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Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mo 13. Apr 2020, 19:06
von Sig_Sauer
Guten Abend,

ich habe mal eine Frage zur Erweiterung der WBK von 2 auf 5 Plätze nach 5 Jahren. Die Erweiterung sollte ja nach dem aktuellen WaffG 1996 BGBl. I Nr. 32/2018 gemäß §23 (2) kein Problem sein:

"...Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind..."

Nun zur eigentlichen Frage:

Ich besitze zur Zeit 2 Waffen der Kategorie B und möchte noch 2 zustätzliche Waffen der Kat. B dazu kaufen inkl. ein Wechselsystem für eine der neuen Waffen. Muss ich nun für das geplante Wechselsystem (.22 lfB statt 9 mm für Pistole) noch irgendetwas berücksichtigen oder ist das für die Erweiterung der WBK sowieso unwichtig?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

M.

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mo 13. Apr 2020, 19:12
von rupi
das Einzige was wichtig ist: wie lange hast du deine WBK schon ?

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mo 13. Apr 2020, 19:14
von Sig_Sauer
...länger als 5 Jahre. Wie wird das Zubehör (Wechselsystem?) behandelt? Hat das einen Einfluß auf die WBK?

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mo 13. Apr 2020, 19:19
von Da_Mani
Du hast pro Wbk Platz 2 Zubehörplätze.
Das WS zählt als Zubehör.

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mo 13. Apr 2020, 19:20
von AUG-andy
Sig_Sauer hat geschrieben:
Mo 13. Apr 2020, 19:14
...länger als 5 Jahre. Wie wird das Zubehör (Wechselsystem?) behandelt? Hat das einen Einfluß auf die WBK?
Wenn du neue Karte hast,darfst du 10 Zubehöre ( nicht mehr Waffengebunden) kaufen. Ohne zusätzliche Bewilligung wie früher. Erst ab dem 11 Stück brauchst du wieder eine Genehmigung.
5 Plätze x 2 = 10 Zubehöre

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mo 13. Apr 2020, 19:50
von Sig_Sauer
Ok, dann kenne ich mich jetzt aus - vielen Dank für Eure Antworten! MfG M.

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mo 13. Apr 2020, 22:20
von Jiggler
Und wenn du erweitern gehst, ggf. vorhandenen Altbestand (§17) melden nicht vergessen.

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Di 14. Apr 2020, 20:33
von tomobi
... ich klinke mich hier kurz ein :D

Ich habe seit bald 6 Jahren meine WBK mit zwei Plätzen. Darf ich nach neuem Recht nun auf 5 Plätze ohne irgendeinem Nachweis/Begründung erweitern, ist das richtig? Danke.

LG Tom

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Di 14. Apr 2020, 20:39
von Atheki
tomobi hat geschrieben:
Di 14. Apr 2020, 20:33
... ich klinke mich hier kurz ein :D

Ich habe seit bald 6 Jahren meine WBK mit zwei Plätzen. Darf ich nach neuem Recht nun auf 5 Plätze ohne irgendeinem Nachweis/Begründung erweitern, ist das richtig? Danke.

LG Tom
Hallo Tom!

Kurz: Ja

Lang:
Waffengesetz 1996
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Di 14. Apr 2020, 20:52
von tomobi
Atheki hat geschrieben:
Di 14. Apr 2020, 20:39
tomobi hat geschrieben:
Di 14. Apr 2020, 20:33
... ich klinke mich hier kurz ein :D

Ich habe seit bald 6 Jahren meine WBK mit zwei Plätzen. Darf ich nach neuem Recht nun auf 5 Plätze ohne irgendeinem Nachweis/Begründung erweitern, ist das richtig? Danke.

LG Tom
Hallo Tom!

Kurz: Ja

Lang:
Waffengesetz 1996
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

Super, danke für die Bestätigung. Dann werde ich mir mal ein paar Plätze gönnen, wenn die Ämter wieder halbwegs normal arbeiten 8-)

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Di 14. Apr 2020, 23:25
von racepics
Die zwei erlaubten Plätze müssen logischerweise auch belegt sein.

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 09:47
von John Connor
racepics hat geschrieben:
Di 14. Apr 2020, 23:25
Die zwei erlaubten Plätze müssen logischerweise auch belegt sein.
Nein, warum?

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 10:04
von bino71
racepics hat geschrieben:
Di 14. Apr 2020, 23:25
Die zwei erlaubten Plätze müssen logischerweise auch belegt sein.
Nein, müssen sie nicht.

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 10:31
von KjK
bino71 hat geschrieben:
Mi 15. Apr 2020, 10:04
racepics hat geschrieben:
Di 14. Apr 2020, 23:25
Die zwei erlaubten Plätze müssen logischerweise auch belegt sein.
Nein, müssen sie nicht.
Hängt wahrscheinlich wieder von der Behörde ab. Bei meiner Behörde hat immer alles voll sein müssen, weil sonst glaubt sie nicht, dass man mehr braucht (was man auch wie versteht). Aber so ein Platzhalter ist ja schnell besorgt.

Re: Frage zu Erweiterung WBK von 2 auf 5 Plätze

Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 11:52
von bino71
Bei alten Sachen, bei Erweiterung Sportschütze,
aber das Gesetz definiert 2 auf 5 nach 5 Jahren.