligungserklärung von der Behörde hole für eine Waffe, die auch hier gehandelt werden wird, ich nach Erwerb und Verbringung der Behörde melde, dass die Waffe in meinem Besitz und in diesem Land angekommen ist, worauf die Behörde diese wiederum als Kat. B Waffe im ZWR Register eingibt, was wäre da das Risiko? Andere Konstellationen kann ich nicht beurteilen, es ist zu komplex.

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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von gewo » Fr 10. Jan 2020, 13:05

Badeindi hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 12:59
Promo hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 12:51
Die Frage ob etwas als reiner HA gebaut wird, hat keinen Einfluss darauf, ob etwas als KM iSd KMG & KM-Vo zu klassifizieren ist - lediglich auf die Kategorisierung nach WaffG.
Wenn ich mir mit den genauen Daten der Waffe eine Einwilligungserklärung von der Behörde hole für eine Waffe, die auch hier gehandelt werden wird, ich nach Erwerb und Verbringung der Behörde melde, dass die Waffe in meinem Besitz und in diesem Land angekommen ist, worauf die Behörde diese wiederum als Kat. B Waffe im ZWR Register eingibt, was wäre da das Risiko? Andere Konstellationen kann ich nicht beurteilen, es ist zu komplex.
zu den „genauen daten“ im verbringungsantrag gehoert halt leider auch die kategorie ....
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Re: Eine Waffe von der Slowakei nach AT verbringen

Beitrag von Badeindi » Fr 10. Jan 2020, 13:32

gewo hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 13:05
Badeindi hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 12:59
Promo hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 12:51
Die Frage ob etwas als reiner HA gebaut wird, hat keinen Einfluss darauf, ob etwas als KM iSd KMG & KM-Vo zu klassifizieren ist - lediglich auf die Kategorisierung nach WaffG.
Wenn ich mir mit den genauen Daten der Waffe eine Einwilligungserklärung von der Behörde hole für eine Waffe, die auch hier gehandelt werden wird, ich nach Erwerb und Verbringung der Behörde melde, dass die Waffe in meinem Besitz und in diesem Land angekommen ist, worauf die Behörde diese wiederum als Kat. B Waffe im ZWR Register eingibt, was wäre da das Risiko? Andere Konstellationen kann ich nicht beurteilen, es ist zu komplex.
zu den „genauen daten“ im verbringungsantrag gehoert halt leider auch die kategorie ....
Eine Quelle, die ich ganz aufschlussreich finden:

https://www.kirschner-recht.at/faq-zum- ... h-ab-2019/

Punkt 3:

Alle „originären“ halbautomatischen Karabiner oder Gewehre sind per Gesetz (kein Bescheid nötig!) ab 14. Dezember 2019 Kat. B. “Originär” bedeutet, dass das Modell als Halbautomat produziert wurde. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute, ursprünglich vollautomatische Schusswaffe bleibt stets in der Kat. A! Zum Beispiel ist aber ein M1 Garand ein “originärer” Halbautomat, die meisten Springfield M1A auch.

Sonst gibt es keine neuen gesetzlichen Konkretisierungen. Das heißt, ansonsten bedarf es weiterhin einzelner Einstufungsbescheide. Die Ministerien f. Inneres und Landesverteidigung sind jetzt aber ermächtigt, erfolgte Einstufungen im Internet zu veröffentlichen (derzeit ist mir noch keine Internetadresse bekannt). Das heißt, es ist mit mehr Transparenz zu rechnen.


Wenn Werkshalbautomat = Kat. B. Wenn Einstufungsbescheide zudem transparent im Netz zu finden sein werden, dann ist der Fall noch klarer. Also wie (mit welchen Zusätzen) sollte ich eine Kat. B noch kategorisieren, kannst du mir ein Bsp. nennen :?:

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