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Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage zum Thema große Magazine/ Halbautomat und EU Feuerwaffenpass.
Und zwar hab ich eine AR15 mit mehreren 10 Schuss Magazinen -> Derzeit ja OK. Vor dem 14.12 hatte ich mir noch ein paar größere Magazine (30er) gekauft. Für diese muss ich nach dem neuen Gesetz eine Meldung an die BH machen.
Soweit ich das verstanden hab wird die AR15 dann aber KAT A. Genau das ist aber dann für mich ein Problem weil ich die AR15 im EU Feuerwaffenpass eingetragen habe um über das EU Ausland auf diverse Bewerbe fahren zu können. KAT A Waffen können aber nicht in den EU Feuerwaffenpass eintragen werden.
Was mache ich nun am besten
Danke für eure Tipps
Ich hätte eine Frage zum Thema große Magazine/ Halbautomat und EU Feuerwaffenpass.
Und zwar hab ich eine AR15 mit mehreren 10 Schuss Magazinen -> Derzeit ja OK. Vor dem 14.12 hatte ich mir noch ein paar größere Magazine (30er) gekauft. Für diese muss ich nach dem neuen Gesetz eine Meldung an die BH machen.
Soweit ich das verstanden hab wird die AR15 dann aber KAT A. Genau das ist aber dann für mich ein Problem weil ich die AR15 im EU Feuerwaffenpass eingetragen habe um über das EU Ausland auf diverse Bewerbe fahren zu können. KAT A Waffen können aber nicht in den EU Feuerwaffenpass eintragen werden.
Was mache ich nun am besten
Danke für eure Tipps
Re: Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
Wieso soll eine Kat.A Waffe nicht in den EUFWP eingetragen werden? Das Dokument bescheinigt ja nur, dass du die darin genannte Waffe legal im Heimatland besitzt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
Ich hatte das so im Kopf - Irgendwo mal gelesen... Darf ich dann diese Waffe auch nach zB Deutschland mitnehmen auf einen Bewerb obwohl Kat A?
Re: Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
Wenn ich Dich richtig verstehe, fragst Du: Wenn in Deutschland ein Bewerb mit HA und großen Magazinen stattfindet, kann es dann sein, dass mich die deutsche Exekutive nicht mit meiner HA mit großen Magazinen einreisen lässt?
Ich kann leider nichts antworten, aber ich möchte mal einem Bauchgefühl Raum geben und sagen: Ich traus denen zu.
Ich kann leider nichts antworten, aber ich möchte mal einem Bauchgefühl Raum geben und sagen: Ich traus denen zu.
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- .50 BMG
- Beiträge: 1134
- Registriert: Mi 6. Apr 2011, 22:42
Re: Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
Wegen Dt ist egal. Dort durftest Du noch nie einen HA LW Bewerb mit Mags die mehr als 10 Schuss halten schießen. Zumindest nicht seit vielen Jahren.
Das Problem ist eher, daß wir ja die langen Mags auch nur mit Sondergenehmigung haben dürfen. Ähnlich in vielen anderen EU Ländern. Dementsprechend was passiert dann wenn ich die Dinger daheim haben darf man sie in dem Land in das ich fahre haben darf aber eben nur mit dortiger Sondergenehmigung. Die habe ich ja nicht.
Hierzu wird die IPSC Austria was verkünden sobald es da eine Erkentnis gibt. Bis dahin gute Frage
Das Problem ist eher, daß wir ja die langen Mags auch nur mit Sondergenehmigung haben dürfen. Ähnlich in vielen anderen EU Ländern. Dementsprechend was passiert dann wenn ich die Dinger daheim haben darf man sie in dem Land in das ich fahre haben darf aber eben nur mit dortiger Sondergenehmigung. Die habe ich ja nicht.
Hierzu wird die IPSC Austria was verkünden sobald es da eine Erkentnis gibt. Bis dahin gute Frage
Re: Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
Es gab die Problematik betreffend Pumpguns die ein deutscher Staatsbürger zu Bewerben mitnehmen wollte (durch Österreich oder nach Österreich), wo mW dieses Gesuch abgelehnt wurde, weil es bei uns eine verbotene Waffe ist. Worauf dies gesetzlich basiert, wäre mir aber nicht ganz klar.
Jedenfalls aber sollte eine Kat.A Waffe in einen EUFWP eintragbar sein. Ob der betreffende Staat wohin du mit einer Kat.A (iSd § 17 wohlgemerkt, und ausdrücklich auch nur solches welches nicht gleichzeitig Kriegsmaterial ist) reisen möchtest dir die Einreise gestattet, wäre mit dem betreffenden Staat und ggf. mit den Durchreisestaaten zu klären.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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- .50 BMG
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- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
So ist es. Der EUFWP berechtig zum mitnehmen der Waffen, die mal legal in Ö besitzen darf. (auch wenn am EUFWP selbst nur von B/C/D Waffen die Rede ist, so definiert doch das WaffG, wozu der EUFWP taugt und wozu nicht.)
Das ist die Info der III/3, die ich telefonisch vor ein paar Wochen bekommen hab.
Die andere Frage ist, wie im Zielland verfahren wird. Ich kann eine G17 im EUFWP haben, in Italien werdens mich trotzdem nicht gern sehen damit.
Ich mache mir bzgl. unserer Lieblingszielländer im Osten aber ehrlich gesagt wenig Sorgen. Bis dort Mags verboten sind, habens bei uns Gummiringerl zu Kat A gemacht.
Das ist die Info der III/3, die ich telefonisch vor ein paar Wochen bekommen hab.
Die andere Frage ist, wie im Zielland verfahren wird. Ich kann eine G17 im EUFWP haben, in Italien werdens mich trotzdem nicht gern sehen damit.
Ich mache mir bzgl. unserer Lieblingszielländer im Osten aber ehrlich gesagt wenig Sorgen. Bis dort Mags verboten sind, habens bei uns Gummiringerl zu Kat A gemacht.
Re: Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
Wenn man sich die Magazine vor Ort erst ausborgt?...Die Waffe zum Bewerb mitbringen ist ja ansich kein Problem, oder?
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne
Re: Große Magazine/Halbautomat und EU Feuerwaffenpass
Unter Punkt 6 "Hinweise für Reisen innerhalb der Gemeinschaft" des EUFWP steht u.a.:" [...]oder mit einer Feuerwaffe der Kategorie A,B oder C zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird, ist eine solche Erlaubnis jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, sofern der Betroffene im Besitz des Waffenpasses ist und den Grund der Reise nachweisen kann [...]"
Der EU Waffenpass wurde im Rahmen der neuen 2.Durchführungsverordnung um die Kat A erweitert.
EU Waffenpass alt https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 03909.html
EU Waffenpass neu: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 86241.html
Der EU Waffenpass wurde im Rahmen der neuen 2.Durchführungsverordnung um die Kat A erweitert.
EU Waffenpass alt https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 03909.html
EU Waffenpass neu: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 86241.html
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon