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Ersetzt die § 11b Bestätigung den "Waffenführerschein" ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Emil
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Ersetzt die § 11b Bestätigung den "Waffenführerschein" ?

Beitrag von Emil » Mo 23. Mär 2020, 15:22

Auch wenn das teilweise schon diskutiert wurde möchte ich gerne die zwei Fragen dazu hier noch einmal zusammenfassen:


1.) Ersetzt eine aktuelle § 11b Bestätigung den Waffenführerschein im Rahmen der 5 jährigen Überprüfung?


2.) Ersetzt eine aktuelle § 11b Bestätigung den Waffenführerschein für eine Neuausstellung WP/WBK?

(Es wäre ja durchaus möglich, dass jemand ohne WP/WBK Mitglied eines entsprechenden Vereines wird und dort den Schießsport im Sinne des § 11b ausübt [Schießstättenprivileg] und zwei, drei Jahre später dann einen Antrag auf WP/WBK Neuausstellung stellt.)

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panhandle
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Re: Ersetzt die § 11b Bestätigung den "Waffenführerschein" ?

Beitrag von panhandle » Mo 23. Mär 2020, 15:26

Ohne es nun genau zu wissen....... wenn schon einige einfache "Listen" diesen Nachweis erbringen, wird eine §11b Bestätigung das durchaus auch ermöglichen....

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

fast12
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Re: Ersetzt die § 11b Bestätigung den "Waffenführerschein" ?

Beitrag von fast12 » Mo 23. Mär 2020, 15:51

Wie so oft wird das österreichweit nicht einheitlich sein.

Es gibt Behörden da brauchst du nie, auch nicht bei der Erstausstellung einen Waffenführersschein (eine Bestätigung von einem Schützenverein dast du mal Trainieren warst und in der sicheren Handhabung unterwiesen wurdest reicht).

Es gibt Behörden die bestehen alle 5 Jahre auf den Waffenführerschein, obwhohl man stapelweise Ergebnislisten hat.

Trijikon
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Re: Ersetzt die § 11b Bestätigung den "Waffenführerschein" ?

Beitrag von Trijikon » Mo 23. Mär 2020, 17:08

fast12 hat geschrieben:
Mo 23. Mär 2020, 15:51
Wie so oft wird das österreichweit nicht einheitlich sein.

Es gibt Behörden da brauchst du nie, auch nicht bei der Erstausstellung einen Waffenführersschein (eine Bestätigung von einem Schützenverein dast du mal Trainieren warst und in der sicheren Handhabung unterwiesen wurdest reicht).

Es gibt Behörden die bestehen alle 5 Jahre auf den Waffenführerschein, obwhohl man stapelweise Ergebnislisten hat.
Auch irgendwie verständlich! Ist nicht eine Unterweisung in der aktuellen Gesetzeslage ein Bestandteil des WFS?

LG Wolfgang
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