Kleinkaliberwaffen und Schubschaft...??
Verfasst: Di 18. Feb 2020, 17:15
Grüß euch,
hab grad so eine "Stammtisch" Diskussionsrunde am laufen und bin trotz einlesen im neuen WaffGes, nicht fündig geworden (oder habs irgendwie überlesen... ), benötigt man nun für ein Kleinkaliber Gewehr welches vom Werk aus mit einem Schubschaft ausgestattet wurde eine neue (eigene) Berechtigung, ausser der üblichen WBK oder WP, zum Erwerb?
Wenn eine KK Waffe schon vorher mit einem Fixschaft ausgestattet wurde und es dafür ab Werk einen Schubschaft gibt (oder gegeben hat), darf dieser statt dem Fixschaft montiert werden, wenn sich dadurch (nanonaned) die ursprüngliche Gesamtlänge der KK ändert?
Die KK´s fallen komplett aus der Magazinkapazitätsbeschränkung raus-richtig?
hab grad so eine "Stammtisch" Diskussionsrunde am laufen und bin trotz einlesen im neuen WaffGes, nicht fündig geworden (oder habs irgendwie überlesen... ), benötigt man nun für ein Kleinkaliber Gewehr welches vom Werk aus mit einem Schubschaft ausgestattet wurde eine neue (eigene) Berechtigung, ausser der üblichen WBK oder WP, zum Erwerb?
Wenn eine KK Waffe schon vorher mit einem Fixschaft ausgestattet wurde und es dafür ab Werk einen Schubschaft gibt (oder gegeben hat), darf dieser statt dem Fixschaft montiert werden, wenn sich dadurch (nanonaned) die ursprüngliche Gesamtlänge der KK ändert?
Die KK´s fallen komplett aus der Magazinkapazitätsbeschränkung raus-richtig?