Hallo,
Seit Dez. letzten Jahres ist es ja notwendig für größere Magazine als 10/20 Schuss bei Lang/Kurzwaffen eine eigene Genehmigung ausgestellt zu bekommen.
Wie sieht es aber aus, wenn ich das auf Plattformen wie Waffengebraucht oder ähnlichem von Privat kaufe oder selbst so etwas weiter verkaufen will
* Beispiel Halbautomaten mit einigen 30er Magazinen?
* Macht es einen Unterschied nur Magazine aus Altbeständen zu kaufen/verkaufen?
Konnte hierzu nichts handfestes finden.
Danke.
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Kauf/Verkauf von "Langen Magazinen" von Privat?
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Re: Kauf/Verkauf von "Langen Magazinen" von Privat?
irgendwer hat geschrieben: ↑Do 27. Feb 2020, 11:26Hallo,
Seit Dez. letzten Jahres ist es ja notwendig für größere Magazine als 10/20 Schuss bei Lang/Kurzwaffen eine eigene Genehmigung ausgestellt zu bekommen.
Wie sieht es aber aus, wenn ich das auf Plattformen wie Waffengebraucht oder ähnlichem von Privat kaufe oder selbst so etwas weiter verkaufen will
* Beispiel Halbautomaten mit einigen 30er Magazinen?
* Macht es einen Unterschied nur Magazine aus Altbeständen zu kaufen/verkaufen?
Konnte hierzu nichts handfestes finden.
Danke.
an sich steht es im gesetz
seit 14.12.19 sind die HiCap magazine "waffen" der kat A
du darfst sie nur an Personen abgeben welche eine entsprechende Berechtigung haben
die Berechtigung ist in der WBK bzw dem WP des kaeufers vermerkt
bei Kurzwaffen HiCaps (ueber 20 schuss) muss das eine Berechtigung gem. §17/1/7 oder §17/1/9 sein
bei Langwaffen HiCaps (ueber 10 schuss) muss das eine Berechtigung gem. §17/1/8 oder §17/1/10 oder §17/1/11 sein
Meldung der Überlassung gem. §28 durch beide an der ueberlassung beteiligten an die Wohnsitzbehörde des Käufers innerhalb von sechs wochen
die behoerde traegt das Magazin dann aus aus dem ZWR bestand des Verkäufers aus und beim kaeufer in den ZWR bestand ein
auf den ersten tick faellt mir kein Grund eine warum ein verkauf der HiCaps nicht auch als Altbesitzer gehen sollte der die noch nicht gemeldet hat
die Meldung an die behoerde muesste jedenfalls trotzdem erfolgen
und wichtig ist jedenfalls dass der kaeufer eine Berechtigung dafuer hat
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Kauf/Verkauf von "Langen Magazinen" von Privat?
Danke für die schnelle Klarstellung.