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ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hasgunz
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von hasgunz » Fr 17. Jan 2020, 23:25

The_Governor hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 23:19
Ja. Das ist dann 17/1/9 & 10, nur Magazine ohne Waffe.
Ca die Reaktion meiner Behörde:
Bild

LG
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gewo
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Fr 17. Jan 2020, 23:37

hasgunz hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 23:25
Ca die Reaktion meiner Behörde ....
die beneide ich nicht, die sind in dem fall jetzt mindestens so schlecht dran wie wir
- neue rechtslage die noch keiner so wirklich kennt
- a haufen leut kommen mit an haufen fragen und es bleibt kaum zeit sich in die rechtsmaterie einzulesen
- aenderungen in letzter minute die wieder vieles umdrehen
- ZWR deutlich abgeandert und umstaendlicher zu bedienen
- jede menge sonderfaellen die im grundkonzept ned vorgesehen waren
- evt druck vom hausjuristen keine zugestaendnisse an buerger zu machen
- a menge mehr arbeit ... ned vergessen, jedes de**erte magazin muss jetzt einzeln eingetragen werden ...

nicht beneidenswert
vor allem weil die meisten keine juristen sind (sonst sitzen sie ned an dem platz sondern einen stockwerk hoeher oder so)

die koennen mit einzelnen problemstellungen ganz genauso wenig anfangen wie wir hier ..
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mastercrash
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von mastercrash » Sa 18. Jan 2020, 01:25

Yukon hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 17:26
Wulpe hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:39
Yukon hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:00

Auch wenn die Auskunftspflicht in §8 Abs.7 WaffG festgehalten wurde, nach §37 Abs.2 PslG ist die Auskunftserteilung untersagt.
Damit steht das WaffG in Widerspruch zum PslG, das WaffG kann das Verbot der Auskunftserteilung nicht aufheben.
So einfach ist es nicht. Auch wenn nach §37 (2) nur der Patient den Psychologen von der Verschwiegenheit entbinden darf, gab es auch vor dem WaffG mehr als genug Fälle, in denen die Verschwiegenheit auch ohne Zustimmung gebrochen werden durfte und sogar musste:

§ 286 StGB Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung

§ 37 B-KJHG Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

§ 10 StGB Entschuldigender Notstand

sowie Verteidigungsfreiheit
Absolut richtig, denn das Psychologengesetz selbst regelt in Paragraph 37 die Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht.
Es gibt jedoch keine Ausnahme für die Übermittlung von Daten und Ergebnissen an eine Behörde, die im Zuge eines psychologischen Gutachtens, das zur Beantragung einer WBK durchgeführt würde, erlangt wurden.
Somit kann der Psychologe die Verpflichtung, die ihm das WaffG zugedacht hat, gar nicht erfüllen, ohne gegen das PslG zu Verstößen.
Es gab dazu mal Infos, vielleicht weiß hier jemand wo das stand (Erläuterungen, Runderlass, oder so).

1. Die Ergebnisse sind völlig egal und werden gar nicht übermittelt
2. Die vollen personenbezogenen Daten werden auch nicht übermittelt, sondern nur ein Hash

Heißt im Klartext:
Du kannst auch zu 10 Psychologen gehen und den Test machen und dann beim 8. mal bestehen oder so, die Behörde darf nur die ersten 3 mit den Zeitabständen verwerten, weiß aber nicht, ob du alle bestanden hast und nun einfach nur das achte vorgelegt hast oder eben erst das achte mal bestanden hast.

Hash könnte so aussehen, dass aus deinem Vornamen, Nachnamen, Geburtsort, Geburtsdatum ein Hash gebildet wird (zB MD5 oder so etwas) und der wird übermittelt mit Datum, also
Praxis Max Mustermann, 18.01.2020, a97a7c57432ada86c5bd9e3215945ba6

Wenn du nun kommst und das Gutachten vorlegst, muss die Behörde ebenfalls aus deinen Daten den Hash ermitteln und zusehen, dass wenn du das Gutachten vom Psychologen Max Mustermann vorlegst, dieses von der Anzahl und vergangenen Zeit gültig ist, sonst darf es nicht verwertet werden.

Damit weiß die Behörde nicht das Ergebnis außer jenem welches du schriftlich selbst wie bisher auch vorlegst, du könntest auch 8 mal bestanden haben aber Nummer 4, 5, 6, 7 und 8 dürfen dennoch nicht akzeptiert werden (und dass das Resultat gar nicht übermittelt wird ist sicher, da stand sowas wie die Behörde darf nur die ersten drei Gutachten verwerten).

Auch weiß die Behörde so nicht, wie oft eine beliebige Person angetreten ist.
Dazu müssten sie von ALLEN Einträgen im ZMR den Hash bilden und mit den Übermittlungen abgleichen, und dann eine weitere Datenbank mit den Treffern bilden. Da Zugriffe auf das ZMR aber geloggt wären, würde ein Beamter der da sein eigenes Script schreibt und alle zig Millionen ZMR Einträge abruft wohl auffallen. Und die Ergebnissen wüssten sie dann immer noch nicht. Ist zwar unwahrscheinlich, dass jemand obwohl er bestanden hat sich 10 mal überprüfen lässt (kostet ja auch nicht wenig), ausgeschlossen ist es aber nicht.

Soviel wie ich es damals verstanden habe, als ich die Stelle gelesen habe.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Teal'c » Sa 18. Jan 2020, 05:36

Seids ma net hab, aber wer dreimal beim psychotest durchfallt sollt echt Abstand von ner WBK haben... :tipphead:
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von spareribs » Sa 18. Jan 2020, 05:52

Genau....es gibt eh genug Irre derzeit....die nehmen dann ein Messer ...
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Nuss_95 » Sa 18. Jan 2020, 10:31

- zubehoere und kategorien
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/7 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/7 besessen werden, aber nicht 17/1/8 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/8 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/8 besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen kat B platz dürfen 2 weitere zubehoere kat B besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder 17/1/8
Bin ich deppat, oder heißt dass, ich kann zu meinem § 17 Abs. 1 Z 7 AR-15 kein Wechselsystem in .22lr erwerben?

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Balistix » Sa 18. Jan 2020, 10:38

Nuss_95 hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 10:31
- zubehoere und kategorien
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/7 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/7 besessen werden, aber nicht 17/1/8 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/8 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/8 besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen kat B platz dürfen 2 weitere zubehoere kat B besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder 17/1/8
Bin ich deppat, oder heißt dass, ich kann zu meinem § 17 Abs. 1 Z 7 AR-15 kein Wechselsystem in .22lr erwerben?
Doch, allerdings über Umwege. Entweder hast du noch Zubehör zu deinen B-Plätzen frei oder du gehst den langen Weg wie bisher über einen Zubehörbescheid.
ASL - Verein - SSC Stetten

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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Sa 18. Jan 2020, 11:38

mastercrash hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 01:25
Yukon hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 17:26
Wulpe hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:39


So einfach ist es nicht. Auch wenn nach §37 (2) nur der Patient den Psychologen von der Verschwiegenheit entbinden darf, gab es auch vor dem WaffG mehr als genug Fälle, in denen die Verschwiegenheit auch ohne Zustimmung gebrochen werden durfte und sogar musste:

§ 286 StGB Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung

§ 37 B-KJHG Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

§ 10 StGB Entschuldigender Notstand

sowie Verteidigungsfreiheit
Absolut richtig, denn das Psychologengesetz selbst regelt in Paragraph 37 die Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht.
Es gibt jedoch keine Ausnahme für die Übermittlung von Daten und Ergebnissen an eine Behörde, die im Zuge eines psychologischen Gutachtens, das zur Beantragung einer WBK durchgeführt würde, erlangt wurden.
Somit kann der Psychologe die Verpflichtung, die ihm das WaffG zugedacht hat, gar nicht erfüllen, ohne gegen das PslG zu Verstößen.
Es gab dazu mal Infos, vielleicht weiß hier jemand wo das stand (Erläuterungen, Runderlass, oder so).

1. Die Ergebnisse sind völlig egal und werden gar nicht übermittelt
2. Die vollen personenbezogenen Daten werden auch nicht übermittelt, sondern nur ein Hash

Heißt im Klartext:
Du kannst auch zu 10 Psychologen gehen und den Test machen und dann beim 8. mal bestehen oder so, die Behörde darf nur die ersten 3 mit den Zeitabständen verwerten, weiß aber nicht, ob du alle bestanden hast und nun einfach nur das achte vorgelegt hast oder eben erst das achte mal bestanden hast.

Hash könnte so aussehen, dass aus deinem Vornamen, Nachnamen, Geburtsort, Geburtsdatum ein Hash gebildet wird (zB MD5 oder so etwas) und der wird übermittelt mit Datum, also
Praxis Max Mustermann, 18.01.2020, a97a7c57432ada86c5bd9e3215945ba6

Wenn du nun kommst und das Gutachten vorlegst, muss die Behörde ebenfalls aus deinen Daten den Hash ermitteln und zusehen, dass wenn du das Gutachten vom Psychologen Max Mustermann vorlegst, dieses von der Anzahl und vergangenen Zeit gültig ist, sonst darf es nicht verwertet werden.

Damit weiß die Behörde nicht das Ergebnis außer jenem welches du schriftlich selbst wie bisher auch vorlegst, du könntest auch 8 mal bestanden haben aber Nummer 4, 5, 6, 7 und 8 dürfen dennoch nicht akzeptiert werden (und dass das Resultat gar nicht übermittelt wird ist sicher, da stand sowas wie die Behörde darf nur die ersten drei Gutachten verwerten).

Auch weiß die Behörde so nicht, wie oft eine beliebige Person angetreten ist.
Dazu müssten sie von ALLEN Einträgen im ZMR den Hash bilden und mit den Übermittlungen abgleichen, und dann eine weitere Datenbank mit den Treffern bilden. Da Zugriffe auf das ZMR aber geloggt wären, würde ein Beamter der da sein eigenes Script schreibt und alle zig Millionen ZMR Einträge abruft wohl auffallen. Und die Ergebnissen wüssten sie dann immer noch nicht. Ist zwar unwahrscheinlich, dass jemand obwohl er bestanden hat sich 10 mal überprüfen lässt (kostet ja auch nicht wenig), ausgeschlossen ist es aber nicht.

Soviel wie ich es damals verstanden habe, als ich die Stelle gelesen habe.
Dass wuerde aber bedeuten dass ich Auch fuer 10 jahre fuer die WBK gesperrt bin wenn ich den psychotest dreimal POSITIV ablege oder

So faelle kenne ich mehrere

Test gemacht
Keine zeit zum beantragen gehabt
Halbes jahr drueber
Test nicht mehr gueltig

Neu gemacht
Usw
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von hasgunz » Sa 18. Jan 2020, 12:22

Österreich ist schon ein tolles Land, wo im ZWR 50+ Einträge von "Magazin, Hersteller: Unbekannt" stehen, wo man einen Revolver nicht auf einen Kat. A Platz geben kann und wo man für die WBK auch gesperrt werden kann, wenn man den Psychotest 3 (drei) Mal positiv absolviert :lol:

LG
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Nuss_95 » Sa 18. Jan 2020, 13:18

Balistix hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 10:38
Nuss_95 hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 10:31
- zubehoere und kategorien
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/7 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/7 besessen werden, aber nicht 17/1/8 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/8 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/8 besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen kat B platz dürfen 2 weitere zubehoere kat B besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder 17/1/8
Bin ich deppat, oder heißt dass, ich kann zu meinem § 17 Abs. 1 Z 7 AR-15 kein Wechselsystem in .22lr erwerben?
Doch, allerdings über Umwege. Entweder hast du noch Zubehör zu deinen B-Plätzen frei oder du gehst den langen Weg wie bisher über einen Zubehörbescheid.
Ok danke. Aber als Zubehör zu einer Kat B Pistole würds nicht gehen oder? Also nur über Bescheid?

yoda
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von yoda » Sa 18. Jan 2020, 13:43

gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 23:37
hasgunz hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 23:25
Ca die Reaktion meiner Behörde ....
die beneide ich nicht, die sind in dem fall jetzt mindestens so schlecht dran wie wir
- neue rechtslage die noch keiner so wirklich kennt
- a haufen leut kommen mit an haufen fragen und es bleibt kaum zeit sich in die rechtsmaterie einzulesen
- aenderungen in letzter minute die wieder vieles umdrehen
- ZWR deutlich abgeandert und umstaendlicher zu bedienen
- jede menge sonderfaellen die im grundkonzept ned vorgesehen waren
- evt druck vom hausjuristen keine zugestaendnisse an buerger zu machen
- a menge mehr arbeit ... ned vergessen, jedes de**erte magazin muss jetzt einzeln eingetragen werden ...

nicht beneidenswert
vor allem weil die meisten keine juristen sind (sonst sitzen sie ned an dem platz sondern einen stockwerk hoeher oder so)

die koennen mit einzelnen problemstellungen ganz genauso wenig anfangen wie wir hier ..
Als Händler bist du in meinen Augen wesentlich schlechter dran als die Behörde, weil du davon leben musst und du z.B.: bei jedem kleinen Magazin einen absurden Aufwand hast den dir keiner zahlen möchte. Das Teil muss zum zusätzlichen buchhalterischen Aufwand im Waffenbuch eingetragen werden, die WBK musst geprüft werden, das Teil muss aus dem Waffenbuch ausgetragen und im ZWR eingetragen werden. Kosten darfs am Ende natürlich auch nicht viel mehr, sonst beschwert sich jeder dass das Magazin 40 Euro kostet. Es läge halt an der WKÖ da etwas für die Händler zu verbessern bzw. an dieser neuen tollen ARGE Sicherheit.

Das auf der Behörde sind Beamte, die sitzen mit 0 Risiko ihre Zeit ab und tun in konstantem Tempo was man ihnen aufträgt, denen kann das vollkommen egal sein.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Nordi » Sa 18. Jan 2020, 14:30

gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:30
Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:56
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:51

Ja. Der Altbestandsplatz ist nicht an eine bestimmte Altbestandswaffe gekoppelt. Du könntest auch deine Altbestandswaffe verkaufen, den freigewordenen Platz mit einer Waffe belegen, die andere Magazine erfordert, und für diese neue Waffe "große" Magazine kaufen.
HA! Wunderbar, danke viemals für die Antworten :)

PS: Und ich Depp habe nach dem 14.12 meine Benelli verkauft....wobei....das ist doch egal, oder? Weil diese ohnehin nur max 6-7 Schrotpatronen aufnehmen konnte...die wäre ohnehin nicht zu einer KAT A ( also ein Kat A Platz ) , oder? Weil meine AK liegt jetzt auf dem Platz wo früher meine Benelli war...könnte ich also unter Umständen mit der Behörde es so absprechen das die AK zu einer KAT A wird?
ich weiss nicht ob du fuer eine waffe die du bereits verkauft hast noch den antrag stellen kannst

wieviele patronen 12/60 haben denn in die benelli gepasst?

wenn du am 14.12.19 eine magazinverllaengerung dran hattest dann war das eine 17/1/8 und wuerde einen altbesitzplatz "herzaubern"
Ich denke mit Glück hätte selbst mit Verlängerung Max 10 reingepasst.

Aber wenn ich diese Verlängerung dran gehabt hätte , hätte ich mich aber doch beim Verkauf strafbar gemacht, oder? Weil dann hätte ich quasi ne Kat A verkauft, zumindest hab ich das so verstanden

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von panhandle » Sa 18. Jan 2020, 14:50

Nuss_95 hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 13:18
Balistix hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 10:38
Nuss_95 hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 10:31


Bin ich deppat, oder heißt dass, ich kann zu meinem § 17 Abs. 1 Z 7 AR-15 kein Wechselsystem in .22lr erwerben?
Doch, allerdings über Umwege. Entweder hast du noch Zubehör zu deinen B-Plätzen frei oder du gehst den langen Weg wie bisher über einen Zubehörbescheid.
Ok danke. Aber als Zubehör zu einer Kat B Pistole würds nicht gehen oder? Also nur über Bescheid?
Servus...

Da ja ab 14.12.19 das "zugestandene" freie Zubehör ( 2Stk. je B Platz) nicht auf eine" Grund/sich schon im Besitz" befindliche Waffe bezieht, kannst Dir doch ein .22er WS kaufen ( so Du noch einen B-Platz hast, der noch nicht mit 2 Zubehöre belegt ist.)

g
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von HowlingWolf » Sa 18. Jan 2020, 18:33

Nuss_95 hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 13:18
Ok danke. Aber als Zubehör zu einer Kat B Pistole würds nicht gehen oder? Also nur über Bescheid?
Es gibt seit 14.12.2019 im Regelfall kein "Zubehör zu" mehr.

Angenommen du hast nach der Meldung 3x Kat. B, 1x Kat. A §17/1/7 und 1x Kat. A §17/1/8, dann hast du:

6 freie Zubehörplätze Kat. B
2 freie Zubehörplätze Kat. A §17/1/7
2 freie Zubehörplätze Kat. A §17/1/8

Diese Zubehörplätze sind NICHT einer Waffe zugeordnet. Nur wenn du damit nicht auskommst brauchst du wieder den Zubehöreintrag und Bescheide.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Atheki » So 19. Jan 2020, 00:35

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 20:09


Genau das ist eben nicht möglich ! Wenn die Waffe zum Magazin vorhanden ist wird die automatisch A.
Das wäre auch meine Vorgehensweise gewesen.
Weil nicht Vererbbar, Rückstufbar, usw.
Die AUG Magazine kann man GsD relativ leicht kürzen auf 10 Schuß,
die AR Magazine ( Gehäuse ) werden geschrottet . Ich habe fertig mit der neuen Regelung und Gesetzen.
Folgendes wäre doch möglich, oder? :
Person 1 hat AUG mit HighCaps gemeldet und hat weitere B Plätze frei.

Person 1 verkauft an Person 2, die für den Erweb dieser berechtigt ist, alle seine AUG HighCaps. Diese werden im ZWR von der Person 1 ausgetragen und somit hat Person 1 nachweisliche keine HighCaps für das AUG in seinem Besitz. Person 1 ist zwar zum Erwerb neuer HighCap Magazine berechtigt, aber der Erwerb wird ja im ZWR protokolliert.

Person 1 verkauft seine AUG mit 10 Schuß Magazin (oder auch ohne) an Person 3, die kein HighCap AUG Magazin als Altbestand gemeldet hat, auf ihren freien B-Platz. Dadurch wird der Kat. A für LW bei Person 1 wieder frei für eine Neuanschaffung nach Lust und Laune.

Person 3 verkauft AUG als Kat.B wieder retour an Person 1, da diese keine AUG HighCap Magazine mehr hat.

Rückstufungsreigen von A auf B (mit "Verlust" der HighCap Magazine) auf österreichische Art und somit auch wieder vererbbar . :at1:

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