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ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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HowlingWolf
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von HowlingWolf » Fr 17. Jan 2020, 13:04

gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 12:52
Bdave hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 06:17
Aber für meine rechtmäßigen 17/1/7 und 17/1/8 darf ich nach wie vor unbegrenzt 30er nachkaufen, richtig? Wird halt klarerweise im ZWR erfasst. Oder habens da auch wieder was adaptiert?
ich glaube nein
bin aber nicht sicher

wenn du deine suipersportschuetzenstatus hast, dann hast keine beschraenkung
bei altbesitz .... weiss ned .... ?
Doch.

Z7-Platz -> passende Magazine >20 dürfen unbegrenzt erworben werden
Z8-Platz -> passende Magazine >10 dürfen unbegrenzt erworben werden
WaffG §17 Abs. 3 Auszug hat geschrieben:Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
Das Gesetz unterscheidet nicht, aus welchem Titel (Altbestand nach §58 Abs. 13 oder Sportschütze nach §11b Abs. 4) die Bewillgung stammt.

Diese Magazine werden als "§ 17/1/7 passendes Magazin >20" resp. "§ 17/1/8 passendes Magazin >10" platzfrei im ZWR registriert.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Fr 17. Jan 2020, 13:08

Joethefighter hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 08:07
Wo ich noch unsicher bin vl. kann ja Gewo was dazu sagen..

Wenn man zb 2 gleiche AR15 9mm hat die beide die selben Magazine nutzen, wie werden da die Mags eingetragen, das ich alle Mags auch mit nur einer Waffe mitnehmen will, oder ist das mit dem mitnehmen eigentlich egal und es geh nur darum das sie eigentragen sind - zb. je die Waffe die selbe Anzahl an Magazine....

Selbes Spiel bei einer Glock 17 und einer AR15 9mm das auch Glock Magazine nimmt, eintragen je und Mengen an Mags zu welcher Waffe ist egal, wenn man zb alle mags dann nur mit der AR mitnimmt?

mmmhhh?
ersteres ist problemlos
es sind zwei waffen gem 17/1/8
du hast magazine gem 17/1/8
du kannst sie reinstecken wo du willst

das zweite beispiel ist das wo ich auch aussteige

im ZWR steht dann X magazine 17/1/7 und X magazine 17/1/8
du hast aber nur X magazine
also stehen im ZWR dan doppelt so viele magazine als du eigentlich hast
kann doch ned sein denk ich mir
wurde aber so erklaert

edit:
ich lese es gerade
wenn das wirklich stimmt dass man eh auf altbesitz unbeschraenkt nachkaufen darf dann ist es eigentlich egal welche zahl im ZWR steht ...
Zuletzt geändert von gewo am Fr 17. Jan 2020, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Teal'c
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Teal'c » Fr 17. Jan 2020, 13:09

Wie schauts jetzt überhaupt mit dem supersportschützen aus? Gibts da genauere infos wiewaswann?
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Coolhand1980 » Fr 17. Jan 2020, 13:13

Es gibt für die G43 ein 50er Trommelmagazin fertig zu kaufen. Wer eines braucht...

Aber zu der ganzen Kat A und B Geschichte...
Das ganze ist mittlerweile so weit von der Realität entfernt, dass ich nur noch lachen kann.
Glaubt bitte wirklich jemand, dass ein WP, auf den eine KAt A Waffe eingetragen ist, das Führen einer Kat B illegal macht?
Das will ich ehrlich gesagt wegen ausufernder Absurdität nichtmal diskutieren.

Infos wie, Anzahl der Mags ist zu melden und vorzulegen bei Verwahrungskontrolle, sind wertvoll. -Weil sie auch exekutierbar sind. Wegen Regelungen, die kaum in der Theorie rechtfertigbar sind, und die kein Mensch jemals umsetzen und exekutieren kann, werde ich nicht nervös.

Mein Gefühl ist, dass bei diesen Roadshows 100 Leute anwesend sind, die sich alle besser mit den Schwachstellen des Gesetzes und spezieller Sonderfälle auskennen, als der Vortragende. Und dieser wird nachher ins "Kreuzverhör" genommen, ohne selbst absolut sattelfest zu sein. Was soll da Qualitatives rauskommen?

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Fr 17. Jan 2020, 13:14

BR1 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 09:08
Wenn man zu jedem Z7/Z8 Platz jeweils zwei Stück Zubehör Z7 bzw. Z8 besitzen darf - welches Zubehör wäre das konkret?
jedes zubehoer zu welchem man als langwaffe magazine mit mehr als 10 schuss besitzt bzw als kurzwaffe magazine mit mehr als 20 schuss besitz
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Fr 17. Jan 2020, 13:18

Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 09:53
Wie wird das jetzt eigentlich mit Magazinen geregelt für Waffen die NACH DEM 14.12 gekauft wurden?

Ein Schützenkollege aus Tirol hat bei seiner Behörde gefragt wie man das jetzt am besten regelt und die haben ihm angeblich gesagt das seine NACH dem 14.12 gekaufte Waffe zu einer Kat A umgemeldet werden KÖNNTE und er dann problemlos auch abseits eines behördlichen Schießstandes große Mags dafür nutzen darf die er VOR dem 14.12 gekauft hat. Nachträglich darf er keine Mags mehr für diese Waffe kaufen, aber was er zu diesem Zeitpunkt hatte darf er nutzen.

Ist das so überhaupt möglich bzw gibt die Gesetzlage diese Handlungsweise her?
wenn er einen nachweis fuer den "supersportscxhuetzen erbringen kann dann ja

oder wenn er am 14.12.2019 eine 17/1/x hatte und die verkauft hat, dann kann er sich jetztz eine andere 17/1/x (nicht aber 17/1/y dafuer kaufen, und auch (ggf auch "andere") grosse magazine dazu

in allen anderen faellen sehe ich da keinen spielraum
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Fr 17. Jan 2020, 13:22

kuni hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:12
Bei meiner BH habe ich bei den Magazinen nur Kaliber und ob eine passende Waffe vorhanden ist melden müssen. Weder Marke, noch Anzahl. Da stehe dann z.b.
* Langwaffe Kaliber 11.63x40mm, Hersteller verschieden/unbekannt, keine Waffe vorhanden
* Langwaffe Kaliber 5,7x28mm, Hersteller verschieden/unbekannt, keine Waffe vorhanden

Weder Menge, noch für welches Waffensystem genau. Bin mal gespannt was da rauskommt, wenn ich da mal was nachkaufe ;-(
der runderlass wo drinnen steht dass die stueckzahl mit zu erfassen ist kam ersrt am 27.12.2019
alle die vorher beantragt haben die haben das nicht drinnen stehen
sehe ich als vorteil
die WBK/ der WP ist ein bescheid
er kann (im wesentlichen) nur im einvernehmen mit der partei abgaendert werden

man sieht es immer wieder
the early bird kätschs the fly

ich war zu spaet dran leider
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Fr 17. Jan 2020, 13:23

Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:29
Danke dir.

Ich denke eher das hier der Kollege und der SB aneinander vorbeigesprochen haben. War bei meinem Gespräch mit meinem SB das selbe zu beginn. Erst nach ca 5min sind wird beide draufgekommen das wir was jeweils ganz anderes gemeint haben.

Aber wenn ich kurz nachfragen darf: Es wäre also möglich das ich meine OA15 die ich vor 3 Jahren gekauft habe wieder verkaufe...und dann dafür eine ACR Bushmaster oder so kaufe und dann diese auf den frei gewordenen A platz lege und dafür weiterhin meine Magazine die für die OA15 ursprünglich waren behalten kann? Das wäre ja genial!
ja das geht
das geht sogar dann wenn du dir4 ein AUG dafuer kaufst

du darfst dann die OA magazine behalten UND dir grosse AUG magazine kaufen
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Fr 17. Jan 2020, 13:25

Bourne hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:53
Ich befürchte, ich verstehe es immer noch nicht. Ich melde meine Glock 17 mit Hi-Cap Magazin nach §17. Jetzt verkaufe ich die Glock 17 und kaufe mir dafür eine CZ Shadow ohne Hi-Cap Mag. Kann ich die CZ Shadow jetzt auf den §17 Platz nehmen, obwohl es eine Kat. B ist oder bleibt der frei und ich müsste einen B-Platz frei haben, wo sie drauf kommt?
nein das kannst du NICHT
der platz ist laut der gestrigen veranstaltung auf ewig an 17/1/8 waffen gebunden
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von kuni » Fr 17. Jan 2020, 13:27

gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:22
kuni hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:12
Bei meiner BH habe ich bei den Magazinen nur Kaliber und ob eine passende Waffe vorhanden ist melden müssen. Weder Marke, noch Anzahl. Da stehe dann z.b.
* Langwaffe Kaliber 11.63x40mm, Hersteller verschieden/unbekannt, keine Waffe vorhanden
* Langwaffe Kaliber 5,7x28mm, Hersteller verschieden/unbekannt, keine Waffe vorhanden

Weder Menge, noch für welches Waffensystem genau. Bin mal gespannt was da rauskommt, wenn ich da mal was nachkaufe ;-(
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ich war zu spaet dran leider
Ich habe es am 3.1.20 gemacht......

Jetzt bräuchte ich nur mehr ein FN P90 😁

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Fr 17. Jan 2020, 13:30

Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:56
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:51
Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:29
Aber wenn ich kurz nachfragen darf: Es wäre also möglich das ich meine OA15 die ich vor 3 Jahren gekauft habe wieder verkaufe...und dann dafür eine ACR Bushmaster oder so kaufe und dann diese auf den frei gewordenen A platz lege und dafür weiterhin meine Magazine die für die OA15 ursprünglich waren behalten kann? Das wäre ja genial!
Ja. Der Altbestandsplatz ist nicht an eine bestimmte Altbestandswaffe gekoppelt. Du könntest auch deine Altbestandswaffe verkaufen, den freigewordenen Platz mit einer Waffe belegen, die andere Magazine erfordert, und für diese neue Waffe "große" Magazine kaufen.
HA! Wunderbar, danke viemals für die Antworten :)

PS: Und ich Depp habe nach dem 14.12 meine Benelli verkauft....wobei....das ist doch egal, oder? Weil diese ohnehin nur max 6-7 Schrotpatronen aufnehmen konnte...die wäre ohnehin nicht zu einer KAT A ( also ein Kat A Platz ) , oder? Weil meine AK liegt jetzt auf dem Platz wo früher meine Benelli war...könnte ich also unter Umständen mit der Behörde es so absprechen das die AK zu einer KAT A wird?
ich weiss nicht ob du fuer eine waffe die du bereits verkauft hast noch den antrag stellen kannst

wieviele patronen 12/60 haben denn in die benelli gepasst?

wenn du am 14.12.19 eine magazinverllaengerung dran hattest dann war das eine 17/1/8 und wuerde einen altbesitzplatz "herzaubern"
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von eriochromcyanin » Fr 17. Jan 2020, 13:31

Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:13
Aber zu der ganzen Kat A und B Geschichte...
Das ganze ist mittlerweile so weit von der Realität entfernt, dass ich nur noch lachen kann.
Glaubt bitte wirklich jemand, dass ein WP, auf den eine KAt A Waffe eingetragen ist, das Führen einer Kat B illegal macht?
Das will ich ehrlich gesagt wegen ausufernder Absurdität nichtmal diskutieren.
So ist jedenfalls die derzeitige Auslegung der Sicherheitsbehörden. Hast du dazu gegenteilige Informationen?
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von HowlingWolf » Fr 17. Jan 2020, 13:37

gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:25
Bourne hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:53
Ich befürchte, ich verstehe es immer noch nicht. Ich melde meine Glock 17 mit Hi-Cap Magazin nach §17. Jetzt verkaufe ich die Glock 17 und kaufe mir dafür eine CZ Shadow ohne Hi-Cap Mag. Kann ich die CZ Shadow jetzt auf den §17 Platz nehmen, obwohl es eine Kat. B ist oder bleibt der frei und ich müsste einen B-Platz frei haben, wo sie drauf kommt?
nein das kannst du NICHT
der platz ist laut der gestrigen veranstaltung auf ewig an 17/1/8 waffen gebunden
Glock 17 -> 17/1/7
CZ Shadow -> 17/1/7

Wo ist das Problem?

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Coolhand1980 » Fr 17. Jan 2020, 13:47

eriochromcyanin hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:31
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:13
Aber zu der ganzen Kat A und B Geschichte...
Das ganze ist mittlerweile so weit von der Realität entfernt, dass ich nur noch lachen kann.
Glaubt bitte wirklich jemand, dass ein WP, auf den eine KAt A Waffe eingetragen ist, das Führen einer Kat B illegal macht?
Das will ich ehrlich gesagt wegen ausufernder Absurdität nichtmal diskutieren.
So ist jedenfalls die derzeitige Auslegung der Sicherheitsbehörden. Hast du dazu gegenteilige Informationen?
Viele Jahre Erfahrung im Vollzug von Gesetzen und noch dazu eine gehörige Portion Hausverstand, die mich schwer daran zweifeln lassen.

"Beschuldigter, ich verurteile sie, da sie ein zu kurzes Magazin in ihrer Waffe geführt haben, und deswegen den Tatbestand des unerlaubten Führens einer Kat B Waffe verwirklicht haben, wo sie eine Kat A hätten führen müssen! Nächstes Mal nehmen sie schon das 30er mit!"
"Ich gelobe Besserung! ...und das Haus in Zukunft nur noch mit AUG auf der Schulter zu verlassen!"

Das war sicher die Intention des Gesetzgebers. Ganz sicher.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Wulpe » Fr 17. Jan 2020, 14:01

Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:47


Das war sicher die Intention des Gesetzgebers. Ganz sicher.
Die Intention des Gesetzgebers bzgl. §23 2 b im alten WaffG wurde von den SB ignoriert, umgedeutet und schließlich höchstgerichtlich ins Gegenteil verkehrt.
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