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Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 15:06
von wolfgangf
Hi!
Ich habe eben eine Waffe der Kat. B privat verkauft und bekomme daher einen Platz auf meiner WBK frei.
Der Käufer hat natürlich den Eintrag ins ZWR noch nicht vorgenommen und daher ist sie noch auf mich eingetragen.
Darf ich da trotzdem schon eine neue Waffe beim Händler kaufen, oder muss ich warten bis mein Käufer die Formalitäten erledigt hat?
LG

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 15:17
von m_a_d
Du hast das Formular mit dem Datum der Überlassung - daher ist danach der Platz verfügbar - egal was Du im ZWR siehst. Datum der Überlassung ist wichtig

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 15:18
von Alaskan454
wolfgangf hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 15:06
Hi!
Ich habe eben eine Waffe der Kat. B privat verkauft und bekomme daher einen Platz auf meiner WBK frei.
Der Käufer hat natürlich den Eintrag ins ZWR noch nicht vorgenommen und daher ist sie noch auf mich eingetragen.
Darf ich da trotzdem schon eine neue Waffe beim Händler kaufen, oder muss ich warten bis mein Käufer die Formalitäten erledigt hat?
LG
Ja du kannst dir eine neue Waffe kaufen. Der Käufer hat ja Zeit zum melden und die meisten kaufen an der Stückzahlgrenze,also ist das für den SB nichts neues.Wie du die Waffe jemanden überlassen hast ist der Platz frei da du ja auf nicht mehr wie die dir erlaubte Stückzahl Zugriff hast.

Hast du nicht auch gemeldet an die Behörde des Käufers da du ihn bzgl der Formalitäten explizit erwähnst?

Lg

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 15:22
von AUG-andy
wolfgangf hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 15:06
Hi!
Ich habe eben eine Waffe der Kat. B privat verkauft und bekomme daher einen Platz auf meiner WBK frei.
Der Käufer hat natürlich den Eintrag ins ZWR noch nicht vorgenommen und daher ist sie noch auf mich eingetragen.
Darf ich da trotzdem schon eine neue Waffe beim Händler kaufen, oder muss ich warten bis mein Käufer die Formalitäten erledigt hat?
LG
Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B § 28.
2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 15:27
von gewo
Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 15:18
wolfgangf hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 15:06
Hi!
Ich habe eben eine Waffe der Kat. B privat verkauft und bekomme daher einen Platz auf meiner WBK frei.
Der Käufer hat natürlich den Eintrag ins ZWR noch nicht vorgenommen und daher ist sie noch auf mich eingetragen.
Darf ich da trotzdem schon eine neue Waffe beim Händler kaufen, oder muss ich warten bis mein Käufer die Formalitäten erledigt hat?
LG
Ja du kannst dir eine neue Waffe kaufen. Der Käufer hat ja Zeit zum melden und die meisten kaufen an der Stückzahlgrenze,also ist das für den SB nichts neues.Wie du die Waffe jemanden überlassen hast ist der Platz frei da du ja auf nicht mehr wie die dir erlaubte Stückzahl Zugriff hast.

Hast du nicht auch gemeldet an die Behörde des Käufers da du ihn bzgl der Formalitäten explizit erwähnst?

Lg
BEIDE muessen melden

und mit dem Datum des Verkaufes ist der platz beim Verkäufer frei
egal was im ZWR steht

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 17:16
von wolfgangf
Danke, ich hätte das tatsächlich nicht gemeldet. Reicht ein Mail an die BH?
Ist aber auch nur bei B so, oder?

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 17:43
von Alaskan454
wolfgangf hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 17:16
Danke, ich hätte das tatsächlich nicht gemeldet. Reicht ein Mail an die BH?
Da hättest du nach 6 Wochen eine am Deckel bekommen,wenn die Behörde nix von dir hört.
:naughty:
Kat B:
Käufer und Verkäufer melden an die Behörde des Käufers. Ob deine Behörde eine E-MAIL akzeptiert musst du selbst abklären aber ein eingeschriebener Brief reicht auf jeden Fall.

KatC:
Muss nur der Käufer sie binnen 6 Wochen bei einem Waffenhändler und/oder Büchsenmacher registrieren lassen.

PS: Wenn du dich nicht auskennst bzw du dir nicht sicher bist, wär die Suchfunktion erstmal das Mittel der Wahl überhaupt bei einem Thema das mind 95% der User hier schon betroffen hat.

Lg

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 18:41
von AUG-andy
wolfgangf hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 17:16
Danke, ich hätte das tatsächlich nicht gemeldet. Reicht ein Mail an die BH?
Ist aber auch nur bei B so, oder?
Zum Nachlesen oder Ausdrucken ;)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2019-12-14

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 21:11
von COB
Mail an deine Behörde mit Scan/Foto vom Kaufvertrag. Im Mail fragst einfach ob diese Art der Meldung reicht oder ob noch etwas benötigt wird. Bei mir hat das bis jetzt gereicht

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 21:53
von Exitus
Beim Kauf einer KatB von einem Händler muss der Käufer aber nichts an die BH melden, oder?

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 22:08
von Alaskan454
Exitus hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 21:53
Beim Kauf einer KatB von einem Händler muss der Käufer aber nichts an die BH melden, oder?
Da trifft den Händler allein die Meldepflicht und du brauchst dich als Käufer um nichts kümmern.

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 09:35
von gerioldschool
Frag mich, wie die Behörde reagiert, wenn sie überreisst, dass die Waffe im Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen übergeben wurde 🤔

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 09:59
von Nuss_95
gerioldschool hat geschrieben:
Sa 11. Apr 2020, 09:35
Frag mich, wie die Behörde reagiert, wenn sie überreisst, dass die Waffe im Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen übergeben wurde 🤔
Welches Gesetz wurde dabei verstoßen?

Und was interessiert das die Waffenbehörde?

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 10:15
von Alaskan454
Nuss_95 hat geschrieben:
Sa 11. Apr 2020, 09:59

Welches Gesetz wurde dabei verstoßen?

Und was interessiert das die Waffenbehörde?
Ich glaube er meint das Waffenkauf keiner der 4 Gründe ist das Haus zu verlassen und genau auf Grund dessen womöglich eine Anzeige eintrudeln könnte.

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 10:21
von gerioldschool
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 11. Apr 2020, 10:15
Nuss_95 hat geschrieben:
Sa 11. Apr 2020, 09:59

Welches Gesetz wurde dabei verstoßen?

Und was interessiert das die Waffenbehörde?
Ich glaube er meint das Waffenkauf keiner der 4 Gründe ist das Haus zu verlassen und genau auf Grund dessen womöglich eine Anzeige eintrudeln könnte.
Schöner hätte ich es nicht ausdrücken können 🤗