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Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Mo 17. Feb 2020, 17:30
von hans_bail
Hallo zusammen,

Ich bin neu im Forum und hab schon öfters mitgelesen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!


Kurzform:
Neues Haus gebaut und gleich an eine "Jagastubn/Trophäenzimmer/Mencave" gedacht.
Zu den Fakten:
Größe ca. 30m²; Vollbeton, Eingangstüre mit Stahlzarge und Sicherheitsschloss, Kellerfenster mit Schacht welches noch vergittert wird.

Möchte den Raum gerne von der BH bzw. Polizei abnehmen lassen als sozusagen "Sicherheitsraum".

Es geht mir in erster Linie darum, sollte das WaffG. geändert werden und eine Verwahrung wie z.B. in Deutschland in Tresoren mit dementsprechender Schutzklasse Gesetz werden dass ich nicht die neuen, maßgefertigten Möbel wegschmeißen und dann einen plumpen Tresor in den Raum stellen muss.

Wie gehe ich da am besten vor den im Gesetz steht nur was von 20 oder mehr Waffen in einem räumlichen Näheverhältniss, wo dann die Behörde aktiv wird.

Zu den Waffen, es handelt sich "nur" um Rep./DF/BBF´s und demnächst noch um eine KLB ;) also keine HA oder KW die daran gelagert werden.

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Mo 17. Feb 2020, 18:00
von gewo
hans_bail hat geschrieben:
Mo 17. Feb 2020, 17:30
Hallo zusammen,

Ich bin neu im Forum und hab schon öfters mitgelesen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Kurzform:
Neues Haus gebaut und gleich an eine "Jagastubn/Trophäenzimmer/Mencave" gedacht.
Zu den Fakten:
Größe ca. 30m²; Vollbeton, Eingangstüre mit Stahlzarge und Sicherheitsschloss, Kellerfenster mit Schacht welches noch vergittert wird.

Möchte den Raum gerne von der BH bzw. Polizei abnehmen lassen als sozusagen "Sicherheitsraum".

Es geht mir in erster Linie darum, sollte das WaffG. geändert werden und eine Verwahrung wie z.B. in Deutschland in Tresoren mit dementsprechender Schutzklasse Gesetz werden dass ich nicht die neuen, maßgefertigten Möbel wegschmeißen und dann einen plumpen Tresor in den Raum stellen muss.

Wie gehe ich da am besten vor den im Gesetz steht nur was von 20 oder mehr Waffen in einem räumlichen Näheverhältniss, wo dann die Behörde aktiv wird.

Zu den Waffen, es handelt sich "nur" um Rep./DF/BBF´s und demnächst noch um eine KLB ;) also keine HA oder KW die daran gelagert werden.
ob die behoerde diesen raum als "Waffenraum" akzeptiert liegt am jeweiligen ermessen

je Größer und je multifunktionaler desto weniger

ein trophaenraum mit Sitzgruppe ect wird in den allermeisten faellen nicht als Waffenraum akzeptiert weil es nicht der Lebenserfahrung entspricht das so ein raum nur vom Waffenbesitzer verwendet und in seiner Abwesenheit immer versperrt ist

relativ problemlos sind zb Mauernischen die mit einer massiven Türe geschlossen werden oder kleine Abstellräume wie es sie oft in Altbauten in WC-groesse gegeben hat

jedwedge nicht-waffen-aufbewahrung (also zb buegelbrett, staubsauger, werkzeuge) in solchen räumen ist im allgemeinen schädlich fuer die Anerkennung als Waffenraum (in dem waffen einfach so aufgereiht werden koennen und nicht in speziellen kästen versperrt sind)

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 16:09
von hans_bail
Danke für deine ausführliche Antwort!

Der Zutritt ist jetzt schon durch ein PinCode Schloss geregelt und nicht mit irgendeinen irgendwo herumliegenden Schlüssel.

Grundgedanke des ganzen Raumes ist der dass ich alles was mit der Jagd zu tun hat, also alle Bücher, Ordner, Trophaen, Waffen, Munition, etc. einfach alles außer der Bekleidung in dem Raum unterbringe.
Natürlich kommt eine Sitzgelegenheit (Tisch mit 2 Sessel) hinein einfach deshalb weil ich mich auch zum lesen in dem Raum aufhalten will.
Klingt vielleicht komisch aber mach ich lieber im Sitzen beim Tisch als auf einer Couch oder einem Divan.
Den Zweck der klassischen Jagastubn (Essen & Trinken bzw. Feiern) wird der Raum nie erfüllen, weil ich es auch nicht haben möchte da großes Esszimmer vorhanden ;)

Gibt es vielleicht auch genauere Informationen wie ich beim Ansuchen um Abnahme durch die Behörde vorgehen soll. Finde diesbezüglich nichts im Netz und auch keine genauen Auflagen od. mindest Anforderungen.
Bin bei der PK heute ziemlich abgeblitzt mit meinem Anliegen da ich "nur 5" Waffen in Besitz habe und darunter kein HA oder KW ist... Es wurde auch höfflich der Gesetzestext bezüglich Verwahrung zitiert.

beste grüße

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 16:21
von gewo
editeditedit

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 16:21
von gewo
hans_bail hat geschrieben:
Di 18. Feb 2020, 16:09
Gibt es vielleicht auch genauere Informationen wie ich beim Ansuchen um Abnahme durch die Behörde vorgehen soll. Finde diesbezüglich nichts im Netz und auch keine genauen Auflagen od. mindest Anforderungen.
es gibt dazu nichts

das was du aus dem gesetzesentscheidungen im RIS und aus den Erlässen rauslesen kannst habe ich dir oben zusammengefasst

jede behoerde entscheidet das anders
und ob das schloss einen Schlüssel oder einen Pin Code hat ist nicht entscheidend

die meisten behoerden werden am Standpunkt stehen dass ein raum mit Tisch und Sessel fuer sich genommen kein sicherer verwahrungsort fuer waffen ist (und zwar weil es nicht der Lebenserfahrung entspricht dass nur du und keine anderen Haushaltsmitglieder in den raum reinkönnen und sich auf den sessel setzen koennen)

du kannst in den raum natürlich schraenke stellen in die du die waffen einsperrst, da spricht nix dagegen

im sonstigen kann ein Verwahrungsort nicht von einer behoerde "abgenommen" werden

du kannst eine behoerde um schriftliche Rechtsauskunft ersuchen diese ist jedoch immer UNVERBINDLICH

oder du investierst knapp 100,- in einen bescheid, der ist verbindlich
ich bin aber ned sicher ob das geht bei der Verwahrung

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 16:30
von Pirker
Abnehmen brauchst du dir da überhaupt nichts lassen. Die Waffen müssen laut Gesetz vor dem Zugriff von Unberechtigten geschützt werden. Einziges Gegenargument der Behörde an deinem Vorhaben könnte sein, dass du wenn du in Gesellschaft bist und den Raum kurz verlässt um z.B. Getränke zu holen und ein Unberechtigter Zugriff auf deine Waffen hätte. Dem könntest du aber entgegnen, dass du keinen Besuch empfängst.
Mein Tipp. Mach dir deinen Sicherheitsraum, verwende ihn so wie du es beschrieben hast und habe viel Freude damit!

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 16:40
von Coolhand1980
Es wird dir niemand sagen können, wie sich die Gesetze in Zukunft entwickeln werden. Das ist Kaffeesudlesen.

Der Tisch mit Sessel ist nicht zum lesen da, sondern damit du deine Waffen wo putzen kannst, oder?

Ich würde mich an einen Sachverständigen wenden, bevor ich es bei der Behörde probiere. Der kann dir auch sagen, was du evtl noch ändern oder verbessern musst. Wenn du denen ein Gutachten unter die Nase halten kannst, mag dir das in deiner Sache helfen, da es der Behörde erlaubt, einen Teil ihrer Verantwortung abzuschieben.
Die ganze Thematik wird bei C Waffen erst ab 20 Stück überhaupt für die Behörde interessant. Eine "Abnahme" dafür gibt es in der Form mW nicht. Aber was könnten sie fordern? Eine spezielle Sicherheitstür mit Schloss, Sicherung der Fenster und evtl. eine Alarmanlage wär vielleicht möglich, obleich ich das bis jetzt nur von A und B Waffenräumen kenne.
Vergiss nicht, das Thema auch mit deiner Versicherung zu klären. Du wirst da einen ordentlichen Wert angehäuft haben, der im Falle von Feuer, Wasserschaden oder Diebstahl zu 100% versichert sein sollte. Vielleicht haben die noch Auflagen für dich, wenn eine bestimmte Summe überschritten wird. Wenn du das beim Einbau berücksichtigen kannst, ist das sicher einfacher, als nachher umbauen müssen.

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 16:50
von hans_bail
Den Raum als Sicherheitsraum zumachen (über Behörde), auf die Idee bin ich erst letzte Woche gekommen...

Der Raum ist ja mittlerweile auch zu 99% fertig - und richtig geil geworden ;)
Sicherheitstechnische Änderungen (Austausch der Türe, Stromversorgung Alarmanlage) sind ja zum Glück jederzeit möglich.
Hab am ganzen Haus nicht so lange geplant wie an dem Raum... hahahahaha

Danke für den Tipp mit dem Sachverständigen !

Die Ausrede das ich den Tisch zum Putzen der Waffe brauche wird leider nicht durchgehen da ich einen "Reinigungsplatz" gebaut habe :)

Optional noch Einbau-Schlösser in die Rahmentüren mit Glasfüllung bei den Waffennischen zu machen ist jederzeit möglich.
GSD bin ich Tischler

Wenn gewünscht kann ich heute Abend ja Bilder einstellen - wie gesagt zu 99% fertig

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 16:53
von Balistix
hans_bail hat geschrieben:
Di 18. Feb 2020, 16:50
Wenn gewünscht kann ich heute Abend ja Bilder einstellen - wie gesagt zu 99% fertig
:text-worthless:

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 17:37
von mikonis
Korrekte Antworten sind m.E. kaum durch Forumsmitglieder, häufiger durch mit der Sache Vertraute, manchmal durch die Behörde und fast immer durch einen Sachverständigen, welcher von der Behörde im Fall einer Antragstellung herangezogen wird, zu erhalten. Diese Sachverständigen sind im Regelfall bei der Behörde tätig und für fast alle Fragen und Materien (z.B. Baurecht, Anlagenrecht, "Umweltrecht", Schießplätze etc.) zuständig. Sie werden direkt durch die Behörde mit Stellungnahmen zu einem Antrag oder Projekt beauftragt. Das heißt, auf der Gemeinde oder am Amt der Landesregierung können i.d.R. kostenlose Termine mit einem einschlägig erfahrenen Sachverständigen vereinbart werden, geht auch telefonisch, wo er dir Frage beantwortet, wie er als mit der Sache von der Behörde beauftragt, damit umgehen würde, alles unverbindlich natürlich.

Blöd nur, wenn's keinen gibt und die geneigte Behörde oder das Gericht selbst entscheidet. LG, Mik

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 18:26
von gewo
mikonis hat geschrieben:
Di 18. Feb 2020, 17:37
Korrekte Antworten sind m.E. kaum durch Forumsmitglieder, häufiger durch mit der Sache Vertraute, manchmal durch die Behörde und fast immer durch einen Sachverständigen, welcher von der Behörde im Fall einer Antragstellung herangezogen wird, zu erhalten. Diese Sachverständigen sind im Regelfall bei der Behörde tätig und für fast alle Fragen und Materien (z.B. Baurecht, Anlagenrecht, "Umweltrecht", Schießplätze etc.) zuständig. Sie werden direkt durch die Behörde mit Stellungnahmen zu einem Antrag oder Projekt beauftragt. Das heißt, auf der Gemeinde oder am Amt der Landesregierung können i.d.R. kostenlose Termine mit einem einschlägig erfahrenen Sachverständigen vereinbart werden, geht auch telefonisch, wo er dir Frage beantwortet, wie er als mit der Sache von der Behörde beauftragt, damit umgehen würde, alles unverbindlich natürlich.
sorry, aber meine Erfahrung ist eine voellig andere
wenn es so waere wie du schreibst dann haetten wir alle eine haufen sorgen weniger

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 19:08
von tousibaer
Guten Abend.

Vorweg, das ist meine Meinung und kein "Gutachten" ;)

Du schreibst es geht nur um Langwaffen Kat. C, oder? Da gibt es ja keine Verwahrungskontrollen bei denen etwas bemängelt werden könnte. Solange also kein Anlass (Einbruch, Vernaderung) besteht wird Dir niemand ohne Deine Erlaubnis diesen Raum betreten.

Und wie die Gesetzte in Zukunft vielleicht ja geändert werden kann Dir ja heute keiner sagen. Ein Bescheid das etwas dem Gesetz XY 2020 entspricht kannst Dir wahrscheinlich einrahmen wenn auf einmal das Gesetz XY 20xx in Kraft tritt und da für Deinen Fall ganz andere Kriterien drin stehen.

Grüße

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 21:02
von mikonis
gewo hat geschrieben:
Di 18. Feb 2020, 18:26
sorry, aber meine Erfahrung ist eine voellig andere
wenn es so waere wie du schreibst dann haetten wir alle eine haufen sorgen weniger
Da ist was dran. Angaben von (amtlichen) SV können sehr zwiespältig sein, uninteressiert und falsch und sind immer zu bewerten. Und ich schätze die langjährigen Erfahrung von manchen hier sehr (deine zB). Ich glaube jedoch, dass Entscheidungen größerer Tragweite, wie eine grundlegend falsche Entscheidung ("... mach mal und gut isses ...") sehr übel ausgehen können. Da kiefelt der werte TO noch ewig dran. Da schätze ich sogar die Meinung eines SV als gewichtiger ein, zumindest was seine Kenntnis der Behörde betrifft.
Zurück zum Thema ...

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Di 18. Feb 2020, 21:19
von Yukon
tousibaer hat geschrieben:
Di 18. Feb 2020, 19:08
Und wie die Gesetzte in Zukunft vielleicht ja geändert werden kann Dir ja heute keiner sagen. Ein Bescheid das etwas dem Gesetz XY 2020 entspricht kannst Dir wahrscheinlich einrahmen wenn auf einmal das Gesetz XY 20xx in Kraft tritt und da für Deinen Fall ganz andere Kriterien drin stehen.
Den Bescheid solltest du dir wirklich einrahmen, denn er verliert, entgegen deiner Aussage, auch bei einer Gesetzesänderung nicht seine Gültigkeit:
Wirkungen des Bescheides: Bescheide haben eine rechtsgestaltende Funktion und sind verbindlich. An die durch den Bescheid geschaffenen Rechte und Verbindlichkeiten sind sowohl die bescheiderlassene Behörde als auch die Parteien gebunden.

Unter Rechtskraft eines Bescheides versteht man dessen Unabänderlichkeit: Die formelle Rechtskraft bewirkt, dass ein Bescheid von Parteien nicht mehr angefochten werden kann; die materielle Rechtskraft bewirkt, dass der Bescheid seitens der Behörde nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden kann. Die Rechtskraft setzt mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein.

Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer

Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 09:01
von tousibaer
Yukon hat geschrieben:
Di 18. Feb 2020, 21:19
tousibaer hat geschrieben:
Di 18. Feb 2020, 19:08
Und wie die Gesetzte in Zukunft vielleicht ja geändert werden kann Dir ja heute keiner sagen. Ein Bescheid das etwas dem Gesetz XY 2020 entspricht kannst Dir wahrscheinlich einrahmen wenn auf einmal das Gesetz XY 20xx in Kraft tritt und da für Deinen Fall ganz andere Kriterien drin stehen.
Den Bescheid solltest du dir wirklich einrahmen, denn er verliert, entgegen deiner Aussage, auch bei einer Gesetzesänderung nicht seine Gültigkeit:
Wirkungen des Bescheides: Bescheide haben eine rechtsgestaltende Funktion und sind verbindlich. An die durch den Bescheid geschaffenen Rechte und Verbindlichkeiten sind sowohl die bescheiderlassene Behörde als auch die Parteien gebunden.

Unter Rechtskraft eines Bescheides versteht man dessen Unabänderlichkeit: Die formelle Rechtskraft bewirkt, dass ein Bescheid von Parteien nicht mehr angefochten werden kann; die materielle Rechtskraft bewirkt, dass der Bescheid seitens der Behörde nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden kann. Die Rechtskraft setzt mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein.
Formaljuristisch ist das sicher richtig.

Aber wenn der Gesetzgeber beschließt, etwas zB. ganz zu verbieten kannst Dir Deine diesbezüglichen Bescheide spätestens vom EuGh einkassieren lassen.

Auch etwa Betriebsbewilligungen (die ja auch Bescheidcharakter haben) kannst so verlieren. Da werden einfach per Gesetz bzw. Verordnung Rahmenbedingungen geändert (zB Emmisionsgrenzwerte, Arbeitnehmerschutz usw).

Bin aber kein Jurist, ist nur meine "erlebte" Erfahrung.

Grüße