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ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von kuni » Di 21. Jan 2020, 17:42

Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 15:10
Lasst ihr euch den EUFWP extra neu ausstellen, wegen der Kat A Ummeldungen?
Nein, meiner ist sowieso ausgelaufen. Also habe ich WBK neu gemacht und dann gleich EU FWP - ging mit einmal Fotomachen ;-)

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Promo » Di 21. Jan 2020, 17:47

Kann denn ein Zubehör zu einer Kat.A Waffe überhaupt Kat.B sein, oder wäre sie nicht der gleichen Kategorie wie die Ursprungswaffe zuzuordnen, für die sie bestimmt ist?
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Balistix » Di 21. Jan 2020, 17:57

woolf hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:28
Die Frage ist halt, welche wesentlichen Bestandteile ("Zubehör") es gibt, die für sich gesehen unter § 17 (1) Z7 oder Z8 fallen?
Mir fällt nix ein. Somit sind die "Zubehörplätze" zu den Z7 und Z8 Plätzen praktisch wertlos.
Ein Wechselupper mit anderer Lauflänge fällt mir ein, oder ein PCC WS mit großen Magazinen.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Di 21. Jan 2020, 17:59

Promo hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:47
Kann denn ein Zubehör zu einer Kat.A Waffe überhaupt Kat.B sein, oder wäre sie nicht der gleichen Kategorie wie die Ursprungswaffe zuzuordnen, für die sie bestimmt ist?
kommt doch aufs magazin an das eingesteckt ist oder?
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Grumbach » Di 21. Jan 2020, 18:03

Promo hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:47
Kann denn ein Zubehör zu einer Kat.A Waffe überhaupt Kat.B sein, oder wäre sie nicht der gleichen Kategorie wie die Ursprungswaffe zuzuordnen, für die sie bestimmt ist?
Es geht in dem allgemeinen Fall ja nicht um "Zubehör zu einer Kat. A/B-Waffe", sondern darum, dass man die doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen besitzen darf, wie man A bzw. B Plätze hat. Wesentliche Bestandteile gem. §23 (3) sind nicht einer bestimmten Basiswaffe zugeordnet.
woolf hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:28
Die Frage ist halt, welche wesentlichen Bestandteile ("Zubehör") es gibt, die für sich gesehen unter § 17 (1) Z7 oder Z8 fallen?
Mir fällt nix ein. Somit sind die "Zubehörplätze" zu den Z7 und Z8 Plätzen praktisch wertlos.
Mir fällt da schon einiges ein. Ziemlich jeder Zentralfeuer-LW-Upper kann ein "§17 (1) Z8"-Wesentlicher Bestandteil sein, sofern es >10er Mags dazu gibt. Genauso etwa GK-Wechselsysteme für KW/Faustfeuerwaffen, sofern es >20er Mags gibt.

"Der Inhaber einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG ist somit berechtigt eine entsprechende Faustfeuerwaffe zu erwerben. Er ist jedoch nicht verpflichtet, damit gleichzeitig auch ein großes passendes Magazin zu erwerben, dieses kann (muss aber nicht) zu einem späteren Zeitpunkt gekauft werden" - aus dem Runderlass; gilt analog für Z8.

Hier wird deutlich, dass die platzmäßige Zuordnung zu Kat. A nicht das unmittelbare Vorhandensein von HiCaps erfordert (wenngleich eine Kat.B-Waffe jedenfalls durch Anstecken von HiCaps zu Kat.A werden würde); dass es grundsätzlich zu diesen Waffen derartige Magazine gibt, würde ich jedenfalls aber als Voraussetzung einer §17 (1) Z7/8-Waffe verstehen.
Zuletzt geändert von Grumbach am Di 21. Jan 2020, 18:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Emil » Di 21. Jan 2020, 22:01

woolf hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 18:14
Promo hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:47
Kann denn ein Zubehör zu einer Kat.A Waffe überhaupt Kat.B sein, oder wäre sie nicht der gleichen Kategorie wie die Ursprungswaffe zuzuordnen, für die sie bestimmt ist?
Da aber schon die Kat. der Grundwaffe je nach der Magazinkapazität A oder B ist, wie soll man da zB die Kategorie eines AR15 Wechselsystems nach der Ursprungswaffe bestimmen? Das passt auf A und B.

Balistix hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:57
Ein Wechselupper mit anderer Lauflänge fällt mir ein, oder ein PCC WS mit großen Magazinen.
Der Wechselupper alleine hat aber kein eingebautes Magazin, noch kann man eines anstecken, er kann daher nicht die Definition von § 17 (1) Z8 erfüllen.
Einzig wenn man es etwas weiter gefasst auslegt (wie von Grumbach geschreiben, s.u) wäre es OK.
Grumbach hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 18:03
Mir fällt da scon einiges ein. Ziemlich jeder Zentralfeuer-LW-Upper kann ein "§17 (1) Z8"-Wesentlicher Bestandteil sein, sofern es >10er Mags dazu gibt. Genauso etwa GK-Wechselsysteme für KW/Faustfeuerwaffen, sofern es >20er Mags gibt.

"Der Inhaber einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG ist somit berechtigt eine entsprechende Faustfeuerwaffe zu erwerben. Er ist jedoch nicht verpflichtet, damit gleichzeitig auch ein großes passendes Magazin zu erwerben, dieses kann (muss aber nicht) zu einem späteren Zeitpunkt gekauft werden" - aus dem Runderlass; gilt analog für Z8.
Ich hoffe dass es so gehandhabt wird, teilweise hast das leider anders geklungen.
Laut meinem Kenntnisstand geht es da offenbar nicht um die Ursprungswaffe sondern darum ob man das Wechselsystem dann mit passenden Magazinen >10 (respektive >20 bei FFW) verwenden darf.


Durch das Auswechseln des Uppers (Wechselsystem) wird die Möglichkeit des Anstecken eines >10 (respektive >20 bei FFW) Magazins geschaffen.


Nachdem im Runderlass explizit steht dass der Inhaber ein >10 (respektive >20 bei FFW) Magazin später kaufen kann aber nicht muss gehe ich davon aus, dass es für jede Waffe gehen müsste wo ein solches Magazin zumindest theoretisch möglich ist. Auch für eine Desert Eagle in .50 AE könnte man sich - entsprechende Genehmigung und korrekte Registrierung vorausgesetzt - bei einem Büchsenmacher der auch Waffenhändler ist und am ZWR teilnimmt (um teures Geld) ein 22 Schuss Magazin anfertigen lassen - technisch machbar ist es zweifelsfrei, funktionieren würde es auch zweifelsfrei - (sinnbefreit ist es halt :headslap: ) und damit hätte man eine Waffe gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG wenn man das 22 Schuss Magazin ansteckt. Nur - wie gewo schon erwähnt hat - was keinesfalls geht sind Revolver und Waffen mit Randfeuerzündung weil diese nie eine Waffe im Sinne der §§ 17 Abs. 1 Z. 7 oder Z. 8 sein können da der Revolver nicht halbautomatisch ist und für Waffen mit Randfeuerzündung gelten diese Bestimmungen explizit nicht.

(Ohne Gewähr)

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von m_a_d » Di 21. Jan 2020, 22:19

Ich möchte mich mit einer Frage zum Thema Zubehör zu 17/1/7 bzw 17/1/8 hier anhängen - ich habe es noch nicht gemacht, bisher nur mit dem SB darüber geplaudert:

ich hatte auf meiner WBK einen ZUBEHÖR Vermerk, eine Kat-B HA-LW (AR15 in 223) und 2 durch einen Bescheid eingetragene Wechselsysteme (kompletter Upper in 9mm und WS in 22lr). Nun wurden diese Wechselsysteme in "freies Zubehör" gewandelt im Zuge der Migration des ZWR - habe das mit den ZWR-Einträge von Schützen aus Wien und diversen NÖ-BHs verglichen und es ist überall gleich - nur "freies Zubehör". Weiters habe ich noch 2 Zubehörteile (dazu passende 9mm Teile - gemeldet nach dem 14.12.2019 mit Überlassungsdatum vor dem 14.12.2019), welche ebenso nun als freies Zubehör eingetragen sind.

Nun habe ich weiter vorne (ein paar Seite weiter vorne hier im Thread) gelesen, dass man pro Kat-A 17/1/7 oder 17/1/8 je 2 Kategorie-gleiche Zubehör-Plätze bekommt.

Sobald ich das AR15 in 223 aufgrund der vorhandenen >10 Magazine als 17/1/8 melde, habe ich um ein WS zuviel ... denn sowohl für den 9er-Upper als auch für die anderen Teile sind >10er Mags vorhanden. Dh zu dem einen! Kat 17/1/8 Platz sind 3 17/1/8 WS vorhanden. Das 22lr spielt dabei nicht mit und nimmt einen der "von der Anzahl an KatB-Plätzen gerechneten"-WS-Platz ein.

Mein SB sagt mir nun, dass die alten Bescheide (meines "dann" nunmehrigen 17/1/8 Zubehörs) nicht mehr gelten und ich für das 17/1/8 Zubehör erneut einen Bescheid brauche würde. Mein Einwand, dass es für altes Zubehör eine eigene Kategorie gibt (sofern ich die Schulungsunterlagen richtig verstanden habe), wurde nicht nachhaltig wahrgenommen.

Hat jemand damit (zuviel 17/1/8 Zubehör, das davor mit Bescheid gedeckt war) schon persönlich Erfahrung gemacht?

ps: wenn irgendwas davon missverständlich ausgedrückt ist - bitte eine kurze PN und ich passe es an - soll ja auch anderen helfen
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Di 21. Jan 2020, 23:56

Ich bin kein jurist

Aber ein bescheid ist ein bescheid
er aendert sich NICHT durch eine aenderung im gesetz

Die bescheide sind gueltig
Fuer die waffenbehoerden ist es ein graus weils im ZWR nicht hinterlegt wurde
„Man“ will die alten bescheide weg haben damit das mit dem ZWR funzt
Das wurde ganz offen Bei den roadshows gesagt

Die alten bescheide haben den nachteil dass das Darin genehmigte zubehoer Weiterhin an die basiswaffe gebunden ist!

ich empfehle meinen kunden einer behebung ( aufhebung ) der bescheide zuzustimmen wenn sie dafuer im gleichen aussmasz zusaetzliche plaetze auf der WBK bekommen.

Wenn das ned geht sollen sie garnix machen und vor allem nix unterschreiben
Nach meinem verstaendnis sitzen sie in dieser sache am laengeren ast
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von MikeD » Mi 22. Jan 2020, 01:12

m_a_d hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 22:19
...
Mein SB sagt mir nun, dass die alten Bescheide (meines "dann" nunmehrigen 17/1/8 Zubehörs) nicht mehr gelten und ich für das 17/1/8 Zubehör erneut einen Bescheid brauche würde. ...
Warum sollte ein rechtsgültiger, von der Behörde ausgestellter Bescheid plötzlich nicht mehr gelten ?
Im Gesetz steht nichts davon, im Gegenteil §58 (17) sagt, dass bisherige Bewilligungen für Zubehör (§23 (3)) weiter gelten.
(17) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 wesentliche Bestandteile (§ 2 Abs. 2) für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser wesentlichen Bestandteile weiterhin zulässig. Spätestens im Rahmen der nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit gemäß § 25 ist für diese wesentlichen Bestandteile eine allenfalls erforderliche Bewilligung gemäß § 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 zu erteilen. Waffenrechtliche Bewilligungen, die auf Grund § 23 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 für Schusswaffen der Kategorie B erteilt worden sind, gelten weiter.
Wenn ich den §58 (17) weiters richtig verstehe, hat die Behörde (bis spätestens zur nächsten Verlässlichkeitsprüfung) für Waffen die jetzt Kat A (7/8/11) sind, entsprechende Bewilligungen für das Zubehör zu erteilen. Geht ganz einfach durch zusätzliche Plätze (beim Zubehör wird dann einfach das Hackerl bei "freies Zubehör" entfernt und schon zählt das Zubehör als Waffe und belegt einen Platz).

Somit bin ich bei @gewo, die Behörde soll für eingetragenes Zubehör zusätzliche Plätze hergeben...

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von m_a_d » Mi 22. Jan 2020, 08:23

ad weiterhin gültig - das dachte ich auch, nur mein SB ist da anderer Meinung, obgleich er auch sagt, dass er nicht auf der Schulung war, weil je Dienststelle nur einer gehen konnte und das sei seine Kollegin gewesen
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Mi 22. Jan 2020, 08:28

m_a_d hat geschrieben:
Mi 22. Jan 2020, 08:23
ad weiterhin gültig - das dachte ich auch, nur mein SB ist da anderer Meinung, obgleich er auch sagt, dass er nicht auf der Schulung war, weil je Dienststelle nur einer gehen konnte und das sei seine Kollegin gewesen

also wenn sogar ich als popeliger kleiner Waffenhändler mich drin zurechtfinden muss ... eigentlich sollte jeder der auf irgendeinem Dienstposten in einem Waffenreferat sitzt das AVG zu mindestens in den wesentlichen Grundsätzen kennen finde ich
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Promo » Mi 22. Jan 2020, 09:37

gewo hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:59
Promo hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:47
Kann denn ein Zubehör zu einer Kat.A Waffe überhaupt Kat.B sein, oder wäre sie nicht der gleichen Kategorie wie die Ursprungswaffe zuzuordnen, für die sie bestimmt ist?
kommt doch aufs magazin an das eingesteckt ist oder?
Wenn ich für ein Kat.B OA15 ein Geradezugrepetier-Wechselsystem habe, melde ich das dann als Kat.C Wechselsystem oder als Kat.B Zubehör? Oder umgekehrt, wenn ich mir für ein OA15 Geradezugrepetiersystem ein HA-Wechselsystem kaufe, ist dies dann ein Kat.C Zubehör obwohl HA, oder Kat.B Zubehör? Vermutlich aber stellt die Behörde auf das Wechselsystem selbst ab, sonst könnte man ja auch ein vollautomatisches Wechselsystem als Kat.B eintragen lassen.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass bei dem Gesetz nicht alles zu Ende gedacht wurde und auch in der Umsetzung Einiges verbockt wurde. Es würde mich nicht wundern, wenn hier nochmal eine Änderung erfolgt - hoffentlich auch in unserem Sinne.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Mi 22. Jan 2020, 09:50

Promo hat geschrieben:
Mi 22. Jan 2020, 09:37
Ich werde das Gefühl nicht los, dass bei dem Gesetz nicht alles zu Ende gedacht wurde und auch in der Umsetzung Einiges verbockt wurde. Es würde mich nicht wundern, wenn hier nochmal eine Änderung erfolgt - hoffentlich auch in unserem Sinne.
naja
das waere ja nix neues

und ist auch keineswegs nur aufs waffenrecht beschränkt
das siehst ja auch in vielen anderen Bereichen dass ma was macht und dann bei der Umsetzung draufkommt dass es so ned geht

perfekt ist anders, klar

aber sei mal ehrlich
hier im forum hamma a paar tausend leut, bei ein paar hundert aktiven ...
damit kannst alle Eventualitäten schnell abgreifen

ohne diese breite basis ... und ohne diese Vielfalt an Problemstellungen die hier innerhalb weniger tage aufpoppen ..... hättest DU alle diese Kombinationsvarianten am schirm gehabt wenn sie dich das gesetz haetten verfassen lassen?


der zuständige beamte aus dem BMI lehnt sich halt gerne entspannt oeffentlich zurueck und meint "mich dürfen sie das nicht fragen. ich bin jurist und kein Techniker" ....
und unsere Interessenvertretung hat nachdem fuer die jaeger alles unter Dach und fach war offenbar den veuve clicquot und die krabbencocktails auftischen lassen und das wars ....

fuer Spezialthemen wie dem Grundproblem dass ein frei erhältlicher nicht waffenrechtlich relevanter teil wie ein Ar15 lower ausschlaggebend dafuer ist in welche Kategorie eine waffe tatsaechlich faellt ..... da fehlt das komplette verstaendnis dafuer
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