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Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 09:34
von combatmiles
Ich würde hier gerne ein Topic eröffnen wo man die rechtlichen "Go´s und No Go´s" vom Import von Halbautomaten mit militärischem Aussehen nach AT aus Nachbarländern diskutiert. Wenns geht bitte OHNE persönliche Untergriffe sondern mit belegbarem/belastbarem Wissen
Spezieller Anlass ist dazu die Thematik im "Sperrhold AK-Thread"...
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 09:43
von Pat_at_work
Gute Idee, für mich gibt es nämlich einen Punkt im KMG der mich immer wieder stutzig macht, aber ich weiß nicht genau
§1 (2) KMG
Als Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial ist das Verbringen von Kriegsmaterial über die Staatsgrenze anzusehen. Erfolgt die
1. Einfuhr aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder
2. Ausfuhr in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder
3. Durchfuhr aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat,
liegt eine Verbringung innerhalb der Europäischen Union vor.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000609
Wird dadurch das KMG durch die Regelung für die Verbringung innerhalb der EU ersetzt oder nicht?
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:00
von combatmiles
ich häng mich da eher dran auf dass eine KatB Waffe aus dem Ausland die auch KatB im Inland ist (weil ja Typgleich so bei uns auch verkauft wird) meiner bescheidenen Meinung nach eben nicht unters KM fällt. Wir sind doch die unselige Dame aus dem LV Ressort los mit dem neuen WaG oder?
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:08
von bino71
Nicht wirklich denn:
Kriegsmaterial
§ 2. Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.
Weiters aus dem KMV:
§ 1.Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Und was Jagd- und Sportgewehre sind definiert Österreich und nicht ein anderes Land.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:15
von combatmiles
ja wer was definiert ist klar, aber was ist dann mit WBP und Konsorten die ja schon "klassifiziert" sind in AT?? Kann man ja hier kaufen als KatB..
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:16
von gewo
bino71 hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:08
Nicht wirklich denn:
Kriegsmaterial
§ 2. Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.
Weiters aus dem KMV:
§ 1.Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Und was Jagd- und Sportgewehre sind definiert Österreich und nicht ein anderes Land.
bei einer einstufung muessen jeweils ZWEI fragen geklaert werden
1.) ist diese waffe KM?
2.) kann sie als Kat B verkauft werden
ist wichtig fuer die nötigen antrage bei der behoerde fuer die einfuhr
fuer die frage in welches Waffenbuch die waffe muss und
an welche berechtigten die waffe abgegeben werden darf
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:22
von Pat_at_work
gewo hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:16
bino71 hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:08
Nicht wirklich denn:
Kriegsmaterial
§ 2. Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.
Weiters aus dem KMV:
§ 1.Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Und was Jagd- und Sportgewehre sind definiert Österreich und nicht ein anderes Land.
bei einer einstufung muessen jeweils ZWEI fragen geklaert werden
1.) ist diese waffe KM?
2.) kann sie als Kat B verkauft werden
ist wichtig fuer die nötigen antrage bei der behoerde fuer die einfuhr
fuer die frage in welches Waffenbuch die waffe muss und
an welche berechtigten die waffe abgegeben werden darf
Hallo gewo!
Ich weiß nicht ob du meinen Fall verfolgt hast, aber ich habe schon die Einwilligungserklärung der BH, für eine WBP Jack. Sie sagt die Waffe ist kein KM und Kat. B.
Mach ich mich dann trotzdem strafbar?
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:23
von quildor82
Pat_at_work hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:22
gewo hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:16
bino71 hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:08
Nicht wirklich denn:
Kriegsmaterial
§ 2. Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.
Weiters aus dem KMV:
§ 1.Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Und was Jagd- und Sportgewehre sind definiert Österreich und nicht ein anderes Land.
bei einer einstufung muessen jeweils ZWEI fragen geklaert werden
1.) ist diese waffe KM?
2.) kann sie als Kat B verkauft werden
ist wichtig fuer die nötigen antrage bei der behoerde fuer die einfuhr
fuer die frage in welches Waffenbuch die waffe muss und
an welche berechtigten die waffe abgegeben werden darf
Hallo gewo!
Ich weiß nicht ob du meinen Fall verfolgt hast, aber ich habe schon die Einwilligungserklärung der BH, für eine WBP Jack. Sie sagt die Waffe ist kein KM und Kat. B.
Mach ich mich dann trotzdem strafbar?
Haben dir eh erst 5 Leute erklärt.
Machs einfach..................

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:28
von Pat_at_work
Ich weiß nicht was die anderen 5 Leute machen, aber die Entscheidungsgewalt hat nun mal die zuständige Waffenbehörde also BH.
Vom gewo weiß ich das er Händler ist und mit dem ganzen Brei vom WaffG und KMG zu tun hat.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:36
von bino71
Ich würde behaupten: Bundesministerium für Inneres.
In keinem Wort wird die BH im KMG/KMV erwähnt.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:37
von gewo
Pat_at_work hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:22
gewo hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:16
bino71 hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:08
Nicht wirklich denn:
Kriegsmaterial
§ 2. Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.
Weiters aus dem KMV:
§ 1.Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Und was Jagd- und Sportgewehre sind definiert Österreich und nicht ein anderes Land.
bei einer einstufung muessen jeweils ZWEI fragen geklaert werden
1.) ist diese waffe KM?
2.) kann sie als Kat B verkauft werden
ist wichtig fuer die nötigen antrage bei der behoerde fuer die einfuhr
fuer die frage in welches Waffenbuch die waffe muss und
an welche berechtigten die waffe abgegeben werden darf
Hallo gewo!
Ich weiß nicht ob du meinen Fall verfolgt hast, aber ich habe schon die Einwilligungserklärung der BH, für eine WBP Jack. Sie sagt die Waffe ist kein KM und Kat. B.
Mach ich mich dann trotzdem strafbar?
wenn du eine Einwilligungserklärung hast ....
da hast du ja einen Antrag stellen muessen ....
hast du einen Antrag gem. §37.2 gestellt?
dass ist ein Antrag fuer waffen der kat B
dass sie dir so einen Antrag genehmigen ist klar
die WBP ist aber nicht kat B
sie ist KM
sie darf aber als kat B abgegeben werden seit 14.12.20109
somit hättest du eine falsche angabe gemacht
und hast deshalb die Einfuhrerlaubnis bekommen
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:40
von Pat_at_work
bino71 hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:36
Ich würde behaupten: Bundesministerium für Inneres.
In keinem Wort wird die BH im KMG/KMV erwähnt.
Hab heute beim Bürgerservice des BMI schon angerufen, die versteht mein Alnliegen nicht da ich die Einwilligung der BH schon habe.

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:42
von combatmiles
vielleicht sollt ma a Liste an gewünschten HA erstellen.
Diese dann ans BMI mit folgenden Fragen:
Mit welchem § die Einfuhr beantragen?
Mit welchem § kategorisieren wenn schon KatB in BEIDEN Ländern?
Wie der genaue Ablauf ab Grenze Ausland/AT?
(Ablauf Händler zu Grenze AT seh ich mMn nicht so dass Problem weil bei denen ist es ja NICHT KM)
Und das alles für PRIVATE, nicht über/von Händlern..
Dann sollte die Antwort des BMIja "nagelfest" sein oder?
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 10:44
von Pat_at_work
gewo hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:37
Pat_at_work hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:22
gewo hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:16
bei einer einstufung muessen jeweils ZWEI fragen geklaert werden
1.) ist diese waffe KM?
2.) kann sie als Kat B verkauft werden
ist wichtig fuer die nötigen antrage bei der behoerde fuer die einfuhr
fuer die frage in welches Waffenbuch die waffe muss und
an welche berechtigten die waffe abgegeben werden darf
Hallo gewo!
Ich weiß nicht ob du meinen Fall verfolgt hast, aber ich habe schon die Einwilligungserklärung der BH, für eine WBP Jack. Sie sagt die Waffe ist kein KM und Kat. B.
Mach ich mich dann trotzdem strafbar?
wenn du eine Einwilligungserklärung hast ....
da hast du ja einen Antrag stellen muessen ....
hast du einen Antrag gem. §37.2 gestellt?
dass ist ein Antrag fuer waffen der kat B
dass sie dir so einen Antrag genehmigen ist klar
die WBP ist aber nicht kat B
sie ist KM
sie darf aber als kat B abgegeben werden seit 14.12.20109
somit hättest du eine falsche angabe gemacht
und hast deshalb die Einfuhrerlaubnis bekommen
Nach § 37 Abs 3
Ich habe ihr nicht gesagt das die Waffe Kat B ist oder sonstiges, das hat sie mit dem örtlichen Büchsenmacher abgeklärt.
Ich habe ihr nur den Hersteller und das Modell genannt.
Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT
Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 11:05
von Promo
Die Problemstellung an sich ergibt sich daraus, dass Kriegsmaterial nach § 5 Abs. 1 WaffG waffenrechtlich Kat.B sein kann, wobei dadurch gleichzeitig die Regelungen des KMG (§ 5 Abs. 3 WaffG) nicht berührt werden. Auch wurde das KMG, was die Ein-, Aus- und Durchfuhr von KM regelt, nicht geändert.
In der Praxis ist daher vor einem Import zu klären, ob:
1. eine Waffe KM iSd KMG (unter Verweis auf KM-Vo) ist sowie sofern KM
2. ob eine Waffe
a)KM,
b) Kat.A oder
c) Kat.B
iSd WaffG ist
Gem. § 44 WaffG stellt eine Behörde auf Antrag fest, welcher Kategorie einer Waffe zuzuordnen ist; über dieses Verfahren sollte eigentlich auch festgestellt werden können, ob eine Waffe KM iSd KM-Vo (somit iSd KMG) ist. In den meisten Fällen wird es wohl relativ unstreitig sein, dass etwa ein AK-HA jedenfalls KM iSd KMG ist.
Meines Erachtens nach ist für den Import und Export von KM nach KMG jedenfalls eine Genehmigung erforderlich, in eventu wäre vielleicht sogar zusätzlich eine nach § 37 WaffG erforderlich (müsste ein Jurist im BMI Auskunft geben hierüber). Über die Bestimmungen von Import von KM nach KMG bitte das KMG selbst lesen. Es gibt von proLIBRIS auch ein Buch zum KMG, Verein 978-3-99008-330-7.
Grundsätzlich rate ich vom Eigenimport von KM ab, da der Behördenaufwand sehr hoch ist und Verstöße gegen das KMG äußerst restriktiv gehandhabt werden. Das KMG sieht gerichtliche Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahre bei Verstößen vor. Gemäß § 8 Abs. 2 ist sogar der versuchte Verstoß gegen gewisse Auflagen strafbar; streng angewendet könnte daher bereits der "Urheber" dieser Diskussion von seiner Behörde für eine Verwaltungsübertretung mit Strafrahmen bis zu 40.000 Euro/6 Wochen Freiheitsstrafe bestraft werden, indem er einen Antrag für Import gestellt hat und im Internet bekundet hat allein auf Basis dessen den Import von KM durchzuführen.