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Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Guten Abend,
ich habe mal eine Frage zur Erweiterung der WBK von 2 auf 5 Plätze nach 5 Jahren. Die Erweiterung sollte ja nach dem aktuellen WaffG 1996 BGBl. I Nr. 32/2018 gemäß §23 (2) kein Problem sein:
"...Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind..."
Nun zur eigentlichen Frage:
Ich besitze zur Zeit 2 Waffen der Kategorie B und möchte noch 2 zustätzliche Waffen der Kat. B dazu kaufen inkl. ein Wechselsystem für eine der neuen Waffen. Muss ich nun für das geplante Wechselsystem (.22 lfB statt 9 mm für Pistole) noch irgendetwas berücksichtigen oder ist das für die Erweiterung der WBK sowieso unwichtig?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
M.
ich habe mal eine Frage zur Erweiterung der WBK von 2 auf 5 Plätze nach 5 Jahren. Die Erweiterung sollte ja nach dem aktuellen WaffG 1996 BGBl. I Nr. 32/2018 gemäß §23 (2) kein Problem sein:
"...Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind..."
Nun zur eigentlichen Frage:
Ich besitze zur Zeit 2 Waffen der Kategorie B und möchte noch 2 zustätzliche Waffen der Kat. B dazu kaufen inkl. ein Wechselsystem für eine der neuen Waffen. Muss ich nun für das geplante Wechselsystem (.22 lfB statt 9 mm für Pistole) noch irgendetwas berücksichtigen oder ist das für die Erweiterung der WBK sowieso unwichtig?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
M.
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
das Einzige was wichtig ist: wie lange hast du deine WBK schon ?
member the old PD design ? oh I member
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
...länger als 5 Jahre. Wie wird das Zubehör (Wechselsystem?) behandelt? Hat das einen Einfluß auf die WBK?
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Du hast pro Wbk Platz 2 Zubehörplätze.
Das WS zählt als Zubehör.
Das WS zählt als Zubehör.
PSV Wels
Glock 19x
Taurus Tracker 627
Carl Gustav M96
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Wenn du neue Karte hast,darfst du 10 Zubehöre ( nicht mehr Waffengebunden) kaufen. Ohne zusätzliche Bewilligung wie früher. Erst ab dem 11 Stück brauchst du wieder eine Genehmigung.
5 Plätze x 2 = 10 Zubehöre
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Ok, dann kenne ich mich jetzt aus - vielen Dank für Eure Antworten! MfG M.
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Und wenn du erweitern gehst, ggf. vorhandenen Altbestand (§17) melden nicht vergessen.
Glock 19
OA 15 BL
OA 15 BL
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
... ich klinke mich hier kurz ein
Ich habe seit bald 6 Jahren meine WBK mit zwei Plätzen. Darf ich nach neuem Recht nun auf 5 Plätze ohne irgendeinem Nachweis/Begründung erweitern, ist das richtig? Danke.
LG Tom
Ich habe seit bald 6 Jahren meine WBK mit zwei Plätzen. Darf ich nach neuem Recht nun auf 5 Plätze ohne irgendeinem Nachweis/Begründung erweitern, ist das richtig? Danke.
LG Tom
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Hallo Tom!
Kurz: Ja
Lang:
Waffengesetz 1996
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Atheki hat geschrieben: ↑Di 14. Apr 2020, 20:39Hallo Tom!
Kurz: Ja
Lang:
Waffengesetz 1996
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
Super, danke für die Bestätigung. Dann werde ich mir mal ein paar Plätze gönnen, wenn die Ämter wieder halbwegs normal arbeiten
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Die zwei erlaubten Plätze müssen logischerweise auch belegt sein.
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- .50 BMG
- Beiträge: 568
- Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
- Wohnort: Wien
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Hängt wahrscheinlich wieder von der Behörde ab. Bei meiner Behörde hat immer alles voll sein müssen, weil sonst glaubt sie nicht, dass man mehr braucht (was man auch wie versteht). Aber so ein Platzhalter ist ja schnell besorgt.
Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze
Bei alten Sachen, bei Erweiterung Sportschütze,
aber das Gesetz definiert 2 auf 5 nach 5 Jahren.
aber das Gesetz definiert 2 auf 5 nach 5 Jahren.