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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Folgende Annahme:
Meine Plätze sind voll, die der Freundin nicht. Ich sehe eine Waffe die mir (ihr ) gefällt und möchte sie mir (ihr) kaufen.
Standort ist relativ weit weg, Freundin hat keine Zeit mitzufahren...
Ich kaufe sie (von privat), hinterlasse beim Verkäufer (Überlasser) meine Daten. Freundin registriert sie dann beim Waffenhändler auf sich.
So weit, der Plan.
Meine Frage: Wenn der Verkäufer nun (wie es ja sein sollte, oder?) bei der BH die Waffe als verkauft meldet, steht ja mein Name als Käufer drauf. Kann das zu einem Problem werden? Ich kann sie nicht auf mich registrieren, da kein Platz. Die Freundin hat sie eigentlich nicht gekauft...
Meine Plätze sind voll, die der Freundin nicht. Ich sehe eine Waffe die mir (ihr ) gefällt und möchte sie mir (ihr) kaufen.
Standort ist relativ weit weg, Freundin hat keine Zeit mitzufahren...
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So weit, der Plan.
Meine Frage: Wenn der Verkäufer nun (wie es ja sein sollte, oder?) bei der BH die Waffe als verkauft meldet, steht ja mein Name als Käufer drauf. Kann das zu einem Problem werden? Ich kann sie nicht auf mich registrieren, da kein Platz. Die Freundin hat sie eigentlich nicht gekauft...
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Patronensammler: Wer seltene Kaliber besitzt, bitte melden. (vorrangig Kurzwaffenkaliber)
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Re: Waffenregistrierung
Ja kann zum Problem werden.
Leg eine der Kat B zwischenzeitlich beim Händler auf Depot.
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Re: Waffenregistrierung
Ich dachte mir das schon. Da muss die Freundin dann doch einfach dabei sein. Ist wohl weniger Aufwand...
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Re: Waffenregistrierung
Könnte ich mir nur mit einer Vollmacht vorstellen. Fürs Abholen der Waffe.Nostromo hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 19:52Folgende Annahme:
Meine Plätze sind voll, die der Freundin nicht. Ich sehe eine Waffe die mir (ihr ) gefällt und möchte sie mir (ihr) kaufen.
Standort ist relativ weit weg, Freundin hat keine Zeit mitzufahren...
Ich kaufe sie (von privat), hinterlasse beim Verkäufer (Überlasser) meine Daten. Freundin registriert sie dann beim Waffenhändler auf sich.
So weit, der Plan.
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Ich nehme an der Verkäufer weiß was du vor hast.
Deine Freundin soll zumindest die Paragraf 28 Meldung mit ihren Daten doppelt ausfüllen, die nimmst du dann mit. Ihre WBK nicht vergessen zum herzeigen wegen der Unterschrift . Dann steht sie in der Meldung drinnen und du bezahlst einfach ( ohne Rechnung ) die Waffe. Dann muss der Verkäufer nur seine Daten einsetzen und fertig. Ob das Gesetzlich jetzt zu 100% korrekt ist kann ich dir nicht sagen, aber so in etwa habe ich das schon gemacht. Privatkauf musst du selbst melden bei Kat. B nicht der Händler.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Waffenregistrierung
Verkaufe ihr doch eine von deinen. Du kaufst dir dann die andere und später könnt ihr ja zurück tauschen.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Waffenregistrierung
Spricht was dagegen vorher der Freundin eine von deinen Waffen zu überschreiben damit bei dir wieder ein Platz frei wird? Müsste doch theoretisch reichen die Meldung vor der Abfahrt per Mail an die Behörde zu schicken. Meldung wurde gemacht, wann die Behörde das dann im ZWR einträgt sollte mir doch egal sein. Die neue wird ohnehin erst später, also frühestens wenn ma wieder heimkommt, gemeldet. Oder wäre es nicht zulässig eine neue Waffe kaufen wenn die Alte schon verkauft, aber noch nicht ausgetragen ist?
Re: Waffenregistrierung
Es hätte schon einen Grund, warum ich es so machen möchte, wie beschrieben...
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Re: Waffenregistrierung
Ich habe natürlich einen Hintergedanken, warum ich es so machen möchte...v0s hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 20:25Spricht was dagegen vorher der Freundin eine von deinen Waffen zu überschreiben damit bei dir wieder ein Platz frei wird? Müsste doch theoretisch reichen die Meldung vor der Abfahrt per Mail an die Behörde zu schicken. Meldung wurde gemacht, wann die Behörde das dann im ZWR einträgt sollte mir doch egal sein. Die neue wird ohnehin erst später, also frühestens wenn ma wieder heimkommt, gemeldet. Oder wäre es nicht zulässig eine neue Waffe kaufen wenn die Alte schon verkauft, aber noch nicht ausgetragen ist?
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Re: Waffenregistrierung
der waffenhaendler ist nicht ermaechtigt fuer dich eine kat B waffe ins ZWR zu registrierenNostromo hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 19:52Folgende Annahme:
Meine Plätze sind voll, die der Freundin nicht. Ich sehe eine Waffe die mir (ihr ) gefällt und möchte sie mir (ihr) kaufen.
Standort ist relativ weit weg, Freundin hat keine Zeit mitzufahren...
Ich kaufe sie (von privat), hinterlasse beim Verkäufer (Überlasser) meine Daten. Freundin registriert sie dann beim Waffenhändler auf sich.
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genau genommen ist das amtsmissbrauch
und du darfst die waffe ned uebernehmen fuer deine freundinn weil du ja damit deine erlaubte stueckzahl ueberschreitest
schreib eine deiner dzt waffen auf deine freundin
dann hast du einen platz frei
kauf die waffe
und dann macht einen tausch
damit haat du es legal geloest
und es kostet keinen euro
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenregistrierung
Das mit dem Waffenhändler war mein Fehler, war eh gedacht, die Waffe selbst zu registrieren...gewo hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 20:38der waffenhaendler ist nicht ermaechtigt fuer dich eine kat B waffe ins ZWR zu registrierenNostromo hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 19:52Folgende Annahme:
Meine Plätze sind voll, die der Freundin nicht. Ich sehe eine Waffe die mir (ihr ) gefällt und möchte sie mir (ihr) kaufen.
Standort ist relativ weit weg, Freundin hat keine Zeit mitzufahren...
Ich kaufe sie (von privat), hinterlasse beim Verkäufer (Überlasser) meine Daten. Freundin registriert sie dann beim Waffenhändler auf sich.
So weit, der Plan.
Meine Frage: Wenn der Verkäufer nun (wie es ja sein sollte, oder?) bei der BH die Waffe als verkauft meldet, steht ja mein Name als Käufer drauf. Kann das zu einem Problem werden? Ich kann sie nicht auf mich registrieren, da kein Platz. Die Freundin hat sie eigentlich nicht gekauft...
genau genommen ist das amtsmissbrauch
und du darfst die waffe ned uebernehmen fuer deine freundinn weil du ja damit deine erlaubte stueckzahl ueberschreitest
schreib eine deiner dzt waffen auf deine freundin
dann hast du einen platz frei
kauf die waffe
und dann macht einen tausch
damit haat du es legal geloest
und es kostet keinen euro
Ich werde einfach schauen, dass sie beim Kauf dabei ist...
Anschlussfrage:
Wenn ich dann mit dieser (ihrer) Waffe ohne ihr am Stand bin, ist das prinzipiell auch ein Problem?
Auch wenn ich am Stand dann nur die mir erlaubte Stückanzahl mit habe?
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Re: Waffenregistrierung
Wenn ich mich recht entsinne gibt's da nen Thread dazu wo steht, dass es ein Problem ist, weil du zu dem Zeitpunkt mehr waffen kat b inne hast als du darfst.
Re: Waffenregistrierung
Ich nehme an, es soll eine Überraschung werden?
Ganz einfach: mach's so wie von gewo vorgeschlagen und denk dir halt irgendeinen Grund aus (du bekommst vom Balistix eine Waffe zum Testen, Balistix hat ein Platzproblem und missbraucht dich als Parkplatz, wasweißich), warum du einen Platz frei machen solltest. Überlass ihr eine von deinen Waffen und gut ist.
Dann kannst die Waffe ganz legal holen und im Moment der Überraschung machst einfach eine wechselseitige Überlassung draus, die ihr dann binnen 6 Wochen meldet.
Ganz einfach: mach's so wie von gewo vorgeschlagen und denk dir halt irgendeinen Grund aus (du bekommst vom Balistix eine Waffe zum Testen, Balistix hat ein Platzproblem und missbraucht dich als Parkplatz, wasweißich), warum du einen Platz frei machen solltest. Überlass ihr eine von deinen Waffen und gut ist.
Dann kannst die Waffe ganz legal holen und im Moment der Überraschung machst einfach eine wechselseitige Überlassung draus, die ihr dann binnen 6 Wochen meldet.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Waffenregistrierung
Danke euch mal für die ganzen Tipps...
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Re: Waffenregistrierung
Meine zwei Plätze sind belegt. Das heißt ich kann mir nicht für einen Bewerb das KK vom Onkel ausleihen, ohne dass er mir die Waffe zum Stand bringt?
Wenn ich ihm im Gegenzug für die Zeit der Leihe eine meiner in seinen Safe lege, würde das einen Unterschied machen?
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Waffenregistrierung
es macht keinen unterschied wenn du sie ihm leihstJiggler hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 22:33Meine zwei Plätze sind belegt. Das heißt ich kann mir nicht für einen Bewerb das KK vom Onkel ausleihen, ohne dass er mir die Waffe zum Stand bringt?
Wenn ich ihm im Gegenzug für die Zeit der Leihe eine meiner in seinen Safe lege, würde das einen Unterschied machen?
denn dann ist sie immer noch in deinem besitz
ihr muesst eine gegenseitige überlassung machen
dann passt es
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