Verwahrungskontrolle nach §41 (große Anzahl)
Verfasst: Mo 17. Feb 2020, 20:08
Liebe Dampfler und -innen!
Nachdem ich weder in Foren noch in Gesetzestexten fündig wurde, wie so eine Kontrolle abläuft (falls es sie überhaupt gibt ) wollte ich Euch davon berichten und ein paar Fragen in den Raum werfen.
Zur Vorgeschichte: bei der Abholung der neuen (hatte noch grauen Papierlappen), erweiterten WBK wurde ich von der netten Dame im Waffenreferat gefragt, ob sich die im ZWR auf mich gemeldeten Waffen der Kategorie C denn in einem räumlichen Naheverhältnis befinden und meiner naiven Rückfrage, ob es sich beim räumlichen Naheverhältnis um ein Zimmer, eine Wohnung, ein Haus etc handelt, habe ich angegeben dass dieses Naheverhältnis besteht.
Daraufhin wurde mir ein Zettel gegeben und im Prinzip ein kurzer Text diktiert, der grob aussagte: "... melde gem. §41 mehr als 20 Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis..." Gleichzeitig wurde mir angekündigt, dass eine Verwahrungskontrolle in den nächsten Wochen zu erwarten sei.
Im Gesetz steht:
"§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
(2) Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine ange-messene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
(3) Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schusswaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu. "
Es wurde mir gesagt, dass hier auch einschüssige Vorderladergewehre darunter fallen. Ich wurde aber nicht nach besagten Maßnahmen gefragt. Stimmt das mit den Vorderladern?
Gibt es überhaupt so eine Verwahrungskontrolle? Ich kenne die Kontrollen gem. §25, die gelten aber nur für Kat. A und B:
"§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind."
Und nun zur Kontrolle selbst:
Nach knapp 3 Monaten war es dann so weit (war ja auch Weihnachten dazwischen) Am Tag davor rief mich der nette Herr an, der vor Jahren bei mir die letzte §25 Überprüfung gemacht hat, wir haben uns den nächsten Tag ausgemacht und er hat gefragt, ob denn alle im ZWR gelisteten Waffen zu sehen sein werden. Ich habe verneint und darauf verwiesen, dass ich ja auch nicht alle zusammen verwahren muss. Das hat ihn etwas verwirrt, mich aber auch, weil ich den Eindruck hatte, er würde mit einer ZWR Liste vorbeikommen und alle Seriennummern kontrollieren (wer selbst damals ins ZWR eingetragen hat, der weiß, dass die angebotenen Kategorien wenig mit der Realität zu tun hatten und man sich manchmal nur für Hersteller und Kaliber entscheiden konnte statt der gebräuchlichen Bezeichnung. Z.B. statt "Steyr M95" musste man "Budapest 8x56" eingeben was nur mehr mit viel Mühe nachvollziehbar ist).
Dürfen Seriennummern von Waffen Kat. C kontrolliert werden?
Am nächsten Tag standen zwei Uniformierte und ein Zivilist vor der Tür Ich dachte: na bumm, die meinens aber ernst und sind gerüstet dafür alles gleich mitzunehmen falls ihnen die Verwahrung nicht passt...
Tatsächlich waren alle drei sehr freundlich und waren sich nicht ganz sicher, was sie kontrollieren sollten. Einer sagte auch er habe im Magistrat zurückgerufen und gefragt, was er denn wie kontrollieren sollte aber keine schlüssige Antwort bekommen. Angesehen haben sie sich die Haustüre der Wohnanlage, die Haustüre meiner Mietwohnung (und die Empfehlung gegeben ein Zusatzschloss anzubringen. Bin mir aber nicht sicher, ob das nicht kontraproduktiv ist und mehr Aufmerksamkeit erregt...), den Stahlschrank in dem alles verwahrt ist und haben dann grob zusammengezählt, was so herumstand. Sie sagten, das würde auch alles in den Bericht kommen, den sie schreiben müssen.
Hattet ihr schon §41 Überprüfungen und wie sind die abgelaufen?
Wie gesagt, es ist alles freundschaftlich und gut abgelaufen (daher hab ich wahrscheinlich auch vergessen nach dem Überprüfungsauftrag zu fragen, weil mich interessiert hätte, welche Gesetze zitiert werden) ich weiß aber immer noch nicht welche Rechtsgrundlage existiert. Kann mich bitte wer aus meiner Unwissenheit retten?
Nachdem ich weder in Foren noch in Gesetzestexten fündig wurde, wie so eine Kontrolle abläuft (falls es sie überhaupt gibt ) wollte ich Euch davon berichten und ein paar Fragen in den Raum werfen.
Zur Vorgeschichte: bei der Abholung der neuen (hatte noch grauen Papierlappen), erweiterten WBK wurde ich von der netten Dame im Waffenreferat gefragt, ob sich die im ZWR auf mich gemeldeten Waffen der Kategorie C denn in einem räumlichen Naheverhältnis befinden und meiner naiven Rückfrage, ob es sich beim räumlichen Naheverhältnis um ein Zimmer, eine Wohnung, ein Haus etc handelt, habe ich angegeben dass dieses Naheverhältnis besteht.
Daraufhin wurde mir ein Zettel gegeben und im Prinzip ein kurzer Text diktiert, der grob aussagte: "... melde gem. §41 mehr als 20 Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis..." Gleichzeitig wurde mir angekündigt, dass eine Verwahrungskontrolle in den nächsten Wochen zu erwarten sei.
Im Gesetz steht:
"§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
(2) Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine ange-messene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
(3) Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schusswaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu. "
Es wurde mir gesagt, dass hier auch einschüssige Vorderladergewehre darunter fallen. Ich wurde aber nicht nach besagten Maßnahmen gefragt. Stimmt das mit den Vorderladern?
Gibt es überhaupt so eine Verwahrungskontrolle? Ich kenne die Kontrollen gem. §25, die gelten aber nur für Kat. A und B:
"§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind."
Und nun zur Kontrolle selbst:
Nach knapp 3 Monaten war es dann so weit (war ja auch Weihnachten dazwischen) Am Tag davor rief mich der nette Herr an, der vor Jahren bei mir die letzte §25 Überprüfung gemacht hat, wir haben uns den nächsten Tag ausgemacht und er hat gefragt, ob denn alle im ZWR gelisteten Waffen zu sehen sein werden. Ich habe verneint und darauf verwiesen, dass ich ja auch nicht alle zusammen verwahren muss. Das hat ihn etwas verwirrt, mich aber auch, weil ich den Eindruck hatte, er würde mit einer ZWR Liste vorbeikommen und alle Seriennummern kontrollieren (wer selbst damals ins ZWR eingetragen hat, der weiß, dass die angebotenen Kategorien wenig mit der Realität zu tun hatten und man sich manchmal nur für Hersteller und Kaliber entscheiden konnte statt der gebräuchlichen Bezeichnung. Z.B. statt "Steyr M95" musste man "Budapest 8x56" eingeben was nur mehr mit viel Mühe nachvollziehbar ist).
Dürfen Seriennummern von Waffen Kat. C kontrolliert werden?
Am nächsten Tag standen zwei Uniformierte und ein Zivilist vor der Tür Ich dachte: na bumm, die meinens aber ernst und sind gerüstet dafür alles gleich mitzunehmen falls ihnen die Verwahrung nicht passt...
Tatsächlich waren alle drei sehr freundlich und waren sich nicht ganz sicher, was sie kontrollieren sollten. Einer sagte auch er habe im Magistrat zurückgerufen und gefragt, was er denn wie kontrollieren sollte aber keine schlüssige Antwort bekommen. Angesehen haben sie sich die Haustüre der Wohnanlage, die Haustüre meiner Mietwohnung (und die Empfehlung gegeben ein Zusatzschloss anzubringen. Bin mir aber nicht sicher, ob das nicht kontraproduktiv ist und mehr Aufmerksamkeit erregt...), den Stahlschrank in dem alles verwahrt ist und haben dann grob zusammengezählt, was so herumstand. Sie sagten, das würde auch alles in den Bericht kommen, den sie schreiben müssen.
Hattet ihr schon §41 Überprüfungen und wie sind die abgelaufen?
Wie gesagt, es ist alles freundschaftlich und gut abgelaufen (daher hab ich wahrscheinlich auch vergessen nach dem Überprüfungsauftrag zu fragen, weil mich interessiert hätte, welche Gesetze zitiert werden) ich weiß aber immer noch nicht welche Rechtsgrundlage existiert. Kann mich bitte wer aus meiner Unwissenheit retten?