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Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: So 26. Jan 2020, 13:01
von joe77
Je mehr ich lese des du mehr geht der Durchblick verloren..

Was soll ich wie beantragen?
Um nur eine Karte zu zahlen, und nicht eingeschränkt (zum ist/noch/war Status) zu werden.

Eckdaten:
WBK 5 Plätze / 4 belegt
Pass 1 Platz der frei ist, auf Tätigkeit beschränkt

Zu melden gibt's Glock mit 33er Mag. und ein paar originale mit Plus 5 Boden.
Und einige Hi.cap für Langwaffen ohne Waffe.

Ich möchte wie gesagt weiter alle Waffen führen können (auch KK Pistole u. Revolver)
Und nicht 2 Karten Blechen müssen...

Gibt's da eine Option?
(Ich hätte da was im Hinterkopf, aber keine Ahnung ob's möglich ist)

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: So 26. Jan 2020, 14:52
von titan
Bitte beachte, dass Waffen die ihre Kategorie nach oben ändern, auch in dieser bleiben. Das bedeutet, dass diese mitunter nur mehr erschwert verkäuflich sind.

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: So 26. Jan 2020, 15:57
von Huck_Finn
Nur 1 neuer Bescheid (Dokument) wird wohl eher nicht gehen. Revolver sind nicht betroffen da bauartbedingt nur max. 8 Schuss.

* Was willst du führen? KW mit Magazinkapazität größer 20 Schuss?
Zusätzlich Langwaffe Halbautomat mit Magazinkapazität größer 10 Schuss?

* Kurzwaffenmagazine >20 Schuss UND die zugehörige Waffe hast du bereits Fällt daher unter Altbestand. Kat A 17/7 mit 17/9.
* Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss für z.B. Glock bereits im Eigentum aber ohne die entsprechende Waffe Altbestand nach 17/9
* Langwaffenmagazine >10Schuss für z.B. AUG, AR15, AR10, AKM bereits im Eigentum aber ohne die entsprechende Waffe. ebenfalls Altbestand Kat. A 17/10

Eventuell bentragst du 1 Kat. A Platz für die KW am WP und die Magazine auf die WBK denn am WP sind eigentlich nicht mehr als 2 Plätze vorgesehen. Ist aber von Behörde zu Behörde verschieden und hängt vom Sachbearbeiter ab. Du darfst dann die Glock mit dem 33er Magazin führen, >10/20 Schuss Magazine erwerben, führen und zuhause anstecken.

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: So 26. Jan 2020, 17:23
von Pregarten
titan hat geschrieben:
So 26. Jan 2020, 14:52
Bitte beachte, dass Waffen die ihre Kategorie nach oben ändern, auch in dieser bleiben. Das bedeutet, dass diese mitunter nur mehr erschwert verkäuflich sind.
Solltest du auf § 17/1/7 anspielen stimmt das lt Aussage auf der Roadshow nicht. Ich habe explizit gefragt: ohne großes Magazin als B Waffe verkäuflich.
Dem Verkäufer bleibt sogar der A Platz erhalten für eine beliebige GK Pistole (KK oder Revolver geht nicht).

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 03:52
von joe77
Huck_Finn hat geschrieben:
So 26. Jan 2020, 15:57


* Was willst du führen? KW mit Magazinkapazität größer 20 Schuss?
Stimmt,..
Glock will ich melden
Wird dann ja Kat.A ganz gleich welches Mag. gerade drin ist...
Allerdings möchte ich die Glock sowie Revolver oder KK Pistole führen dürfen...
(Wie bis jetzt auch, wahlweise versteht sich)
Und wennst geht nicht ~200€ für 2 Karten zahlen müssen...

Weißt was ich mein...

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 08:10
von slawitsch
joe77 hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 03:52
Huck_Finn hat geschrieben:
So 26. Jan 2020, 15:57


* Was willst du führen? KW mit Magazinkapazität größer 20 Schuss?
Stimmt,..
Glock will ich melden
Wird dann ja Kat.A ganz gleich welches Mag. gerade drin ist...
Allerdings möchte ich die Glock sowie Revolver oder KK Pistole führen dürfen...
(Wie bis jetzt auch, wahlweise versteht sich)
Und wennst geht nicht ~200€ für 2 Karten zahlen müssen...

Weißt was ich mein...
Alleine für deine neue WBK zahlst du 160,40€ (>2 Plätze und große Magazine), da kommt dann der WP erst dazu

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 09:03
von joe77
Genau, das ist Punkt 2.
Möchte nicht für 2 Karten zahlen,..
Und dann noch ne Verschlechterung des ist Zustandes haben..

Sprich , bin auf der Suche nach der Brügerfreundlichen Lösung.
Mit der die Behörde auch Leben kann, wenn ich darum Ansuche..

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 09:55
von MikeD
joe77 hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 09:03
Genau, das ist Punkt 2.
Möchte nicht für 2 Karten zahlen,..
Und dann noch ne Verschlechterung des ist Zustandes haben..

Sprich , bin auf der Suche nach der Brügerfreundlichen Lösung.
Mit der die Behörde auch Leben kann, wenn ich darum Ansuche..
Teuer wird´s auf jeden Fall, da alleine der WP mit Kat A schon über 200 € kostet (118,4 € + 87 € für Kat A).
Und wenn man >2 Kat B Plätze möchte (was aber lt. Runderlass nicht sein soll), kostet´s nochmals 87 € extra ☹

Mein Ansatz wäre, ALLE Waffen auf den WP zu schreiben und die Berechtigung zum Führen auf die Anzahl der bisherigen WP-Plätze zu beschränken. Damit sollte die Behörde leben können, der Berechtigungsumfang bleibt ja wie bisher (kann jede meiner Waffen - egal ob A oder B - führen). Kostet mich dann zwar fast 300 €, da ich aber gleichzeitig (um 2 Plätze) erweitern möchte, bekomme ich wenigstens etwas dafür...

Allerdings hat mir meine BH mitgeteilt, dass sie momentan keine Kat A Waffenpässe ausstellen können/dürfen/wollen ☹
Man will erst warten bis es dazu eine Anweisung gibt bzw. sich erst ansehen, wie andere Behörden das handhaben.

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 11:23
von Papa Bär
Sorry für OT, aber:
Wenn man sich das neue Waffg so ansieht, dann wurde hier eigentlich ein Gesetz geschaffen, das den Bürger, um es einzuhalten zwingt, Geld aus zu geben.
Is das rechtlich eigentlich in Ordnung?

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 11:56
von cas81
Nein, mEn nicht, wie bereits mehrfach angesprochen. Aber da ich lt deiner Aussage ganz schlecht in der Juristerei bin, hilft dir das jetzt auch nicht weiter ^^

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 12:10
von gewo
MikeD hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 09:55
Allerdings hat mir meine BH mitgeteilt, dass sie momentan keine Kat A Waffenpässe ausstellen können/dürfen/wollen ☹
Man will erst warten bis es dazu eine Anweisung gibt bzw. sich erst ansehen, wie andere Behörden das handhaben.
das ist ggf eine interne sache der betreffenden behoerde
nix generelles
jede einzelne behoerde hat da ihre eigenen vorgangsweise ...

betreffend 17/1/7 und 17/1/8 auf den Wp zu schreiben ....
ja das waere das günstigste eigentlich

so ferne jemand nicht mehr als zwei 17/1/7 bzw 17/1/8 hat dann ginge das

um seine "bisherigen Berechtigungsumfang" beizubehalten muesste der WP auf Berechtigung fuer 17/1/7 und 17/1/8 umgeschrieben und um den Textzusatz (im Freitext den der Bearbeiter eingeben kann) "anstelle der 17/1/7, 17/1/8 dürfen auch Kat B geführt werden" ergänzt werden

voila

alternativ dazu bei mehr als zwei Plätzen die noetigen 17/1/7 und 17/1/8 plaetze (wenn mehr als zwei) am WP beantragen und den WP auf Berechtigung fuer 17/1/7 und 17/1/8 umgeschreiben und im Freitext auf "es dürfen nicht mehr als zwei waffen gleichzeitig gefuehrt werden" ergänzen lassen

ist genau genommen auch gesetzeskonform, benötigt aber wohl wesentlich mehr "initiative" des Sachbearbeiters

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 20:46
von Yukon
joe77 hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 03:52
Huck_Finn hat geschrieben:
So 26. Jan 2020, 15:57


* Was willst du führen? KW mit Magazinkapazität größer 20 Schuss?
Stimmt,..
Glock will ich melden
Wird dann ja Kat.A ganz gleich welches Mag. gerade drin ist...
Allerdings möchte ich die Glock sowie Revolver oder KK Pistole führen dürfen...
(Wie bis jetzt auch, wahlweise versteht sich)
Und wennst geht nicht ~200€ für 2 Karten zahlen müssen...

Weißt was ich mein...
Nur der Vollständigkeit halber: Kat A ist deine Glock nur dann, wenn ein 20+ Magazin eingesetzt ist, daher ist es nicht egal "welches Mag grad drin ist", wie du geschrieben hast.

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Di 28. Jan 2020, 01:08
von MikeD
Yukon hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 20:46
Nur der Vollständigkeit halber: Kat A ist deine Glock nur dann, wenn ein 20+ Magazin eingesetzt ist, daher ist es nicht egal "welches Mag grad drin ist", wie du geschrieben hast.
Die Glock wird in dem Moment zur Kat A (§17/1/7), in dem sie die Behörde - nach Meldung mindestens eines dazu passenden Magazins mit >20 Schuss - im ZWR als Kat A einträgt !

Es wird dann aus der Kategorie "B" im ZWR eine Kategorie "A" und aus der Waffenart "Pistole" die Art "§17/1/7 FFW +20 Magazin". Im Waffendokument (WBK/WP) bekommst Du einen Eintrag §17/1/7, ein Kat B Platz wird dafür gestrichen.

Somit ist die Glock dann Kat A, egal welches Magazin eingesetzt ist (und sogar ohne Magazin).
Das ist ja gerade das Bescheuerte am neuen WG, dessen Umsetzung (im ZWR) und bringt jetzt jede Menge Probleme.

Vernünftiger wäre es gewesen, die Waffe in der Kat B zu belassen. Die Berechtigung für die Verwendung grosser Magazine (welche die Waffe dann temporär zu Kat A machen) hätte man als §17/1/7 eintragen können (evt. verknüpft mit der Waffe).
Lediglich Waffen mit fix eingebautem Magazin >20 bzw. >10 Schuss wären fix in Kat A eingetragen worden.

Hat man aber nicht gemacht...

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Di 28. Jan 2020, 07:33
von Pregarten
MikeD hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 01:08
Yukon hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 20:46
Nur der Vollständigkeit halber: Kat A ist deine Glock nur dann, wenn ein 20+ Magazin eingesetzt ist, daher ist es nicht egal "welches Mag grad drin ist", wie du geschrieben hast.
Die Glock wird in dem Moment zur Kat A (§17/1/7), in dem sie die Behörde - nach Meldung mindestens eines dazu passenden Magazins mit >20 Schuss - im ZWR als Kat A einträgt !

Es wird dann aus der Kategorie "B" im ZWR eine Kategorie "A" und aus der Waffenart "Pistole" die Art "§17/1/7 FFW +20 Magazin". Im Waffendokument (WBK/WP) bekommst Du einen Eintrag §17/1/7, ein Kat B Platz wird dafür gestrichen.

Somit ist die Glock dann Kat A, egal welches Magazin eingesetzt ist (und sogar ohne Magazin).
Das ist ja gerade das Bescheuerte am neuen WG, dessen Umsetzung (im ZWR) und bringt jetzt jede Menge Probleme.

Vernünftiger wäre es gewesen, die Waffe in der Kat B zu belassen. Die Berechtigung für die Verwendung grosser Magazine (welche die Waffe dann temporär zu Kat A machen) hätte man als §17/1/7 eintragen können (evt. verknüpft mit der Waffe).
Lediglich Waffen mit fix eingebautem Magazin >20 bzw. >10 Schuss wären fix in Kat A eingetragen worden.

Hat man aber nicht gemacht...
Der Jurist des BMI auf der Roadshow sah das völlig anders.

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Verfasst: Di 28. Jan 2020, 07:48
von Yukon
MikeD hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 01:08
Yukon hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 20:46
Nur der Vollständigkeit halber: Kat A ist deine Glock nur dann, wenn ein 20+ Magazin eingesetzt ist, daher ist es nicht egal "welches Mag grad drin ist", wie du geschrieben hast.
Die Glock wird in dem Moment zur Kat A (§17/1/7), in dem sie die Behörde - nach Meldung mindestens eines dazu passenden Magazins mit >20 Schuss - im ZWR als Kat A einträgt !

Es wird dann aus der Kategorie "B" im ZWR eine Kategorie "A" und aus der Waffenart "Pistole" die Art "§17/1/7 FFW +20 Magazin". Im Waffendokument (WBK/WP) bekommst Du einen Eintrag §17/1/7, ein Kat B Platz wird dafür gestrichen.

Somit ist die Glock dann Kat A, egal welches Magazin eingesetzt ist (und sogar ohne Magazin).
Das ist ja gerade das Bescheuerte am neuen WG, dessen Umsetzung (im ZWR) und bringt jetzt jede Menge Probleme.

Vernünftiger wäre es gewesen, die Waffe in der Kat B zu belassen. Die Berechtigung für die Verwendung grosser Magazine (welche die Waffe dann temporär zu Kat A machen) hätte man als §17/1/7 eintragen können (evt. verknüpft mit der Waffe).
Lediglich Waffen mit fix eingebautem Magazin >20 bzw. >10 Schuss wären fix in Kat A eingetragen worden.

Hat man aber nicht gemacht...
Da muss ich dir widersprechen.
Paragraph 17 Abs.1 Z7 hält folgendes fest:
...halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Ist das grosse Magazin nicht eingesetzt oder eingebaut, ist die betreffende Schusswaffe auch nicht Kat A iSd 17/1/7, sondern eine herkömmliche Kat B. Es ist dabei vollkommen unerheblich was die Behörde in das ZWR einträgt, die Zuordnung zu einer Kategorie nimmt in diesem Fall das Gesetz vor und nicht das ZWR.
Das ZWR kann lediglich deine Berechtigungen verwalten, es kann jedoch keinesfalls Kategorisierungen vornehmen, das kann nur nach Paragraph 44 und nur auf Antrag geschehen.

Letztendlich widerspricht deine Aussage auch der Beantwortung des BMI, die wie folgt lautet:
Zu Ziffer 7:
Unter das Verbot gemäß Ziffer 7 fallen halbautomatische Faustfeuerwaffen mit
Zentralfeuerzündung mit eingebautem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann, oder
halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und angestecktem (abnehmbaren)
Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann.
Beispiel:
Glock 17 ohne Magazin -> Kat. B
Glock 17 mit eingesetztem 17-Magazin -> Kat. B
Glock 17 mit eingesetztem 33-Magazin -> Kat. A