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Zivildiener und Kategorie C Waffen

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 10:41
von bergisel5
Hallo Zusammen :D

Ich hätte eine rechtliche Frage bezüglich Zivildiener und Kategorie C Waffen. Im Internet steht oft, bezüglich Zivildiener und Kategorie C Waffen, dass diese von ihnen trotz Zivildienstrechtlichen Waffenverbots gekauft werden dürfen. Nun hat mir aber ein Kollege der bei der Polizei arbeitet erklärt, dass das kompletter Blödsinn ist und man als Zivildiener nicht mal eine Schreckschusspistole bzw. einen Pfefferspray besitzen dürfte weil Waffenverbot bleibt Waffenverbot und es gibt da keine Ausnahmen. Auch auf Nachfrage bei einem Kollegen von Ihm gab es die Bestätigung dass das so sei. Das war mir komplett neu und ich wollte jetzt euch fragen ist das wirklich so oder kompletter Nonsens?

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 10:48
von cas81
§5 (5) ZDG hat geschrieben:Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt
Der Zivi hat KEIN Waffenverbot iSd §§12,13 Waffg und Kat C ist NICHT genehmigungspflichtig. Somit gibt es da einen gravierenden Unterschied.

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 10:53
von Paddy91
dem durchschnittlichen StVO-Raubritter trau ich genau die §§49a und 50 VStG zu...
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005770

Frag die betraute Behörde, die hat je nach Ort zwar auch nicht unbedingt mehr Ahnung aber immerhin ist sie mit der Behandlung des Sachverhalts betraut und entscheidet erstmal. Oder gleich zum Waffenhändler, der prüft in den 3 Tagen Wartezeit ob du ein Verbot hast oder nicht.

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 10:54
von Balistix
Die Kollegen in blau reden Unsinn. Der Zivildienstleistende unterliegt a priori keinem Waffenverbot iSd §§ 12, 13 WaffG.

Wohl aber besteht nach dem ZDG ein eigenständiges Verbot von Erwerb und Besitz von Waffen gemäß §§ 17 (Verbotene Waffen), 18 (Kriegsmaterial) und 19 iVm 20 Abs 1 WaffG (genehmigungspflichtigen Schusswaffen, dh Kat B).
§ 5 Abs 5 ZDG hat geschrieben:Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
Der Vollständigkeit halber: es besteht auch ein Verbot zum Führen von Schusswaffen allgemein (siehe oben), dh ein grds erlaubtes Führen von Kat C als Schießsportausübender (§ 34 Abs 2 Z 4) - oder aus einem der anderen Tatbestände in diesem Paragraphen - ist einer dem Verbot nach dem ZDG unterliegenden Person ebenfalls untersagt.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005603

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 10:55
von cas81
Und bevor die Frage nach der Schreckschusspistole kommt:
§2 (1) WaffG hat geschrieben:Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen
1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
3. der Kategorie C (§§ 30 bis 35)
Auf eine Schreckschusspistole trifft nichts davon zu. Auf Pfefferspray ebenfalls nicht. Auch sind beide weder verbotene Waffen, noch Kriegsmaterial, noch genehmigungspflichtig.

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:31
von Archbishop Gumby
Wie schon gesagt wurde, darf man Kat. C ganz normal erwerben/besitzen.

Dass Leute, die es nicht betrifft aber glauben, Zivis hätten ein Waffenverbot ist keine Seltenheit. Sogar der Waffenhändler, bei welchem ich meine erste Büchse registriert (aber nicht dort erworben) habe, meinte zuerst, es gäbe ein "Problem", weil in seinem Computer steht, dass ich Zivildienst geleistet habe.

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 13:38
von Maddin
Paddy91 hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 10:53
dem durchschnittlichen StVO-Raubritter trau ich genau die §§49a und 50 VStG zu...
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005770

Frag die betraute Behörde, die hat je nach Ort zwar auch nicht unbedingt mehr Ahnung aber immerhin ist sie mit der Behandlung des Sachverhalts betraut und entscheidet erstmal. Oder gleich zum Waffenhändler, der prüft in den 3 Tagen Wartezeit ob du ein Verbot hast oder nicht.
Netmal 50 vstg haben manche drauf.

Wennst ihm sagst der VwGH sieht in Abs 5a einen Rechtsanspruch und die Bestimmung trotz gegenlautendem Wortlaut nicht in seinem Ermessen liegt kommen ganz große Augen...