HA! Wunderbar, danke viemals für die AntwortenHowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 10:51Ja. Der Altbestandsplatz ist nicht an eine bestimmte Altbestandswaffe gekoppelt. Du könntest auch deine Altbestandswaffe verkaufen, den freigewordenen Platz mit einer Waffe belegen, die andere Magazine erfordert, und für diese neue Waffe "große" Magazine kaufen.Nordi hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 10:29Aber wenn ich kurz nachfragen darf: Es wäre also möglich das ich meine OA15 die ich vor 3 Jahren gekauft habe wieder verkaufe...und dann dafür eine ACR Bushmaster oder so kaufe und dann diese auf den frei gewordenen A platz lege und dafür weiterhin meine Magazine die für die OA15 ursprünglich waren behalten kann? Das wäre ja genial!
PS: Und ich Depp habe nach dem 14.12 meine Benelli verkauft....wobei....das ist doch egal, oder? Weil diese ohnehin nur max 6-7 Schrotpatronen aufnehmen konnte...die wäre ohnehin nicht zu einer KAT A ( also ein Kat A Platz ) , oder? Weil meine AK liegt jetzt auf dem Platz wo früher meine Benelli war...könnte ich also unter Umständen mit der Behörde es so absprechen das die AK zu einer KAT A wird?