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WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Parallaxe
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Parallaxe » Mo 13. Jan 2020, 22:17

Wird ein bissl dauern, weil eine breite Öffentlichkeit hinschaut. Jedenfalls täte man den Legalwaffenbesitzern keinen Gefallen, wenn man ihn in zwei Monaten wieder ranlässt.

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Steelman
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Steelman » Mo 13. Jan 2020, 22:32

Parallaxe hat geschrieben:
Mo 13. Jan 2020, 22:17
Wird ein bissl dauern, weil eine breite Öffentlichkeit hinschaut. Jedenfalls täte man den Legalwaffenbesitzern keinen Gefallen, wenn man ihn in zwei Monaten wieder ranlässt.
Na ehrlich, wer tut schon einem LWB einen Gefallen?

Nicht falsch verstehen, lebst in den Wolken od. im realen Leben?
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

Jiggler
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Jiggler » Di 14. Jan 2020, 01:18

SPÖ-Chef Georg Dornaue­r wird gegen das gegen ihn verhängte unbefristete Waffen­verbot Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegen. Das bestätigte Dornauer gestern gegenüber der TT. Aus seiner Sicht ist das Verbot überschießend, schließlich habe er seinen Fehler eingesehen und werde die Verwaltungsstrafe bezahlen. Weil er sein geladenes Jagdgewehr am Rücksitz seines Autos bei offenem Fenster am Innsbrucker Flughafen in der Gewehrtasche liegen gelassen hatte, verhängte die BH Innsbruck das Verbot

https://www.tt.com/artikel/16518691/dor ... kuhn-orden

Er scheint wohl nicht ganz einverstanden zu sein mit dem Waffenverbot
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Parallaxe
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Parallaxe » Di 14. Jan 2020, 08:43

@Steelman Das weiß ich selber. Mein erster Satz war eine Einschätzung, und ich sehe Chancen, dass er noch ein Weilchen warten muss, weil wegen der Öffentlichkeit dieser Person ein Exempel statuiert wird. Mein zweiter Satz sollte einen sarkastischen Unterton rüberbringen, was mir offenbar nicht gelungen ist. Ob es an meiner Unfähigkeit, mich zu artikulieren oder an einem fehlenden Sinn für Ironie und Sarkasmus liegt, möchte ich nicht bewerten. Ich werde jetzt aber ein einziges Mal auf eine Wortspende reagieren, die ich üblicherweise ignoriere: Formulierung wie "lebst in den Wolken od. im realen Leben" wirds von mir nicht geben, weil sie unhöflich sind. Ich kann Verbitterung verstehen, und ich bin manchmal auch frustriert. Aber wenn man sich in einer passiv-wehleidigen Haltung suhlt, schwächt man sich selbst. Am Ende schimpfen dann alle - und gehen aufeinander los, anstatt eine Interessensgemeinschaft zu gründen oder sonstwie an einem Strang zu ziehen, wenn es gilt, initiativ zu werden. Ich möchte ein weitgehendes Waffenverbot und eine Entwaffnung der Bevölkerung nicht erleben, und ich glaube auch, dass es so schnell nicht so eng wird, aber wenn es denn doch kommen sollte, was wird dann hier los ein? Werden dann viele hier jammern und ihr trauriges Schicksal beklagen und auf "die Politiker", auf "die EU" oder "die Grünen" (die da zugegeben eine sehr tüchtige Vorreiterrolle spielen) schimpfen und ohne ihre Waffen grantig US-amerikanische YouTube Videos von der Range schauen oder Auswanderungspläne schmieden? Wäre ja nicht unösterreichisch...

Ich reg mich jedenfalls lieber über gewisse politische Kräfte auf (das ist auch wichtig, es gehört zur Pflege der politischen Kultur), als über Kolleginnen und Kollegen hier im Forum, und ich weiß sehr genau, dass das "wirkliche Leben" immer einiges mehr an Ärgernis bereithält, als man hoffen möchte (von gewissen bedauernswerten neurotischen Naturen abgesehen, die immer und überall eine Katastrophe erkennen und entsprechend leiden).

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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Weissi » Di 14. Jan 2020, 08:47

Gut und ab hier wieder zurück zum ursprünglichen Thema, so unpolitisch wie möglich.

Grüße,

Weissi

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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Maddin » Di 14. Jan 2020, 09:08

Jiggler hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 01:18
SPÖ-Chef Georg Dornaue­r wird gegen das gegen ihn verhängte unbefristete Waffen­verbot Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegen. Das bestätigte Dornauer gestern gegenüber der TT. Aus seiner Sicht ist das Verbot überschießend, schließlich habe er seinen Fehler eingesehen und werde die Verwaltungsstrafe bezahlen. Weil er sein geladenes Jagdgewehr am Rücksitz seines Autos bei offenem Fenster am Innsbrucker Flughafen in der Gewehrtasche liegen gelassen hatte, verhängte die BH Innsbruck das Verbot

https://www.tt.com/artikel/16518691/dor ... kuhn-orden

Er scheint wohl nicht ganz einverstanden zu sein mit dem Waffenverbot
Ich finde es auch überschießend dafür ein unbefristetes Waffenverbot zu verhängen. Neben den widersprüchlichen Aussagen zum Ladezustand der Waffe traue ich es ihm tatsächlich zu sein Gewehr nach der Jagd im Auto einfach vergessen zu haben. Außerdem haben die Polizisten dieses erst bemerkt als sie anfingen seinen Porsche zu durchsuchen.

Ja er hat einen Fehler gemacht und muss dafür gerade stehen, aber man sieht auch wie schnell es gehen kann und „alles“ weg ist. Es ist niemand zu Schaden gekommen und es war keine Gewalt im Spiel.

Ein positives Urteil (was wahrscheinlich nicht zu erwarten ist) wäre für alle LWB ein positives Signal. Die jetzige Vorsicht ist geradezu krankhaft und sorgt oftmals für schiefe Blicke bei Freunden und Verwandten was die Verwahrungs und Transportregeln in Fahrzeugen betrifft.

Das ist meine Meinung zum Fall Dornauer.

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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von gewo » Di 14. Jan 2020, 10:21

Maddin hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 09:08
.... Die jetzige Vorsicht ist geradezu krankhaft und sorgt oftmals für schiefe Blicke bei Freunden und Verwandten was die Verwahrungs und Transportregeln in Fahrzeugen betrifft.
es gibt keine transportregeln im Fahrzeug

es gibt verwahrungsbestimmungen
die Rechtssprechung ist hier seit Jahrzehnten eindeutig
wer seine waffe im Fahrzeug zurueck laesst ist unzuverlässig
dutzende verfahren wenn ned hunderte seit 1996
auch dann wenn die waffe UNGELADEN ist

im gegenständlichen fall
- war sie geladen
- und das Fenster war offen

wenn es hier zu irgendwas anderen als einem dauerhaften waffenverbot kommt ist das ein schlag ins Gesicht dutzender buerger denen in den letzten jahren ihr waffendokument entzogen wurde bei einem gleichartigen aber weit weniger gefährlichen verhalten

was waere gewesen wenn Kinder die geladene waffe gefunden hätten?

PS: es gibt keine "unterschiedlichen berichte" dazu ob sie geladen war oder nicht, er hat selbst zugegeben dass sie geladen waren
und das entspricht auch der gelebten Praxis
von 100 jaegern die mit Langwaffe meinen laden betreten sind bei mehr als 95 die waffen durchgeladen und gesichert
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Promo » Di 14. Jan 2020, 10:58

Habe "Dornauer-Problemstellung" mit einem Waffenrechtsbeamten diskutiert. Dieser hat mir erläutert, dass dies seiner Ansicht nach die Aberkennung der Zuverlässigkeit (somit Entzug WBK/WP) nach sich ziehen würde, aber nicht in einem Waffenverbot münden würde. Problematisch ist aber sogar unter dieser Voraussetzung aber das Tiroler Jagdgesetz. Nach dessen § 29 Abs. 1 lit. a ist bei Aberkennung der Verlässlichkeit zwingend der Entzug der Jagdkarte vorzunehmen. Bei anderen Landesjagdgesetzen ist dies nur bei einem Waffenverbot der Fall.
m.E. hat hier die Behörde einfach mal "um sicher zu gehen" ein Waffenverbot verhängt, damit niemand der Behörde einen Politikerbonus in den Mund legen kann. Falls das Gericht dies dann anders sieht, dann kann die Behörde dem Gericht den schwarzen Peter unterschieben. Daher für mich auch die Vorgehensweise verständlich.
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von ronhan » Di 14. Jan 2020, 11:05

gewo hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 10:21
von 100 jaegern die mit Langwaffe meinen laden betreten sind bei mehr als 95 die waffen durchgeladen und gesichert
Echt jetzt?!?
:shock:
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von gewo » Di 14. Jan 2020, 11:55

Promo hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 10:58
Habe "Dornauer-Problemstellung" mit einem Waffenrechtsbeamten diskutiert. Dieser hat mir erläutert, dass dies seiner Ansicht nach die Aberkennung der Zuverlässigkeit (somit Entzug WBK/WP) nach sich ziehen würde, aber nicht in einem Waffenverbot münden würde. Problematisch ist aber sogar unter dieser Voraussetzung aber das Tiroler Jagdgesetz. Nach dessen § 29 Abs. 1 lit. a ist bei Aberkennung der Verlässlichkeit zwingend der Entzug der Jagdkarte vorzunehmen. Bei anderen Landesjagdgesetzen ist dies nur bei einem Waffenverbot der Fall.
m.E. hat hier die Behörde einfach mal "um sicher zu gehen" ein Waffenverbot verhängt, damit niemand der Behörde einen Politikerbonus in den Mund legen kann. Falls das Gericht dies dann anders sieht, dann kann die Behörde dem Gericht den schwarzen Peter unterschieben. Daher für mich auch die Vorgehensweise verständlich.
naja

egal was du wo liest im netz
es liest sich dort komplett anders
die gaengige judikatur sagt da einfach was anders

zb aus 2007, wenngleich mit anderer Vorgeschichte aber eigentlich vergleichbar
- geladene Jagdwaffe cal 270win im Fahrzeug gelassen
- Eigentümer 300meter vom Fahrzeug entfernt (aber in Sichtweite)
hat bis rauf zum VfGH zu einem waffenverbot geführt
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0101220X00
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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Alaskan454 » Di 14. Jan 2020, 12:07

Maddin hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 09:08




Ich finde es auch überschießend dafür ein unbefristetes Waffenverbot zu verhängen.

Ein positives Urteil (was wahrscheinlich nicht zu erwarten ist) wäre für alle LWB ein positives Signal.
Da muss ich dir eindeutig widersprechen.

Erstens gehört er einer Fraktion an als führendes Mitglied die Jahrzehntelang die Gesetze und alles was es dazu gibt beschlossen hat und genau darum sollte er sich besonders daran halten und als Vorbild voran gehen.

Das einzige was ein positives Urteil bewirken würde ist das man sich unglaubwürdig macht und offiziell bestätigt das manche eben doch gleicher sind als andere. Für den "normalen" LWB würde dies jedoch nichts ändern....

Ein Fehler kann einem jeden passieren,das ist menschlich und es soll einem auch nicht ewig nachhaengen aber das Gesetz und die Bestimmungen müssen für alle gleich gelten und es kann (darf)nicht sein das man besser behandelt wird nur weil man im Landtag sitzt und nicht ein einfacher Arbeiter ist.

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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Maddin » Di 14. Jan 2020, 13:10

Alaskan454 hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 12:07
Maddin hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 09:08




Ich finde es auch überschießend dafür ein unbefristetes Waffenverbot zu verhängen.

Ein positives Urteil (was wahrscheinlich nicht zu erwarten ist) wäre für alle LWB ein positives Signal.
Da muss ich dir eindeutig widersprechen.

Erstens gehört er einer Fraktion an als führendes Mitglied die Jahrzehntelang die Gesetze und alles was es dazu gibt beschlossen hat und genau darum sollte er sich besonders daran halten und als Vorbild voran gehen.

Das einzige was ein positives Urteil bewirken würde ist das man sich unglaubwürdig macht und offiziell bestätigt das manche eben doch gleicher sind als andere. Für den "normalen" LWB würde dies jedoch nichts ändern....

Ein Fehler kann einem jeden passieren,das ist menschlich und es soll einem auch nicht ewig nachhaengen aber das Gesetz und die Bestimmungen müssen für alle gleich gelten und es kann (darf)nicht sein das man besser behandelt wird nur weil man im Landtag sitzt und nicht ein einfacher Arbeiter ist.
Ich sehe es generell und für jeden anderen dem vergleichbares passiert auch überschießend. Eine erhöhte Sicherheit gibt es nicht, wenn man beispielsweise in die Schweiz schaut,

Das ist nur meine Meinung und nicht mehr.


@gewo: ja ist leider so. Wird sich auch hier nicht ändern. Leider...

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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Alaskan454 » Di 14. Jan 2020, 14:55

Maddin hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 13:10

Ich sehe es generell und für jeden anderen dem vergleichbares passiert auch überschießend.
Ja da bin ich prinzipiell bei dir nur wie gesagt wenn man in diesem konkreten Fall nachgeben würde hätte das aufgrund des Berufes des Beschwerdeführers wirklich einen bitteren Beigeschmack und würde ein schlechtes Licht werfen auf den Rechtsstaat.

Mfg

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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Steelman » Di 14. Jan 2020, 17:40

Parallaxe hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 08:43
@Steelman
Um den thread nicht zu vermüllen hast PN
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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Re: WBK nach Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von gewo » Di 14. Jan 2020, 19:31

Maddin hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 13:10
.... Eine erhöhte Sicherheit gibt es nicht, wenn man beispielsweise in die Schweiz schaut,
....
ich glaub du willst das Schweizer waffenrecht nicht

auszugsweise:


Für Handel von Waffen unter Privaten ist ein behördlicher Waffenerwerbsschein nötig (ausgenommen einschüssige Gewehre oder einschüssige Nachbildungen von Vorderladern). Der Erwerbers muss dem Verkäufer einen aktuellen Strafregisterauszug nachweisen.

Besitzverbot von Schusswaffen für zahlreiche südosteuropäische Staatsbürger.

Anonymes Anbieten von Waffen auf elektronischen Plattformen ist verboten.

Gefährliche Gegenstände dürfen nur mitgeführt werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Mitführen auf Grund von bestimmungsgemässer Nutzung gerechtfertigt ist (Messer).

Die zeitliche Grenze für antike Waffen wurde 2013 von 1890 nach 1870 verlegt.

Waffenhändler haben über Reparaturen zur Wiederherstellung der Schiesstauglichkeit von Feuerwaffen Buch zu führen.

Erwerb von Munition nur mit Erwerbsberechtigung.

Beim Transportieren müssen Waffe und Munition getrennt sein.

Transportieren im Sinne des Gesetzes kann nur auf direktem Weg zum Bestimmungsort geltend gemacht werden.


Strafbestimmungen:
Mit Gefängnis oder Busse (im Extremfall bis zu 5 Jahre oder 100'000 Franken) wird bestraft, wer
- ohne Berechtigung Waffen (entsprechend diesem Gesetz) erwirbt, vertreibt, einführt, ausführt, herstellt oder abändert,
- die notwendigen Bewilligungen für Ein- oder Ausfuhr nicht beantragt,
- falsche Angaben zur Erteilung einer solchen macht,
- Waffen oder deren Bestandteile nicht sorgfältig aufbewahrt,
- eine Feuerwaffe transportiert, ohne Waffe und Munition zu trennen,
- Dokumente fälscht,
- Sorgfaltspflichten vernachlässigt,
- Verträge unwahr aufsetzt oder manipuliert,
- Verlust nicht sofort der Polizei meldet oder
-eine vorhandene Waffentragbewilligung nicht mitführt.
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