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"Coldtracer" mit normaler Forum gleichzusetzen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium
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Re: "Coldtracer" mit normaler Forum gleichzusetzen?

Beitrag von rhodium » Mi 19. Feb 2020, 16:47

@joewood im dunklen Keller wird es dann vermutlich schnell hell ... dann brennt es nämlich.

Verein ist da ziemlich heikel

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Joewood
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Re: "Coldtracer" mit normaler Forum gleichzusetzen?

Beitrag von Joewood » Mi 19. Feb 2020, 17:08

Mit Dunkel mein ich den Seidler... wirkliche Festbeleuchtung hat der nämlich nicht... zu brennen sollte da auch nix anfangen... glaub ich jedenfalls.. .wie gesagt... noch nicht probiert... müsste mal fragen, was sie zu Verein sagen...

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cal22
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Re: "Coldtracer" mit normaler Forum gleichzusetzen?

Beitrag von cal22 » Mi 19. Feb 2020, 20:46

Irgendwie würde mich das wundern wenn in KW Patronen Verein erlaubt wäre... Dann würde es ja sowas wohl auch vom Händler als richtige Verein beben?

Ob man im Schießkanal die Verein sehen würde?

RcL
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Re: "Coldtracer" mit normaler Forum gleichzusetzen?

Beitrag von RcL » Mo 3. Aug 2020, 17:43

Das würde bedeuten, dass man in Österreich die 5,7mm Pistolenmunition mit Hartkerngeschossen bekäme?

Kann ich mir irgendwie ned vorstellen.... :think:

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r4ptor
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Re: "Coldtracer" mit normaler Forum gleichzusetzen?

Beitrag von r4ptor » Mo 3. Aug 2020, 18:16

RcL hat geschrieben:
Mo 3. Aug 2020, 17:43
Das würde bedeuten, dass man in Österreich die 5,7mm Pistolenmunition mit Hartkerngeschossen bekäme?

Kann ich mir irgendwie ned vorstellen.... :think:
Nö, nur Behörden und Militär.

Siehe der five seven thread hier

Emil
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Re: "Coldtracer" mit normaler Forum gleichzusetzen?

Beitrag von Emil » Mi 5. Aug 2020, 16:38

Das Thema sollte doch relativ einfach zu klären sein, steht doch in der Kriegsmaterialverordnung genau drinnen:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. d)
Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223;
sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen;
Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b
Munition mit "Hartkerngeschoß": Nur mit § 18 Bewilligung (eh klar)
Munition mit "Markierungsgeschoß": Nur mit § 18 Bewilligung (Es ist nicht nur das "Verein" verboten!)

Und warum sollte das für "Kurzwaffenpatronen" nicht gelten..?

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