Ist eine ziemliche juristische Spitzfindigkeit, man sollte hier beim BMI aber auch zwischen den Zeilen lesen:
Ein Halbautomat im Sinne der lit a) ist weiter der Kategorie B zuzurechnen, auch wenn er einen wesentlichen Bestandteil im Sinne des § 2 Abs. 2 WaffG innehat, der auch in einer vollautomatischen Version dieses Halbautomaten verwendet werden kann.
Beispiel:
Der Lauf eines Halbautomaten ist sowohl in der halbautomatischen als auch in der vollautomatischen Version dieses Gewehres einsetz- und verwendbar (doppelfunktionaler Lauf). Dieser Halbautomat ist der Kategorie B zuzurechnen.
Ein doppelfunktionaler wesentlicher Teil für einen Halbautomaten kann aufgrund einer Bewilligung für eine Schusswaffe der Kat. B, einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 8 WaffG oder einer Bewilligung gemäß § 18 WaffG für die vollautomatische Version erworben werden.
[..]
Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang, dass ein wesentlicher Teil für Kriegsmaterial gem. § 1 I Ziffer 1 lit. c KM-Verordnung und § 5 Abs. 1 Ziffer 2 WaffG (d.h. Lauf, Verschluss und Gehäuse einer vollautomatischen Schusswaffe) der nicht mit einem Halbautomat tauschbar ist, jedenfalls Kriegsmaterial darstellt und somit nur aufgrund einer Bewilligung gemäß § 18 WaffG erworben werden darf.
Es muss daher im Zweifelsfalle plausibel erklärbar sein, wieso man Lauf XY hat. Wenn es keinen HA gibt, wo dieser passt, wird er jedenfalls Kriegsmaterial sein. Wenn er in einen HA und in einen VA passt, so wird zu belegen sein, von welcher Waffe er stammt. Ein Lauf der aus einem VA ausgebaut und in einen HA eingebaut wird, wäre mE jedenfalls als KM anzusehen, da er seinem Wesen nach für einen VA bestimmt war. Wenn ein Hersteller aber idente Läufe fertigt und einen in einen HA und einen anderen in einen VA einsetzt, z.B. aber durch idente (CIP) Beschussstempel oder idente Seriennummer auf System und Lauf nachvollziehbar ist, dass der HA mit diesem Lauf gebaut wurde, so wäre die Waffe jedenfalls als Kat.B zu klassifizieren, auch wenn der Lauf in einen VA eingesetzt werden könnte.