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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:56
von Nordi
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:51
Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:29
Aber wenn ich kurz nachfragen darf: Es wäre also möglich das ich meine OA15 die ich vor 3 Jahren gekauft habe wieder verkaufe...und dann dafür eine ACR Bushmaster oder so kaufe und dann diese auf den frei gewordenen A platz lege und dafür weiterhin meine Magazine die für die OA15 ursprünglich waren behalten kann? Das wäre ja genial!
Ja. Der Altbestandsplatz ist nicht an eine bestimmte Altbestandswaffe gekoppelt. Du könntest auch deine Altbestandswaffe verkaufen, den freigewordenen Platz mit einer Waffe belegen, die andere Magazine erfordert, und für diese neue Waffe "große" Magazine kaufen.
HA! Wunderbar, danke viemals für die Antworten :)

PS: Und ich Depp habe nach dem 14.12 meine Benelli verkauft....wobei....das ist doch egal, oder? Weil diese ohnehin nur max 6-7 Schrotpatronen aufnehmen konnte...die wäre ohnehin nicht zu einer KAT A ( also ein Kat A Platz ) , oder? Weil meine AK liegt jetzt auf dem Platz wo früher meine Benelli war...könnte ich also unter Umständen mit der Behörde es so absprechen das die AK zu einer KAT A wird?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 10:56
von Balistix
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:51
Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:29
Aber wenn ich kurz nachfragen darf: Es wäre also möglich das ich meine OA15 die ich vor 3 Jahren gekauft habe wieder verkaufe...und dann dafür eine ACR Bushmaster oder so kaufe und dann diese auf den frei gewordenen A platz lege und dafür weiterhin meine Magazine die für die OA15 ursprünglich waren behalten kann? Das wäre ja genial!
Ja. Der Altbestandsplatz ist nicht an eine bestimmte Altbestandswaffe gekoppelt. Du könntest auch deine Altbestandswaffe verkaufen, den freigewordenen Platz mit einer Waffe belegen, die andere Magazine erfordert, und für diese neue Waffe "große" Magazine kaufen.
Angenommen man hätte jetzt ein AUG und große Magazine. Dann veräußert man dieses, behält die Magazine und kauft auf den Altbestandsplatz eine AK und große Magazine. So weit, so klar.

Kann man dann wieder ein AUG erwerben und die behaltenen großen Magazine am beh. gen. Schießstand weiter verwenden?

Interessant ist auch, auf welcher Rechtsgrundlage man nach dem Verkauf der Waffe die Magazine weiter besitzt. Wenn es Z9 bzw Z10 ist, dann wäre aufgrund der Eintragung der Anzahl auf der WBK auch eine neue WBK fällig. :think:

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:01
von bino71
Bourne hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:53
Ich befürchte, ich verstehe es immer noch nicht. Ich melde meine Glock 17 mit Hi-Cap Magazin nach §17. Jetzt verkaufe ich die Glock 17 und kaufe mir dafür eine CZ Shadow ohne Hi-Cap Mag. Kann ich die CZ Shadow jetzt auf den §17 Platz nehmen, obwohl es eine Kat. B ist oder bleibt der frei und ich müsste einen B-Platz frei haben, wo sie drauf kommt?
Kat A bleibt A, daher brauchst ein Kat B Platz.
Herrlicher Irsinn.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:04
von bino71
Balistix hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:56
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:51
Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:29
Aber wenn ich kurz nachfragen darf: Es wäre also möglich das ich meine OA15 die ich vor 3 Jahren gekauft habe wieder verkaufe...und dann dafür eine ACR Bushmaster oder so kaufe und dann diese auf den frei gewordenen A platz lege und dafür weiterhin meine Magazine die für die OA15 ursprünglich waren behalten kann? Das wäre ja genial!
Ja. Der Altbestandsplatz ist nicht an eine bestimmte Altbestandswaffe gekoppelt. Du könntest auch deine Altbestandswaffe verkaufen, den freigewordenen Platz mit einer Waffe belegen, die andere Magazine erfordert, und für diese neue Waffe "große" Magazine kaufen.
Angenommen man hätte jetzt ein AUG und große Magazine. Dann veräußert man dieses, behält die Magazine und kauft auf den Altbestandsplatz eine AK und große Magazine. So weit, so klar.

Kann man dann wieder ein AUG erwerben und die behaltenen großen Magazine am beh. gen. Schießstand weiter verwenden?

Interessant ist auch, auf welcher Rechtsgrundlage man nach dem Verkauf der Waffe die Magazine weiter besitzt. Wenn es Z9 bzw Z10 ist, dann wäre aufgrund der Eintragung der Anzahl auf der WBK auch eine neue WBK fällig. :think:
Kann ja nicht so funktionieren:
Die AUG mit High Cap ist ja in Z8, Du willst aber im Nachhinein Z10.
Denk nicht, daß das die BH so umschreibt.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:06
von eriochromcyanin
bino71 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:01
Bourne hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:53
Ich befürchte, ich verstehe es immer noch nicht. Ich melde meine Glock 17 mit Hi-Cap Magazin nach §17. Jetzt verkaufe ich die Glock 17 und kaufe mir dafür eine CZ Shadow ohne Hi-Cap Mag. Kann ich die CZ Shadow jetzt auf den §17 Platz nehmen, obwohl es eine Kat. B ist oder bleibt der frei und ich müsste einen B-Platz frei haben, wo sie drauf kommt?
Kat A bleibt A, daher brauchst ein Kat B Platz.
Herrlicher Irsinn.
In dem Fall kann man die CZ Shadow auf den 17/1/7 Platz legen... Ist eine Pistole und es gibt grundsätzlich auch große Magazine dafür. Man muss die Magazine aber nicht gleichzeitig mit der Waffe kaufen (steht so im Runderlass).

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:10
von Bourne
eriochromcyanin hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:06
bino71 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:01
Bourne hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:53
Ich befürchte, ich verstehe es immer noch nicht. Ich melde meine Glock 17 mit Hi-Cap Magazin nach §17. Jetzt verkaufe ich die Glock 17 und kaufe mir dafür eine CZ Shadow ohne Hi-Cap Mag. Kann ich die CZ Shadow jetzt auf den §17 Platz nehmen, obwohl es eine Kat. B ist oder bleibt der frei und ich müsste einen B-Platz frei haben, wo sie drauf kommt?
Kat A bleibt A, daher brauchst ein Kat B Platz.
Herrlicher Irsinn.
In dem Fall kann man die CZ Shadow auf den 17/1/7 Platz legen... Ist eine Pistole und es gibt grundsätzlich auch große Magazine dafür. Man muss die Magazine aber nicht gleichzeitig mit der Waffe kaufen (steht so im Runderlass).
Das klingt schon besser. Mit einer Glock 43 könnte man das in dem Fall aber nicht machen, da es keine Hi-Cap Mags gibt. Dann muss man beim Kauf bzw. bei der Eintragung auch noch darauf achten, auf welchen Platz man die Waffe legt. Das wird ja kompliziert ...

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:15
von bino71
eriochromcyanin hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:06
bino71 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:01
Bourne hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:53
Ich befürchte, ich verstehe es immer noch nicht. Ich melde meine Glock 17 mit Hi-Cap Magazin nach §17. Jetzt verkaufe ich die Glock 17 und kaufe mir dafür eine CZ Shadow ohne Hi-Cap Mag. Kann ich die CZ Shadow jetzt auf den §17 Platz nehmen, obwohl es eine Kat. B ist oder bleibt der frei und ich müsste einen B-Platz frei haben, wo sie drauf kommt?
Kat A bleibt A, daher brauchst ein Kat B Platz.
Herrlicher Irsinn.
In dem Fall kann man die CZ Shadow auf den 17/1/7 Platz legen... Ist eine Pistole und es gibt grundsätzlich auch große Magazine dafür. Man muss die Magazine aber nicht gleichzeitig mit der Waffe kaufen (steht so im Runderlass).
Geht aber dafür ein Kat A Platz flöten, wenn Du was findest, daß mehr als die 20 Murmeln fasst.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:24
von Nordi
Um kurz lästig zu sein : Meine Benelli die ich NACH DEM 14.12 verkauft habe...die hätte ohnehin nie eine KAT A werden können da max 6-7 Schuss in die Tube gepasst haben...oder?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:36
von eriochromcyanin
Bourne hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:10
eriochromcyanin hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:06
bino71 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:01

Kat A bleibt A, daher brauchst ein Kat B Platz.
Herrlicher Irsinn.
In dem Fall kann man die CZ Shadow auf den 17/1/7 Platz legen... Ist eine Pistole und es gibt grundsätzlich auch große Magazine dafür. Man muss die Magazine aber nicht gleichzeitig mit der Waffe kaufen (steht so im Runderlass).
Das klingt schon besser. Mit einer Glock 43 könnte man das in dem Fall aber nicht machen, da es keine Hi-Cap Mags gibt. Dann muss man beim Kauf bzw. bei der Eintragung auch noch darauf achten, auf welchen Platz man die Waffe legt. Das wird ja kompliziert ...
Sogar die G43 würde ich nicht grundsätzlich als 17/1/7 ausschließen. Man kann sich ja einfach ein passendes Magazin anfertigen. Wirklich ausschließen kann man aus meiner Sicht aber z.B. einen Revolver oder Kleinkaliber.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:53
von Balistix
Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:24
Um kurz lästig zu sein : Meine Benelli die ich NACH DEM 14.12 verkauft habe...die hätte ohnehin nie eine KAT A werden können da max 6-7 Schuss in die Tube gepasst haben...oder?
17/1/8 liefert die Lösung, und die lautet "Nein": halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, ... , mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann

Wennst jetzt natürlich am 13.12. eine entsprechende Magazinverlängerung verbaut gehabt hättest... :whistle: dann wäre die Antwort vmtl "Ja" gewesen.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:55
von Balistix
bino71 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:04
Balistix hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:56
HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:51

Ja. Der Altbestandsplatz ist nicht an eine bestimmte Altbestandswaffe gekoppelt. Du könntest auch deine Altbestandswaffe verkaufen, den freigewordenen Platz mit einer Waffe belegen, die andere Magazine erfordert, und für diese neue Waffe "große" Magazine kaufen.
Angenommen man hätte jetzt ein AUG und große Magazine. Dann veräußert man dieses, behält die Magazine und kauft auf den Altbestandsplatz eine AK und große Magazine. So weit, so klar.

Kann man dann wieder ein AUG erwerben und die behaltenen großen Magazine am beh. gen. Schießstand weiter verwenden?

Interessant ist auch, auf welcher Rechtsgrundlage man nach dem Verkauf der Waffe die Magazine weiter besitzt. Wenn es Z9 bzw Z10 ist, dann wäre aufgrund der Eintragung der Anzahl auf der WBK auch eine neue WBK fällig. :think:
Kann ja nicht so funktionieren:
Die AUG mit High Cap ist ja in Z8, Du willst aber im Nachhinein Z10.
Denk nicht, daß das die BH so umschreibt.
Das liefe aber der Rechtsansicht zuwider, dass bei Verkauf der Z8-Waffe die dazu besessenen Magazine weiter behalten werden dürfen. :think:

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 11:58
von Nordi
Balistix hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:53
Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:24
Um kurz lästig zu sein : Meine Benelli die ich NACH DEM 14.12 verkauft habe...die hätte ohnehin nie eine KAT A werden können da max 6-7 Schuss in die Tube gepasst haben...oder?
17/1/8 liefert die Lösung, und die lautet "Nein": halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, ... , mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann

Wennst jetzt natürlich am 13.12. eine entsprechende Magazinverlängerung verbaut gehabt hättest... :whistle: dann wäre die Antwort vmtl "Ja" gewesen.
Danke dir :) Naja...dann muss ich mich aber nicht ärgern, selbst mit Tube Erweiterung wäre ich auf max 9 gekommen, geschweige 11. Muss mich also doch nicht ärgern :)

Aber ich hätte sie vorher verkaufen und dafür ne alte, ziemlich zerschossene AR kaufen könnten....Mist =/ egal.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 12:03
von bino71
@Ballistix:
Dann würde aber auch folgendes funktionieren, was sicher nicht gewollt ist:
Ich hab ein HA XY mit Highcap in Z8;
Verkaufe HA XY und behalte alte Magazine und schreibs in Z10 um;
Kaufe HA YZ und HighCap in Z8;
Verkaufe HA YZ und behalte alte Magazine und schreibs in Z10 um;
Kaufe HA AB und HighCap in Z8;

Am Ende habe ich von jedem HA Hersteller auf der Welt alle Highcap Magazine in Z10.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 12:10
von panhandle
Hi...

Frage am Rande..... wo und wann soll den die "Roadshow" in Graz über die Bühne gehen?

g
Willi

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 12:52
von gewo
Bdave hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 06:17
Aber für meine rechtmäßigen 17/1/7 und 17/1/8 darf ich nach wie vor unbegrenzt 30er nachkaufen, richtig? Wird halt klarerweise im ZWR erfasst. Oder habens da auch wieder was adaptiert?
ich glaube nein
bin aber nicht sicher

wenn du deine suipersportschuetzenstatus hast, dann hast keine beschraenkung
bei altbesitz .... weiss ned .... ?