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Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 14:17
von doc steel
gewo hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 12:18
LTE hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 12:12
Kosten 9mm 160€/1000
wie kommst jetzt auf 160,- ?

1000 geschosse ca 66,-
1000 zuender ca 25,-
pulver zu ca 4grains pro Patrone ergibt ca 0,25kg pro 1000 sind ca 15,-
macht in summe 106,-/ 1000 inklusive mwstr

wennst cash&carry kaufen kannst dann eher 85,-
wurscht ob 106 oder 160 bucks fällig werden...sowiest du a selbst hergestelltes produkt nicht für dich selbst verwendest, sondern es an andere personen verkaufst musst du deine Arbeitszeit dazurechnen die schlussendlich alles zammhaut.

d.h. fürn gewo sein self-made diskontmuni um €106,- rechne man no amal ganz gmiatli 1 arbeitsstunde zu €100,-inkl. mwst. pro 500 patronen dazu.
damit warat ma scho auf völlig unrealistische €306,-!!!
bei genauerer betrachtung wird man aber erkennen, dass der 1000-er preis gar ned sooo hoch is, wenn man ihn auf die standard 50-er packln runter bricht. nämlich 15,30 für a fuffzger packl halbwegs präzise abgstimmte handmade muni.
wenn i ma den brennbaren messingschrott anschau den manche da um ned viel weniger geld produzieren...hm, hm :think:

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 16:47
von gewo
doc steel hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 14:17
bei genauerer betrachtung wird man aber erkennen, dass der 1000-er preis gar ned sooo hoch is, wenn man ihn auf die standard 50-er packln runter bricht. nämlich 15,30 für a fuffzger packl halbwegs präzise abgstimmte handmade muni.
wenn i ma den brennbaren messingschrott anschau den manche da um ned viel weniger geld produzieren...hm, hm :think:
was du jetzt eigentlich garned mit reingerechnet hast ist die kreative Schöpfungskraft die da drin steckt

wenn ich selber ..... also quasi gewo himself ...... auf den startknopf von der automatischen presse drücke ...... da geht ja a teil meiner aura mit ins Produkt ... des lasst sich ja mit geld garned bemessen ....

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 17:07
von doc steel
na dann wirds teuer , des is klar.
zerscht verkauf ma unsere aura, dann unsere seele und dann samma im orsch!
ma sicht also bei genauerer betrachtung, dass selber gschnitzte muni verkaufen so oder so mittelfristig ins aug geht.

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 17:09
von gewo
Flolito hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 20:49
Danke für die Antwort.

Wo könnte man sich über die Auflagen/Prüfungen für das erlangen einer auf das herstellen und verkaufen von selber geladene Munition beschränkten Büchsenmachergewerbeberechtigung schlau machen? ......was für ein Satz :D
Gewerbebehörde bzw Wirtschaftskammer

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 17:09
von gewo
Flolito hat geschrieben:
Di 14. Jan 2020, 20:49
Danke für die Antwort.

Wo könnte man sich über die Auflagen/Prüfungen für das erlangen einer auf das herstellen und verkaufen von selber geladene Munition beschränkten Büchsenmachergewerbeberechtigung schlau machen? ......was für ein Satz :D
Gewerbebehörde bzw Wirtschaftskammer

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 00:34
von max81
Promo hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 13:59
Edit: ich kenne genau eine Firma, die in Österreich gewerblich in kleinerem Rahmen selbst Munition lädt und anbietet - die Firma Dorfner. Mag sein, dass z.B. Atzl auch Munition anbietet, aber sicherlich nicht in dem Rahmen wie die Firma Dorfner (Hirtenberger habe ich mal außen vor gelassen..).
Scheiring in Ferlach lädt auch gewerblich.
http://www.jagdwaffen-scheiring.at/cn/3 ... raezision/
Zum Preise schweige ich mal, Qualität hat seinen Preis. Wenn ich sie (6x62, 85gr Teilmantel, v0: >1.000m/s) verschossen habe, starten die Tests mit 90gr Accubond.
Promo hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 13:59
Die dort angebotene Munition wird deshalb gekauft, weil es am Markt diese sonst nicht gibt, oder weil sie besonders hochwertig ist - nicht aber, weil sie so billig ist. Wenn ich in Österreich gewerblich Munition selbst lade und im Verkauf damit billiger bin als industriell im Ausland gefertigte Munition, dann kann in der Rechnung irgendetwas nicht stimmen...
100% Zustimmung!
@Dorfner: von ihm habe ich 7x72R Patronen in Verwendung. Sehr gutes Hülsenmaterial und die Verarbeitung passt!

Lang ist es her, damals dachte ich auch ich könnte mein Gehalt durchs wiederladen seltener Kaliber für mir bekannte Jäger aufbessern. Lasst es bleiben, die rechtliche Haftung = Risiko steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Dazu kommt eine mögliche schlechte Nachrede, weil wenn der Schuss nicht passt, wars ja selten der Schütze, dann wir der Fehler beim Material und damit beim Erzeuger gesucht...

WaiHei max81

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 07:40
von Howard-Wolowitz
Es gibt noch zwei Punkte zu bedenken wenn man Munition zum Verkauf wiederladen möchte.
Das sind erstens die Kennzeichnung des Hülsenmaterials, dh.die Hülsen müssen das Zeichen des herstellers der Munition tragen um als solche erkannt zu werden und zweitens muß die gesamte Charge getestet werden. Wenn jemand also zb. 100 Patronen zum Verkauf hergestellt hat, muß diese Charge beim Beschussamt vorgelegt werden und wahllos werden einige Patronen Gasdruck getestet.

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 09:43
von Pete75
Hallo
Die Hülsen muss man auch einrechnen, wer weiß schon ob man die wieder kriegt.
mfg Peter

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 09:47
von racepics
Und noch einen Punkt würde ich ins Auge fassen.

Was ist im Falle eines Waffenschadens im Zuge der Schussabgabe? (von Verletzungen abgesehen)

Es passiert ja immer wieder, dass es zu Schäden an Waffen kommt (z.B. Laufstecker) und dann geht die Schuld-frage/-zuweisung zwischen Waffenhersteller und Munitionsfabrikant (Werksmuni) hin und her.
Da brauchst unter Umständen eine gut gefüllte "Kriegskassa" für Gutachten, Prozesskosten, Schadensersatz ect.

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 10:10
von Herakles
Gilt all das hier gesagte auch für Munitionshersteller?

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 11:08
von gewo
Herakles hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 10:10
Gilt all das hier gesagte auch für Munitionshersteller?
nein

fuer herstellung von waffen und / oder munition in form eines industriebetriebes gibt es keinen speziellen befaehigungsnachweis der dafuer zu erbringen ist

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 11:43
von Promo
gewo hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 11:08
Herakles hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 10:10
Gilt all das hier gesagte auch für Munitionshersteller?
nein
fuer herstellung von waffen und / oder munition in form eines industriebetriebes gibt es keinen speziellen befaehigungsnachweis der dafuer zu erbringen ist
Das stimmt nicht:
(4) Die Befähigung für das Gewerbe gemäß Abs. 1, wenn es in der Form eines Industriebetriebes ausgeübt wird, kann auch nachgewiesen werden durch Zeugnisse über
1. den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau oder Technische Physik oder Physik oder Technische Chemie oder eines diesen Studienrichtungen entsprechenden Fachhochschul-Studienganges oder über den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule, deren Ausbildung im Bereich Maschineningenieurwesen bzw. Maschinenbau mit einem für das reglementierte Gewerbe spezifischen Schwerpunkt liegt, und
2. die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung, sofern diese nicht auf Grund einer Verordnung gemäß § 23 Abs. 3 GewO 1994 entfällt.
Diesbezüglich auch die Definition des Industriebetriebes in der GewO beachten.

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 13:16
von gewo
Promo hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 11:43
gewo hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 11:08
Herakles hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 10:10
Gilt all das hier gesagte auch für Munitionshersteller?
nein
fuer herstellung von waffen und / oder munition in form eines industriebetriebes gibt es keinen speziellen befaehigungsnachweis der dafuer zu erbringen ist
Das stimmt nicht:
(4) Die Befähigung für das Gewerbe gemäß Abs. 1, wenn es in der Form eines Industriebetriebes ausgeübt wird, kann auch nachgewiesen werden durch Zeugnisse über
1. den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau oder Technische Physik oder Physik oder Technische Chemie oder eines diesen Studienrichtungen entsprechenden Fachhochschul-Studienganges oder über den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule, deren Ausbildung im Bereich Maschineningenieurwesen bzw. Maschinenbau mit einem für das reglementierte Gewerbe spezifischen Schwerpunkt liegt, und
2. die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung, sofern diese nicht auf Grund einer Verordnung gemäß § 23 Abs. 3 GewO 1994 entfällt.
Diesbezüglich auch die Definition des Industriebetriebes in der GewO beachten.
ok, keinen „speziell waffenrechtlichen“

dh du brauchst weder eine abgeschlossene lehrausbildung noch den davon unabhaengigen befaehigungsnachweis fuer das waffengewerbe

Re: Wiedergeladene Munition verkaufen?

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 14:35
von Promo
Da sind die Lehrausbildungen/Befähigungsnachweise ein Kinderspiel dagegen, wenn du einen Industriebetrieb nachweisen/beweisen musst...