Frage "Wechsel der Waffe zwischen A und B" - möglich?
Verfasst: Fr 27. Mär 2020, 13:35
da ich das neue Gesetz leider noch immer nicht ganz verstehe, hätte ich folgende Frage:
(vielleicht hat sich ja schon wer damit beschäftigt; finde es aber interessant, wie man hier schon oft gelesen hat, dass man das WaffG noch mehr hat so schreiben können, dass sich noch weniger auskennen).
Frage:
ich habe eine Glock 19, welche nun (wegen den 33 Schussmagazinen, welche ich weiterverwenden möchte) auf der WBK als "§ 17 (1) 7" Waffe, also quasi als "A" eingetragen worden ist. Dafür wurde ein B-Platz gestrichen und ich bekam eine neue WBK.
Auch auf dem ZWR Ausdruck scheint die Glock nun als "A" auf (auch sind die 33 Schussmagazine alle eingetragen (wenn auch alle ohne Nummer)).
Nun heißt es im § 17 (1) Z7: "Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen …… von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann"
Das heißt, (meiner Meinung nach), dass eine Waffe dann "A" ist, wenn ein großes Magazin eingesetzt ist. Ist kein großes Magazin eingesetzt, müsste die Pistole also normal "B" sein.
Denn es heißt ja nicht, dass eine Waffe immer "A" ist, wenn man ein großes Magazin besitzt bzw die Waffe solch eines aufnehmen kann, sondern, dass die Waffe nur dann "A" ist, wenn solch ein Magazin eingesetzt ist.
Warum das einen Unterschied macht:
Ich habe auch einen WP, welcher aber "nur" für "B" Waffen ausgestellt ist.
Darf ich jetzt die Glock 19, natürlich nur mit einem 15 Schussmagazin (Standardmagazin) führen oder nicht?
Ich bin der Meinung ja, meine Behörde (BH in Kärnten) wo ich wegen der WBK-Umschreibung war, meint aber, dass das nicht geht, da die Waffe immer "A" ist, da diese so gemeldet und ins ZWR eingetragen worden ist.
Einerseits steht im Gesetz nirgends, dass eine Waffe quasi zwischen den Kategorien herumrutschen kann oder dass ein "A" Platz auch als "B" Platz genutzt werden kann. Wäre die Glock also, ohne angestecktem großem Magazin, plötzlich "B", so hätte man plötzlich zu viele B-Waffen. Was ja auch nicht richtig sein kann.
Andererseits stellt das Gesetz explizit darauf ab, ob ein großes Magazin angesteckt ist oder nicht.
Die Frage wäre aber auch interessant, wenn mir jemand eine Pistole zur Aufbewahrung gibt, ob es reicht (weil kein großes Magazin angesteckt ist), dass ich einen "B" Platz frei habe oder ob ich immer fragen muss, ob die Waffe wohl nicht als "A" gemeldet ist, weil ich sie dann nicht (in Ermangelung der freien „A“-Plätze) angreifen dürfte.
Wie seht ihr das? Oder kann man sich wo (rechtssicher) erkundigen?
Weil wegen so was einzufahren, weil die Glock (die man seit 7 Jahren hat) plötzlich die falsche Kategorie hat, wäre auch sehr blöd. Wobei das ganze wahrscheinlich eh theoretisch ist, weil ein zB Polizist kann eigentlich das eh nicht kontrollieren, weil er sieht (bei einer Kontrolle) eine normale Glock und einen Ausweis und es steht ja nirgends wie die Glock aktuell genau gemeldet ist.
Im Zweifel muss ich aber eh noch eine Glock 19 kaufen, die dann ganz sicher auf „B“ gemeldet ist.
Wobei das ganze irgendwie seltsam ist, wenn zwei genau gleiche Glocks (zB zwei 19er mit angestecktem 15 Schussmagazinen) plötzlich die eine "A", die andere "B" ist. Weil die eine darf man angreifen, die andere nicht und wenn man die falsche angreift (wird dir zuspät gesagt bzw jemand will es darauf anlegen), dann hat man eventuell ein Waffenverbot, weil man plötzlich eine verbotene Waffe innehat.
(vielleicht hat sich ja schon wer damit beschäftigt; finde es aber interessant, wie man hier schon oft gelesen hat, dass man das WaffG noch mehr hat so schreiben können, dass sich noch weniger auskennen).
Frage:
ich habe eine Glock 19, welche nun (wegen den 33 Schussmagazinen, welche ich weiterverwenden möchte) auf der WBK als "§ 17 (1) 7" Waffe, also quasi als "A" eingetragen worden ist. Dafür wurde ein B-Platz gestrichen und ich bekam eine neue WBK.
Auch auf dem ZWR Ausdruck scheint die Glock nun als "A" auf (auch sind die 33 Schussmagazine alle eingetragen (wenn auch alle ohne Nummer)).
Nun heißt es im § 17 (1) Z7: "Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen …… von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann"
Das heißt, (meiner Meinung nach), dass eine Waffe dann "A" ist, wenn ein großes Magazin eingesetzt ist. Ist kein großes Magazin eingesetzt, müsste die Pistole also normal "B" sein.
Denn es heißt ja nicht, dass eine Waffe immer "A" ist, wenn man ein großes Magazin besitzt bzw die Waffe solch eines aufnehmen kann, sondern, dass die Waffe nur dann "A" ist, wenn solch ein Magazin eingesetzt ist.
Warum das einen Unterschied macht:
Ich habe auch einen WP, welcher aber "nur" für "B" Waffen ausgestellt ist.
Darf ich jetzt die Glock 19, natürlich nur mit einem 15 Schussmagazin (Standardmagazin) führen oder nicht?
Ich bin der Meinung ja, meine Behörde (BH in Kärnten) wo ich wegen der WBK-Umschreibung war, meint aber, dass das nicht geht, da die Waffe immer "A" ist, da diese so gemeldet und ins ZWR eingetragen worden ist.
Einerseits steht im Gesetz nirgends, dass eine Waffe quasi zwischen den Kategorien herumrutschen kann oder dass ein "A" Platz auch als "B" Platz genutzt werden kann. Wäre die Glock also, ohne angestecktem großem Magazin, plötzlich "B", so hätte man plötzlich zu viele B-Waffen. Was ja auch nicht richtig sein kann.
Andererseits stellt das Gesetz explizit darauf ab, ob ein großes Magazin angesteckt ist oder nicht.
Die Frage wäre aber auch interessant, wenn mir jemand eine Pistole zur Aufbewahrung gibt, ob es reicht (weil kein großes Magazin angesteckt ist), dass ich einen "B" Platz frei habe oder ob ich immer fragen muss, ob die Waffe wohl nicht als "A" gemeldet ist, weil ich sie dann nicht (in Ermangelung der freien „A“-Plätze) angreifen dürfte.
Wie seht ihr das? Oder kann man sich wo (rechtssicher) erkundigen?
Weil wegen so was einzufahren, weil die Glock (die man seit 7 Jahren hat) plötzlich die falsche Kategorie hat, wäre auch sehr blöd. Wobei das ganze wahrscheinlich eh theoretisch ist, weil ein zB Polizist kann eigentlich das eh nicht kontrollieren, weil er sieht (bei einer Kontrolle) eine normale Glock und einen Ausweis und es steht ja nirgends wie die Glock aktuell genau gemeldet ist.
Im Zweifel muss ich aber eh noch eine Glock 19 kaufen, die dann ganz sicher auf „B“ gemeldet ist.
Wobei das ganze irgendwie seltsam ist, wenn zwei genau gleiche Glocks (zB zwei 19er mit angestecktem 15 Schussmagazinen) plötzlich die eine "A", die andere "B" ist. Weil die eine darf man angreifen, die andere nicht und wenn man die falsche angreift (wird dir zuspät gesagt bzw jemand will es darauf anlegen), dann hat man eventuell ein Waffenverbot, weil man plötzlich eine verbotene Waffe innehat.