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Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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diver99
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Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von diver99 » Di 17. Mär 2020, 21:30

Für den Waffenführerschein gilt ja eine 8-wöchige Frist. Was ist, wenn die derzeitige Situation länger anhält und der Waffenführerschein nicht rechtzeitig gemacht werden kann? Was meint ihr?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von bino71 » Di 17. Mär 2020, 21:37

Dann wirst ein paar mal aufgefordert und dann darfst abgeben.
Da gab es mal ein Urteil im RIS.

Mit SB vorher reden kann helfen.

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diver99
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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von diver99 » Di 17. Mär 2020, 21:45

Das sie gleich so scharf vorgehen? Man kann ja theoretisch keinen WFS machen, wenn alle Händler zu sind. Sind die BHs eigentlich besetzt?
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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von Cuddles » Di 17. Mär 2020, 21:48

diver99 hat geschrieben:
Di 17. Mär 2020, 21:45
Sind die BHs eigentlich besetzt?
Bei uns hier nur Notbetrieb...

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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von bino71 » Di 17. Mär 2020, 21:59

Zuerst mal das Rechtliche:
Gemäß § 25 Abs.1 des Waffengesetzes 1996 hat die Behörde die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.

Ergibt sich, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, so hat die Behörde waffenrechtliche Urkunden zu entziehen (§ 25 Abs.3 Waffengesetz 1996).

Gemäß § 25 Abs. 4 Waffengesetz 1996 hat die Person, der eine waffenrechtliche Urkunde entzogen wurde, binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Entziehungsbescheides die Urkunden und die in seinem Besitz befindlichen Schusswaffen der Kategorie B der Behörde abzuliefern. Dies gilt für die Schusswaffen dann nicht, wenn der Betroffene nachweist, dass er diese einem zum Erwerb solcher Waffen Befugten überlassen hat.

Nach § 8 Abs. 6 des Waffengesetzes 1996 gilt ein Mensch nicht als verlässlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war.

Im Sinne der Feststellung der Verlässlichkeit ist § 5 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung anzuwenden, beinhaltend, dass sich die Behörde im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde zu überzeugen hat, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anlässlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 25 WaffG).

--------------------
Nun zu dem Aktuellen:
- Es finden zur Zeit keine Überprüfungen statt
- Es gibt ja einige Umlaufbewerbe. Da brauchst 1, 2 Listen damit die Herren zufrieden sind und Du keine WFS machen mußt.

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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von diver99 » Di 17. Mär 2020, 22:02

Die Überprüfung war schon. Wo schießt du derzeit Umlaufbewerbe?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von hotchili71 » Di 17. Mär 2020, 22:08

diver99 hat geschrieben:
Di 17. Mär 2020, 22:02
Die Überprüfung war schon. Wo schießt du derzeit Umlaufbewerbe?
Schaut leider ziemlich schlecht aus zur Zeit.
Habe auch einige Umlaufbewerbe daheim liegen und es ist alles behördlich geschlossen.
:at1:

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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von sauersigi » Di 17. Mär 2020, 22:08

diver99 hat geschrieben:
Di 17. Mär 2020, 22:02
Die Überprüfung war schon. Wo schießt du derzeit Umlaufbewerbe?
Gleich ums Eck bei uns...Frühjahrs Sommer bewerb z. B
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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von diver99 » Di 17. Mär 2020, 22:13

Ich hab noch ca. 5 Wochen Zeit. Sonst schreib ich eine Mail an die BH und bitte um Vorschläge.
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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Di 17. Mär 2020, 22:17

Gar nicht's passiert. Es gibt de facto keine Möglichkeit, einen WFS zu machen. Die Verwaltungsbehörde kann auch nicht verlangen, dass man sich entgegen gesetzlicher Bestimmungen, worunter die Ausgangsbeschränkung momentan zu subsumieren ist, darum bemüht, einen WFS zu machen. Insofern ist die Frist zumindest gehemmt, wenn nicht sogar unterbrochen und läuft nach Beendigung der Beschränkung weiter bzw. fängt von vorne an.

Zur Sicherheit eine Mail schreiben und um Instruktionen bitten. Sollte (und davon gehe ich wirklich nicht aus) es Probleme geben, hast Du im Rechtsmittelverfahren einen Nachweis, dass du sichtlich um eine Lösung bemüht warst.
Zuletzt geändert von Hauptsacheesknallt am Di 17. Mär 2020, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
Pew Pew

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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von bino71 » Di 17. Mär 2020, 22:17

diver99 hat geschrieben:
Di 17. Mär 2020, 22:02
Die Überprüfung war schon. Wo schießt du derzeit Umlaufbewerbe?
Du hast den wirklich blödesten Zeitpunkt ausgesucht (kannst ja nichts dafür).
Mir würden gerade nur folgende Möglichkeiten einfallen:
- Du kontaktierst Deinen Sachbearbeiter und ihr findet eine Lösung
- Du findest einen Waffenhändler, der mit Dir privat einen Wafü macht (mit 2 m Abstand usw.)
- Du nimmst eben am Umlaufwettbewerb teil, mußt aber einen offen Schießstand finden (wahrschl. privat)

Hängt auch alles davon ab, im welchem Bezirk Du wohnst.

Papa Bär
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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von Papa Bär » Mi 18. Mär 2020, 08:20

Offene Kommunikation mit dem SB klingt am vernünftigsten.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

Alaskan454
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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von Alaskan454 » Mi 18. Mär 2020, 08:26

Papa Bär hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 08:20
Offene Kommunikation mit dem SB klingt am vernünftigsten.
Das denke ich auch und ich glaube auch nicht das angesichts der Lage die Suppe so Heiss gegessen wird wie sie gekocht wird und auch der SB eine Einsicht zeigen wird.

Papa Bär
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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von Papa Bär » Mi 18. Mär 2020, 08:29

Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 08:26
Papa Bär hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 08:20
Offene Kommunikation mit dem SB klingt am vernünftigsten.
Das denke ich auch und ich glaube auch nicht das angesichts der Lage die Suppe so Heiss gegessen wird wie sie gekocht wird und auch der SB eine Einsicht zeigen wird.
Jetzt fragt sich nur mehr, ob der SB den Spielraum vom Gesetz her überhaupt hat.
Aber fragen ist sicher der richtige Ansatz.
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Re: Waffenführerschein - Fristen bei derzeitiger Situation

Beitrag von Pregarten » Mi 18. Mär 2020, 08:49

Find jetzt auf die Schnelle den § nicht, aber wenn eine Frist gesetzt wird sollte diese doch „angemessen“ sein.
ICH würde mich schriftlich an den SB wenden und um „Instruktionen“ bitten.
Wenn du weder raus darfst, noch Waffenhändler und Schießstätten offen haben dürfen kannst keinen Waffenführerschein machen.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

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