Ca die Reaktion meiner Behörde:The_Governor hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 23:19Ja. Das ist dann 17/1/9 & 10, nur Magazine ohne Waffe.
LG
Ca die Reaktion meiner Behörde:The_Governor hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 23:19Ja. Das ist dann 17/1/9 & 10, nur Magazine ohne Waffe.
die beneide ich nicht, die sind in dem fall jetzt mindestens so schlecht dran wie wir
Es gab dazu mal Infos, vielleicht weiß hier jemand wo das stand (Erläuterungen, Runderlass, oder so).Yukon hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 17:26Absolut richtig, denn das Psychologengesetz selbst regelt in Paragraph 37 die Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht.Wulpe hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 10:39So einfach ist es nicht. Auch wenn nach §37 (2) nur der Patient den Psychologen von der Verschwiegenheit entbinden darf, gab es auch vor dem WaffG mehr als genug Fälle, in denen die Verschwiegenheit auch ohne Zustimmung gebrochen werden durfte und sogar musste:
§ 286 StGB Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung
§ 37 B-KJHG Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung
§ 10 StGB Entschuldigender Notstand
sowie Verteidigungsfreiheit
Es gibt jedoch keine Ausnahme für die Übermittlung von Daten und Ergebnissen an eine Behörde, die im Zuge eines psychologischen Gutachtens, das zur Beantragung einer WBK durchgeführt würde, erlangt wurden.
Somit kann der Psychologe die Verpflichtung, die ihm das WaffG zugedacht hat, gar nicht erfüllen, ohne gegen das PslG zu Verstößen.
Bin ich deppat, oder heißt dass, ich kann zu meinem § 17 Abs. 1 Z 7 AR-15 kein Wechselsystem in .22lr erwerben?- zubehoere und kategorien
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/7 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/7 besessen werden, aber nicht 17/1/8 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/8 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/8 besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen kat B platz dürfen 2 weitere zubehoere kat B besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder 17/1/8
Doch, allerdings über Umwege. Entweder hast du noch Zubehör zu deinen B-Plätzen frei oder du gehst den langen Weg wie bisher über einen Zubehörbescheid.Nuss_95 hat geschrieben: ↑Sa 18. Jan 2020, 10:31Bin ich deppat, oder heißt dass, ich kann zu meinem § 17 Abs. 1 Z 7 AR-15 kein Wechselsystem in .22lr erwerben?- zubehoere und kategorien
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/7 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/7 besessen werden, aber nicht 17/1/8 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/8 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/8 besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen kat B platz dürfen 2 weitere zubehoere kat B besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder 17/1/8
Dass wuerde aber bedeuten dass ich Auch fuer 10 jahre fuer die WBK gesperrt bin wenn ich den psychotest dreimal POSITIV ablege odermastercrash hat geschrieben: ↑Sa 18. Jan 2020, 01:25Es gab dazu mal Infos, vielleicht weiß hier jemand wo das stand (Erläuterungen, Runderlass, oder so).Yukon hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 17:26Absolut richtig, denn das Psychologengesetz selbst regelt in Paragraph 37 die Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht.Wulpe hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 10:39
So einfach ist es nicht. Auch wenn nach §37 (2) nur der Patient den Psychologen von der Verschwiegenheit entbinden darf, gab es auch vor dem WaffG mehr als genug Fälle, in denen die Verschwiegenheit auch ohne Zustimmung gebrochen werden durfte und sogar musste:
§ 286 StGB Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung
§ 37 B-KJHG Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung
§ 10 StGB Entschuldigender Notstand
sowie Verteidigungsfreiheit
Es gibt jedoch keine Ausnahme für die Übermittlung von Daten und Ergebnissen an eine Behörde, die im Zuge eines psychologischen Gutachtens, das zur Beantragung einer WBK durchgeführt würde, erlangt wurden.
Somit kann der Psychologe die Verpflichtung, die ihm das WaffG zugedacht hat, gar nicht erfüllen, ohne gegen das PslG zu Verstößen.
1. Die Ergebnisse sind völlig egal und werden gar nicht übermittelt
2. Die vollen personenbezogenen Daten werden auch nicht übermittelt, sondern nur ein Hash
Heißt im Klartext:
Du kannst auch zu 10 Psychologen gehen und den Test machen und dann beim 8. mal bestehen oder so, die Behörde darf nur die ersten 3 mit den Zeitabständen verwerten, weiß aber nicht, ob du alle bestanden hast und nun einfach nur das achte vorgelegt hast oder eben erst das achte mal bestanden hast.
Hash könnte so aussehen, dass aus deinem Vornamen, Nachnamen, Geburtsort, Geburtsdatum ein Hash gebildet wird (zB MD5 oder so etwas) und der wird übermittelt mit Datum, also
Praxis Max Mustermann, 18.01.2020, a97a7c57432ada86c5bd9e3215945ba6
Wenn du nun kommst und das Gutachten vorlegst, muss die Behörde ebenfalls aus deinen Daten den Hash ermitteln und zusehen, dass wenn du das Gutachten vom Psychologen Max Mustermann vorlegst, dieses von der Anzahl und vergangenen Zeit gültig ist, sonst darf es nicht verwertet werden.
Damit weiß die Behörde nicht das Ergebnis außer jenem welches du schriftlich selbst wie bisher auch vorlegst, du könntest auch 8 mal bestanden haben aber Nummer 4, 5, 6, 7 und 8 dürfen dennoch nicht akzeptiert werden (und dass das Resultat gar nicht übermittelt wird ist sicher, da stand sowas wie die Behörde darf nur die ersten drei Gutachten verwerten).
Auch weiß die Behörde so nicht, wie oft eine beliebige Person angetreten ist.
Dazu müssten sie von ALLEN Einträgen im ZMR den Hash bilden und mit den Übermittlungen abgleichen, und dann eine weitere Datenbank mit den Treffern bilden. Da Zugriffe auf das ZMR aber geloggt wären, würde ein Beamter der da sein eigenes Script schreibt und alle zig Millionen ZMR Einträge abruft wohl auffallen. Und die Ergebnissen wüssten sie dann immer noch nicht. Ist zwar unwahrscheinlich, dass jemand obwohl er bestanden hat sich 10 mal überprüfen lässt (kostet ja auch nicht wenig), ausgeschlossen ist es aber nicht.
Soviel wie ich es damals verstanden habe, als ich die Stelle gelesen habe.
Ok danke. Aber als Zubehör zu einer Kat B Pistole würds nicht gehen oder? Also nur über Bescheid?Balistix hat geschrieben: ↑Sa 18. Jan 2020, 10:38Doch, allerdings über Umwege. Entweder hast du noch Zubehör zu deinen B-Plätzen frei oder du gehst den langen Weg wie bisher über einen Zubehörbescheid.Nuss_95 hat geschrieben: ↑Sa 18. Jan 2020, 10:31Bin ich deppat, oder heißt dass, ich kann zu meinem § 17 Abs. 1 Z 7 AR-15 kein Wechselsystem in .22lr erwerben?- zubehoere und kategorien
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/7 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/7 besessen werden, aber nicht 17/1/8 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/8 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/8 besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen kat B platz dürfen 2 weitere zubehoere kat B besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder 17/1/8
Als Händler bist du in meinen Augen wesentlich schlechter dran als die Behörde, weil du davon leben musst und du z.B.: bei jedem kleinen Magazin einen absurden Aufwand hast den dir keiner zahlen möchte. Das Teil muss zum zusätzlichen buchhalterischen Aufwand im Waffenbuch eingetragen werden, die WBK musst geprüft werden, das Teil muss aus dem Waffenbuch ausgetragen und im ZWR eingetragen werden. Kosten darfs am Ende natürlich auch nicht viel mehr, sonst beschwert sich jeder dass das Magazin 40 Euro kostet. Es läge halt an der WKÖ da etwas für die Händler zu verbessern bzw. an dieser neuen tollen ARGE Sicherheit.gewo hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 23:37die beneide ich nicht, die sind in dem fall jetzt mindestens so schlecht dran wie wir
- neue rechtslage die noch keiner so wirklich kennt
- a haufen leut kommen mit an haufen fragen und es bleibt kaum zeit sich in die rechtsmaterie einzulesen
- aenderungen in letzter minute die wieder vieles umdrehen
- ZWR deutlich abgeandert und umstaendlicher zu bedienen
- jede menge sonderfaellen die im grundkonzept ned vorgesehen waren
- evt druck vom hausjuristen keine zugestaendnisse an buerger zu machen
- a menge mehr arbeit ... ned vergessen, jedes de**erte magazin muss jetzt einzeln eingetragen werden ...
nicht beneidenswert
vor allem weil die meisten keine juristen sind (sonst sitzen sie ned an dem platz sondern einen stockwerk hoeher oder so)
die koennen mit einzelnen problemstellungen ganz genauso wenig anfangen wie wir hier ..
Ich denke mit Glück hätte selbst mit Verlängerung Max 10 reingepasst.gewo hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 13:30ich weiss nicht ob du fuer eine waffe die du bereits verkauft hast noch den antrag stellen kannstNordi hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 10:56HA! Wunderbar, danke viemals für die AntwortenHowlingWolf hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 10:51
Ja. Der Altbestandsplatz ist nicht an eine bestimmte Altbestandswaffe gekoppelt. Du könntest auch deine Altbestandswaffe verkaufen, den freigewordenen Platz mit einer Waffe belegen, die andere Magazine erfordert, und für diese neue Waffe "große" Magazine kaufen.
PS: Und ich Depp habe nach dem 14.12 meine Benelli verkauft....wobei....das ist doch egal, oder? Weil diese ohnehin nur max 6-7 Schrotpatronen aufnehmen konnte...die wäre ohnehin nicht zu einer KAT A ( also ein Kat A Platz ) , oder? Weil meine AK liegt jetzt auf dem Platz wo früher meine Benelli war...könnte ich also unter Umständen mit der Behörde es so absprechen das die AK zu einer KAT A wird?
wieviele patronen 12/60 haben denn in die benelli gepasst?
wenn du am 14.12.19 eine magazinverllaengerung dran hattest dann war das eine 17/1/8 und wuerde einen altbesitzplatz "herzaubern"
Servus...Nuss_95 hat geschrieben: ↑Sa 18. Jan 2020, 13:18Ok danke. Aber als Zubehör zu einer Kat B Pistole würds nicht gehen oder? Also nur über Bescheid?
Es gibt seit 14.12.2019 im Regelfall kein "Zubehör zu" mehr.
Folgendes wäre doch möglich, oder? :AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 20:09
Genau das ist eben nicht möglich ! Wenn die Waffe zum Magazin vorhanden ist wird die automatisch A.
Das wäre auch meine Vorgehensweise gewesen.
Weil nicht Vererbbar, Rückstufbar, usw.
Die AUG Magazine kann man GsD relativ leicht kürzen auf 10 Schuß,
die AR Magazine ( Gehäuse ) werden geschrottet . Ich habe fertig mit der neuen Regelung und Gesetzen.