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ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
es finden diese und nächste woche die roadshows zum neuen waffenrecht in wien, salzburg und graz statt.
der zutritt fuer Mitglieder der ARGE ist frei, Nichtmitglieder zahlen € 75,- wenn ich mich recht erinnere
die veranstaltung in wien war heute
vorbehaltlich des Umstandes dass es rechtlich nicht verbindlich ist was da bekannt gegeben wurde, und dass immer eine gewisse missverstaendnisswahrscheinlichkeit betshene bleibt darf ich trotzdem hier ein paar Stichworte dazu posten
die sind jetzt nicht strukturiert, ich tipp hier nur mehr oder minder meine Mitschrift ab
- schulungen
die Waffenreferate sind ueber die neue Rechtslage bereits alle geschult, es kommen keine weiteren Schulungen
- zubehoere und kategorien
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/7 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/7 besessen werden, aber nicht 17/1/8 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/8 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/8 besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen kat B platz dürfen 2 weitere zubehoere kat B besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder 17/1/8
- altbesitz und waffenbehoerden
wer altbesitz hat möge sich mit seiner waffenbehoerde in Verbindung setzen, am besten persönlich, das ist am effizientesten. wie das in wien gehen soll wo man nicht zu seinem Referenten kommen darf und kann ist offen geblieben.
- halbautomaten, einfuhr und verkauf
fuer die einfuhr von halbautomaten ist eine Genehmigung nach den kriegsmaterialgesetz zu erwirken, auch wenn sie in AT dann kat B sein werden. die kriegsmetarialverordnung gilt ausdrücklich nach wie vor, lediglich im Inland werden sie dann kat B.
- halbautomaten, einstufung
es gilt unverändert §44
waffen deren Kategoriezuordnung unklar ist sollen eingestuft werden
das gilt auch fuer wesentliche Waffenteile wie gehaeuse, verschlussträger ect
- VA oder §17 gehaeuse werden zu wesentlichen kat A teilen
gehaeuse von kat A waffen die bisher frei waren, zb gehaeuse von pumguns, sind jetzt genehmigungspflichtig
sie muessen bei der behoerde gemeldet werden
- bisher kat B waffen koennen ggf zu kat A werden
wer einen halbautomaten auf kat B besitzt der ehemals aus einem vollautomaten rückgebaut wurde der hat nun nach neuer Rechtslage eine kat A waffe. eine solche waffe muss als altbesitz gemeldet werden
- grosse magazine muessen beim verkauf gemeldet werden
es gelten die Bestimmungen des §28 analog
beim kauf vom oder verkauf an den haendler trifft die Meldepflicht den haendler
beim kauf zwischen privaten muessen beide an die behoerde des Käufers melden
es gibt keine ausnahme, die urspruenglich geplante Freistellung der mit einer waffe neu gekauften magazine ist gefallen
es muss jeder Besitzübergang jedes einzelnen magazines gemeldet werden
haendler muessen ins ZWR melden wenn sie daran teilnehmen
es wurde im gesetz keine ermaechtigung erteilt dass eine Eintragungsgebühr oder Bearbeitungsgebühr verrechnet werden darf
- magazinrelevante teile
die frage wann ein grosses magazin ein magazin ist - dh welche teile quasi "magazinrelevant" sind, konnte nicht geklaert werden
fetigungsstrassen HA gegenstandslos
- die Sache mit den getrennten Fertigungsstrassen ist Geschichte, es geht NUR darum dass die gegenständliche waffe als halbautomat das werk verlassen hat. ob mit den selben oder mit anderen Maschinen gebaut ist egal
Magazinbegrenzer wirkungslos
- Magazinbegrenzer, egal ob ab werk oder nachgerüstet, egal ob verschraubt oder verklebt oder vergossen haben keine rechtliche Wirkung, das magazin wird an der maximalen kapazitaet gemessen welche es ohne den Begrenzer hat
- recht auf altbestandsmagazin nach Waffenwechsel auf andere Magazintype
wer eine 17/1/7 waffe besitzt und passende grosse Magazine dazu darf die grossen Magazine aus dem Altbestand auch dann behalten wenn er die waffe verkauft und eine andere 17/1/7 waffe mit anderen dazu passenden grossen Magazinen kauft. das selbe gilt Sinngemäß fuer 17/1/8. was das fuer die zulässigen Stückzahlen der magazine bedeutet habe ich mir ned aufgeschrieben.
- magazine abmelden bei defekt
kaputte grosse magazine muessen bzw. koennen bei der behoerde abgegeben werden (theoretisch auch beim haendler aber der waere blöd sich die Arbeit anzutun die das nach sich zieht betreffend ZWR austragen ect wenn er dafuer nix verlangen darf)
ob und in welcher form haendler ueber den weiterverbleib defekter magazine Dokumentationen fuehren muessen konnte nicht geklaert werden.
- magazinverlust
verlorene grosse magazine muessen wie andere verlorene waffen bei der behoerde gemeldet werden. welche folgen das fuer den betroffenen nach sich zieht ist unklar.
- verfall von Magazinen fuer jugendliche
fuer grosse magazine die am 14.12.2019 im Besitz von Personen unter 18 jahren waren geht die "fünfte ebene" davon aus dass diese als verfallen gelten. fuer Personen ab 18 jahren waere die Ausstellung eines Bescheides anstelle einer WBK/WP dafuer denkbar, das ist aber nicht sicher, das hat man eigentlich nicht ins auge gefasst
- selbes grosses magazin fuer kurz & langwaffe
wer ein grosses magazin besitzt welches er in einer schon besessenen Langwaffe und in einer schon besessenen Kurzwaffe verwenden will muss und kann dieses magazin sowohl als 17/1/7 als auch als magazin 17/1/8 melden und in der WBK/WP wird dann eine Berechtigung fuer 1x 17/1/7 und 1x 17/1/8 eingetragen. im ZWR wird dieses magazin, weil es ja nur EINES ist, dann wohl dort zu erfassen sein wo das magazin dem Wesen nach zugehörig ist. (Anmerkung des gewo: ich kann mir das so ned vorstellen, ich denke dieser fall wurde im Vorfeld nicht berücksichtigt, aber warten wir mal ab)
- psychotestsperre
wer in die psychotestsperre fällt (drei mal durchgefallen) hat dadurch KEIN waffenverbot, er kann nur fuer 10 jahre keine WBK bzw WP erhalten
- ZWR Eintrag, letzter Vorbesitzer von waffen
seit 14.12.2020 muss bei einer Meldung gem §33 (kat C) beim haendler angegeben werden wer der Vorbesitzer war.
wenn das nicht bekannt ist kann die Meldung nicht ueber den handel sondern nur direkt bei der behoerde erfolgen.
bei neuwaffen haben einige haendler es schon festgestellt: beim verkauf einer waffe des eigenen Warenbestandes ist der letzte Vorbesitzer .... genau .... der eigene waffenhandelsbetrieb...
bei Meldungen gem §28 (kat B, SD, magazine) eh gegenstandslos weil im ZWR nur eigene geschaeftsfaelle erfasst werden dürfen
- waffen gem 17/1/7 und 17/1/8 am Waffenpass
wer sich zb seine G17 und sein 33schuss magazin auf 17/1/7 umschreiben hat lassen hat dann am WP fuer diesen platz die Erlaubnis zum fuehren von waffen gem §17/1/7 aber nicht mehr fuer kat B waffen und auch nicht fuer eine 17/1/8 waffe.
ich konnte (die Diskussion war sehr umfassend und hats sich mehrfach im Ergebnis gedreht) am ende nicht mehr feststellen ob man die glock 17 trotz 17/1/7 Eintrag dann auch noch mit dem originalen 17 schuss magazin (dann eigentlich ja kat B) fuehren darf, ich glaube aber ja. eines wurde aber nach einer umfassenden Diskussion zwischen dem vortragenden um dem RA Raoul Wagner klar: wer auf seinem Waffenpass einen 17/1/7 plaetz hat darf damit auf diesem platz zb KEINEN revolver und auch keine 17/1/8 waffe fuehren.
sollte jemand heute einen anderen Eindruck mitgenommen haben oder sollte sich in graz oder salzburg was anderes ergeben dann bitte ruhig hier reinschreiben
ich möchte aber davor warnen etwas verstehen zu WOLLEN dass das gegenüber ned gesagt hat
wir hatten auch heute mehrere dinge die eigentlich am Anfang recht deutlich nach JA geklungen haben und sich nach zwei Wortmeldungen als eine klares NEIN rausgestellt haben
alles wie immer ohne Gewehr
der zutritt fuer Mitglieder der ARGE ist frei, Nichtmitglieder zahlen € 75,- wenn ich mich recht erinnere
die veranstaltung in wien war heute
vorbehaltlich des Umstandes dass es rechtlich nicht verbindlich ist was da bekannt gegeben wurde, und dass immer eine gewisse missverstaendnisswahrscheinlichkeit betshene bleibt darf ich trotzdem hier ein paar Stichworte dazu posten
die sind jetzt nicht strukturiert, ich tipp hier nur mehr oder minder meine Mitschrift ab
- schulungen
die Waffenreferate sind ueber die neue Rechtslage bereits alle geschult, es kommen keine weiteren Schulungen
- zubehoere und kategorien
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/7 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/7 besessen werden, aber nicht 17/1/8 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/8 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/8 besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen kat B platz dürfen 2 weitere zubehoere kat B besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder 17/1/8
- altbesitz und waffenbehoerden
wer altbesitz hat möge sich mit seiner waffenbehoerde in Verbindung setzen, am besten persönlich, das ist am effizientesten. wie das in wien gehen soll wo man nicht zu seinem Referenten kommen darf und kann ist offen geblieben.
- halbautomaten, einfuhr und verkauf
fuer die einfuhr von halbautomaten ist eine Genehmigung nach den kriegsmaterialgesetz zu erwirken, auch wenn sie in AT dann kat B sein werden. die kriegsmetarialverordnung gilt ausdrücklich nach wie vor, lediglich im Inland werden sie dann kat B.
- halbautomaten, einstufung
es gilt unverändert §44
waffen deren Kategoriezuordnung unklar ist sollen eingestuft werden
das gilt auch fuer wesentliche Waffenteile wie gehaeuse, verschlussträger ect
- VA oder §17 gehaeuse werden zu wesentlichen kat A teilen
gehaeuse von kat A waffen die bisher frei waren, zb gehaeuse von pumguns, sind jetzt genehmigungspflichtig
sie muessen bei der behoerde gemeldet werden
- bisher kat B waffen koennen ggf zu kat A werden
wer einen halbautomaten auf kat B besitzt der ehemals aus einem vollautomaten rückgebaut wurde der hat nun nach neuer Rechtslage eine kat A waffe. eine solche waffe muss als altbesitz gemeldet werden
- grosse magazine muessen beim verkauf gemeldet werden
es gelten die Bestimmungen des §28 analog
beim kauf vom oder verkauf an den haendler trifft die Meldepflicht den haendler
beim kauf zwischen privaten muessen beide an die behoerde des Käufers melden
es gibt keine ausnahme, die urspruenglich geplante Freistellung der mit einer waffe neu gekauften magazine ist gefallen
es muss jeder Besitzübergang jedes einzelnen magazines gemeldet werden
haendler muessen ins ZWR melden wenn sie daran teilnehmen
es wurde im gesetz keine ermaechtigung erteilt dass eine Eintragungsgebühr oder Bearbeitungsgebühr verrechnet werden darf
- magazinrelevante teile
die frage wann ein grosses magazin ein magazin ist - dh welche teile quasi "magazinrelevant" sind, konnte nicht geklaert werden
fetigungsstrassen HA gegenstandslos
- die Sache mit den getrennten Fertigungsstrassen ist Geschichte, es geht NUR darum dass die gegenständliche waffe als halbautomat das werk verlassen hat. ob mit den selben oder mit anderen Maschinen gebaut ist egal
Magazinbegrenzer wirkungslos
- Magazinbegrenzer, egal ob ab werk oder nachgerüstet, egal ob verschraubt oder verklebt oder vergossen haben keine rechtliche Wirkung, das magazin wird an der maximalen kapazitaet gemessen welche es ohne den Begrenzer hat
- recht auf altbestandsmagazin nach Waffenwechsel auf andere Magazintype
wer eine 17/1/7 waffe besitzt und passende grosse Magazine dazu darf die grossen Magazine aus dem Altbestand auch dann behalten wenn er die waffe verkauft und eine andere 17/1/7 waffe mit anderen dazu passenden grossen Magazinen kauft. das selbe gilt Sinngemäß fuer 17/1/8. was das fuer die zulässigen Stückzahlen der magazine bedeutet habe ich mir ned aufgeschrieben.
- magazine abmelden bei defekt
kaputte grosse magazine muessen bzw. koennen bei der behoerde abgegeben werden (theoretisch auch beim haendler aber der waere blöd sich die Arbeit anzutun die das nach sich zieht betreffend ZWR austragen ect wenn er dafuer nix verlangen darf)
ob und in welcher form haendler ueber den weiterverbleib defekter magazine Dokumentationen fuehren muessen konnte nicht geklaert werden.
- magazinverlust
verlorene grosse magazine muessen wie andere verlorene waffen bei der behoerde gemeldet werden. welche folgen das fuer den betroffenen nach sich zieht ist unklar.
- verfall von Magazinen fuer jugendliche
fuer grosse magazine die am 14.12.2019 im Besitz von Personen unter 18 jahren waren geht die "fünfte ebene" davon aus dass diese als verfallen gelten. fuer Personen ab 18 jahren waere die Ausstellung eines Bescheides anstelle einer WBK/WP dafuer denkbar, das ist aber nicht sicher, das hat man eigentlich nicht ins auge gefasst
- selbes grosses magazin fuer kurz & langwaffe
wer ein grosses magazin besitzt welches er in einer schon besessenen Langwaffe und in einer schon besessenen Kurzwaffe verwenden will muss und kann dieses magazin sowohl als 17/1/7 als auch als magazin 17/1/8 melden und in der WBK/WP wird dann eine Berechtigung fuer 1x 17/1/7 und 1x 17/1/8 eingetragen. im ZWR wird dieses magazin, weil es ja nur EINES ist, dann wohl dort zu erfassen sein wo das magazin dem Wesen nach zugehörig ist. (Anmerkung des gewo: ich kann mir das so ned vorstellen, ich denke dieser fall wurde im Vorfeld nicht berücksichtigt, aber warten wir mal ab)
- psychotestsperre
wer in die psychotestsperre fällt (drei mal durchgefallen) hat dadurch KEIN waffenverbot, er kann nur fuer 10 jahre keine WBK bzw WP erhalten
- ZWR Eintrag, letzter Vorbesitzer von waffen
seit 14.12.2020 muss bei einer Meldung gem §33 (kat C) beim haendler angegeben werden wer der Vorbesitzer war.
wenn das nicht bekannt ist kann die Meldung nicht ueber den handel sondern nur direkt bei der behoerde erfolgen.
bei neuwaffen haben einige haendler es schon festgestellt: beim verkauf einer waffe des eigenen Warenbestandes ist der letzte Vorbesitzer .... genau .... der eigene waffenhandelsbetrieb...
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- waffen gem 17/1/7 und 17/1/8 am Waffenpass
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alles wie immer ohne Gewehr
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Das mit der Meldung von defekten oder verlorenen Magazinen leuchtet ein, aber solange die nicht registriert oder in der Stückzahl erfasst sind macht das wenig Sinn oder ?
Wer ist denn wirklich so blöd und meldet der Behörde den Verlust einer nicht registrierten "verbotenen Waffe" ? Vorallem weil niemand die Konsequenzen kennt. Wenn die Behörde sagt schön und gut kein Thema, was aber wenn der Verlust der Verlässlichkeit droht ?
Das ist so als würde ich zur Behörde sagen ich hab meine 1000 Schuss 9mm Para auf dem Weg nach Hause verloren. Auweia...
Wer ist denn wirklich so blöd und meldet der Behörde den Verlust einer nicht registrierten "verbotenen Waffe" ? Vorallem weil niemand die Konsequenzen kennt. Wenn die Behörde sagt schön und gut kein Thema, was aber wenn der Verlust der Verlässlichkeit droht ?
Das ist so als würde ich zur Behörde sagen ich hab meine 1000 Schuss 9mm Para auf dem Weg nach Hause verloren. Auweia...
-
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Nur zum Verständnis- wenn ich mein AUG als Altbestand inkl Mag's als 17/1/8 melde, darf ich mir dann ein M4 WS als 17/1/8 Zubehör kaufen? Wenn nicht - welches Zubehör würde sonst bei einem AUG greifen?
From My Cold, Dead Hands
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Muessten die Magazine bei der "Altbestand Meldung" nicht alle angegeben werden und werden dann ohne Platz im ZWR erfasst? Zumindest habe ich das so in Erinnerung im Forum gelesen zu haben?
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Und genau das ist das Problem, wenn man so wie ich nur einen Platz am Pass hatt...gewo hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 20:44
- waffen gem 17/1/7 und 17/1/8 am Waffenpass
wer sich zb seine G17 und sein 33schuss magazin auf 17/1/7 umschreiben hat lassen hat dann am WP fuer diesen platz die Erlaubnis zum fuehren von waffen gem §17/1/7 aber nicht mehr fuer kat B waffen und auch nicht fuer eine 17/1/8 waffe.
ich konnte (die Diskussion war sehr umfassend und hats sich mehrfach im Ergebnis gedreht) am ende nicht mehr feststellen ob man die glock 17 trotz 17/1/7 Eintrag dann auch noch mit dem originalen 17 schuss magazin (dann eigentlich ja kat B) fuehren darf, ich glaube aber ja. eines wurde aber nach einer umfassenden Diskussion zwischen dem vortragenden um dem RA Raoul Wagner klar: wer auf seinem Waffenpass einen 17/1/7 plaetz hat darf damit auf diesem platz zb KEINEN revolver und auch keine 17/1/8 waffe fuehren.
Aber mehrere verschiedene Waffen die ich führen könnte...
Zurzeit noch, ...
Ist Doof
mfg
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Danke vielmals.
Klingt so, als ob sich das alles schön einpendelt.
Klingt so, als ob sich das alles schön einpendelt.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Und der getrennte Fertigungsstrassen Quatsch war wie zu erwarten auch eine Sackgasse ohne Wiederkehr
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Da sehe ich nur die Möglichkeit ALLE Waffen auf dem WP einzutragen und diesen mit einem Beschränkungsvermerk zu versehen, dass eben davon nur 1 Waffe geführt werden darf (bzw. max. 2 gleichzeitig wenn man aktuell 2 Kat. B Plätze hat).joe77 hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 21:43Und genau das ist das Problem, wenn man so wie ich nur einen Platz am Pass hatt...gewo hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 20:44
- waffen gem 17/1/7 und 17/1/8 am Waffenpass
wer sich zb seine G17 und sein 33schuss magazin auf 17/1/7 umschreiben hat lassen hat dann am WP fuer diesen platz die Erlaubnis zum fuehren von waffen gem §17/1/7 aber nicht mehr fuer kat B waffen und auch nicht fuer eine 17/1/8 waffe.
ich konnte (die Diskussion war sehr umfassend und hats sich mehrfach im Ergebnis gedreht) am ende nicht mehr feststellen ob man die glock 17 trotz 17/1/7 Eintrag dann auch noch mit dem originalen 17 schuss magazin (dann eigentlich ja kat B) fuehren darf, ich glaube aber ja. eines wurde aber nach einer umfassenden Diskussion zwischen dem vortragenden um dem RA Raoul Wagner klar: wer auf seinem Waffenpass einen 17/1/7 plaetz hat darf damit auf diesem platz zb KEINEN revolver und auch keine 17/1/8 waffe fuehren.
Aber mehrere verschiedene Waffen die ich führen könnte...
Zurzeit noch, ...
Ist Doof
Oder zumindest die Kat. A Plätze zusätzlich zum bisherigen Kat. B Platz (+ Beschränkungsvermerk).
Die Kat B. Plätze auf der WBK werden dann um die Anzahl der am WP eingetragenen Kat. A Plätze reduziert.
Nur so kann der bisherige Berechtigungsumfang erhalten bleiben (was ja lt. den Erläuterungen zum §58(13) die Absicht des Gesetzgebers war).
Die Frage ist nur, ob die Behörde da mitspielt...
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Das Zubehör kann ein Wechsellauf sein...
Aber: z. Waffe Original mit grossen Mags Kat A,
Selbe Waffe , Wechsellauf und 10er Mags als Kat B...
Wird spannend
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
das muss 2019 heißen oder?gewo hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 20:44- ZWR Eintrag, letzter Vorbesitzer von waffen
seit 14.12.2020 muss bei einer Meldung gem §33 (kat C) beim haendler angegeben werden wer der Vorbesitzer war.
wenn das nicht bekannt ist kann die Meldung nicht ueber den handel sondern nur direkt bei der behoerde erfolgen.
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Wie soll die Behörde von der Zahl der Versuche erfahren?
§37 Psychologengesetz ( Verschwiegenheitspflicht) ist unverändert:
(1) Berufsangehörige sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
(2) Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere zum Zweck einer Zeugenaussage vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, ist als höchstpersönliches Recht nur durch die (den) entscheidungsfähige(n) Patientin (Patienten) zulässig.
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Die altbestandsmeldung sieht so aus dass du jedes magazin einzeln meldest unter angabe von kaliber, schussanzahl und fuer welche waffe es istMaddin hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 21:31Das mit der Meldung von defekten oder verlorenen Magazinen leuchtet ein, aber solange die nicht registriert oder in der Stückzahl erfasst sind macht das wenig Sinn oder ?
Wer ist denn wirklich so blöd und meldet der Behörde den Verlust einer nicht registrierten "verbotenen Waffe" ? Vorallem weil niemand die Konsequenzen kennt. Wenn die Behörde sagt schön und gut kein Thema, was aber wenn der Verlust der Verlässlichkeit droht ?
Das ist so als würde ich zur Behörde sagen ich hab meine 1000 Schuss 9mm Para auf dem Weg nach Hause verloren. Auweia...
Es wird jedes einzelne im ZWR erfasst
Du darfst auch keinem eins verkaufen wenn et nicht eine entsprechende WBK hat
Und wennst an einen berechtigen verkaufst haben beide diesen vorgangvan die behoerde des kaeufers zu melden
Von daher wirst es wohl melden muessen wenns weg ist
Es ist genauso wie dzt bei den katB waffen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
nach meinen verstaendniss ja, das darfst du
Zwei /8 zubehoere sind frei pro /8 platz
Weiters nach meiner meinung:
Hast du das M4 WS schon am 14.12 besessen und auch die magazine dazu dann muesste auch das wieder altbesitz sein .... da bin ich mir aber ein wenig unsicher .... das wurde auch nicht besprochen bisher
doubleaction OG, Wien
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020
Magazine muessen angegeben werden, ja
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