ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Für den Waffenführerschein gilt ja eine 8-wöchige Frist. Was ist, wenn die derzeitige Situation länger anhält und der Waffenführerschein nicht rechtzeitig gemacht werden kann? Was meint ihr?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Dann wirst ein paar mal aufgefordert und dann darfst abgeben.
Da gab es mal ein Urteil im RIS.
Mit SB vorher reden kann helfen.
Da gab es mal ein Urteil im RIS.
Mit SB vorher reden kann helfen.
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Das sie gleich so scharf vorgehen? Man kann ja theoretisch keinen WFS machen, wenn alle Händler zu sind. Sind die BHs eigentlich besetzt?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Zuerst mal das Rechtliche:
Gemäß § 25 Abs.1 des Waffengesetzes 1996 hat die Behörde die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
Ergibt sich, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, so hat die Behörde waffenrechtliche Urkunden zu entziehen (§ 25 Abs.3 Waffengesetz 1996).
Gemäß § 25 Abs. 4 Waffengesetz 1996 hat die Person, der eine waffenrechtliche Urkunde entzogen wurde, binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Entziehungsbescheides die Urkunden und die in seinem Besitz befindlichen Schusswaffen der Kategorie B der Behörde abzuliefern. Dies gilt für die Schusswaffen dann nicht, wenn der Betroffene nachweist, dass er diese einem zum Erwerb solcher Waffen Befugten überlassen hat.
Nach § 8 Abs. 6 des Waffengesetzes 1996 gilt ein Mensch nicht als verlässlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war.
Im Sinne der Feststellung der Verlässlichkeit ist § 5 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung anzuwenden, beinhaltend, dass sich die Behörde im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde zu überzeugen hat, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anlässlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 25 WaffG).
--------------------
Nun zu dem Aktuellen:
- Es finden zur Zeit keine Überprüfungen statt
- Es gibt ja einige Umlaufbewerbe. Da brauchst 1, 2 Listen damit die Herren zufrieden sind und Du keine WFS machen mußt.
Gemäß § 25 Abs.1 des Waffengesetzes 1996 hat die Behörde die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
Ergibt sich, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, so hat die Behörde waffenrechtliche Urkunden zu entziehen (§ 25 Abs.3 Waffengesetz 1996).
Gemäß § 25 Abs. 4 Waffengesetz 1996 hat die Person, der eine waffenrechtliche Urkunde entzogen wurde, binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Entziehungsbescheides die Urkunden und die in seinem Besitz befindlichen Schusswaffen der Kategorie B der Behörde abzuliefern. Dies gilt für die Schusswaffen dann nicht, wenn der Betroffene nachweist, dass er diese einem zum Erwerb solcher Waffen Befugten überlassen hat.
Nach § 8 Abs. 6 des Waffengesetzes 1996 gilt ein Mensch nicht als verlässlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war.
Im Sinne der Feststellung der Verlässlichkeit ist § 5 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung anzuwenden, beinhaltend, dass sich die Behörde im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde zu überzeugen hat, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anlässlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 25 WaffG).
--------------------
Nun zu dem Aktuellen:
- Es finden zur Zeit keine Überprüfungen statt
- Es gibt ja einige Umlaufbewerbe. Da brauchst 1, 2 Listen damit die Herren zufrieden sind und Du keine WFS machen mußt.
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Die Überprüfung war schon. Wo schießt du derzeit Umlaufbewerbe?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
- hotchili71
- .357 Magnum
- Beiträge: 125
- Registriert: Sa 5. Nov 2016, 13:51
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Ich hab noch ca. 5 Wochen Zeit. Sonst schreib ich eine Mail an die BH und bitte um Vorschläge.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
-
- .223 Rem
- Beiträge: 204
- Registriert: So 12. Jan 2020, 00:07
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Gar nicht's passiert. Es gibt de facto keine Möglichkeit, einen WFS zu machen. Die Verwaltungsbehörde kann auch nicht verlangen, dass man sich entgegen gesetzlicher Bestimmungen, worunter die Ausgangsbeschränkung momentan zu subsumieren ist, darum bemüht, einen WFS zu machen. Insofern ist die Frist zumindest gehemmt, wenn nicht sogar unterbrochen und läuft nach Beendigung der Beschränkung weiter bzw. fängt von vorne an.
Zur Sicherheit eine Mail schreiben und um Instruktionen bitten. Sollte (und davon gehe ich wirklich nicht aus) es Probleme geben, hast Du im Rechtsmittelverfahren einen Nachweis, dass du sichtlich um eine Lösung bemüht warst.
Zur Sicherheit eine Mail schreiben und um Instruktionen bitten. Sollte (und davon gehe ich wirklich nicht aus) es Probleme geben, hast Du im Rechtsmittelverfahren einen Nachweis, dass du sichtlich um eine Lösung bemüht warst.
Zuletzt geändert von Hauptsacheesknallt am Di 17. Mär 2020, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
Pew Pew
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Du hast den wirklich blödesten Zeitpunkt ausgesucht (kannst ja nichts dafür).
Mir würden gerade nur folgende Möglichkeiten einfallen:
- Du kontaktierst Deinen Sachbearbeiter und ihr findet eine Lösung
- Du findest einen Waffenhändler, der mit Dir privat einen Wafü macht (mit 2 m Abstand usw.)
- Du nimmst eben am Umlaufwettbewerb teil, mußt aber einen offen Schießstand finden (wahrschl. privat)
Hängt auch alles davon ab, im welchem Bezirk Du wohnst.
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Offene Kommunikation mit dem SB klingt am vernünftigsten.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Jetzt fragt sich nur mehr, ob der SB den Spielraum vom Gesetz her überhaupt hat.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Mi 18. Mär 2020, 08:26Das denke ich auch und ich glaube auch nicht das angesichts der Lage die Suppe so Heiss gegessen wird wie sie gekocht wird und auch der SB eine Einsicht zeigen wird.
Aber fragen ist sicher der richtige Ansatz.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation
Find jetzt auf die Schnelle den § nicht, aber wenn eine Frist gesetzt wird sollte diese doch „angemessen“ sein.
ICH würde mich schriftlich an den SB wenden und um „Instruktionen“ bitten.
Wenn du weder raus darfst, noch Waffenhändler und Schießstätten offen haben dürfen kannst keinen Waffenführerschein machen.
ICH würde mich schriftlich an den SB wenden und um „Instruktionen“ bitten.
Wenn du weder raus darfst, noch Waffenhändler und Schießstätten offen haben dürfen kannst keinen Waffenführerschein machen.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22