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AKM - Gasrorhr aus dem Ausland beziehen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mangup
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AKM - Gasrorhr aus dem Ausland beziehen

Beitrag von mangup » Di 14. Apr 2020, 22:36

Hallo liebe Leute,

könnte mir jemand sagen ob seit der neuen Gesetzesänderung ein AK Gasrohr noch immer als freies Waffenteil gilt?
Würde gerne ein Set mit Holzhandschutz Aus Amerika oder Russland bestellen, und bin mir jetzt nicht sicher ob es da Probleme geben könnte.

Leider kann ich das im EU-Raum nicht finden.

Danke

Elmo12
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Re: AKM - Gasrorhr aus dem Ausland beziehen

Beitrag von Elmo12 » Di 14. Apr 2020, 23:11

Kenne die neue Gesetzeslage für AK Gasrohre leider nicht, daher äußere ich mich nicht dazu, da gibts sachkundige in dem Forum.

Sollten sie noch immer frei sein, dann geh mal zu ZIB Militaria http://www.zib-militaria.de die haben Gasrohre für AKs, Handschutz und vieles mehr

Edit: hat der zib lagernd http://www.zib-militaria.de/epages/6143 ... cts/100606

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Revierler_old
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Re: AKM - Gasrorhr aus dem Ausland beziehen

Beitrag von Revierler_old » Mi 15. Apr 2020, 06:22

Das ist kein relevanter Teil, sondern nur eine Führung für den Gaskolben.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Promo
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Re: AKM - Gasrorhr aus dem Ausland beziehen

Beitrag von Promo » Mi 15. Apr 2020, 08:31

Waffenrechtlich spricht nichts dagegen. Bitte aber trotzdem aufpassen, das Embargo gegen Russland könnte eventuell auch für Einzelteile zutreffen und du dich strafbar machen, wenn du einen derartigen Teil in Russland kaufst.
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bino71
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Re: AKM - Gasrorhr aus dem Ausland beziehen

Beitrag von bino71 » Mi 15. Apr 2020, 10:02

Und aus USA zu bestellen wird Dir wegen ITAR einige Schwierigkeiten bereiten.
Mußt mit dem Händler besprechen.
Russland geht zZ sowieso nicht wegen Embargo.

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Musashi
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Re: AKM - Gasrorhr aus dem Ausland beziehen

Beitrag von Musashi » Mi 15. Apr 2020, 11:42

Ist der Teil nicht gasdruckbelastet? Damit wäre er doch nach dem WaffG relevant.
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Re: AKM - Gasrorhr aus dem Ausland beziehen

Beitrag von Promo » Mi 15. Apr 2020, 17:40

Musashi hat geschrieben:
Mi 15. Apr 2020, 11:42
Ist der Teil nicht gasdruckbelastet? Damit wäre er doch nach dem WaffG relevant.
Sorry, aber beim 500. mal im Forum erwähnen müssen kann ich nicht anders - kannst du das Gesetz nicht lesen?
§ 5. (1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
[..]
Rahmen und Gehäuse des in Z 1 genannten Kriegsmaterials, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind und es sich nicht um Kriegsmaterial gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. b der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial handelt.
Kannst du mir bitte mal erklären inwiefern ein Gasrohr ein Rahmen oder ein Gehäuse ist?
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