Seite 1 von 2

Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 10:23
von bazzti
Mahlzeit liebe Forums-Mitglieder,
da ich vor einem Jahr ca. durch Dummheit ein Waffenverbot erteilt bekommen habe, haben sich mir nun ein paar Fragen gestellt. Ich habe schon bei der BH, bei der Polizei und bei einem Jagdgeschäft nachgefragt doch noch keine wirkliche Antwort bekommen. Darf ich trotz meines Verbots nun eine Airsoft(über 0,5j, nicht gasbetrieben) bestellen und besitzen oder ist mir das auch verboten?

Danke und liebe Grüße
bazzti

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 11:12
von quildor82
bazzti hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 10:23
Mahlzeit liebe Forums-Mitglieder,
da ich vor einem Jahr ca. durch Dummheit ein Waffenverbot erteilt bekommen habe, haben sich mir nun ein paar Fragen gestellt. Ich habe schon bei der BH, bei der Polizei und bei einem Jagdgeschäft nachgefragt doch noch keine wirkliche Antwort bekommen. Darf ich trotz meines Verbots nun eine Airsoft(über 0,5j, nicht gasbetrieben) bestellen und besitzen oder ist mir das auch verboten?

Danke und liebe Grüße
bazzti

Airsoft gilt als Spielzeug.............

Ausser du kommst aus dem Schönen Pifkonien, dann schauts vermutlich wieder anders aus.

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 11:20
von gewo
quildor82 hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 11:12
bazzti hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 10:23
Mahlzeit liebe Forums-Mitglieder,
da ich vor einem Jahr ca. durch Dummheit ein Waffenverbot erteilt bekommen habe, haben sich mir nun ein paar Fragen gestellt. Ich habe schon bei der BH, bei der Polizei und bei einem Jagdgeschäft nachgefragt doch noch keine wirkliche Antwort bekommen. Darf ich trotz meines Verbots nun eine Airsoft(über 0,5j, nicht gasbetrieben) bestellen und besitzen oder ist mir das auch verboten?

Danke und liebe Grüße
bazzti

Airsoft gilt als Spielzeug.............

Ausser du kommst aus dem Schönen Pifkonien, dann schauts vermutlich wieder anders aus.
Spielzeug ist es nur bis 0,5joule ...

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 11:30
von Revierler_old
Aber Waffe ist es auch darüber trotzdem keine

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 11:35
von gewo
Revierler hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 11:30
Aber Waffe ist es auch darüber trotzdem keine
hmm
ich weiss es ned

Geschoss durch Lauf ..
aber keine heissen gase

wenn sie "nur" §45 waere dann waere sie aber sehr wohl auch vom waffenverbot abgedeckt
wenn sie keine Waffeneigenschaft hat ... dann nicht

ich verkauf den kram ned
daher kein plan

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 11:54
von Revierler_old
Softgunverordnung.....

Ist es eine Waffe gem. Par.1?

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 12:07
von quildor82
gewo hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 11:20
quildor82 hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 11:12
bazzti hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 10:23
Mahlzeit liebe Forums-Mitglieder,
da ich vor einem Jahr ca. durch Dummheit ein Waffenverbot erteilt bekommen habe, haben sich mir nun ein paar Fragen gestellt. Ich habe schon bei der BH, bei der Polizei und bei einem Jagdgeschäft nachgefragt doch noch keine wirkliche Antwort bekommen. Darf ich trotz meines Verbots nun eine Airsoft(über 0,5j, nicht gasbetrieben) bestellen und besitzen oder ist mir das auch verboten?

Danke und liebe Grüße
bazzti

Airsoft gilt als Spielzeug.............

Ausser du kommst aus dem Schönen Pifkonien, dann schauts vermutlich wieder anders aus.
Spielzeug ist es nur bis 0,5joule ...


Statt einen nichtssagenden Kommentar abzugeben den man mittels Google binnen 3 sek. lösen kann könntest du Anfragen von potenziellen Kunden im Doubleaction Thread beantworten.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008489
https://www.survivalplan.at/cms/softair-waffen/

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 12:21
von gewo
quildor82 hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 12:07
Statt einen nichtssagenden Kommentar abzugeben den man mittels Google binnen 3 sek. lösen kann könntest du Anfragen von potenziellen Kunden im Doubleaction Thread beantworten.
dazu brauch ich dich oder was?

was ich geschrieben habe war fuer sich genommen richtig
was du geschrieben hast war falsch

softair ist nur unter 0,5 Joule Spielzeug

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 12:47
von Papa Bär
Was ich nicht verstehe, es muss doch der Händler wissen, der dir das "Spielzeug" eventuell verkauft.
Denn wenn der nicht deinen Namen registriert, wie soll er dann auf ein etweaiges Verbot drauf kommen?
Und wenn du namentlich nicht aufscheinst, was will die Behörde dann?

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 14:10
von bazzti
Habe gelesen, dass co2 bzw. Gasbetriebene Airsoft Waffen eben schon von diesem verbot abgedeckt werden, deshalb die Frage ob’s bei elektrischen auch gilt

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 14:45
von Revierler_old
Sind diese Softguns Waffen im Sinne des Par. 1 oder sonst explizit genannt im WaffG?
Wenn nicht - dann was?

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 16:08
von gewo
Revierler hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 14:45
Sind diese Softguns Waffen im Sinne des Par. 1 oder sonst explizit genannt im WaffG?
Wenn nicht - dann was?
es steht zb beim siegert auf der homepage - der immerhin innungsmeister des waffenhandlesgewerbes ist - dass CO2 waffen von einem waffenverbot ebenfalls betroffen sind

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 17:10
von oJo
Airsoft Markierer sind keine Waffen nach WaffG, da sie die Merkmale nicht erfüllen.
Solange ein Waffenverbot nicht für Macheten gilt, ist es bei Airsoft nicht anders.

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 17:18
von Kapselpracker
quildor82 hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 12:07
....
Statt einen nichtssagenden Kommentar abzugeben den man mittels Google binnen 3 sek. lösen kann könntest du Anfragen von potenziellen Kunden im Doubleaction Thread beantworten.
....
https://www.survivalplan.at/cms/softair-waffen/
Ernsthaft? :lol: :lol:
aus den obigen Link:
Das für uns wirklich interessante kommt jetzt: In Österreich und Deutschland ist das sogenannte Combat schießen nur sehr wenigen, entsprechend berechtigten, Menschen erlaubt. Auf öffentlichen Schießständen aber auch im privaten ist es streng verboten.

Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 18:04
von OMMOG4
bazzti hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 10:23
Mahlzeit liebe Forums-Mitglieder,
da ich vor einem Jahr ca. durch Dummheit ein Waffenverbot erteilt bekommen habe, haben sich mir nun ein paar Fragen gestellt. Ich habe schon bei der BH, bei der Polizei und bei einem Jagdgeschäft nachgefragt doch noch keine wirkliche Antwort bekommen. Darf ich trotz meines Verbots nun eine Airsoft(über 0,5j, nicht gasbetrieben) bestellen und besitzen oder ist mir das auch verboten?

Danke und liebe Grüße
bazzti
Komme zwar eigentlich aus dem Paintball Bereich, aber ich kann dir sagen was ich so nebenbei aufgeschnappt habe. Und es lassen sich ohnehin viele Vergleiche ziehen.

Zuerstmal solltest bis 7,5 Joule keine Probleme haben (<0,5 ist ab 14), schon gar nicht bei uns in Ö. Weiters kannst du schauen ob der Markierer ein F im Fünfeck hat, dann ist er als freie Waffe deklariert (kannst auch den baugleichen ohne bekommen, nur dann hattest bis jetzt schon Probleme in DE)
Ob der Markierer stärker sein darf als 7,5 und noch frei ist kann ich jetzt nicht sagen,aber ich denke bis 12J is ok.
Kann nur Parallelen zum PB ziehen da waren in D nur 214 Fps erlaubt, was mit dem ca. 3g Paintball eben 7,5 J ergibt. Bei uns darfst mit 300 Fps was ca 11J ergibt, denn dafür ist die Schutzausrüstung ausgelegt (mit viel Luft nach oben).
Hoffe das hilft etwas :shifty: